„Ein Dornfelder wird immer ein einfacher Tischwein sein“, sagt der Pfälzer Winzer Steffen Christmann. Nach der Einführung der Herkunftspyramide im Weingesetz wünscht sich der Verband Deutscher Prädikatsweingüter auch klare Vorgaben zu Rebsorten. Wusstet ihr, dass es ein Weingesetz gibt? Wer es wusste, könnte auch das wissen: Wie heißt laut § 3 des Weingesetzes eines der 13 offiziellen Weinanbaugebiete in Deutschland? Sachsen heißt laut § 3, also Artikel 3, des Weingesetzes eines der 13 offiziellen Weinanbaugebiete in Deutschland. Show
Das im November 2020 verabschiedete Weingesetz passt das deutsche Recht den seit 2012 in der EU geltenden Bestimmungen an. Dazu gehört die Unterscheidung zwischen „geschützten Ursprungsbezeichnungen» (g.U.) – das ist etwa die Verbindung eines Ortsnamens mit der Bezeichnung einer Weinbergslage – und den weiter gefassten «geschützten geografischen Angaben“ (g.g.A.) – das kann etwa der Name eines Anbaugebiets wie der Pfalz sein. Bei Qualitätsweinen folgen die Bezeichnungen nun der zuerst vom VDP eingeführten Unterscheidung von Gutswein, Ortswein, Lagenwein und der damit einhergehenden höheren Qualität. „In Deutschland sind wir noch weit davon entfernt, dass man weiß, was einen im Glas erwartet“, sagte Christmann der Deutschen Presse-Agentur. Das sei bei französischen Weinen anders. So könne man bei einem Wein mit der Herkunftsbezeichnung Sancerre sicher sein, einen leichten Rotwein oder Rosé der Rebsorte Pinot Noir (Spätburgunder) zu bekommen oder aber einen fruchtigen Weißwein der Rebsorte Sauvignon Blanc. dpa
Die deutschen Weinanbaugebiete nehmen insgesamt eine Ertragsrebfläche von rund 100.000 Hektar (2016: 102 493 Hektar) ein. Damit zählt Deutschland im internationalen Vergleich zu den kleineren Erzeugerländern. Rund 66 Prozent der Gesamtfläche sind mit weißen Rebsorten bestockt. Riesling, die wichtigste Rebsorte in Deutschland, erreichte im Jahr 2016 mit 23 700 Hektar bestockter Rebfläche einen neuen Höchststand. Daneben setzen Deutschlands Weingüter immer stärker auf international bekannte Rebsorten: Unter den Weißweinen konnten Grauburgunder (Ruländer), Weißburgunder (Pinot Blanc) und der ebenfalls aus dem Burgund stammende Chardonnay besonders zulegen. Demgegenüber weisen Müller-Thurgau, Kerner, Scheurebe und Bacchus deutliche Flächenverluste auf, wie die Flächenerhebung des Statistischen Bundesamtes 2016 dokumentiert. Auch bei den Rotweinen zeichnet sich eine ähnliche Entwicklung ab: Spätburgunder umfasst die meisten Rebflächen unter den Rotwein-Rebsorten, Merlot konnte ebenfalls zulegen, während die Anteile von Dornfelder und Portugieser rückläufig sind. Die Weine kommen aus 13 offiziell klassifizierten deutschen Anbaugebieten, die vor allem im Südwesten und Süden des Landes liegen. Die Rebhänge erstrecken sich entlang der großen deutschen Flüsse Rhein, Main, Mosel, Elbe und Saale. Ein paar Hintergrundinfos: Ähnliche EinträgeDie Bezeichnung Deutscher Wein steht für Wein, der in Deutschland erzeugt wird. Produktion und Vermarktung von Wein in Deutschland sind durch europäisches und deutsches Weinrecht reguliert.
„Rhein-Weinbau-Karte für die Strecke Coblenz – Bonn, einschliesslich des Ahrthales“, 1904 Etwa 16.000 Winzer bauen auf etwa 103.000 Hektar (Stand 2018) Wein an und ernten dabei im Zehnjahresmittel pro Jahrgang durchschnittlich ca. 9,25 Millionen Hektoliter. Der Durchschnittsertrag liegt bei sehr hohen 90–100 Hektoliter/Hektar. 3,9 Millionen Hektoliter wurden exportiert, besonders in die USA (257.000 hl), in die Niederlande (217.000 hl) und nach Großbritannien (173.000 hl).[1] Das größte Anbaugebiet ist mit 26.516 Hektar Rheinhessen, gefolgt von der Pfalz mit 23.489 Hektar und Baden mit 15.815 Hektar (Stand 2012). Rheinhessen und Pfalz gehören zu Rheinland-Pfalz, dem Bundesland mit den meisten Weinbaugebieten und zwei Dritteln der deutschen Anbaufläche. Ein Großteil der deutschen Rebflächen liegt nahe oder südlich des 50. Breitengrades. Weinbau in dieser Breite ist im internationalen Vergleich ungewöhnlich und nur möglich aufgrund eines entsprechenden Meso- und Mikroklimas. Die Weinberge liegen meist an besonders geschützten Stellen in Flussnähe und sind hängig bis steil nach Süden oder Westen optimal zur Sonneneinstrahlung ausgerichtet. Die zur Sonne geneigten Böden speichern im Laufe des Tages Wärmeenergie, die sie auch noch weit nach Sonnenuntergang abgeben, so dass frühzeitiger Nachtfrost vermieden wird. Die steilen Talhänge sorgen zudem für einen schnellen Kaltluftabfluss. Die nördliche Lage deutscher Weinbaugebiete führt weiterhin zu erheblichen Anstrengungen beim Züchten von frühreifenden und winterfrostharten Rebsorten. Landau in der Pfalz und Neustadt an der Weinstraße wetteifern jährlich um den Titel der größten Weinbau treibenden Gemeinde Deutschlands. Seit 1949 wird in Neustadt an der Weinstraße jährlich die Deutsche Weinkönigin gewählt. Allgemein gültige Informationen zum Weinbau – über Deutschland hinaus – enthält der Artikel Weinbau. Das Deutsche Weinbaumuseum mit vielen weiterführenden Informationen befindet sich in Oppenheim. Die Lagen gliedern sich in Deutschland in der Rangordnung nach der Größe in vier Stufen:
Die Einteilung bildet keine streng hierarchisch Vorgabe. Nicht alle Einzellagen müssen zu Großlagen gehören, sondern es gibt auch großlagenfreie Einzellagen. Auch kann eine Großlage zu zwei unterschiedlichen Bereichen gehören oder z. B. ein Bereich aus nur einer Großlage und mehreren großlagenfreien Einzellagen bestehen. Auch die Größe der einzelnen Stufen kann sehr unterschiedlich sein und zudem verändert werden. So wurde z. B. die Zahl der Bereiche in Franken von drei auf zwölf erhöht, wodurch sich die Bereiche entsprechend erheblich verkleinerten und teilweise nur noch etwa die Größe von Großlagen besitzen. Bei Großgemeinden trägt die Einzellage als Ortsbezeichnung den Namen des einstmals selbständigen Ortsteils und nicht den Namen der Großgemeinde; also z. B. Escherndorfer Lump, statt Volkacher Lump. Keltische Silbermünze vom Dünsberg, so genanntes Tanzendes Männlein. Das Geldwesen wurde von Griechen und Römern übernommen. Bereits die Kelten tranken selbst erzeugten Wein. Möglicherweise pressten und vergärten sie Früchte von Wildreben, die im Moselraum schon in der Jungsteinzeit verbreitet waren.[2] Ob sie deren Kultivierung und Veredlung zu Weintrauben beherrschten, ist aber archäobotanisch erst für die spätere, die galloromanische Zeit nachgewiesen. Wein in Amphoren importierten sie, archäologisch belegt, noch weit bis in die Zeiten der römischen Herrschaft. In der Folge der Unterwerfung Galliens während des gallischen Kriegs durch Gaius Iulius Caesar gelangte der Weinbau mit den römischen Legionen über das Rhonetal bis an die Mosel und an den Rhein. Die Eliten und vermögenden Schichten der römischen Kolonisatoren aber bevorzugten Weine aus den südlichen Provinzen des Reichs. Um diesen Handel zu schützen, schränkte 92 n. Chr. Kaiser Domitian (81–96) per Verordnung den Weinanbau in den gallischen Provinzen ein. Kaiser Probus (232–282) erlaubte um 278 n. Chr. den Anbau wieder, weil mit der Ausbreitung der römischen Zivilisation und Stationierung großer Heere der Weinbedarf gestiegen war. Caesars Feldzüge während der Eroberung Galliens. Zur Versorgung der römischen Legionen mit Wein folgte der Weinbau. Trotz der kurzen Regierungszeit des römischen Kaisers Probus (232–282) gehört er in einigen Regionen heute zu den auch Laien bekannten römischen Kaisern. Dies rührt von einer Nachricht in der Probus-Biographie der Historia Augusta her, wo es in Kapitel 18,8 heißt:
– Kaiser Probus Deshalb gilt Probus in zahlreichen Weinbaugebieten nördlich der Alpen (Österreich und an der Mosel) als derjenige, der dort den Weinbau eingeführt hat. Sicher ist, dass die Weinproduktion in diesen Regionen nach der Mitte des 3. Jahrhunderts deutlich an Bedeutung gewonnen hat.[3] Der landwirtschaftliche Weinbau in Deutschland beginnt, seit 1977 archäologisch nachgewiesen, mit den Ausgrabungen römerzeitlicher Kelteranlagen. Bei Erdbewegungen zu Flurbereinigungen und Umlegungsarbeiten alter Weinberge an der Mittelmosel wurden Anlagen gefunden und erforscht, die auf einen Anbau ab dem 1. Jahrhundert, bereits in Hang- bzw. Steillagen, hinweisen. Ab 1979 wurden ähnliche Funde in der Pfalz (Bad Dürkheim Ungstein, Wachenheim) gemacht, die den Weinbau dort schon in römischer Zeit belegen.[4] Die ältesten Anlagen kelterten noch über die Völkerwanderungszeit hinaus. Die Reisebeschreibung Mosella, eine Schilderung aus dem Jahre 371 der Mosellandschaft und der Stadt Trier, wurde von Ausonius, einem hohen gallo-römischen Staatsbeamten verfasst. In dieser Beschreibung wird der Weinbau im Moseltal schriftlich belegt. Die Lex Salica (Pactus Legis Salicae) wurde 507–511 auf Anordnung des Merowingerkönigs Chlodwig I. verfasst, womit sie eines der ältesten erhaltenen Gesetzbücher ist. Sie zählt zu den germanischen Stammesrechten. Der Raub von Rebstöcken wird dabei gleich dem Raub von Obstgehölz gleichgestellt und mit einer Strafe von 600 Denier belegt. In seinem Reisebericht De navigio suo aus dem Jahr 588 über seine Moselfahrt von Metz nach Andernach mit dem Merowingerkönig Childebert II. erwähnt der Dichter Venantius Fortunatus Rebhänge an Mosel und Rhein. Dazu schrieb er:
– Fortunatus[5] Im Jahr 628 stiftete der Frankenkönig Dagobert I. die Stadt Ladenburg und den Lobdengau an das Bistum Worms. Der Beleg dieser Stiftung spricht auch von Weinbergen bei Ladenburg. Dieser Beleg gilt als erste Erwähnung eines rechtsrheinischen Weinbaus. Erste urkundliche Erwähnungen des Weinbaus in Altbayern an den Südlagen der Donau gehen auf die Zeit der bajuwarischen Landnahme zurück, d. h. auf das 6. und 7. Jahrhundert n. Chr. Bischof Aribo von Freising spricht 649 in der Vita des Heiligen Emmeram von Regensburg bereits von der regio Baiovariorum viniferax, d. h. das weintragende Land der Bajuwaren. Schon im 8. Jahrhundert werden die Orte Winzer, Kruckenberg und Bach an der Donau als Weinanbaustätten erwähnt. Die „Niersteiner Glöck“ wird als älteste Weinbergslage Deutschlands bezeichnet. Hierin kommt der direkte Bezug zwischen Weinberg und der St. Kilianskirche von Nierstein zum Ausdruck. Deren Vorgängerin, die St. Marienkirche, wurde von Karlmann – dem Sohn Karl Martells und Onkel Karls des Großen – im Jahr 742 dem Bistum Würzburg geschenkt. Viele Jahrhunderte war an den Bischof von Würzburg der Zehnte zu entrichten. Mit dem Bezug zur Urkunde von 742 hat dieser Weinberg eine Sonderstellung unter den historischen Rebflächen Deutschlands.[6] Auszug aus der Landgüterverordnung Capitulare de villis vel curtis imperii Die Landgüterverordnung Capitulare de villis vel curtis imperii, die Karl der Große als detaillierte Vorschrift über die Verwaltung der Krongüter erließ, ist eine berühmte Quelle für die Wirtschafts-, speziell die Agrar- und Gartenbaugeschichte.[7] Der Erlass ist in einer einzigen Handschrift überliefert, die in der Herzog August Bibliothek in Wolfenbüttel aufbewahrt wird. Die Vorschriften der insgesamt recht kurzen Verordnung sind recht detailliert, so wird vorgeschrieben, dass Wein in Fässern, nicht in Weinschläuchen aufzubewahren sei, dass die Trauben wegen der Reinlichkeit nicht mit den Füßen zu entsaften seien (Kap. 48) etc. Eine immer weiterverbreitete Legende[8] ist es, dass das Capitulare den Winzern das Recht einräumt, den eigenen Wein auszuschenken (vgl. Straußwirtschaft in den Gebieten Pfalz und Rheingau, Besenwirtschaft in Baden und Württemberg oder Heckenwirtschaft in Franken). Eine solche Vorschrift findet sich dort jedoch nicht.[9] Am 17. Juni 766 machte Hairdin dem Kloster Lorsch mit einem Weinberg aus Wintersheim, der 4 Ohm (Maß 160 Liter) Wein bringt, die erste Schenkung. Am 7. Januar 777 schenkte Karl der Große den „fiscus Hammelburg“ an das Kloster Fulda. Die Schenkung Karls des Großen umfasste auch Weinberge. Wegen der frühen Erwähnung wird Hammelburg auch als älteste Weinstadt Frankens bezeichnet. Insbesondere Karls Förderung des Christentums sollte eine nachhaltige Wirkung auf den deutschen Weinbau haben. Insbesondere die Kirche und die Klöster bereiteten damals guten Wein und verbrauchten ihn auch in Form des Messweins. Die Bedeutung der Klöster im MittelalterViele der heute noch bekannten Weinlagen gehen auf Klostergründungen dieser Zeit zurück. Der Legende nach ist die Anlage des Rheingauer Johannisbergs auf Karl zurückzuführen, der von seiner Pfalz in Ingelheim aus beobachtet haben soll, dass der Schnee auf dem Johannisberg als erstes schmolz. In der Tat wurde im Jahr 772 eine Schenkung von Geisenheimer Ländereien an die Abtei Fulda beurkundet. 817 tauschten die Mönche sie mit Ludwig dem Frommen gegen Ländereien in der Wetterau. Der Vertrag erwähnt explizit die Lage der Parzelle am Elsterbach, der am Fuß des Johannisberges fließt. Kaiser Otto II. verlieh in der Veroneser Schenkung 983 den Mainzer Bischöfen die Hoheitsrechte über den westlichen Teil des Rheingaus; für den Weinberg hatte sich aber bereits zuvor der Name „Bischofsberg“ etabliert. Um 1100 schenkte der Mainzer Erzbischof Ruthard ihn dem Mainzer Benediktinerkloster Sankt Alban, das dort eine neue Mönchsgemeinschaft einrichten sollte. Das neue Kloster wurde dem heiligen Johannes geweiht, und in der Mitte des 12. Jahrhunderts erschien erstmals die Bezeichnung „Sankt Johannisberg“ für den Besitz. Der Weinberg wird noch heute von Schloss Johannisberg bewirtschaftet. Urkundlich verbrieft kann die Geschichte des Weinbaus im Ahrtal bis in die zweite Hälfte des 8. Jahrhunderts zurückverfolgt werden. Im Jahre 893 nennt der Prümer Urbar größere Weinberge in acht Ahrsiedlungen. In diesem Güterverzeichnis verzeichnete die Abtei Prüm eine Reihe weinabgabepflichtiger Güter, darunter in Ahrweiler, Walporzheim, Dernau und Altenahr. Das 1123 gegründete Kloster Kamp war das erste Zisterzienserkloster im deutschen Sprachraum. Laut Satzung des Zisterzienserordens musste jedes Kloster einen eigenen Weinberg besitzen, den Kamp als Weingut in Moselweiß bei Koblenz besaß.[10] Im Jahr 1136 wurde von Bernhard von Clairvaux mit Kloster Eberbach ein weiteres rechtsrheinisches Zisterzienserkloster gegründet. Erzbischof Adalbert hatte den Zisterziensern bereits im Vorfeld die Lage Steinberg bei Hattenheim geschenkt. Abt Ruthard und 12 Mönche bezogen die schon bestehenden Klostergebäude. 1186 erfolgte die Weihe der um 1145 begonnenen Klosterkirche durch Erzbischof Konrad von Mainz. Die Eberbacher Mönche waren auch in wirtschaftlicher Hinsicht sehr erfolgreich, wobei schon bald die Haupteinnahmequelle die Erlöse aus dem Weinbau waren. Dabei waren gute Kontakte zu weltlichen Fürsten sehr hilfreich. Erste Beziehungen der Grafen von Katzenelnbogen zu Kloster Eberbach entstanden 1186 durch die Teilnahme von Hermann II. von Katzenelnbogen, des Bischofs von Münster, an der Konsekration der Klosterkirche des Klosters. Zu Beginn des 13. Jahrhunderts schenkte eine Gräfin von Katzenelnbogen dem Kloster einen bei Steinheim gelegenen Weinberg. Diether V. von Katzenelnbogen erteilte im Jahre 1219 anlässlich seines Aufbruchs zu einem Kreuzzug dem Kloster erstmals eine Zollbefreiung für dessen eigene Erzeugnisse am Zoll von St. Goar. Wichtigstes Zollgut war der vom Kloster in großer Menge erzeugte Wein, der hauptsächlich auf dem Weinmarkt in Köln abgesetzt wurde. 1245 baute Diether V. die linksrheinische Burg Rheinfels bei St. Goar und konnte damit sowohl von den rheinaufwärts als auch von den rheinabwärts fahrenden Schiffen Zoll erheben (der sogenannte St. Goarer Doppelzoll). Im Jahr 1252 befreiten Diether und sein Bruder Eberhard den Abt und Brüder des Klosters von allen Zöllen und sichern kostenloses Geleit durch alle katzenelnbogener Gebiete. Durch die Zollbefreiung eröffnete sich dem Kloster ein blühender Markt. Köln hatte nach der Überführung der Reliquien der „Heiligen Drei Könige“ (der Weisen aus dem Morgenland) am 23. Juli 1164 schnell den Rang als eine der wichtigsten Pilgerstädte im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation inne. Die erste Reise der frisch gekrönten Kaiser und Könige führte von Aachen an den Schrein der Heiligen Drei Könige. Die Pilgermassen brachten viel Geld mit in die Stadt, was auch zu einer verstärkten Ansiedlung und einem sprunghaften Anstieg der Stadtbevölkerung führte. Im Mittelalter war Köln die größte Stadt in Europa. Aus dem Güterverzeichnis von Eberbach aus dem Jahr 1211 geht hervor, dass die meisten Hattenheimer Lagen zum Kloster gehörten. Die Eberbacher Weinwirtschaft expandierte und betrieb zur Blütezeit 205 Außenstellen von Köln bis Worms. An der Mosel stattete der Trierer Erzbischof Balduin von Luxemburg das Trierer Kartäuserkloster St. Alban im Jahr 1335 mit Weinbergslagen bei Eitelsbach an der Ruwer aus. Diese Lagen sind bis heute unter dem Namen Karthäuserhofberg bekannt. Aus der Zeit um 1200 ist eine der frühesten Nennungen unterschiedlicher Qualitäten, möglicherweise auch der Sorten hunnisch und fränkisch, beurkundet: Der letztere (auch frentzsch im Sinne von französisch genannt) wurde dem ersteren (auch heunsch genannt) vorgezogen und besser bezahlt.[11] Die Bedeutung der weltlichen Fürsten im MittelalterNicht überall wurde der Weinbau von den Klöstern beherrscht. Die historische Landschaft Leiningerland war ebenfalls Rebland. In Dirmstein beispielsweise wurde der Rebanbau im Jahr 1141 erstmals urkundlich erwähnt.[13] Dominiert wurde der Weinbau in dieser Gegend von den Leiningern, das Kloster Weißenburg konnte dort keine Akzente setzen. Die Gemeinden Deidesheim, Forst und Ruppertsberg waren im weltlichen Besitz der Bischöfe von Speyer. Oppenheim, Nierstein und Bacharach gehörten zur Kurpfalz, die von den Pfalzgrafen bei Rhein beherrscht wurde, Bingen hingegen zu Kurmainz. Mit der Ersterwähnung der Burg Hornberg in Baden-Württemberg im Jahre 1184 wird auch von den zur Burg gehörenden Weinbergen berichtet. Es gibt viele Anhaltspunkte die bereits einen Weinbau seit der Römerzeit in Neckarzimmern nahelegen. Das Weingut Burg Hornberg gilt heute nach Urkundenlage als das zweitälteste noch existierende Weingut der Welt und das älteste Weingut in Baden-Württemberg. Durch einen immer größer werdenden Anspruch an Qualität wurden Weinberge mit speziellen Rebsorten angelegt. Nach dem traditionellen Rotwein wurde immer stärker auch Weißwein angebaut. Im Verlauf des Jahres 1435 wurde in Rüsselsheim von Graf Johann IV von Katzenelnbogen einem Mitglied des Hochadels des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation zum ersten Mal Riesling angebaut, während Kloster Eberbach um 1470 weiterhin auf die Rebsorten Klebrot und Grobrot setzte und seinen Wein in einem Riesenfass, dem größten seiner Zeit, sammelte. Der Graf besaß hunderte Weinberge. Der katzenelnbogener Handelshof Templerhof in Mainz verzeichnete alleine an nicht zu verzollenden Weinen eine Menge von 150.000 Litern, nach Quellen der Historischen Kommission für Nassau sogar von 1,5 Mio. Litern. Der Weinhandel im MittelalterRekonstruierter Temperaturverlauf der letzten 1000 Jahre nach verschiedenen Quellen Vom 9. bis in das 14. Jahrhundert herrschte ein vergleichsweise mildes Klima. Diese Periode wird auch Mittelalterliche Warmzeit oder Mittelalterliches Klimaoptimum genannt. Regional und zeitlich versetzt lag die Jahresdurchschnittstemperatur in dieser Zeit um wenige Zehntel- und bis zu 1,0 Grad Celsius höher als gewöhnlich. Durch das warme Klima begünstigt, wuchs die Bevölkerung generell stark an. In ganz Europa blühte der Weinbau. Bedeutende Rebflächen entstanden in der Nähe der Städte, um den lokalen Markt beliefern zu können. Nicht zuletzt aufgrund der Tatsache, dass der Wein wegen seines Alkoholgehaltes oft keimärmer und sauberer als Wasser war, stieg seine Beliebtheit noch weiter. Vor dem Dreißigjährigen Krieg erlangte die Rebfläche das größte Ausmaß der Geschichte. Umfangreiche Weingärten wurden auch in klimatisch ungünstigen Gebieten angelegt, sie reichten in ihrer nördlichen Ausdehnung bis nach Kloster Doberan, an Aller und Weser in Niedersachsen, Königsberg in Ostpreußen, Thorn in Westpreußen oder Grünberg in Schlesien. Über die Qualität der Weine dieser Region ist wenig bekannt, und die Existenz dieser Weinberge war eher der Notwendigkeit geschuldet, den Wein als wichtiges liturgisches Mittel zur Verfügung zu haben, und weniger der Qualität des Produkts. Anfang des 16. Jahrhunderts wurden sogar das hügelige Oberschwaben und die stark bewaldeten Täler im nördlichen Franken gerodet. Im Westen Deutschlands wurde der Weinbau am Niederrhein, im Lahntal bis Wetzlar und Gießen, am Rande des Taunus, im Sauerland, an der Ruhr sowie in Westfalen südlich von Münster dokumentiert. Die gesamte Rebfläche wurde auf mehr als 300.000 Hektar geschätzt. Dieser Wert liegt ungefähr dreimal so hoch wie heute. Zu dieser Zeit wurde jedoch auch das Elsass zum Gebiet des deutschen Weinbaus hinzugezählt. Die elsässischen Rebflächen breiteten sich bis nach Mülhausen aus. Die Produktion überstieg stets den örtlichen Bedarf. Da die Weinberge häufig am Rhein und seinen großen Nebenflüssen lagen, konnten die Weine bequem nach Holland, Skandinavien und England gelangen. Die wichtigsten Handelszentren des deutschen Weinbaus waren im Mittelalter die Städte Speyer, Worms, Mainz, Frankfurt am Main, Colmar, Straßburg, Bacharach und allen voran Köln. (siehe auch den Artikel Historischer Weinanbau und Weinhandel in Köln)[14] Die Zersplitterung in einzelne Territorien und Länder führte dazu, dass es in Deutschland eine erhebliche Zahl von Zollgrenzen gab. Es heißt, dass der Warenverkehr auf dem Rhein zwischen Straßburg und der holländischen Grenze 31 Zollstationen durchlaufen habe. Diese Situation hatte im Übrigen noch lange ihre Gültigkeit. Allein innerhalb der preußischen Provinzen gab es zu Beginn des 19. Jahrhunderts über 67 lokale Zolltarife mit ebenso vielen Zollgrenzen. Bei einem Transport von Königsberg nach Köln beispielsweise wurde die Ware etwa achtzig Mal kontrolliert.[15] Handelsbeziehungen zwischen Köln und England waren seit dem 10. Jahrhundert belegt. Ein großer Konkurrent im Weinhandel war dabei das Weinbaugebiet Bordeaux. Einen großen Schub erhielt Bordeaux im Jahr 1152: Durch die Heirat von Henry Plantagenet, des späteren Königs Heinrich II. von England, mit Eleonore, der Erbin von Aquitanien, geriet ein großer Teil Westfrankreichs unter britische Herrschaft. Kaum 5 Jahre später erwirkten Kölner Kaufleute von König Heinrich II. das Recht gleicher Verkaufspreise wie sie für Weine aus Bordeaux galten. Ende des 14. Jahrhunderts exportierte Köln Rhein- und Moselweine in ganz Nordeuropa. Frankfurt am Main hingegen konzentrierte sich auf den Handel mit Elsässer Wein. Schon im Jahre 1240 zeigte sich eine allmählich wachsende überregionale Bedeutung der Frankfurter Herbstmesse. Kaiser Friedrich II. gewährte am 11. Juli 1240 mit einem Messeprivileg allen zur Messe nach Frankfurt Reisenden sicheres Geleit. Damit war Frankfurt am Main die erste Messestadt der Welt. In den Jahrbüchern des Frankfurter Bartholomäusstiftes finden sich bereits 1270 Herkunftsnamen von Kaufleuten aus Frankreich, Italien, Ungarn, Böhmen und Polen. Im Gegensatz zu Köln bediente man nicht nur nördliche Gebiete, sondern erschloss den süddeutschen Raum, die Schweiz sowie das östliche Mitteleuropa. Die fortschreitende wirtschaftliche Erschließung Osteuropas führte zu einer erheblichen Ausweitung des europäischen Fernhandels. Von den Messen dieser Zeit gewann die Frankfurter Messe, die zur Drehscheibe des Fernhandels wurde, die größte Bedeutung. Dies galt zum einen für die alte Herbstmesse, zum anderen aber auch für die 1330 beginnende neue Fasten- und Frühjahrsmesse. Diese hatte Kaiser Ludwig der Bayer der Stadt Frankfurt am 25. April 1330 gewährt. Sie war hauptsächlich für Wintererzeugnisse wie Wolle oder Wein gedacht.[16] Ihren wirtschaftlichen wie kulturellen Höhepunkt erreichte die Stadtentwicklung der Stadt Ulm um 1500: Ulm besaß das nach Nürnberg zweitgrößte reichsstädtische Territorium auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland. Drei Städte sowie 55 Dörfer gehörten zum Gebiet. Die Stadt war wichtiger Umschlagplatz für Eisen, Textilwaren, Salz, Holz und Wein.[17] Insbesondere Wein aus Stuttgart (→ Weinbau in Stuttgart) wurde über Ulm in den Osten exportiert. Im Jahre 1482 versammelten sich in Kitzingen die Abgesandten der fränkischen Fürsten, der Bischöfe von Würzburg und Bamberg, des Kurfürsten Albrecht Achilles von Brandenburg und die der Freien Reichsstadt Nürnberg. Das Ziel war, der weitverbreiteten Weinpanscherei Einhalt zu gebieten. Das am 29. September des gleichen Jahres beschlossene Gesetz, bekannt als das Kitzinger Weingesetz von 1482 oder auch als das 1. Fränkische Weingesetz, galt seinerzeit vom Bodensee bis nach Sachsen. Die Krise des 16. Jahrhunderts und die Zeit des Dreißigjährigen KriegsJohann Paul Knohll: Klein Vinicultur-Büchlein von 1667 Ab 1524 kam es zu den als Deutscher Bauernkrieg (auch Erhebung des gemeinen Mannes) bekannten lokalen Bauernaufständen in weiten Teilen des süddeutschen Sprachraumes. Die Bauern trugen die Hauptlast zur Aufrechterhaltung der Feudalgesellschaft: Fürsten, Adel, Beamte, Patrizier und der Klerus lebten von deren Arbeitskraft, und da die Zahl der Nutznießer immer weiter anstieg, stiegen auch die Abgaben, die die Bauern zu leisten hatten. Neben dem Großzehnt und dem Kleinzehnt auf die meisten ihrer erwirtschafteten Einkünfte und Erträge zahlten sie Steuern, Zölle und Zinsen und waren häufig ihren Grundherren zu Fron- und Spanndiensten verpflichtet. Dazu kam, dass lokal die Realteilung angewandt wurde, die bei gleich bleibender Gesamtproduktionsfläche zu immer kleineren Höfen führte. Viele dieser Kleinstbauernhöfe waren angesichts der hohen Belastungen nicht mehr wirtschaftlich zu führen. Die starke Expansion der Rebflächen bis zu Anfang des 16. Jahrhunderts bei gleichzeitig steigender Konkurrenz gehaltvollerer Rotweine aus Frankreich und Italien führte zu einem Überangebot. Die resultierenden Absatzschwierigkeiten führten zu sinkenden Preisen, die zuerst jene Weinbauern traf, die den Weinbau in wenig geeigneten Lagen betrieben. Die Folgen für die Aufständischen der Erhebung des gemeinen Mannes waren hart. Schätzungen zufolge hatten allein durch die Niederschlagung der Aufstände etwa 100.000–130.000 Bauern ihr Leben verloren. Teilweise ging die Gerichtsbarkeit verloren, Feste wurden verboten und Stadtbefestigungen geschleift. Alle Waffen mussten abgeliefert werden, und abends durften keine Dorfschenken mehr besucht werden. Die Nachfrage nach Getreide für Brot und Bier stieg an. Der steigende Preis des Getreides machte in vielen Gebieten Deutschlands den Ackerbau gegenüber dem Weinbau attraktiver. Die kurfürstliche Weinbauverordnung 1787 für den MoselweinbauNach den dramatischen Folgen der Kriege des 17. Jahrhunderts war das vorwiegend agrarische, ökonomisch rückständige, geistliche Kurfürstentum Trier eine der wirtschaftlich schwächsten Regionen im Deutschen Reich. Im Bemühen um eine effizientere Landwirtschaft und Verbesserung des Marktes wurden auch Maßnahmen für den Weinbau unternommen, dessen Außenhandel wegen mangelhafter Qualität nahezu völlig daniederlag. So konnte z. B. die Kellerei der Reichsabtei St. Maximin von Trier mit dem zweitgrößten Weinbergsbesitz in den besten Lagen der Mosel, zwischen 1785 und 1787 von geernteten 921 trierischen Fudern (Vol. pro Fass 960 l) nur sechs verkaufen. Als Gründe hierfür wurden erkannt: ...daß 1. zuviel Kleinberger angebaut wird, der dazu noch 2. mit durchaus verwerflichen Trauben „Rheinisch“ (wahrscheinlich gemeint „Heinisch, Heunisch“) vermischt werde. 3. Die Stöcke würden zu hoch gezogen, und 4. der Anbau auf Flächen, die zum Weinbau nichts taugten. Clemens Wenzeslaus von Sachsen, der letzte Erzbischof und Kurfürst von Trier, erließ am 30. Oktober 1787[18] eine landesherrliche Verordnung zur Qualitätsverbesserung des heimischen Weinbaues. Danach sollten innerhalb von sieben Jahren die unter dem Namen „rheinisch“ bekannte Gattung von Weinreben, die Trauben mit schlechten Eigenschaften und zu viel Säure lieferte, ausgerottet werden und durch „gute“ Reben, gemeint war damit vornehmlich grüner und rotstieliger Riesling,[19] ersetzt werden. Es wurde dann örtlichen Gremien überlassen, einen schlechten Anbau zu erkennen und eine Neuanpflanzung anzuordnen. Diese Anordnung wird gerne für den gesamten moselanischen Herrschaftsbereich des Trierer Kurfürsten als geltend und auch als befolgt zitiert. Die Weinbauregion Mosel wird damit zu einer Jahrhunderte alten Rieslingregion erklärt, die sie aber erst zögerlich ab Mitte des 19. Jahrhunderts wurde. Bis dahin dominierte der „Kleinberger“ (auch „Elbling“). Das Gros der Winzer, die als zinspflichtige Pächter und Kleinbauern zu einem hohen Ertrag verpflichtet waren, wollten nicht auf ihre bisherigen dickbeerigen, frühreifenden und massetragenden Reben verzichten. In den Randbereichen des Territoriums an der Obermosel, bei den Orten Nittel, Wincheringen, Nennig, Besch und Perl, wo vielfach ein Kondominium mit Frankreich und dem Herzogtum Luxemburg bestand oder in den sponheimisch-protestantischen Enklaven der Mittel- und Untermosel, hatte diese Anordnung ohnehin nur Empfehlungswert. Wenige Jahre später gehörte das Kurfürstentum Trier Frankreich; an der Mosel galt das französische, revolutionäre Landwirtschaftsgesetz von 1792, das in Artikel 2 ...jedem Eigentümer die Freiheit einräumt, jedes beliebige Gewächs auf sein Eigentum zu setzen. Nach der französischen RevolutionEnde des 18. Jahrhunderts hatte die Französische Republik die Gebiete des Deutschen Reichs auf der linken Rheinseite annektiert und die feudalen Herrschaften, Verwaltungen und Gesetze aufgehoben. Die großen Weingüter des Adels, der Klöster und Kirchen wurden verstaatlicht, aufgeteilt und meistbietend versteigert – vielfach an die bisher lehenpflichtigen Pächter. Der Weinbau wurde Sache der bäuerlichen Winzer und des bürgerlichen Agrarhandels. Doch der Wechsel von einer herrschaftlich gelenkten Bewirtschaftung zu eigenverantwortlichem Anbau und Vermarktung bedeutete für die Masse der kleinbäuerlichen Winzer ein Leben am Existenzminimum und eine Stagnation der Weinbau- und Kellertechnik. „Sie (gemeint Winzer an der Mosel) handeln noch im alten Zeitgeist, wo eine Menge Weines ein tägliches Bedürfnis war, Kauf- und Verkaufsakten, Familienfesten, bei Zunftversammlungen etc., Saufgelage gehalten wurden, die eine Menge Weines verschlangen ohne Rücksicht auf dessen Qualität.“ beschrieb 1834 ein badischer Ökonom Weinqualität und -konsum.[20] Die Begriffe Weinbaugebiet, Weinanbaugebiet oder Anbaugebiet werden im offiziellen Sprachgebrauch – teilweise sogar innerhalb derselben Rechtsvorschriften – weitgehend synonym verwendet. Dabei wird jedoch zwischen den 13 bestimmten Weinanbaugebieten sowie den 26 Landweingebieten unterschieden. Die Produktion von Qualitätswein und Prädikatswein ist nur in den bestimmten Anbaugebieten zulässig. Die Landweingebiete sind geografisch weiter gefasst, schließen aber die bestimmten Weinanbaugebiete mit ein. Für die Bezeichnung Deutscher Wein, früher Tafelwein, sind keine Anbaugebiete definiert. Bestimmtes AnbaugebietEs gibt 13 bestimmte Anbaugebiete für Qualitäts- und Prädikatswein (zulässig ist hier auch die Produktion von Tafelwein) nach § 3 Weingesetz. Die Namen der 13 Anbaugebiete stellen seit 2012 eigene Geschützte Ursprungsbezeichnungen dar:
GesamtrebflächeDie Gesamtrebfläche dieser Anbaugebiete für Qualitätswein betrug 2012 102.000 Hektar.[1]
LandweinFür Landwein nach § 2 Weinverordnung gibt es 26 Anbaugebiete. Sie sind seit 2014 auch als geschützte geografische Angabe (g.g.A.) eingetragen.
Weinbau ohne geschützte HerkunftAuch in Bundesländern, die keinen Anteil an den bekannten Weinanbaugebieten haben, wird vereinzelt Weinbau betrieben. Namentlich in Brandenburg gibt es neben dem Weinberg am Schloss Sanssouci eine Anzahl weiterer Weinberge. In Berlin hat der auf dem Kreuzberg angebaute Kreuz-Neroberger eine gewisse Bekanntheit erlangt. Weiterhin gibt es Weingärten im Volkspark Humboldthain, am Volkspark Prenzlauer Berg[25] im Stadion Wilmersdorf, auf der Britzer WeinKultur in Neukölln sowie einen kleinen Schauweinberg an der Hessischen Landesvertretung beim Bund im Bezirk Mitte. In Köln gibt es in unmittelbarer Nähe zum Dom am Regierungspräsidium seit 1981 Rebstöcke, deren Wein jährlich für einen guten Zweck versteigert wird. Die Reben pflanzte der damalige Regierungspräsident Antwerpes. Aufgrund des Klimawandels sieht auch das Ruhrgebiet und die dortige Emschergenossenschaft Chancen zum Weinanbau, der in NRW auch zu einem kleinen Teil im offiziellen Weinanbaugebiet Mittelrhein möglich ist.[26][27] Zudem wird Artenvielfalt angeführt.[28] Hinzu kamen im Sommer 2021 Pläne, am Koepchenwerk über dem Hengsteysee zwischen Hagen und Dortmund den Anbau von Biowein zu betreiben.[29] Bereits im September 2020 wurden diesbezügliche Vorschläge beim Friedhof des Dortmunder Stadtteils Holzen publiziert.[30] Am renatururiertem Rüpingsbach im Stadtteil Barop gibt es einen Mitmachweinberg[31] und auf dem Schlossberg im sauerländischen Arnsberg entstand 2004 ein historischer Weinberg, der bereits im 13. Jahrhundert erwähnt wird und heutzutage ein soziales Projekt ist.[32] In Hamburg befand sich seit 1995 auf dem Südhang des Stintfang nahe den St. Pauli-Landungsbrücken eine kleine Weinpflanzung mit 100 Rebstöcken,[33] die für sich in Anspruch nahm, nördlichster Weinberg Deutschlands zu sein. → Hauptartikel: Stintfang#Weinberg auf dem Stintfang Seit 2009 wird auch in Schleswig-Holstein Wein angebaut. Ein 3 ha großer Weinberg[34] liegt mitten in der Holsteinischen Schweiz in Malkwitz, und ein weiterer entstand in Grebin bei Plön mit 5300 Rebstöcken.[35] Der nördlichste in Deutschland ist seit 2009 bei Keitum auf Sylt zu finden.[36] Mecklenburg-Vorpommern hat seit 2005 das nördlichste deutsche Weinanbaugebiet für weißen und roten Mecklenburger Landwein im Stargarder Land unter der Bezeichnung Eikspon. Als letztes Flächenbundesland hat 2016 Niedersachsen Rebpflanzrechte genehmigt bekommen, nachdem am Hang des sich 40 Meter über die Elbe erhebenden Weinbergs in Hitzacker bereits seit 1980 mit 99 Rebstöcken Weinbau betrieben und das „Hidesacker Weinbergströpfchen“ gekeltert wird. Weinberge wurden auch in Bad Iburg bei Osnabrück angelegt, dort befindet sich die einzige Hanglage Niedersachsens mit 1,5 ha bestockter Fläche.[37] Insgesamt gibt es 19 Flächeninhaber mit 17 ha genehmigter Fläche. (Stand 2018)
Weinbau in einer flurbereinigten Parzelle Der Weinbau ist in Deutschland auf den kulturellen Einfluss der Römer zurückzuführen, die die Gunstlagen der natürlichen Flussterrassen aus dem Quartär erkannten und vor allem in Süddeutschland erstmals großflächig erschlossen. Die Römer pflanzten die Reben im Kammertbau in einem Kammertrahmen aus Holz an. Der Weinbau wurde auch nach dem Rückzug der Römer weiter praktiziert und prägt bis heute die Kulturlandschaft in Deutschland. Sorgfältig gepflegte Rebstöcke können ein Alter von mehr als 400 Jahren erreichen und zeichnen Weinorte mit langer Tradition und hoher Güte aus. Im Laufe der Zeit haben die Anbauformen auf kleinparzellierten Terrassen mit locker gesetzten Trockenmauern aus dem örtlichen Ausgangsgestein eine Wandlung erfahren. Diese waren und sind Ursache der Einführung neuer Rebsorten und angepasster Erziehungsformen sowie geänderter wirtschaftlicher Rahmenbedingungen. Bis Ende der 1950er Jahre bauten die Winzer in Deutschland die Reben in Stockkultur, dem Stickelwingert an. Beim Stickelanbau erhält jeder Rebstock einen Stickel aus Holz als Stütze. Die einzelnen Stickel bilden wiederum einen Holzrahmen. Anfang der 1960er Jahre wurde die Anbauweise auf Guyot-Erziehung umgestellt und die Reben im Spalier oder Hochkultur in talwärtsgerichteten Holzzeilen an den Hängen angepflanzt. Zahlreiche qualitativ hochwertige Alte Reben wurden der damit einhergehenden Flurbereinigung geopfert und der Bestand durch Neuzüchtungen unter Prämisse des Ertrags und der maschinellen Bewirtschaftung verjüngt. Die Flurbereinigung griff auch in die Geomorphologie der Weinberghänge ein und es wurden am Kaiserstuhl künstliche Terrassen großflächig angelegt. Das natürliche Bodenprofil über dem Löss wurde damit unwiederbringlich zerstört, was eine erhöhte Erosionsanfälligkeit, eine verminderte Bodenfruchtbarkeit und letztlich eine geringere Ertragsmesszahl zur Folge hat. Für den effizienten Einsatz von Vollerntern wird zwischenzeitlich vermehrt auf eine Drahtrahmenerziehung der Weinreben umgestellt, bei der statt Stickel verzinkte Metallpfosten gesetzt werden. Insgesamt werden in Deutschland fast 140 Rebsorten angebaut, wovon über 105 zur Weißwein- und 35 zur Rotweinbereitung dienen. International gilt Deutschland zwar noch als klassisches Weißweinland; seit der Mitte der 1980er Jahre stieg die Nachfrage nach deutschen Rotweinen lange Zeit an. Dies hatte zu einer Verdoppelung von deren Rebfläche auf ca. 35 % der Gesamtrebfläche geführt. Mittlerweile hat eine Gegenbewegung stattgefunden, so dass 2019 der Anteil roter Rebsorten nur noch 33 % betrug.[38] Ein Teil der roten Ernte wird auch zur Herstellung von Roséwein verwendet. Von den angebauten Rebsorten besitzen nur etwa 30 eine Marktbedeutung. Führende RebsortenQuelle: Deutscher Wein – Statistik 2019/2020[39]
Zugelassene RebsortenEinen kompletteren Überblick vermitteln die Listen der für den gewerblichen Anbau zugelassenen Sorten. Hierzu zählen auch die nur zwecks Versuchsanbau selektionierten Sorten. Zugelassene Weißweinsorten
Zugelassene Rotweinsorten
Kursiv geschriebene Rebsorten sind (noch) nicht zur Erzeugung von Qualitätsweinen zugelassen.[40][41] sowie die Beschreibende Sortenliste des Bundessortenamtes 2008[42] NeuzüchtungenDie nördliche Lage der deutschen Weinbaugebiete machte besondere Anstrengungen beim Auffinden von frühreifenden und winterfrostharten Rebsorten notwendig. In den 1920er Jahren führte Prof. Bernhard Husfeld moderne Erkenntnisse der Genetik in die Rebzüchtung ein und ermöglichte eine Neuzüchtung durch Kreuzung auf wissenschaftlicher Basis. Die Arbeiten wurden und werden noch an zahlreichen Instituten durchgeführt.
Neben dem Aspekt der frühen Reife widmete man sich auch der Schaffung von Unterlagsreben zur Lösung des Reblausproblems sowie der Züchtung pilzesistenter Sorten. Insbesondere letztere Problematik ist aktuell von großer Bedeutung. Die erste erfolgreiche Neuzüchtung war die Sorte Müller-Thurgau. Trotz stark rückläufiger Zahlen steht sie hinter dem klassischen Riesling unangefochten auf Rang 2 der weißen Sorten. Nach dem Zweiten Weltkrieg kamen die aromatischen Sorten Scheurebe und Morio-Muskat auf den Markt und entsprachen dem damaligen Geschmack. Es folgten eine Fülle weiterer Sorten und während der Jahre 1960 und 1980 schienen die Neuzüchtungen den alten Sorten den Rang abzulaufen. Insbesondere eine strikte Klonenselektion der alten Sorten führte zu einem deutlichen Anstieg von Qualität, Ertrag und Gesundheit der Pflanzen und ermöglichte eine Rückkehr der klassischen Sorten. Seit mindestens 15 Jahren ist ein kontinuierlicher Rückgang der Rebflächen von Neuzüchtungen zu verzeichnen. Ausnahmen bilden zurzeit noch die roten Sorten Dornfelder und Regent. → Hauptartikel: Qualitätsstufe Das deutsche Weingesetz (WeinG 1994) teilt die Weine ausschließlich nach dem Extraktgehalt des Mostes (in Grad Oechsle), verbunden mit einer Regionalbezeichnung, aber ohne Ursprungs- oder Lagenklassifizierung, in vier Güteklassen ein: Stufen sind
Ein «Qualitätswein mit Prädikat» heißt von nun an «Prädikatswein». Das deutsche Bundeskabinett beschloss am 9. August 2006 eine entsprechende Änderung des Weingesetzes. Die Vereinfachung der Begriffe hatte sich bereits in der Vermarktung durchgesetzt und soll ab Beginn des Weinwirtschaftjahres 2007/2008 gelten. Hierbei wird den Betrieben eine Übergangsfrist von zwei Jahren gewährt.[43] Die Erlangung der oberen zwei Stufen setzt das Bestehen einer Amtlichen Weinprüfung, einer im Wesentlichen sensorischen Prüfung voraus, die primär anstrebt, nicht verkehrsfähige, d. h. fehlerhafte Weine, auszusortieren. Das Bestehen der Amtlichen Prüfung wird auf den Etiketten der Weine mit der Amtlichen Prüfnummer (AP-Nr.) ausgewiesen.
Mit dem deutschen Weingesetz von 1971 wurde eine Einteilung geschaffen, welche die Qualitätsstufe an das Mostgewicht zum Zeitpunkt der Lese knüpft. Die Mindest-Mostgewichte variieren von Region zu Region. In den nördlichen Weinbaugebieten (Ahr, Mosel und Mittelrhein) gelten die niedrigsten Werte, die höchsten Werte hat Baden.
Die nächste Kategorie ist bereits die der Qualitätsweine. Diese sind wiederum in zwei Unterkategorien eingeteilt: Qualitätsweine bestimmter Anbaugebiete und Qualitätsweine mit Prädikat (oder kurz Prädikatweine). Für alle Qualitätsweine gilt, dass sie aus einem Weinbaugebiet für den Qualitätswein kommen müssen. Außerdem muss der Wein eine amtliche Prüfung bestehen.
Eine Traube mit edelfaulen Beeren. Man sieht deutlich, dass nicht alle Beeren den Konzentrationsprozess durch Verdunstung durchlaufen haben. Zur Erzielung höchster Mostgewichte ist daher eine Auslese einzelner Beeren notwendig
Als Spezialität gilt der Eiswein. Er besteht aus Beeren, die bei der Lese gefroren waren. Die Lese findet bei −6 °C oder kälter statt. Das Wasser in den Beeren erstarrt zu Eis und kommt daher beim Pressvorgang nicht in den Most. Man gewinnt daher ein Saftkonzentrat, bei dem sowohl die Zuckerwerte als auch die Säurewerte stark ansteigen. Das Mindestmostgewicht liegt wie bei der Beerenauslese je nach Anbaugebiet bei 110 bis 128° Öchsle. → Hauptartikel: Geschmacksangabe (Wein) Die Geschmacksangabe, auch Süßegrade genannt, sind in der EU einheitlich geregelt, werden in den Ländern aber unterschiedlich bezeichnet. Das Geschmacksgleichgewicht eines Weins zum einen aus der Süße (Restsüße und Alkohol) auf der einen Seite und der Säure und den Tanninen auf der anderen Seite bestimmt. Bei Weißweinen vereinfacht sich dieses Gleichgewicht, da der Anteil der Bitterstoffe (der Tannine also) nur in geringem Maße vorhanden ist. Weine mit niedrigem Zuckergehalt können bei niedrigen Säure- oder Tanningehalt also durchaus süßlich schmecken. Dem deutschen Weißwein ist ein vergleichsweise hoher Säureanteil zu eigen. Daher wird häufig versucht, den säurehaltigen Wein durch einen Restsüßeanteil und/oder einen höheren Alkoholanteil harmonisch zu gestalten. Um dem Verbraucher eine Aussage über das vom Erzeuger angestrebte Geschmacksgleichgewicht zu liefern, wurden verschiedene Weinstile definiert. Bei Wein werden folgende Geschmacksgrade unterschieden:
Wein mit einem Restzuckergehalt von maximal 9 g/l, wobei der Säuregehalt höchstens 2 g/l niedriger sein darf. Klassisch trocken erlaubt nur 4 g/l Restzucker. Weine mit einem Restzuckergehalt bis 2 g/l durften bis Juli 2007 auf dem Etikett den Schriftzug „Für Diabetiker geeignet“ mit dem Zusatz „nur nach Befragen des Arztes“ führen. Aufgrund einer am 1. Juli 2007 in Kraft getretenen EU-Verordnung nach der auf Weinetiketten und Preislisten „gesundheitsbezogene Angaben“ untersagt sind war dies nicht mehr möglich.
Halbtrockener Wein darf maximal 9 bis 18 g/l unvergorenen Zucker enthalten, wobei der Zucker nicht mehr als 10 g/l über dem Säuregehalt liegen darf. Diese Weine haben eine leichte Restsüße. Bei hohem Säuregehalt können sie durchaus noch trocken schmecken. Auf diesen Geschmacksgrad trifft daher am ehesten die Aussage der dienenden Restsüße zu.
Wein mit deutlich süßer Geschmacksausrichtung. Nach dem deutschen Weingesetz liegt der Restzuckergehalt über dem der halbtrockenen Weine, das heißt ab 18 g/l bis zu 45 g/l Restzucker.
Der Geschmack von süßen Weinen wird von Zucker oder anderen süßen Weininhaltsstoffen dominiert. Das europäische Weingesetz definiert bei süßen Weinen einen Restzuckergehalt von mehr als 45 g/l. Im Jahr 2012 wurden 1,3 Millionen Hektoliter Deutscher Wein exportiert. Damit wurde ein Trend bestätigt, der darin liegt, dass mengenmäßig weniger Wein verkauft wird, aber der Wert der exportierten Qualitäten steigt.[44] Deutscher Wein wird vor allem in die USA exportiert, gefolgt von den Niederlanden und Großbritannien als Exportland. Die deutschen Exporteure konnten eine Preissteigerung um 8,4 % durchsetzen.[45]
Das WeinetikettWeinetikett auf einem Bocksbeutel Das Weinetikett stellt für den Verbraucher eine Informationsgrundlage für den Kauf von Weinen dar. Jedes Weinbehältnis mit einem Volumen von unter 60 Litern muss etikettiert sein. Das Bezeichnungsrecht für Wein regelt detailliert Inhalt und teilweise auch formale Kriterien (wie Schriftgröße) der Angaben auf dem Etikett. Grundsätzlich gilt das Prinzip, dass Angaben auf dem Etikett verboten sind, wenn sie nicht ausdrücklich erlaubt sind. Bestimmte der möglichen Angaben sind verpflichtend vorgeschriebene Angaben, andere sind wahlweise zu gebrauchen. Vorgeschriebene AngabenVerpflichtend vorgeschriebene Angaben müssen leicht lesbar im gleichen Sichtbereich auf dem Etikett angebracht sein.
Wahlweise AngabenDie wichtigsten wahlweise zu gebrauchenden Angaben sind:
Classic, Selection und HochgewächsDa sich der deutsche Wein in seiner Komplexität aus Geschmacksgraden, Rebsorten und einem unübersichtlichen Lagensystem nur schwierig vermarkten lässt, gibt es immer wieder Bestrebungen zur Vereinfachung der Kennzeichnung bei wiedererkennbarem Geschmacksbild. HochgewächsDie Bezeichnung „Hochgewächs“ wurde 1987 für einen „Typenwein besonderer Herkunft“ im Weingesetz verankert. Diese Bezeichnung ist allein dem Riesling vorbehalten, der die Q. b. A.-Qualitätsstufe aufweisen muss. Das Hochgewächs ist damit potentiell leichter als ein Riesling Kabinett. Hochgewächse müssen einen natürlichen Alkohol-Gehalt haben, der mindestens 1,5 % vol oder aber 7° Oechsle über dem Richtwert liegt, der für das Anbaugebiet gilt. Bei der Prüfung zur amtlichen Prüfnummer müssen die Weine zumindest 3,0 (statt 1,5) Punkte erzielen. Weintyp ClassicDer Classic-Wein wird als trockener Wein vermarktet, ist aber in seiner Definition eine Mischung aus trocken beziehungsweise halbtrocken. Dabei lautet die Vorgabe, dass der Restzuckergehalt maximal doppelt so hoch wie der Säuregehalt des Weines sein darf, jedoch nie mehr als 15 Gramm/Liter betragen darf. Der natürliche Alkoholgehalt muss bei mindestens 12 % vol liegen. Ausnahme bilden die Moselweine, bei denen das Minimum bei 11,5 % vol liegt. Die Weine sollen die Typizität einer Anbauregion verkörpern. Auf die Angabe von Weinlagen wird verzichtet. Die Weine dürfen nur aus einer einzigen Rebsorte hergestellt werden. Ausnahme bildet hier der württembergische Trollinger mit Lemberger. Die Wahl der Rebsorten beschränkt sich dabei auf klassische Rebsorten, die je Anbaugebiet definiert wurden. Trotzdem wurden einige Neuzüchtungen in die Liste aufgenommen:
Weintyp SelectionDer Selection-Wein wird ebenfalls als trockener Wein vermarktet. Der Restzuckergehalt darf maximal 9 Gramm/Liter betragen (beim säurebetonten Riesling max. 12 Gramm/Liter). Der natürliche Alkoholgehalt muss bei mindestens 12,2 % vol liegen. Die Weine dürfen nur aus einer einzigen Rebsorte hergestellt werden. Das Traubenmaterial stammt aus einer Einzellage, die vom Winzer als geeignete Lage angemeldet werden muss. Vorgeschrieben sind ferner die Handlese sowie eine Ertragsbeschränkung auf 60 Hektoliter/Hektar. Die Wahl der Rebsorten beschränkt sich dabei auf klassische Rebsorten, die je Anbaugebiet definiert wurden. Auch hier wurden trotzdem diverse Neuzüchtungen in die Liste aufgenommen:
Die deutschsprachige Fachterminologie des Weinbaus erfassen das Wörterbuch der deutschen Winzersprache und der Wortatlas der kontinentalgermanischen Winzerterminologie. Die Deutsche Post gab am 7. September 2017 eine Sondermarke Weinanbau in Deutschland zu 0,70 € heraus.[50]
Commons: Weinbau in Deutschland – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
Weinbaugebiete in Deutschland (geschützte Herkunftsbezeichnungen)
Immaterielles Kulturerbe Deutschlands
Internationale Verzeichnisse: Repräsentative Liste: Genossenschaft (2016) | Falknerei (2016) | Orgelbau und Orgelmusik (2017) | Blaudruck (2018) Bundesweites Verzeichnis: Mündliche Überlieferungen, Sprache: Deutsche Gebärdensprache | Märchenerzählen | Poetry Slams | Rattenfänger von Hameln Darstellende Künste, Musik: Choralsingen | Chormusik in deutschen Amateurchören | Demoszene | Instrumentales Laien- und Amateurmusizieren | Singen der Lieder der deutschen Arbeiterbewegung | Moderner Tanz | Mundarttheater in Deutschland | Niederdeutsches Theater | Oberammergauer Passionsspiele | Papiertheater | Posaunenchöre | Sächsische Knabenchöre: Thomanerchor, Kreuzchor, Dresdner Kapellknaben | Sternsingen | Theater- und Orchesterlandschaft Deutschlands | Volkstanzbewegung | Zwiefacher Gesellschaftliche Bräuche und Organisationsformen: Barther Kinderfest | Bergparaden und Bergaufzüge in Sachsen | Biikebrennen | Ehrsames Narrengericht zu Grosselfingen | Eisenacher Sommergewinn | Feldgeschworenenwesen in Bayern | Friedhofskultur in Deutschland | Further Drachenstich | Genossenschaftsidee | Georgiritt und historischer Schwerttanz Traunstein | Handwerksgesellenwanderschaft | Hansel-Fingerhut-Spiel | Hebammenwesen | Heiligenstädter Palmsonntagsprozession | Historisches Dokumentarspiel „Landshuter Hochzeit 1475“ | Historisches Festspiel „Kinderzeche“ | Historisches Festspiel „Der Meistertrunk“ | Lindenkirchweih Limmersdorf | Malchower Volksfest | Osingverlosung | Ostfriesische Teekultur | Peter-und-Paul-Fest Bretten | Rheinischer Karneval | Salzwirker-Brüderschaft im Thale zu Halle | Schachtradition in Ströbeck | Schützenwesen in Deutschland | Schwäbisch-alemannische Fastnacht | Spergauer Lichtmess | Sennfelder und Gochsheimer Friedensfeste | Skatspielen | Sorbisches Brauchtum | Tölzer Leonhardifahrt | Tonnenabschlagen | Wunsiedler Brunnenfest Umgang mit der Natur: Falknerei | Finkenmanöver im Harz | Innerstädtischer Erwerbsgartenbau in Bamberg | Kneippen – traditionelles Wissen und Praxis nach der Lehre Sebastian Kneipps | Traditionelle Flussfischerei an der Mündung der Sieg in den Rhein Traditionelle Handwerkstechniken: Deutsche Brotkultur | Flechthandwerk | Flößerei | Hessischer Kratzputz | Köhlerhandwerk und Teerschwelerei | Mal-, Fass- und Vergoldetechniken der Kirchenmalerei | Manuelle Glasfertigung | Künstlerische Drucktechniken | Morsetelegrafie | Orgelbau und Orgelmusik | Porzellanmalerei | Reetdachdecker-Handwerk | Spitzenklöppeln im Oberpfälzer Wald | Uhrmacherhandwerk | Töpfertradition Westerwälder Steinzeug | Vogtländischer Musikinstrumentenbau | Zubereitung und Anwendung von traditionellem Kalkmörtel Gute Praxisbeispiele: Amateurmusikpflege in Baden-Württemberg | Bauhüttenwesen | Bewahrung und Förderung von Kultur, Vielfalt und Qualität regionaler Spezialitäten in Oberfranken | Erforschung und Dokumentation von Flur- und Hausnamen in Bayern | Hochalpine Allgäuer Alpwirtschaftskultur in Bad Hindelang | Manufakturelle Schmuckproduktion | Pfingsttanz in Mansfelder Grund-Helbra |