Wann kann ich in rente gehen mit 50 schwerbehinderung?

Schwerbehinderte Menschen können Altersrente früher beziehen als Menschen ohne Behinderungen. Unter bestimmten Voraussetzungen wird vor dieser früheren Rente sogar noch eine vorgezogene Altersrente gezahlt, allerdings mit Abschlägen von bis zu 10,8 %.

Die Altersgrenze für eine abschlagsfreie Rente wird seit 2015 schrittweise von 63 auf 65 Jahre angehoben. Die Altersgrenze für die vorgezogene Rente wird seit 2012 von 60 auf 62 Jahre angehoben.

Zu beachten ist, dass der Rentenanspruch auch weiter besteht, wenn während des Bezugs der Rente die Schwerbehinderung wegfällt.

2. Abschlagsfreie Rente bei Schwerbehinderung

Anspruch auf abschlagsfreie Altersrente haben Menschen, die

  • die Wartezeit (= Mindestversicherungszeit) von 35 Jahren erfüllt haben
    und
  • anerkannt schwerbehindert (Grad der Behinderung mindestens 50) sind
    und
  • die jeweilige Altersgrenze für ihren Jahrgang erreicht haben.

Bei Jahrgängen bis 1951 lag die Rentenaltersgrenze bei 63 Jahren.

Bei 1958 Geborenen beträgt die Grenze 64 Jahre, bei 1959 Geborenen 64 Jahre und 2 Monate.

Eine detaillierte Übersicht über den möglichen Rentenbeginn der Jahrgänge 1952 bis 1963 gibt § 236a SGB VI: www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__236a.html.

3. Rente bei Schwerbehinderung mit Abschlägen

Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann bereits vor der Altersgrenze beantragt werden. Dabei gelten die gleichen Voraussetzungen wie für die abschlagsfreie Rente.

Auch hier erhöht sich die Altersgrenze mit steigendem Geburtsmonat oder -jahr. Bei 1961 Geborenen beträgt die Grenze 61 Jahre und 6 Monate und bei 1960 Geborenen 61 Jahre und 4 Monate.

Die vorgezogene Altersrente für schwerbehinderte Menschen ist niedriger als die abschlagsfreie Rente. Für jeden Monat, den die Rente vor der Altersgrenze bezogen wird, wird die Rente um je 0,3 % gekürzt.

Diese Rentenkürzung ist dauerhaft, d.h. sie fällt mit dem Erreichen der Altersgrenze nicht weg und führt nach dem Tod der versicherten Person auch zu einer Kürzung der Hinterbliebenenrente.

Vorgezogene Monate vor der Altersgrenze

Dauerhafte Kürzung der Rente um

1 Monat

0,3 %

2 Monate

0,6 %

3 Monate

0,9 %

4 Monate

1,2 %

...

...

33 Monate

9,9 %

34 Monate

10,2 %

35 Monate

10,5 %

36 Monate

10,8 %

4. Hinzuverdienst

Wer die Altersgrenze für den normalen Rentenbeginn erreicht hat, kann unbegrenzt hinzuverdienen.

Für die Zeit der vorgezogenen Rente dürfen normalerweise höchstens 6.300 € jährlich hinzuverdient werden, höherer Hinzuverdienst wird teilweise oder ganz auf die Rente angerechnet. Wegen der Corona-Pandemie gilt bis Ende 2022 ein deutlich erhöhter Freibetrag von 46.060 €. Näheres unter Rente > Hinzuverdienst und unter Corona Covid-19 > Finanzielle Hilfen und Sonderregelungen.

5. Praxistipps

  • Der Antrag sollte ca. 3 Monate vor dem gewünschten Rentenbeginn gestellt werden. Antragsformulare gibt es bei den Rentenversicherungsträgern und den Stadt- und Gemeindeverwaltungen.
  • Wenn die Rente später als 3 Monate nach Ablauf des Monats, in dem die Rentenvoraussetzungen erfüllt werden, beantragt wird, beginnen die Zahlungen erst im Monat der Antragstellung.
  • Der Rentenanspruch besteht auch weiter, wenn während des Bezugs der Rente die Schwerbehinderung wegfällt.
  • Die Deutsche Rentenversicherung bietet unter www.deutsche-rentenversicherung.de > Rente > Rentenbeginn-/Rentenhöhenrechner einen Rechner an, mit dem der Rentenbeginn und die Rentenhöhe ermittelt werden können.

6. Wer hilft weiter?

Auskünfte und Beratungsstellen vor Ort vermitteln die Rentenversicherungsträger, die auch individuelle Rentenberechnungen vornehmen.

Erwerbsminderungsrente

Behinderung

Rente

Altersrente wegen Arbeitslosigkeit oder nach Altersteilzeit

Altersrente für besonders langjährig Versicherte

Rente > Kindererziehungszeiten


Gesetzesquellen: §§ 37, 236a SGB VI

Die Altersrente für Menschen mit einer nachgewiesenen Schwerbehinderung ermöglicht berechtigten Personen einen früheren Eintritt in die Rente. Es entstehen keine finanziellen Vorteile und die Rente fällt deshalb nicht höher aus, sondern wird lediglich früher ausgezahlt als beim regulären Renteneintritt.

Die gesetzliche Regelung dieser Rentenart findet sich in Paragraph 37 des sechsten Sozialgesetzbuch. Im Zuge der Erhöhung des Renteneintrittsalter von 65 Jahren auf 67 Jahre ab Geburtsjahrgang 1964, wurde auch der Renteneintritt in die Altersrente für Menschen mit einer Schwerbehinderung auf das 65. Lebensjahr erhöht. Für Betroffene, die vor 1964 geboren sind, gelten besondere Vertrauensschutzregelungen.

Wer vor 1964 geboren und das 62. Lebensjahr erreicht hat, kann unter den gleichen Voraussetzungen wie oben, aber mit Abschlägen in Rente gehen.
Der Abschlag für Personen die mit 62 Jahren in Rente gehen berechnet sich für jeden Monat des früheren Beginns mit 0,3 Prozent weniger.

Bei einem Rentenbeginn mit dem 62. Lebensjahr – also drei Jahre früher als dem eigentlich vorhergesehenen 65. Lebensjahr –  erhalten Betroffene einen Abschlag von 10,8 Prozent (36 Kalendermonate x 0,3) der eigentlichen Rente. Hier muss unbedingt beachtet werden, dass diese Abschläge dauerhaft sind und auch bei Vollendung des 65 Lebensjahres bestehen!

Wer das 65. Lebensjahr erreicht hat und bei Beginn der Rente mindestens einen Grad der Behinderung von 50 hat und 35 Jahre eingezahlt hat, kann abschlagsfrei in diese Rente gehen.

Das erwartet Sie in diesem Artikel

Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen und Behinderungen können häufig nicht bis zum regulären Rentenalter voll arbeiten. Anerkannte Schwerbehinderte können deshalb deutlich früher in die Altersrente gehen. Dafür ist die "Altersrente für schwerbehinderte Menschen", kurz die Schwerbehindertenrente, vorgesehen. Wer beispielsweise 1958 geboren wurde, konnte diese Rente bereits mit 61 Jahren erhalten – allerdings mit einer Rentenkürzung um 10,8 Prozent. Mit 64 Jahren wird ihm diese Altersrente dann ohne Abschläge gezahlt.

 

Rente Schwerbehinderung Tabelle: Ab wann kann sie bezogen werden und wie hoch fallen die Abschläge aus?

Die folgende Tabelle veranschaulicht – nach Geburtsjahrgang – welche Altersgrenzen gelten, mit welchen Abschlägen Sie bei der Altersrente rechnen müssen und ab welchem Alter ein abschlagsfreier Bezug möglich ist.

Jahrgang Abschlagsfreier Bezug im Alter
 Bezug mit 10,8 Prozent Abschlag im Alter  

von ... Jahren  und ... Monaten  von ... Jahren und ... Monaten 
1953 63 7  60  7
1954 63 8  60  8
1955 63 9  60  9
1956 63 10  60  10
1957 63 11  60  11
1958 64 0  61  0
1959 64 2  61  2
1960 64 4  61  4
1961 64 6  61  6
1962 64 8  61  8
1963 64 10  61  10
ab 1964 65 0  62  0

Quelle: Deutsche Rentenversicherung; Stand: 2021.

 

Altersrente für schwerbehinderte Menschen & Voraussetzungen

Die Hürden, die der Gesetzgeber für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen aufgebaut hat, sind vergleichsweise niedrig. Schon nach 35 Versicherungsjahren wird die Schwerbehindertenrente gewährt, wobei beispielsweise auch Zeiten des Schulbesuchs oder der Arbeitslosigkeit mitzählen und pro Kind maximal zehn Jahre sogenannte Berücksichtigungszeit. Weitere Voraussetzung: Der Grad der Behinderung (GdB) muss zum Zeitpunkt des Rentenantrags mindestens 50 Prozent betragen.

Wenn Sie die Voraussetzungen für den Bezug einer Schwerbehinderte erfüllen, sollten Sie möglichst frühzeitig einen entsprechenden Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) einreichen – entweder online über die Website der DRV oder über den zuständigen Rentenversicherungsträger in Ihrem Bundesland.

… doch Sie wissen noch nicht genau wie? Mit der richtigen Geldanlage können Sie selbst mit überschaubaren Sparraten effizient Vermögen aufbauen. Eine attraktive Anlageform sind Kinderdepots von Robo-Advisorn. Damit nutzen Sie das Renditepotential der Kapitalmärkte sowie die Kraft des Zinseszinses. Alles, was Sie dafür brauchen, erfahren Sie hier: Kindersparplan mit Junior-Depot

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Wichtig: Antrag auf Schwerbehinderten-Anerkennung stellen

Wer gesundheitliche Einschränkungen hat, sollte – auch im Hinblick auf die Rente – beim zuständigen Versorgungsamt einen Antrag auf Schwerbehinderten-Anerkennung stellen. Bei Herzerkrankungen, orthopädischen Krankheiten, Krebs oder anderen langen Krankheiten, aber auch bei schweren Depressionen, wird die Schwerbehinderung häufig anerkannt. Chancen auf Anerkennung haben aber auch Rheumakranke mit dauerhaft erheblichen Funktionseinbußen und zahlreiche Diabetiker.

Den Schwerbehindertenantrag sollte man am besten mit seinem Hausarzt oder dem behandelnden Facharzt ausfüllen. Wichtig dabei: Hierfür braucht der Arzt sehr konkrete und anschauliche Informationen über Gesundheitsprobleme. Ein Beispiel: Je nach Krankheit sollte man dem Arzt nicht nur mitteilen, dass man Schwierigkeiten beim Treppensteigen hat, sondern ganz konkret, wie viele Treppenstufen man noch steigen kann und nach wie viel Metern eine Pause eingelegt werden muss. Das sollte man dann auch für sich genau dokumentieren – etwa in einem Tagebuch.

Hinweis: Wie genau Sie einen Antrag auf Schwerbehinderung stellen, was für die Anerkennung wichtig ist und was bei einer Ablehnung zu tun ist, erklärt Ihnen unser ausführlicher Ratgeber zu diesem Thema.

 

Rentenwechsel in die Schwerbehindertenrente

Manchmal tritt die Schwerbehinderung erst während des Bezugs einer vorzeitigen Altersrente ein. In wenigen Fällen ist dann ein Wechsel in die Schwerbehindertenrente möglich. Dafür darf man allerdings zum einen noch nicht das reguläre Rentenalter erreicht haben und muss zum anderen zumindest für kurze Zeit wieder eine Beschäftigung aufnehmen, deren Lohn so hoch ist, dass die Rente zunächst einmal wegfällt. Beantragt man danach erneut Altersruhegeld, so kann man die Schwerbehindertenrente erhalten. Interessant ist dieses Hintertürchen vor allem für diejenigen, die eine vorzeitige Rente für langjährig Versicherte beziehen, wenn vor Erreichen der regulären Rentenaltersgrenze eine Schwerbehinderung eintritt.

Prüfen Sie, ob es sich für Sie lohnt, statt einer Schwerbehindertenrente besser eine Erwerbsminderungsrente zu beantragen.