Wie viel Rente bekommt man in Frankreich?

Sie haben in Deutschland und Frankreich gearbeitet und möchten jetzt in Rente gehen? Sie möchten in Frankreich Ihren Lebensabend verbringen? Oder Sie kommen aus Frankreich und arbeiten jetzt in Deutschland?

Für Ihre Rente ist das kein Problem - denn in Frankreich gilt das Europarecht, das die Sozialversicherungssysteme beider Länder koordiniert. Es wurde gerade für Menschen geschaffen, die im Laufe ihres Berufslebens über Grenzen hinweg arbeiten oder gearbeitet haben. So können beispielsweise alle Zeiten aus beiden Ländern für eine medizinische Rehabilitation oder Ihren Rentenanspruch zusammenzählen.

Die französische Rentenversicherung

Das französische Rentensystem unterscheidet sich von der Deutschen Rentenversicherung. Das größte System der Sozialen Sicherheit ist in Frankreich das Allgemeine System (Régime général). Es sichert Arbeiter und Angestellte sowie deren Familienangehörigen ab. Darüber hinaus ist hier die Mitgliedschaft in einem Zusatzversicherungssystem vorgeschrieben. So können neben der allgemeinen Rente zusätzliche Leistungen gezahlt werden. Außerdem gibt es weitere Systeme für besondere Berufsgruppen wie beispielsweise Landwirte, Beamte und Selbstständige.

Arbeiten in Frankreich

Wie Sie in Frankreich versichert sind, entscheidet sich nach den dortigen nationalen Vorschriften. Nehmen Sie in Frankreich eine Beschäftigung auf, meldet Ihr Arbeitgeber Sie bei der Union de Recouvrement des Cotisations de Sécurité Sociale et d´Allocations Familiales (URSSAF) seines Bezirkes (departement) an. Die URSSAF ist die Einzugsstelle für sämtliche Sozialversicherungsbeiträge. Wie hoch der Beitrag ist, hängt von Ihrem Einkommen ab.

Unser Tipp:
Weitere Informationen finden Sie unter www.urssaf.fr. Ihre Kontaktstelle in allen Sozialversicherungsfragen ist die für Ihren Wohnort zuständige lokale Krankenkasse Caisse Primaire d´Assurance Maladie (CPAM). Diese finden Sie unter www.ameli.fr.

Ihr Arbeitgeber entsendet Sie nach Frankreich

Arbeiten Sie nur vorübergehend für Ihren deutschen Arbeitgeber in Frankreich und werden Sie weiter von ihm bezahlt, können Sie in Deutschland versicherungspflichtig bleiben. Diese sogenannte Entsendung ist jedoch auf 24 Monate befristet.

Denken Sie an die Entsendebescheinigung Arbeitnehmer, Selbstständige und Beamte brauchen eine A1-Bescheinigung, wenn sie grenzüberschreitend in Frankreich arbeiten.

Weitere Informationen zur A1-Entsendebescheinigung

Besondere Vereinbarung möglich

  • Steht von Anfang an fest, dass die Beschäftigung länger als 24 Monate sein wird oder
  • die vertraglichen Regelungen aus anderen Gründen eine Entsendung nicht zulassen,

können Sie und Ihr Arbeitgeber eine sogenannte Ausnahmevereinbarung beantragen, um weiterhin in Deutschland versichert zu sein.  Wenden Sie sich hier an  

Antrag vor Aufnahme der Arbeit stellen
Bitte stellen Sie den Antrag auf Ausnahmevereinbarung bevor Sie mit Ihrer Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit in Frankreich beginnen.

Rente in Frankreich

Haben Sie in Deutschland und Frankreich gearbeitet, erhalten Sie aus beiden Ländern eine Rente. Für die Prüfung des Rentenanspruchs werden die Zeiten aus beiden Ländern zusammengerechnet, das Auszahlen der Rente übernimmt jedes Land selbst. Auch müssen Sie nur einen einzigen Rentenantrag stellen. Ihr Rentenantrag gilt dann gleichzeitig sowohl für die Rente aus Deutschland als auch aus Frankreich.

Unser Tipp:
Die Renten in Deutschland und Frankreich können aufgrund der jeweiligen nationalen Vorschriften zu unterschiedlichen Zeitpunkten beginnen. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig über den möglichen Beginn, damit Ihnen keinene Nachteile durch einen verspäteten Antrag entstehen. Achten Sie darauf, den Antrag fristgerecht zu stellen.

Französische Altersrente

Die Altersvorsorgung besteht in Frankreich aus einer Grundversorgung und einer gesetzlichen Zusatzversorgung. Die Regelaltersgrenze liegt für alle Geburtsjahrgänge ab 1955 bei 62 Jahren. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie auch früher Ihre Altersrente erhalten.

Französische Invaliditätsrente

Die Invaliditätsrente ist nicht nur versicherungsrechtliche, sondern vor allem an medizinische Voraussetzungen gebunden. Sie soll Ihren Einkommensverlust ausgleichen. Anders als in Deutschland wird diese Rentenart von der dortigen Krankenversicherung ausgezahlt.

Ihre Ansprechpartner in Deutschland

Innerhalb der Regionalträger (frühere Landesversicherungsanstalten) der Deutschen Rentenversicherung ist in den meisten Fällen Ihr Ansprechpartner:


Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz 67340 Speyer Telefon: 06232 17-0 Telefax: 06232 17-2589

E-Mail:

In Einzelfällen kann auch Ihr Ansprechpartner sein:

Deutsche Rentenversicherung für das Saarland 66108 Saarbrücken Telefon: 0681 3093-0 Telefax: 0681 3093-199

E-Mail:  

Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist Ihr Ansprechpartner, wenn der letzte deutsche Beitrag an die Deutsche Rentenversicherung Bund ging.

Deutsche Rentenversicherung Bund 10704 Berlin Telefon: 030 865-0 Telefax: 030 865-27240

E-Mail:

Haben Sie mindestens einen deutschen Beitrag zur Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See gezahlt, wenden Sie sich bitte an diesen Träger.

Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See 44781 Bochum Telefon: 0234 304-0 Telefax: 0234 304-53050

E-Mail:

Was können wir für Sie tun?

Wir

  • beantworten Ihre Fragen zur Rente,
  • klären für Sie zusammen mit den ausländischen Kassen Ihre deutschen und ausländischen Versicherungszeiten,
  • übersenden Ihnen Ihre persönliche Rentenauskunft mit den deutschen und ausländischen Versicherungszeiten,
  • stellen im Leistungsfall Ihre Rente fest und zahlen Sie - auch ins Ausland,
  • leiten für Sie beim französischen Träger das Rentenverfahren ein.

Sollen wir für Sie Ihre französischen Versicherungszeiten klären, füllen Sie bitte den Vordruck E 2070 (deutsche Version) oder E 207 (französische Version) aus und senden uns diesen zu. Bitte geben Sie unbedingte Ihre deutsche Versicherungsnummer an. Sie finden diese Vordrucke auch am Ende dieser Seite zum Herunterladen.

Für Sie vor Ort

Bei unseren Sprechtagen und bei verschiedenen Messen und Ausstellungen sind wir auch für Sie vor Ort.

Internationale Beratungstage

Ihre Ansprechpartner in Frankreich

Verbindungsstelle der französischen Sozialversicherung

Das Centre de Liaisons Européennes et Internationales de Sécurité Sociale (CLEISS) ist die internationale Verbindungsstelle im Rentenverfahren und gleichzeitig auch Übersetzungsstelle für die Träger. CLEISS selbst bearbeitet nicht Ihre Rente. An diese Verbindungsstelle können Sie sich wenden, wenn Sie Ihren französischen Träger nicht kennen.

Centre de Liaisons Européennes et Internationales de Sécurité Sociale (CLEISS)
11, rue de la tour des Dames
75436 Paris Cedex 09
www.cleiss.fr

Altersversicherung im Allgemeinen System

Sie wohnen in Deutschland? Dann ist Ihr Ansprechpartner

Caisse d´Assurance Retraite et de la Santé Au Travail (CARSAT)
Alsace-Moselle
36, rue du Doubs
67011 Strasbourg Cedex 1

Sie wohnen in der Region Île-d-France? Dann ist Ihr Ansprechpartner

Caisse Nationale d´Assurance Vieillesse (CNAV)
75951 Paris Cedex 19

Sie wohnen in der Region Alsace-Moselle? Dann ist Ihr Ansprechpartner

Caisse d´Assurance Retraite et de la Santé Au Travail (CARSAT)
Alsace-Moselle
36, rue due Doubs
67011 Strasbourg Cedex 1

Sie wohnen in einer anderen Region? Dann ist Ihr Ansprechpartner die

Caisse d´Assurance Retraite et de la Santé Au Travail (CARSAT) Ihres Wohnortes.

Sie wohnen in der Region Île-d-France? Dann ist Ihr Ansprechpartner

La Caisse Régionale d´Assurance Maladie d´Île-d-France (CRAMIF)
17/19, avenue de Flandre
75954 Paris Cedex 19

Invalidenversicherung im Allgemeinen System

Sie wohnen in Deutschland? Dann ist Ihr Ansprechpartner

Caisse Primaire d´Assurance Maladie (CPAM) du Bas-Rhin
16, rue de Lausanne
67090 Strasbourg Cedex

Sie wohnen in Frankreich? Dann ist Ihr Ansprechpartner die

Caisse Primaire d´Assurance Maladie (CPAM) des Departements, in dem Sie wohnen.

Sie wohnen in der Region Île-d-France? Dann ist Ihr Ansprechpartner

La Caisse Régionale d´Assurance Maladie d´Île-d-France (CRAMIF)
17/19, avenue de Flandre
75954 Paris Cedex 19

Kontakt

Blick über den Tellerrand

Experten warnen, dass das deutsche Rentensystem nur noch finanzierbar ist, wenn das Eintrittsalter weiter erhöht wird. In anderen Ländern sind Ruheständler teils viel besser dran.

Berlin/München - In Deutschland kocht die Debatte um eine weitere Erhöhung des Renteneintrittsalters hoch, nachdem bekannt wurde, dass ein Expertengremium der Bundesregierung bzw. dem Wirtschaftsressort von Peter Altmaier (CDU) die Rente mit 68 als unumgänglich ansieht. Eine neue Studie prognostiziert sogar ein schlimmeres Szenario und hält einen drastischeren Schritt für notwendig.

Allerdings gibt es gute Gründe, bei dem von Wirtschaftswissenschaftlern erzeugten Schreckensszenario für das deutsche Rentensystem den Fokus auch ins Ausland zu richten: Schließlich wird aus dem bundesdeutschen Haushalt bei weitem nicht nur die Rentenversicherung subventioniert, weil die längst nicht mehr den benötigten Bedarf abdecken kann.

Deutsche Rentner benachteiligt? „Finanzieren teure Rentensysteme in Südeuropa“

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Unter den EU-Mitgliedsstaaten gibt es gravierende Unterschiede bei der Absicherung nach Beendigung des Arbeitslebens. Vor Wochen hatte Prof. Bernd Raffelhüschen von der Uni Freiburg in der Bild über den Verdacht gesprochen, dass Länder wie Italien oder Frankreich ihre wesentlich üppigeren Renten auch mit deutschen Hilfsgeldern aufrechterhalten. Andernfalls wären diese Länder selbst zur Anpassung ihres Rentensystems gezwungen.

Der Vorwurf, den der streitbare Ökonom äußerte, ist enorm - klingt jedoch nicht abwegig: „Durch Zuschüsse finanziert Deutschland die teuren Rentensysteme der südeuropäischen Staaten mit“, ist der 63-Jährige überzeugt - und schiebt eine Begründung nach: Im Zuge des milliardenschweren Corona-Hilfsprogramms der EU würde zwar viel Geld in notwendige Reformprojekte gesteckt – dazu jedoch finanziellen Löcher der heimischen Sozialsysteme gestopft.

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Konkretisiert wird die Behauptung mit Beispielen von üppigen Zuwendungen für Italien (65 Mrd.) oder auch Spanien (59 Mrd.) - nicht auf Basis von Krediten, sondern als Geld, das nicht zurückgezahlt werde. So würden die Menschen in vielen südeuropäischen Staaten „kürzer arbeiten und kassieren deshalb länger Rente“. Was ist dran an der These?

Vergleicht man die Rentensysteme bestimmter EU-Länder, scheint die deutsche Bevölkerung in der Tat schlechter dazustehen:

Deutschland: Hierzulande wird das gesetzliche Rentenalter schrittweise von 65 auf 67 angepasst, der Beitragssatz in Deutschland beträgt derzeit 18,6 Prozent (teilen sich Arbeitgeber und -nehmer jeweils zur Hälfte). Dafür gibt es ein Rentenniveau in Höhe von 51,9 Prozent des Nettoeinkommens, wie eine Auswertung der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) 2019 ergab. Die durchschnittliche gesamte Arbeitszeit der Bevölkerung liege bei 39,1 Jahren, ehe der Ruhestand eintritt.

Rentensysteme in Italien, Frankreich und Co.: Ruhestand in anderen EU-Ländern

Italien: Über die prozentual höchste Rentenauszahlung aller EU-Bürger dürfen sich Italiener freuen. 91,8 Prozent vom letzten Nettoeinkommen bekommen Rentner überwiesen, während das Eintrittsalter vergleichsweise niedrig liegt: Bereits nach 35 Arbeitsjahren habe die Bevölkerung Anspruch die volle Rente. Die durchschnittliche Arbeitszeit liege angeblich bei 32,0 Jahren. Dazu gehören jedoch Kehrseiten: Der Verdienst im Berufleben ist im Schnitt niedriger, außerdem zahlen Italiener Rentenbeiträge in Höhe von 33 Prozent des Gehalts, wie die Bild ausführt. Zwei Drittel davon übernimmt der Arbeitnehmer.

Österreich: Im südlichen Nachbarland gehen Menschen mit 65 in Rente, dafür bekommen sie jedoch wesentlich mehr Geld: durchschnittlich offenbar 89,9 Prozent vom letzten Arbeitseinkommen. Ein Grund ist, dass Österreich seinen Rentnern ein 100-prozentiges Urlaubs- und ein 100-prozentiges Weihnachtsgeld spendiert. Das Rentensystem gilt aus weiteren Gründen als deutsches Vorbild - erhört wurden diese Rufe seitens Bundesregierung bislang nicht. Allerdings ist der Beitragssatz in der Alpenrepublik höher, den größeren Teil übernimmt der Arbeitgeber.

Frankreich: In unserem südwestlichen Nachbarland gibt es Grund zur Zufriedenheit - in der Rente winken 73,6 Prozent vom letzten Einkommen. Dabei arbeiten Franzosen in der Regel 35,4 Jahre, ehe es in den Ruhestand geht. Das Rentensystem in Frankreich gilt als großzügig - und Präsident Emmanuel Macron weiß um diesen Zustand. Jedoch erzeugt das Staatsoberhaupt in der Bevölkerung schon länger Widerstand wenn es darum geht, Anpassungen vorzunehmen:

Am meisten arbeiten müssen laut der Auswertung übrigens dieMenschen auf Island: Hier geht es angeblich erst nach einer durchschnittlichen Arbeitszeit von 45,8 Jahren in Rente. Im Vergleich zu Deutschland ist jedoch das Einkommen höher - 69,8 Prozent vom Nettogehalt.

Ebenfalls auf Daten der OECD bezieht sich übrigens ein Bericht der Welt am Sonntag: Die durchschnittliche Rentenbezugsdauer liege in Frankreich für Männer bei 22,7 Jahren, bei Frauen sogar 26,9 Jahre. Spanien kommt auf 21,7 (Männer) und 26,6 Jahre (Frauen). Und Deutschland? Hier beziehen Männer der Auswertung zufolge lediglich 19,1 Jahre und die Frauen 22,5 Jahre lang ihre Rente, bevor das Leben zu Ende ist. Nur in Schweden können Rentner laut der Statistik noch weniger ihren Ruhestand genießen: die Männer 18 Jahre und Frauen 21,3 Jahre. (PF)