Wie oft kann man in der Ausbildung den Betrieb wechseln

Wie oft kann man in der Ausbildung den Betrieb wechseln
Das sollten Sie beim Betriebswechsel in der Ausbildung beachten.

Wie kann ich den Ausbildungsbetrieb wechseln?

Ein Wechsel des Ausbildungsbetriebes geht immer mit der Kündigung des Ausbildungsverhältnisses beim derzeitigen Betrieb einher. Dabei müssen Sie grundsätzlich die Kündigungsfrist einhalten. Wie eine solche ordentliche Kündigung aussehen kann, sehen Sie hier.

Wann ist es möglich, das alte Ausbildungsverhältnis fristlos zu kündigen?

Eine fristlose Kündigung ist möglich, wenn Sie sich entweder noch in der Probezeit befinden, oder aber besondere Gründe vorliegen. Mehr dazu lesen Sie hier.

Worauf sollte ich achten, wenn ich den Ausbildungsbetrieb wechseln möchte?

Neben den gesetzlichen Vorgaben, sollten Sie insbesondere auch zuvor mit Ihrem Ausbilder sprechen. Weiterhin ist es hilfreich zu wissen, inwiefern Ihnen die bereits abgeleistete Ausbildungszeit angerechnet werden kann. Mehr Tipps gibt es hier.

Wie oft kann man in der Ausbildung den Betrieb wechseln
Es kann vorkommen, dass ein Auszubildender den Ausbildungsbetrieb wechseln und kündigen muss.

Den Betrieb in der Ausbildung wechseln oder kündigen – Manchmal kann es vorkommen, dass ein Auszubildender den Ausbildungsbetrieb wechseln muss. Dabei geht es oft gar nicht darum, dass der gewählte Beruf nicht gefällt, sondern die fachlichen Anforderungen nicht genügen oder unterfordern. Ein Wechsel ist aber auch bei Fällen von Mobbing oder Diskriminierung notwendig.

Was Sie bei einer Kündigung innerhalb der Ausbildungszeit beachten sollten? Welche Fristen bestehen? Und wie sieht es mit der Ausbildung aus, wenn Sie in der Probezeit kündigen?

Grundlegendes zum Beginn und Ende einer Ausbildung

Den Ausbildungsbetrieb zu wechseln, ist keine Schande und muss kein Makel sein. Dafür kann es gute Gründe geben. Dem Azubi stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, um die Ausbildung zu wechseln.

Im Regelfall gilt für die Ausbildung für Rechtsanwaltsfachangestellte eine Ausbildungszeit von drei Jahren, die sich aufgrund unterschiedlicher Gründe verlängern oder verkürzen kann.

Zunächst sei jedoch festzuhalten, dass im Berufsbildungsgesetz (BBiG) der „Beginn und die Beendigung eines Berufsausbildungsverhältnisses“ in den Paragraphen 20 bis 23 eindeutig geregelt sind.

Eine Ausbildung beginnt mit der Probezeit, die mindestens einen Monat und maximal vier Monate umfasst (§ 20).
Das Ausbildungsverhältnis endet mit dem Ablauf der Ausbildungszeit (§ 21). Dieser Zeitpunkt kann verlängert oder verkürzt werden.

Besteht der Auszubildende vor Ablauf der Ausbildungszeit die Abschlussprüfung, so endet das Berufsausbildungsverhältnis mit Bestehen der Abschlussprüfung.

Besteht der Azubi die Abschlussprüfung nicht, so verlängert sich das Berufsausbildungsverhältnis auf sein Verlangen bis zur nächstmöglichen Wiederholungsprüfung, höchstens um ein Jahr.

Eignung der Ausbildungsstätte

Um vorab bereits einen Wechsel entgegenzuwirken, sollte bei der Wahl des Ausbildungsplatzes einiges beachtet werden. Hierbei geht es vor allem um die sogenannte „Eignung der Ausbildungsstätte“. Im BBiG (§ 27) ist auch dies eindeutig geregelt.
Dabei spielen verschiedene Komponenten eine Rolle.

  • Zum einen muss
    die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet […]sein.
  • Zum anderen geht es um das angemessene Verhältnis der Anzahl der Azubis zu den Ausbildungsplätzen und zur Zahl der Fachkräfte.
    In der Regel sind diese Voraussetzungen gegeben, wenn Unternehmen Ausbildungsplätze ausschreiben. Dennoch sollte ein Auszubildender darauf achten, besonders wenn es sich um eine Initiativbewerbung handelt. Bei Fragen kann man sich in solchen auch an die zuständigen Rechtsanwaltskammern wenden.
  • Der Paragraph 27 im BBiG weist aber auch ausdrücklich darauf hin, dass ein Ausbildungsbetrieb, der nicht alle erforderlichen Kenntnisse und Fertigkeiten selbständig vermitteln kann, diese durch Ausbildungsmaßnahmen von außen kompensieren sollte.

Doch trotz gründlicher Überlegung und einer gewissenhaften Auswahl des Ausbildungsplatzes kann es vorkommen, dass Sie die Ausbildung wechseln oder während der Ausbildung den Betrieb wechseln möchten. Dabei gibt es verschiedene Aspekte zu beachten.
Neben einer Kündigung in der Probezeit gibt es zwei weitere Variationen für die Zeit nach den ersten Monaten. Außerdem besteht auch die Möglichkeit des sogenannten Auflösungsvertrags.

Welche Fristen müssen eingehalten werden? Und welche Anträge sowie Schreiben sollten überhaupt verfasst werden? Welche Vor- und Nachteile gibt es jeweils? Und was eignet sich in welcher Situation oder aus welchen Gründen am besten?

Die Kündigung des Ausbildungsplatzes

Den Ausbildungsbetrieb zu wechseln, geht mit einer Kündigung des Ausbildungsverhältnisses einher. Eine Kündigung ist aus verschiedenen Gründen möglich und manchmal auch notwendig.
Eine Kündigung kann in der Probezeit erfolgen. Zudem müssen die fristlose und die ordentliche Kündigung unterschieden werden.

Wie oft kann man in der Ausbildung den Betrieb wechseln
Mobbing kann ein Grund sein, den Ausbildungsbetrieb zu wechseln.

Wann kann es notwendig sein, den Ausbildungsplatz zu wechseln?

  • häufige Verstöße gegen das Jugendarbeitsschutzgesetz und das Arbeitsgesetz
  • ausbildungsfremde Tätigkeiten
  • eine ausbleibende Vergütung
  • Überstunden, die nicht durch freie Zeit ausgeglichen oder nicht bezahlt wurden
  • Mobbing: Beschimpfungen, Beleidigungen oder Benachteiligungen
  • schlechte oder unzureichende Vermittlung der Ausbildungsinhalte
  • sexuelle Übergriffe beziehungsweise Belästigungen oder körperliche Gewalt
  • Nicht-Anwesenheit der Ausbilder

Andere Gründe für einen Wechsel des Berufs:

Es kann auch vorkommen, dass Sie möglicherweise in der Probezeit oder später feststellen, dass der von Ihnen gewählte Beruf doch nichts für Sie ist. Sie hatten eventuell inhaltlich andere Vorstellungen oder Sie können den Job aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr weiter verfolgen.

Auch aus diesen genannten Gründen ergeben sich womöglich ein Wechsel und eine Kündigung während der Ausbildung.

Die Kündigung in der Probezeit

Innerhalb der Probezeit sind die Kündigung und der Wechsel der Ausbildung möglich. Sie müssen dabei keine Fristen einhalten. Dennoch gilt eine solche Kündigung des Ausbildungsvertrags nur in schriftlicher Form. Ein Begründung muss nicht angegeben werden.

Nach der Probezeit kann die Ausbildung wie folgt gekündigt werden (§ 22 BBiG):

aus einem wichtigen Grund ohne Einhalten einer Kündigungsfrist
vom Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen […]

Wichtig!
Im neuen Arbeitsverhältnis beginnen Sie erneut mit der Probezeit.

Die fristlose Kündigung der Ausbildung

Wie oft kann man in der Ausbildung den Betrieb wechseln
Es existieren verschiedene Möglichkeiten in der Ausbildung zu kündigen.

Diese Art von Kündigung macht vor allem dann Sinn, wenn Sie lediglich den Ausbildungsbetrieb wechseln möchten. Falls der gewählte Beruf nicht mehr in Frage kommt, ist es ratsam, mit einer ordentlichen Kündigung an den Ausbilder heranzutreten. Vor der eigentlichen Kündigung sollte der Azubi seinen Betrieb auf die Missstände und Vorkommnisse hinweisen und diesen auffordern sie zu beheben. Das entfällt bei unzumutbaren oder nur langfristig zu behebenden Pflichtverletzungen seitens des Betriebs wie sexuelle Belästigung oder das gänzliche Fehlen eines Ausbilders.

Ein schriftlicher, einfacher Hinweis an den jeweiligen Ausbilder ist ausreichend. Es sollte eine Begründung sowie eine Aufforderung auf Veränderung enthalten. Danach kann der Auszubildende die Ausbildung kündigen. Laut BBiG wird dies jedoch unwirksam, wenn die zugrunde liegenden Tatsachen mehr als zwei Wochen bekannt sind beziehungsweise bestehen (§ 22).

Mögliche Vorlage für eine Fristlose Kündigung:

Fristlose Kündigung

Hiermit kündige ich mein Ausbildungsverhältnis fristlos zum …

Begründung:

An dieser Stelle können Sie Ihre Beweggründe für die Kündigung aufführen. Berufen Sie sich bestenfalls auf das BBiG oder auf das Arbeitsgesetz.

Die Gründe sollten so genau wie möglich beschrieben werden:
Wer?Was?Wann?

Wo?

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift des Azubis
(falls notwendig) Unterschrift des Sorgeberechtigten

Die ordentliche Kündigung, um den Ausbildungsplatz zu wechseln

Diese Art der Kündigung kommt vor allem dann in Frage, wenn der Auszubildende die Berufsausbildung aufgeben möchte oder zu einem anderen Beruf tendiert. Hier ist darauf zu achten, dass eine Kündigungsfrist von vier Wochen besteht. Dies kann folgendermaßen aussehen.

Muster für eine ordentliche Kündigung:

Sehr geehrte Damen und Herren, (hier können Sie auch den Ausbilder direkt ansprechen)

hiermit kündige ich mein Ausbildungsverhältnis auf Grundlage von § 22 Abs. 2 Nr. 2 des Berufsbildungsgesetzes mit einer Frist von vier Wochen zum … (Datum sollte vier Wochen nach Abgabe der Kündigung sein)

Begründung (Optionen):

  • weil ich meine Berufsausbildung aufgeben will.
  • weil ich eine Ausbildung in einem anderen Beruf aufnehmen möchte.

Mit freundlichen GrüßenUnterschrift des Azubis

(falls notwendig) Unterschrift des Sorgeberechtigten