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Doch Vorsicht: Oftmals sind diese Räder als E-Bike deklariert, obwohl es sich hierbei um ein Pedelec handelt. Zwischen beiden Varianten gibt es also Unterschiede, die unbedingt zu berücksichtigen sind. Das Pedal Electric Cycle (kurz Pedelec) bietet eine elektrische Unterstützung an, so dass man nicht mit voller Kraft selbst in die Pedale treten muss. Gerade bei Anstiegen oder Gegenwind macht sich dieses Antriebsprinzip bezahlbar. Der elektrische Antrieb funktioniert nur zusammen mit dem Pedaltritt. Ein solches Modell darf ohne Zulassung bis zu einer Geschwindigkeit von 25 km/h gefahren werden. Die elektrische Unterstützung schaltet sich bei mehr als 25 km/h ab. Ab dieser Geschwindigkeit muss man wieder selbst aktiv werden. Rund 90 % aller Fahrräder mit E-Funktion sind Pedelecs. Der Buchstabe S steht für Speed. Genaugenommen gehört ein solches Modell nicht mehr zur Kategorie Fahrrad, sondern gilt als Kleinkraftrad. Die Funktionsweise ist mit dem eines Pedelecs vergleichbar. Die automatische Abschaltung des E-Antriebs erfolgt aber erst bei 45 km/h. Für ein S-Klasse Pedelec benötigt man eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungskennzeichen. Das Elektro-Fahrrad ist mit einem Elektromofa zu vergleichen. Man schaltet den Elektroantrieb ein und muss nicht mehr selbst in die Pedale treten. E-Bikes gelten, solange man weniger als 20 km/h fährt und die Motorleistung nicht mehr als 500 Watt beträgt als Kleinkraftrad. Der E-Bike Markt ist relativ klein. Der wichtigste Unterschied zwischen Pedelec und E-Bike besteht in der Funktion der elektrischen Unterstützung. Während man beim Pedelec weiterhin in die Pedale tritt, ist dies beim E-Bike nicht erforderlich. Im Bereich Zulassungspflicht unterscheiden sich E-Bike und Pedelec ebenfalls. (E-Bike = sechs km/h und Pedelec 25 km/h). Pedelec ist ein nur sehr schwer greifbarer Begriff. Er zeigt nicht sofort an, dass es sich hierbei um ein Fahrrad mit elektrischer Unterstützung handelt. Deshalb hat sich in diesem Bereich der Begriff E-Bike verselbstständigt, obwohl es Unterschiede zwischen Pedelec und E-Bike gibt. E-Bikes gibt es mit drei unterschiedlichen Geschwindigkeitsbegrenzungen: 20, 25 oder 45 km/h. Pedelecs dagegen können 25 km/h fahren. S-Pedelecs sind sogar bis zu 45 km/h schnell. E-Bike & Pedelec: Welche rechtlichen Unterschiede gibt es?Bei E-Bikes im Straßenverkehr musst du ein paar Dinge beachten. Wir beantworten dir, welche rechtlichen Unterschiede es zwischen E-Bikes und Pedelecs gibt und was du im Straßenverkehr über die einzelnen Modelle wissen musst. BetriebserlaubnisHersteller von E-Bikes und S-Pedelecs müssen beim Kraftfahrtbundesamt (KBA) für jedes Modell eine sogenannte Betriebserlaubnis einholen. Die Betriebserlaubnis bestätigt, dass das Fahrzeug der Straßenverkehrsordnung entspricht. Das bedeutet für dich: Das S-Pedelec oder E-Bike darf nicht einfach umgebaut werden. Das gilt vor allem für den Rahmen, die Bremsen und Reflektoren. Nur für dein Elektrofahrrad zugelassene Ersatzteile aus dem Fachhandel dürfen eingebaut werden. Ob eine bestimmte Gabel oder ein Lenker zu deinem E-Bike passt, kann der Fachmann überprüfen. ZulassungFür alle drei E-Bike-Varianten und für das S-Pedelec brauchst du ein Versicherungskennzeichen. Das Nummernschild bekommst du von deinem Versicherungsanbieter, wenn du eine Kfz- oder Mopedversicherung abschließen. Du erhältst jedes Jahr ein Saisonkennzeichen. Das Versicherungsjahr beginnt normalerweise am 01. März und endet am 28. Februar. Ein Versicherungskennzeichen kostet zwischen 35 und 70 Euro pro Jahr. Das solltest du wissen: Zu deiner Kfz-Haftpflichtversicherung kannst du bei vielen Versicherungsanbietern einen Teilkasko-Schutz dazu buchen. Diebstahl und Schäden an deinem Zweirad sind so abgedeckt. FührerscheinOb du einen Führerschein für dein Elektrofahrrad brauchst, hängt von deinem Modell ab. Wir haben die Unterschiede zwischen E-Bike und Pedelec für dich aufgelistet:
Aber: Hast du einen gültigen Führerschein der Klasse B für Kraftfahrzeuge, brauchst du keine weitere Bescheinigung. Die Fahrerlaubnis für alle Elektrofahrräder ist damit abgedeckt. Radweg nutzenMit E-Bikes, die bis zu 25 km/h schnell fahren, darfst du nur Radwege benutzen, die mit dem Schild „Mofas frei“ gekennzeichnet sind. Das gilt nicht für das E-Bike mit 45 km/h Höchstgeschwindigkeit und für Speed-Pedelecs. Mit den beiden Modellen darfst du nur auf der Straße fahren. Mit dem normalen Pedelec und dem E-Bike mit 20 km/h Höchstgeschwindigkeit kannst du auch Wald- und Geländewege benutzen. Der Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec ist vielen Menschen nicht klar. Wer jedoch ein Fahrrad mit Elektroantrieb kaufen möchte, der sollte sich vor dem Kauf über die Vor- und Nachteile der beiden Radarten gründlich informieren. In diesem Praxistipp stellen wir Ihnen die wesentlichen Unterschiede vor. Die meisten Radfahrer mit einem Fahrrad mit Elektromotor denken, dass sie ein E-Bike fahren. Dabei handelt es sich streng genommen in der Regel um ein Pedelec. Im Folgenden erfahren Sie die Hauptunterschiede zwischen E-Bike und Pedelec.
Ein Unterschied zwischen E-Bike und Pedelec liegt in der Motorunterstützung.imago images / Stefan Zeitz
Es kommt also bei der Auswahl Ihres Bikes darauf an, wie Sie Ihr Rad mit elektronischem Antrieb nutzen wollen. Es gibt für jeden Einsatzzweck ganz unterschiedliche Modelle. Manche E-Bikes werden sogar staatlich gefördert. Jedes Jahr gibt es verschiedene E-Bike Tests, die Sie bei der Entscheidung unterstützen.
Themen des ArtikelsFahrradElektromotorElektroantriebE-Mobilität (Tipp ursprünglich verfasst von: Jonas Brandstetter) |