Wann sind die nächsten Ferien in Bayern

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Weiterhin behalten wir uns vor alle Daten an den Nikolaus (a.k.a. Weihnachtsmann) zu verkaufen. Je nachdem wie gut Sie sich im laufenden Jahr verhalten haben, wird der Nikolaus Ihnen dann pünklich zum 06.12. den vor die Haustür gestellten Stiefel füllen. Es hat sich in der Vergangenheit gezeigt, das es auch gut ist, wenn man zum Besuch des Nikolaus ein - möglichst schönes - Gedicht auswendig vortragen kann.

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Im Bundesland Bayern haben alle Schüler im Jahr 2021 folgende Schulferien:

Die Schüler haben in Bayern im Jahre 2021 zusammen 6 Schulferien. Zusammengerechnet ergeben die Schulferien 2021 insgesamt 71 Tage in der Woche, was rund 14.2 Wochen ergibt.

Unser Urlaubsblog!

Wann sind die nächsten Ferien in Bayern

Wann sind Ferien in Bayern? Die folgende Tabelle zeigt Ihnen alle Termine der Schulferien in Bayern für 2022, 2023 und 2024 an. Dahinter folgt der interaktive Ferienkalender, mit dem Sie die Ferien aller Bundesländer anzeigen lassen können.

Ferien in Bayern
202228.02-04.0311.04-23.0407.06-18.0601.08-12.0931.10-04.1124.12-07.01
202320.02-24.0203.04-15.0430.05-09.0631.07-11.0930.10-03.1123.12-05.01
202412.02-16.0225.03-06.0421.05-01.0629.07-09.09--
Suchen Sie die Ferien für ein anderes Bundesland? Hier finden finden Sie die aktuellen und künftigen Ferien für Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, NRW, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, Thüringen.

Infos zur Tabelle der Ferien in Bayern 2022, 2023

Anhand der Tabelle für die Ferien in Bayern 2022, 2023 erhalten Sie die Termine aller Ferien. Sie können mit dem Mauszeiger über die Ferientermine des Bundeslandes Bayern im jeweiligen Jahr fahren, um ggf. weitere Infos zu diesen Schulferien zu erhalten.

Die unterschiedlichen Ferien in Bayern

Über die folgenden Links gelangen Sie zu den einzelnen Ferien von Bayern mit weiteren Informationen speziell zu diesen Ferien: Winterferien in Bayern, Osterferien in Bayern, Pfingstferien in Bayern, Sommerferien in Bayern, Herbstferien in Bayern, Weihnachts­ferien in Bayern.

Zusätzliche bewegliche Ferientage in Bayern

Viele Bundesländer vergeben über die Ferien hinaus noch weitere bewegliche Ferientage. Für die folgenden Schuljahre, jeweils beginnend mit den Herbstferien und endend mit den Sommerferien des Folgejahres, sind in Bayern diese beweglichen Ferientage vorgesehen:

  • Keine weiteren beweglichen Ferientage sind in Bayern im Schuljahr 2021/2022 vorgesehen.

  • Keine weiteren beweglichen Ferientage sind in Bayern im Schuljahr 2022/2023 vorgesehen.

  • Keine weiteren beweglichen Ferientage sind in Bayern im Schuljahr 2023/2024 vorgesehen.

  • Die Anzahl der beweglichen Ferientage wurde vom Kultusministerium in Bayern im Schuljahr 2024/2025 noch nicht bekannt gegeben bzw. noch nicht hier hinterlegt.

Der Ferien-Rechner mit Kalender liefert Ihnen neben den Terminen der Ferien in Bayern 2022 und 2023 ebenso die Daten aller weiteren bisher geplanten Schulferien für Bayern und alle anderen Bundesländer. Die Ferien 2022 und 2023 in Bayern sowie die anderen Ferien sind in der Kalenderansicht gelb markiert, während die gesetzlichen Feiertage für Bayern (evangelisch) bzw. die gesetzlichen Feiertage für Bayern (katholisch) rot markiert sind. Das Ergbenisfenster zeigt zudem die Ferien für das ausgewählte Jahr in Bayern wie auch die jeweils anderen Ferien an. Mittels Klicken bzw. Antippen der Ferien im Ergebnsisfenster werden genau diese Ferien wiederum im Ferien-Kalender 2022, 2023 angezeigt.

Weitere übersichtliche Kalender zu den Ferien und auch den gesetzlichen Feiertagen in Bayern erhalten Sie in unserer Themenwelt Kalender unter Kalender Bayern (evang.) für 2022/2023 und Kalender Bayern (kath.) für 2022/2023.

Ferien - Rechner, Beispiel, FAQ

Kalenderblatt


Sommerferien Die Sommerferien der Länder werden in mehrjährigen Rhythmen von einer Länderarbeitsgruppe der Ständigen Konferenz der Kultusminister (KMK) abgestimmt und von der Kultusministerkonferenz beschlossen. So soll eine vernünftige Steuerung der Verkehrsströme in die Urlaubsgebiete gewährleistet werden. Die Dauer der Ferien beträgt sechs Wochen. So soll es zwei Arbeitnehmern ermöglicht werden, mit ihren Familien einen dreiwöchigen Urlaub zu unternehmen und sich dabei am Arbeitsplatz zu vertreten.

Unterrichtsfreie Tage um Allerheiligen

Die unterrichtsfreien Tage um Allerheiligen sollen nach einem Beschluss des Bayerischen Landtags nach Möglichkeit eine Woche umfassen. Dies ist aber in Abhängigkeit von der Lage der gesetzlichen Feiertage nicht in jedem Schuljahr möglich.

Weihnachtsferien

Die Weihnachtsferien umfassen nach Möglichkeit zwei volle Kalenderwochen, in denen in der Regel der Heilige Abend (24.12.) und der Dreikönigstag (6.1.) liegen.

Frühjahrsferien

Die einwöchigen Frühjahrsferien sind die "jüngsten" bayerischen Ferien: Sie wurden mit einem Beschluss des Bayerischen Landtags im Jahr 2001 erlassen. Ihr Beginn liegt auf dem Rosenmontag.

Osterferien

In der Mitte der stets zweiwöchigen Osterferien liegt das Osterwochenende.

Pfingstferien


Das christliche Pfingstfest liegt am Beginn der beliebten zweiwöchigen Pfingstferien.

  • Sommerferien 2021 : 30. Juli 2021 mit 13. September 2021
  • unterrichtsfreie Tage um Allerheiligen 2021: 2. November 2021 mit 5. November 2021
  • Weihnachtsferien 2021/2022: 24. Dezember 2021 mit 8. Januar 2022
  • Frühjahrsferien 2022: 28. Februar 2022 mit 4. März 2022
  • Osterferien 2022: 11. April 2022 mit 23. April 2022
  • Pfingstferien 2022: 7. Juni 2022 mit 18. Juni 2022

  • Sommerferien 2022: 1. August 2022 mit 12. September 2022
  • unterrichtsfreie Tage um Allerheiligen 2022: 31. Oktober 2022 mit 4. November 2022
  • Weihnachtsferien 2022/2023: 24. Dezember 2022 mit 7. Januar 2023
  • Frühjahrsferien 2023: 20. Februar 2023 mit 24. Februar 2023
  • Osterferien 2023: 3. April 2023 mit 15. April 2023
  • Pfingstferien 2023: 30. Mai 2023 mit 9. Juni 2023

Rechtliche Grundlage
Die rechtliche Grundlage für die Schulferienplanung ist das Hamburger Abkommen, ein Staatsvertrag zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland. Das Abkommen legt verbindlich fest, dass die Ferien in einem Schuljahr 75 Tage dauern. Mindestens 12 Tage entfallen auf Samstage, so dass die Schulferien insgesamt 63 Werktage umfassen. Die Verteilung der Ferientage auf das Schuljahr regeln die Länder mit Ausnahme der Sommerferien in eigener Verantwortung. Einen Überblick über die deutschen Ferientermine finden Sie auf der Internetseite der Ständigen Konferenz der Kultusminister.

Dauer der Ferien in den Schuljahren
Die Zahl der Ferientage bleibt aufgrund der Bindung an den Staatsvertrag in jedem Schuljahr gleich. Variieren kann allerdings aufgrund der Lage von gesetzlichen Feiertagen die Dauer der Schulferien: Liegt beispielsweise der 1. November auf einem Montag, muss für die unterrichtsfreien Tage um Allerheiligen ein Ferientag weniger verwendet werden, der dafür an anderer Stelle wieder zur Verfügung steht. Genauso wie es "arbeitnehmerfreundliche" Kalenderjahre gibt, gibt es somit auch Schuljahre, die für die Planung der Schulferien vorteilhafter sind als andere.

Jüdische Schülerinnen und Schüler sind gemäß Nr. 2.1 FeiertagsKMBek an den ersten zwei Tagen und an den letzten zwei Tagen des Osterfests, an beiden Tagen des Wochenfests, an den ersten zwei Tagen und an den letzten zwei Tagen des Laubhüttenfests, an beiden Tagen des Neujahrsfests und am Versöhnungstag von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit.

Im Schuljahr 2020/2021 fallen die oben genannten jüdischen Feiertage nach Mitteilung des Landesverbands der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern auf folgende Termine:

  • Neujahrsfest – Rosch Ha Schana: 19. und 20. September 2020
  • Versöhnungstag – Jom Kippur: 28. September 2020
  • Laubhüttenfest – Sukkot: 3. und 4. Oktober 2020 sowie 10. und 11. Oktober 2020
  • Osterfest – Pessach: 28. und 29. März 2021 sowie 3. und 4. April 2021
  • Wochenfest – Schawout: 17. und 18. Mai 2021

Im Schuljahr 2021/2022 fallen die oben genannten jüdischen Feiertage nach Mitteilung des Landesverbands der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern auf folgende Termine:

  • Neujahrsfest – Rosch Ha Schana: 7. und 8. September 2021
  • Versöhnungstag – Jom Kippur: 16. September 2021
  • Laubhüttenfest – Sukkot: 21. und 22. September 2021 sowie 28. und 29. September 2021
  • Osterfest – Pessach: 16. und 17. April 2022 sowie 22. und 23. April 2022
  • Wochenfest – Schawout: 5. und 6. Juni 2022

Muslimische Schülerinnen und Schüler sind gem. Nr. 2.3 FeiertagsKMBek an den religiösen Festen Ramazan Bayrami und Kurban Bayrami jeweils für die ersten beiden Tage von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit.

Im Schuljahr 2021/2022 fallen die jeweils ersten beiden Tage dieser Feste nach Auskunft des türkischen Generalkonsulats auf folgende Termine:

  • Kurban Bayrami – Opferfest: 9. und 10. Juli 2022
  • Ramazan Bayrami – Fastenbrechensfest: 2. und 3. Mai 2022

Schülerinnen und Schüler orthodoxer Bekenntnisse sind gemäß Nr. 2.2 FeiertagsKMBek am ersten Weihnachtsfeiertag, am Fest der Theophanie, am Karfreitag, am Karsamstag, am Ostermontag, an Christi Himmelfahrt und am Pfingstmontag von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit. Die Feiertage können bei den verschiedenen christlich-orthodoxen Kirchen auf unterschiedliche Feiertage fallen.

Griechisch-orthodoxe Feiertage:

In den Schuljahren 2020/2021 sowie 2021/2022 fallen diese Festtage nach Auskunft der Griechisch-Orthodoxen Metropolie von Deutschland auf folgende Termine:

  • Erster Weihnachtsfeiertag: 25. Dezember 2020
  • Fest der Theophanie: 6. Januar 2021
  • Karfreitag: 30. April 2021
  • Karsamstag: 1. Mai 2021
  • Ostermontag: 3. Mai 2021
  • Christi Himmelfahrt: 10. Juni 2021
  • Pfingstmontag: 21. Juni 2021
  • Erster Weihnachtsfeiertag: 25. Dezember 2021
  • Fest der Theophanie: 6. Januar 2022
  • Karfreitag: 22. April 2022
  • Karsamstag: 23. April 2022
  • Ostermontag: 25. April 2022
  • Christi Himmelfahrt: 2. Juni 2022
  • Pfingstmontag: 13. Juni 2022

Russisch-orthodoxe Feiertage:

In den Schuljahren 2020/2021 sowie 2021/2022 fallen diese Festtage nach Mitteilung der Berliner Diözese der Russischen Orthodoxen Kirche des Moskauer Patriarchats auf folgende Termine:

  • Erster Weihnachtsfeiertag: 7. Januar 2021
  • Fest der Theophanie: 19. Januar 2021
  • Karfreitag: 30. April 2021
  • Karsamstag: 1. Mai 2021
  • Ostermontag: 3. Mai 2021
  • Christi Himmelfahrt: 10. Juni 2021
  • Pfingstmontag: 21. Juni 2021
  • Erster Weihnachtsfeiertag: 7. Januar 2022
  • Fest der Theophanie: 19. Januar 2022
  • Karfreitag: 22. April 2022
  • Karsamstag: 23. April 2022
  • Ostermontag: 25. April 2022
  • Christi Himmelfahrt: 2. Juni 2022
  • Pfingstmontag: 13. Juni 2022

Für die Planung der bayerischen Ferienordnung stehen aufgrund des "Hamburger Abkommens", eines Staatsvertrages zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland, 75 Ferientage zur Verfügung, darunter auch Samstage.

Die Sommerferien der Länder werden durch die Kultusministerkonferenz und nach Abstimmung mit den Verantwortlichen für Wirtschaft, Verkehr und Tourismus über Jahre hinweg verbindlich festgelegt. Um den Belangen des Tourismus und der Entzerrung von Verkehrsströmen noch besser Rechnung zu tragen, wird eine langfristige Sommerferienregelung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Durch die Festlegung der etwa sechswöchigen Sommerferien unter Einbeziehung der Bayerischen Staatskanzlei und des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie ergeben sich auch die seit Jahrzehnten nach festem System geplanten anderen Ferienzeiträume.

Nicht nur aus Gründen der Tradition und aus pädagogischen Erwägungen, sondern auch aus tourismuspolitischen Gründen werden in Bayern nach einem festen Planungssystem jeweils zweiwöchige Ferien um christliche Feste (Weihnachten, Ostern, Pfingsten) geplant. Dabei liegen die Weihnachts- und Pfingsttage stets am Beginn und die Osterfeiertage jeweils in der Mitte des jeweiligen Planungszeitraums. Dieses System führt zu einem hohen Maß an langfristiger Planungsverlässlichkeit.

Auf Wunsch der Tourismusindustrie und initiiert durch den Bayerischen Landtag wurden darüber hinaus in Bayern ab dem Schuljahr 2002/03 einwöchige Frühjahrsferien eingeführt, um Bayern auch in dieser Jahreszeit als Urlaubs- und Freizeitland stark zu machen.

Der Vorschlag der freien Wahl von fünf Ferientagen für jeden Schüler erscheint auf den ersten Blick aus wirtschaftlichen Erwägungen sinnvoll. Eine solche Möglichkeit würde zugegebenermaßen individuelle Urlaubsplanungen flexibilisieren, brächte aber im praktischen Unterrichtsbetrieb große Probleme für die Schülerinnen und Schüler mit sich. Dies betrifft etwa verpasste Stoffeinheiten, die unter zusätzlichem Aufwand nachgeholt werden müssten, zumal sie auch prüfungsrelevant sind. Außerdem ist Schule kein Wirtschaftsbetrieb, in dem sich die Schüler ihre Präsenz einteilen können, sondern sie basiert auf der Verwirklichung der Schulpflicht, um den verfassungsrechtlich formulierten Bildungsauftrag nachhaltig zu erfüllen.

Es gibt wohl kaum eine Ferienregelung, die zur vollkommenen Zufriedenheit aller führt. Die derzeitige Ferienregelung in Bayern stößt aber nach Umfragen bei der Mehrheit der bayerischen Bevölkerung auf breite Zustimmung.

Das Entfallen des Unterrichts am Buß- und Bettag beruht auf Art. 4 Nr. 3 Feiertagsgesetz, einer 1995 geschaffenen feiertagsrechtlichen Bestimmung. Bekanntermaßen wurde der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag 1995 als Kompensationsleistung für den Arbeitgeberanteil im Zusammenhang mit der Einführung der ersten Stufe der Pflegeversicherung aufgegeben. Der Gesetzgeber gestaltete den Buß- und Bettag als staatlich geschützten Feiertag, was u. a. zur Folge hat, dass an den Schulen aller Gattungen der Unterricht entfällt. Hintergrund ist, dass den bekenntniszugehörigen Arbeitnehmern sämtlicher öffentlicher und privater Betriebe und Verwaltungen grundsätzlich das Recht zusteht, von der Arbeit fernzubleiben. Bei Lehrkräften besteht aber die Besonderheit, dass sie wegen der Aufrechterhaltung des Unterrichts nicht problemlos einen Tag frei nehmen können. Das Recht würde für sie somit ggf. leerlaufen und sie würden damit gegenüber anderen Bürgerinnen und Bürgern ungleich behandelt. Um dies zu vermeiden, entfällt der Unterricht an den Schulen am Buß- und Bettag. Die Lehrkräfte haben an diesem Tag unterrichtsfrei, nicht aber dienstfrei: An vielen Schulen des Freistaates wird dieser Tag genutzt, um einen sogenannten Pädagogischen Tag abzuhalten, der aktuelle Aspekte aus Bildung und Erziehung thematisiert. Allerdings muss bekenntniszugehörigen Lehrkräften, die dies wünschen, Gelegenheit gegeben werden, von dem Pädagogischen Tag oder ähnlichen Veranstaltungen fernzubleiben. Aufgrund der oben genannten gesetzlichen Regelung steht es auch nicht zur Disposition des Staatsministeriums, den Unterrichtsausfall am Buß- und Bettag aufzuheben. Hierzu wäre eine entsprechende Änderung des Bayerischen Feiertagsgesetzes notwendig, die allerdings aus den oben dargestellten organisationstechnischen Gründen nicht möglich ist.

Die Problematik der Kinderbetreuung am Buß- und Bettag ist dem Staatsministerium bekannt. Im Jahr 2005 wurden die Schulen durch das Staatsministerium schriftlich darüber informiert, dass Horte nicht flächendeckend zur Verfügung stünden bzw. am Buß- und Bettag nicht durchgängig geöffnet seien. Den Schulen wurde zudem freigestellt, "bei entsprechendem Bedarf in eigener Verantwortung geeignete Betreuungsmaßnahmen zu organisieren; dabei könnte auch die Kooperation mehrerer Schulen hilfreich sein." Erfahrungen der zurückliegenden Jahre zeigen, dass manche Schulen diese Möglichkeit aufgegriffen haben und eine entsprechende Betreuung an diesem Tag anbieten, teilweise in Zusammenarbeit auch mit außerschulischen Partnern. Ein Anspruch auf Betreuung durch die Schulen besteht jedoch nicht.