Wie kann ich den Ausbildungsbetrieb wechseln? Ein Wechsel des Ausbildungsbetriebes geht immer mit der Kündigung des Ausbildungsverhältnisses beim derzeitigen Betrieb einher. Dabei müssen Sie grundsätzlich die Kündigungsfrist einhalten. Wie eine solche ordentliche Kündigung aussehen kann, sehen Sie hier. Show Wann ist es möglich, das alte Ausbildungsverhältnis fristlos zu kündigen? Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn Sie sich entweder noch in der Probezeit befinden, oder aber besondere Gründe vorliegen. Mehr dazu lesen Sie hier. Worauf sollte ich achten, wenn ich den Ausbildungsbetrieb wechseln möchte? Neben den gesetzlichen Vorgaben, sollten Sie insbesondere auch zuvor mit Ihrem Ausbilder sprechen. Weiterhin ist es hilfreich zu wissen, inwiefern Ihnen die bereits abgeleistete Ausbildungszeit angerechnet werden kann. Mehr Tipps gibt es hier. Es kann vorkommen, dass ein Auszubildender den Ausbildungsbetrieb wechseln und kündigen muss.Den Betrieb in der Ausbildung wechseln oder kündigen – Manchmal kann es vorkommen, dass ein Auszubildender den Ausbildungsbetrieb wechseln muss. Dabei geht es oft gar nicht darum, dass der gewählte Beruf nicht gefällt, sondern die fachlichen Anforderungen nicht genügen oder unterfordern. Ein Wechsel ist aber auch bei Fällen von Mobbing oder Diskriminierung notwendig. Was Sie bei einer Kündigung innerhalb der Ausbildungszeit beachten sollten? Welche Fristen bestehen? Und wie sieht es mit der Ausbildung aus, wenn Sie in der Probezeit kündigen? Grundlegendes zum Beginn und Ende einer AusbildungDen Ausbildungsbetrieb zu wechseln, ist keine Schande und muss kein Makel sein. Dafür kann es gute Gründe geben. Dem Azubi stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um die Ausbildung zu wechseln. Im Regelfall gilt für die Ausbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte eine Ausbildungszeit von drei Jahren, die sich aufgrund unterschiedlicher Gründe verlängern oder verkürzen kann. Zunächst sei jedoch festzuhalten, dass im Berufsbildungsgesetz (BBiG) der „Beginn und die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses“ in den Paragraphen 20 bis 23 eindeutig geregelt sind. Eine Ausbildung beginnt mit der Probezeit, die mindestens einen Monat und maximal vier Monate umfasst (§ 20).
Eignung der AusbildungsstätteUm vorab bereits einen Wechsel entgegenzuwirken, sollte bei der Wahl des Ausbildungsplatzes einiges beachtet werden. Hierbei geht es vor allem um die sogenannte „Eignung der Ausbildungsstätte“. Im BBiG (§ 27) ist auch dies eindeutig geregelt.
Doch trotz gründlicher Überlegung und einer gewissenhaften Auswahl des Ausbildungsplatzes kann es vorkommen, dass Sie die Ausbildung wechseln oder während der Ausbildung den Betrieb wechseln möchten. Dabei gibt es verschiedene Aspekte zu beachten. Welche Fristen müssen eingehalten werden? Und welche Anträge sowie Schreiben sollten überhaupt verfasst werden? Welche Vor- und Nachteile gibt es jeweils? Und was eignet sich in welcher Situation oder aus welchen Gründen am besten? Die Kündigung des AusbildungsplatzesDen Ausbildungsbetrieb zu wechseln, geht mit einer Kündigung des Ausbildungsverhältnisses einher. Eine Kündigung ist aus verschiedenen Gründen möglich und manchmal auch notwendig. Wann kann es notwendig sein, den Ausbildungsplatz zu wechseln?
Andere Gründe für einen Wechsel des Berufs: Es kann auch vorkommen, dass Sie möglicherweise in der Probezeit oder später feststellen, dass der von Ihnen gewählte Beruf doch nichts für Sie ist. Sie hatten eventuell inhaltlich andere Vorstellungen oder Sie können den Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr weiter verfolgen. Auch aus diesen genannten Gründen ergeben sich womöglich ein Wechsel und eine Kündigung während der Ausbildung. Die Kündigung in der ProbezeitInnerhalb der Probezeit sind die Kündigung und der Wechsel der Ausbildung möglich. Sie müssen dabei keine Fristen einhalten. Dennoch gilt eine solche Kündigung des Ausbildungsvertrags nur in schriftlicher Form. Ein Begründung muss nicht angegeben werden. Nach der Probezeit kann die Ausbildung wie folgt gekündigt werden (§ 22 BBiG):
Wichtig! Die fristlose Kündigung der AusbildungEs existieren verschiedene Möglichkeiten in der Ausbildung zu kündigen.Diese Art von Kündigung macht vor allem dann Sinn, wenn Sie lediglich den Ausbildungsbetrieb wechseln möchten. Falls der gewählte Beruf nicht mehr in Frage kommt, ist es ratsam, mit einer ordentlichen Kündigung an den Ausbilder heranzutreten. Vor der eigentlichen Kündigung sollte der Azubi seinen Betrieb auf die Missstände und Vorkommnisse hinweisen und diesen auffordern sie zu beheben. Das entfällt bei unzumutbaren oder nur langfristig zu behebenden Pflichtverletzungen seitens des Betriebs wie sexuelle Belästigung oder das gänzliche Fehlen eines Ausbilders. Ein schriftlicher, einfacher Hinweis an den jeweiligen Ausbilder ist ausreichend. Es sollte eine Begründung sowie eine Aufforderung auf Veränderung enthalten. Danach kann der Auszubildende die Ausbildung kündigen. Laut BBiG wird dies jedoch unwirksam, wenn die zugrunde liegenden Tatsachen mehr als zwei Wochen bekannt sind beziehungsweise bestehen (§ 22). Mögliche Vorlage für eine Fristlose Kündigung: Fristlose Kündigung Hiermit kündige ich mein Ausbildungsverhältnis fristlos zum … Begründung: An dieser Stelle können Sie Ihre Beweggründe für die Kündigung aufführen. Berufen Sie sich bestenfalls auf das BBiG oder auf das Arbeitsgesetz. Die Gründe sollten so genau wie möglich beschrieben werden: Wo? Mit freundlichen Grüßen Unterschrift des Azubis Die ordentliche Kündigung, um den Ausbildungsplatz zu wechselnDiese Art der Kündigung kommt vor allem dann in Frage, wenn der Auszubildende die Berufsausbildung aufgeben möchte oder zu einem anderen Beruf tendiert. Hier ist darauf zu achten, dass eine Kündigungsfrist von vier Wochen besteht. Dies kann folgendermaßen aussehen. Muster für eine ordentliche Kündigung: Sehr geehrte Damen und Herren, (hier können Sie auch den Ausbilder direkt ansprechen) hiermit kündige ich mein Ausbildungsverhältnis auf Grundlage von § 22 Abs. 2 Nr. 2 des Berufsbildungsgesetzes mit einer Frist von vier Wochen zum … (Datum sollte vier Wochen nach Abgabe der Kündigung sein) Begründung (Optionen):
Mit freundlichen GrüßenUnterschrift des Azubis (falls notwendig) Unterschrift des Sorgeberechtigten |