Wie alt muss man sein um ein Konto eröffnen zu können?

Wie alt muss man sein um ein Konto eröffnen zu können?

Grundsätzlich hat jeder volljährige deutsche Staatsbürger das Recht auf ein eigenes Girokonto, unabhängig von der sozialen Stellung und Bonität. Eine gesetzliche Altersbegrenzung gibt es nicht. Die Banken legen selbst fest, ab welchem Alter sie die Einrichtung eines Girokontos gewähren. In vielen Fällen ist die Kontoeröffnung für Kinder bzw. Schüler mit der Zustimmung eines gesetzlichen Vertreters ab dem siebten Lebensjahr möglich.

Voraussetzungen Kinder- und Jugendkonto Guthabenkonto Gesetzesänderung

Wir empfehlen, bis zum zwölften Lebensjahr zu warten, da dann ein Grundverständnis für das Sparen und Bezahlen vorhanden ist. Auch das Taschengeld hat zu diesem Zeitpunkt eine Höhe erreicht, die ein Girokonto sinnvoll macht.

(Inoffizielle) Voraussetzungen für die Girokonto Eröffnung in Deutschland:

Arbeiter und Angestellte, nicht Selbstständige (Privatkonto)

  • Volljährigkeit
  • fester Wohnsitz in Deutschland
  • gute oder sehr gute Bonität
  • möglichst regelmäßiges Einkommen aus selbstständiger oder nichtselbstständiger Tätigkeit
  • keine offenen Verpflichtungen, kein Bezug von Sozialleistungen

Wer diese Bedingungen erfüllt, hat bei 99% aller Banken beste Chancen auf ein Girokonto. Ein regelmäßiges Einkommen ist Grundvoraussetzung für die Vergabe eines Dispositionskredites. Wer keine regelmäßigen Einkünfte nachweisen kann, hat schlechte Chancen auf einen Dispo.

Kinder, Jugendliche und Studenten

So gut wie alle Banken bieten im Schnitt ab 7 Jahren Kinder- und Jugendkonten nach dem Giroprinzip an. Spätestens mit dem 16. Lebensjahr und dem Beginn einer Berufsausbildung wird das Girokonto unverzichtbar. Vielfach lassen sich die Jugendkonten bis weit ins Erwachsenenalter fortführen. Vor allem Studenten können dann weiterhin von den günstigen Konditionen der Jugendkonten profitieren.

Wer bis dahin noch kein Girokonto besitzt, kann als Student oder Person in weiterführender Ausbildung jederzeit ein neues Girokonto eröffnen und erhält die Vorteile ebenso.

Welche Bedingungen im Detail gelten, entscheiden die Banken selbst. In allen Fällen gilt, dass bei bestehender Minderjährigkeit die gesetzlichen Vertreter ihr schriftliches Einverständnis zur Kontoeröffnung geben müssen. Manche Banken ermöglichen den Eltern darüber hinaus die Einrichtung eines Abhebungshöchstbetrages. Den einzelnen Kontobewegungen zustimmen brauchen Sie allerdings nicht extra.

Girokonto als Guthabenkonto für Kinder und Personen ohne festes Einkommen

Um das Risiko einer Verschuldung klein zu halten, wird Kindern und Jugendlichen im Regelfall kein Dispositionskredit eingeräumt. Man spricht deshalb auch von einem „Guthabenkonto“, welches nicht ins Minus geraten kann. Ähnliche Einschränkungen gelten auch bei Studentenkonten und für Personen ohne Einkommen oder Vermögen. Darunter fallen beispielsweise verschuldete Menschen oder Hartz-IV-Empfänger. Dennoch sind alle deutschen Banken, nicht nur Sparkassen und Volksbanken, gesetzlich dazu verpflichtet, auch für diese Personen ein Girokonto zu eröffnen. Mehr dazu lesen Sie in den Beiträgen Das Jedermann-Konto sowie in Das P-Konto.

Den Einschränkungen eines Jugend- oder Studentenkontos stehen folgende Vorteile gegenüber:

  • Es fallen häufig keine Kontoführungsgebühren oder andere Kosten an
  • Bei einigen Instituten wird das Guthaben zu Sparbuchzinssätzen verzinst
  • Online-Banking kann eingerichtet werden
  • Eine Bankkarte für Automatenabhebungen wird ausgegeben
  • Eine Kreditkarte (Prepaid oder Debit) als Visa oder MasterCard für Minderjährige möglich
    (Prepaid bedeutet, dass die Karte mit Geld aufgeladen werden muss, siehe Beitrag Welche Kreditkarte passt zu mir? Bei Debit-Karten wird der Betrag sofort abgebucht)

Falls Sie als Ausländer ein Girokonto in Deutschland eröffnen möchten, lesen Sie bitte den Beitrag Ein Girokonto für Ausländer.

Das Recht auf ein Konto für alle EU-Bürger

Im Dezember 2013 stimmte das EU-Parlament für die Einführung einer gesetzlichen Richtlinie, nach der jedem Europäer das Recht auf ein Konto zusteht. Bisher mussten etwa 25 MIllionen Menschen in Europa ohne ein Konto leben, obwohl sie gern eins hätten. Insgesamt fast 60 Millionen Europäer besaßen nach einer Studie kein Girokonto oder ein Konto auf Guthabenbasis.

In Deutschland trat das Zahlungskontengesetz am 19. Juni 2016 in Kraft, welches der EU-Richtlinie von 2015 folgte. Seitdem ist jedes deutsche Kreditinstitut per Gesetz verpflichtet, jedem Verbraucher (ab 18 Jahren), ungeachtet seiner sozialen Stellung, ein Basiskonto zu eröffnen. Dieses Recht auf ein Konto gilt laut EU-Zahlungskonten-Richtlinie nicht nur für Deutschland, sondern auch für alle anderen EU-Mitgliedsstaaten.

Sollten Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und ein neues Konto suchen, starten Sie doch gleich hier Ihren Girokonto Vergleich.

Für Schüler, Studenten, Auszubildende, Freiwillige im sozialen Jahr und im Wehrdienst bleiben sowohl das Girokonto, als auch die Karte zum Konto meist weiterhin gratis. Es ist aber immer sinnvoll, dies vor dem 18. Geburtstag bei dem jeweiligen Geldinstitut zu überprüfen. Zudem muss Ihr Kind rechtzeitig einen entsprechenden Nachweis (z.B. Immatrikulationsbescheinigung) bei der Bank einreichen, damit das Girokonto kostenfrei bleibt.

Möchte Ihr Kind auf Reisen gehen, sollte es zudem abklären, ob das Konto kostenlose Geldabhebungen im Ausland ermöglicht. Teure Dispozinsen sollte Ihr Kind nicht in Anspruch nehmen!

Kann mein volljähriges Kind nun auch Online-Banking nutzen?

Ab dem 18. Lebensjahr steht Kontoinhabern das Online-Banking in der Regel vollumfänglich zur Verfügung. Online-Banking ist vor allem für das Bezahlen von Rechnungen zu empfehlen, denn Überweisungen auf Papier sind oft sehr teuer. Auch wenn sich junge Erwachsene für längere Zeit im Ausland aufhalten, ist Online-Banking vorteilhaft. 

Wichtig: Sicherheit sollte beim Online-Banking an erster Stelle stehen – beachten Sie daher wichtige relevante Sicherheitseinstellungen, die wir hier genauer erläutern. 

Gibt es zum Girokonto eine Kreditkarte?

Bis zum 18.Geburtstag gibt es für Kinder nur eine Prepaid- Kreditkarte, die aufgeladen werden kann. Erst mit Erreichen der Volljährigkeit kann Ihr Kind eine sogenannte Charge-Kreditkarte erhalten, die mit einem gewissen Kreditrahmen ausgestattet ist.

Eine Kreditkarte ist für viele Zwecke nützlich, sei es auf Reisen in den Semesterferien oder zum Bestellen in Online-Shops. Je nach Bank werden dafür jedoch unterschiedliche Gebühren berechnet. Es gibt aber auch noch Banken, die dafür keine Gebühren berechnen. Informieren Sie sich hierzu bei Ihrem Geldinstitut oder vergleichen Sie verschiedene Anbieter! Alles rund um Kreditkarten für werdende Erwachsene finden Sie hier. 

Viele Banken bieten für Volljährige aber alternativ auch weiterhin die Möglichkeit, eine kostenlose Prepaid-Kreditkarte zu nutzen, auf die aktiv Guthaben geladen werden muss. Prüfen Sie hierbei jedoch, dafür zusätzliche Kosten entstehen.

Mein Kind möchte bei einer anderen Bank ein erstes eigenes Konto eröffnen. Was müssen wir beachten?

Spätestens beim Umzug in die eigenen 4 Wände brauchen junge Erwachsene ein eigenes Konto. Besteht bereits ein Konto, sind aber zum Beispiel die Gebühren oder Zusatzkosten zu hoch oder äußert Ihr Kind den Wunsch nach einem nachhaltigen Konto, sollte man auch einen Kontowechsel nicht scheuen. Banken bieten zur Erleichterung eine Kontowechselhilfe, die viel Papierkram erspart. Wissenswertes zur Auswahl eines neuen Kontos sowie hilfreiche Musterbriefe erhalten Sie hier. 

Sollten Eltern notfalls auf das Konto zugreifen können?

Junge Erwachsene haben oft seit Kindheitstagen ein Konto bei der Bank ihrer Eltern. Deren Verfügungsberechtigung endet aber mit Beginn der Volljährigkeit. Besprechen Sie mit Ihrem Nachwuchs, ob eine Bankvollmacht für Sie als Eltern oder für andere Vertrauenspersonen sinnvoll ist, um im Notfall (z.B. Krankheit oder Auslandsaufenthalt) auf das Konto zugreifen zu können.

Sollte mein Kind ein separates Spar- oder Tagesgeldkonto nutzen?

Neben dem Girokonto kann das Führen eines separaten Spar- oder Tagesgeldkontos für die Bildung von Rücklagen, bevorstehende Anschaffungen oder als eiserne Reserve sinnvoll sein, selbst wenn es kaum Zinsen geben sollte. Es lohnt sich die Konditionen zu vergleichen. Mehr Informationen zum Thema finden Sie hier. 

Was passiert mit Sparverträgen, die ich für mein Kind abgeschlossen habe?

Geld und Sparbücher, die auf dem Namen des Kindes angelegt sind, gehören dem Kind. Sobald es 18 Jahre alt wird, kann es mit dem Geld machen, was es will. Als Eltern haben Sie dann keinen Zugriff mehr. 

Jetzt gilt es, diese Finanzprodukte auf ihre weitere Tauglichkeit zu prüfen: Wann werden sie fällig? Gibt es noch Sonderkonditionen, die weiter gelten oder gibt es bessere Alternativen? Näheres zur Geldanlage erfahren Sie hier. 

Sollte mein Kind jetzt schon an die Altersvorsorge denken?

Mit 18 schon an die Altersvorsoge denken? Das scheint für viele noch nicht relevant. Sich frühzeitig Gedanken zu machen und langfristig zu sparen ist aber lohnenswert!

Die Riester-Rente gewährt beispielsweise bei Abschluss in einem Alter von unter 25 Jahren einen Bonus von 200 Euro. Ob mit 18 ausreichend finanzieller Spielraum besteht und welche Verträge zum Bedarf passen, kann eine unabhängige Beratung, zum Beispiel bei Ihrer Verbraucherzentrale, klären. 

Können vermögenswirksame Leistungen genutzt werden?

In vielen Betrieben werden vermögenswirksame Leistungen (kurz VL) angeboten. Ermutigen Sie Ihr Kind, bei Beschäftigungs- oder Ausbildungsbeginn bei der Personalstelle nachzufragen. Zum geschenkten Geld vom Arbeitgeber kann es noch staatliche Zulagen dazu geben. Da rentieren sich ein genauer Blick und eine gute Beratung.

Gibt es Schulden, die im Namen des Kindes gemacht wurden oder werden Leistungen zurückgefordert?

Es kommt vor, dass Minderjährige bereits mit Schulden in das Erwachsenenleben starten. Dies kann passieren, wenn Eltern Verträge auf den Namen ihrer Kinder abschließen oder Verträge genehmigen, die dem Minderjährigen über den Kopf wachsen. Aber auch Rückforderungen von Behörden über Sozialleistungen können gegen Minderjährige vorliegen. 

Seien Sie fair und überlegen Sie, ob es Verpflichtungen gibt, die gegen Ihr Kind geltend gemacht werden. Die Haftung Ihres Kindes für solche Schulden kann in vielen Fällen beschränkt werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.
 

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