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Im Bundesland Bayern haben alle Schüler im Jahr 2021 folgende Schulferien: Die Schüler haben in Bayern im Jahre 2021 zusammen 6 Schulferien. Zusammengerechnet ergeben die Schulferien 2021 insgesamt 71 Tage in der Woche, was rund 14.2 Wochen ergibt.
Wann sind Ferien in Bayern? Die folgende Tabelle zeigt Ihnen alle Termine der Schulferien in Bayern für 2022, 2023 und 2024 an. Dahinter folgt der interaktive Ferienkalender, mit dem Sie die Ferien aller Bundesländer anzeigen lassen können.
Infos zur Tabelle der Ferien in Bayern 2022, 2023Anhand der Tabelle für die Ferien in Bayern 2022, 2023 erhalten Sie die Termine aller Ferien. Sie können mit dem Mauszeiger über die Ferientermine des Bundeslandes Bayern im jeweiligen Jahr fahren, um ggf. weitere Infos zu diesen Schulferien zu erhalten. Die unterschiedlichen Ferien in BayernÜber die folgenden Links gelangen Sie zu den einzelnen Ferien von Bayern mit weiteren Informationen speziell zu diesen Ferien: Winterferien in Bayern, Osterferien in Bayern, Pfingstferien in Bayern, Sommerferien in Bayern, Herbstferien in Bayern, Weihnachtsferien in Bayern. Zusätzliche bewegliche Ferientage in BayernViele Bundesländer vergeben über die Ferien hinaus noch weitere bewegliche Ferientage. Für die folgenden Schuljahre, jeweils beginnend mit den Herbstferien und endend mit den Sommerferien des Folgejahres, sind in Bayern diese beweglichen Ferientage vorgesehen:
Der Ferien-Rechner mit Kalender liefert Ihnen neben den Terminen der Ferien in Bayern 2022 und 2023 ebenso die Daten aller weiteren bisher geplanten Schulferien für Bayern und alle anderen Bundesländer. Die Ferien 2022 und 2023 in Bayern sowie die anderen Ferien sind in der Kalenderansicht gelb markiert, während die gesetzlichen Feiertage für Bayern (evangelisch) bzw. die gesetzlichen Feiertage für Bayern (katholisch) rot markiert sind. Das Ergbenisfenster zeigt zudem die Ferien für das ausgewählte Jahr in Bayern wie auch die jeweils anderen Ferien an. Mittels Klicken bzw. Antippen der Ferien im Ergebnsisfenster werden genau diese Ferien wiederum im Ferien-Kalender 2022, 2023 angezeigt. Weitere übersichtliche Kalender zu den Ferien und auch den gesetzlichen Feiertagen in Bayern erhalten Sie in unserer Themenwelt Kalender unter Kalender Bayern (evang.) für 2022/2023 und Kalender Bayern (kath.) für 2022/2023.
Unterrichtsfreie Tage um Allerheiligen Weihnachtsferien Die Weihnachtsferien umfassen nach Möglichkeit zwei volle Kalenderwochen, in denen in der Regel der Heilige Abend (24.12.) und der Dreikönigstag (6.1.) liegen.Frühjahrsferien Die einwöchigen Frühjahrsferien sind die "jüngsten" bayerischen Ferien: Sie wurden mit einem Beschluss des Bayerischen Landtags im Jahr 2001 erlassen. Ihr Beginn liegt auf dem Rosenmontag.Osterferien In der Mitte der stets zweiwöchigen Osterferien liegt das Osterwochenende.Pfingstferien Das christliche Pfingstfest liegt am Beginn der beliebten zweiwöchigen Pfingstferien.
Rechtliche Grundlage Dauer der Ferien in den Schuljahren
Jüdische Schülerinnen und Schüler sind gemäß Nr. 2.1 FeiertagsKMBek an den ersten zwei Tagen und an den letzten zwei Tagen des Osterfests, an beiden Tagen des Wochenfests, an den ersten zwei Tagen und an den letzten zwei Tagen des Laubhüttenfests, an beiden Tagen des Neujahrsfests und am Versöhnungstag von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit. Im Schuljahr 2020/2021 fallen die oben genannten jüdischen Feiertage nach Mitteilung des Landesverbands der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern auf folgende Termine:
Im Schuljahr 2021/2022 fallen die oben genannten jüdischen Feiertage nach Mitteilung des Landesverbands der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern auf folgende Termine:
Muslimische Schülerinnen und Schüler sind gem. Nr. 2.3 FeiertagsKMBek an den religiösen Festen Ramazan Bayrami und Kurban Bayrami jeweils für die ersten beiden Tage von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit. Im Schuljahr 2021/2022 fallen die jeweils ersten beiden Tage dieser Feste nach Auskunft des türkischen Generalkonsulats auf folgende Termine:
Schülerinnen und Schüler orthodoxer Bekenntnisse sind gemäß Nr. 2.2 FeiertagsKMBek am ersten Weihnachtsfeiertag, am Fest der Theophanie, am Karfreitag, am Karsamstag, am Ostermontag, an Christi Himmelfahrt und am Pfingstmontag von der Verpflichtung zur Teilnahme am Unterricht und sonstigen schulischen Veranstaltungen befreit. Die Feiertage können bei den verschiedenen christlich-orthodoxen Kirchen auf unterschiedliche Feiertage fallen. Griechisch-orthodoxe Feiertage: In den Schuljahren 2020/2021 sowie 2021/2022 fallen diese Festtage nach Auskunft der Griechisch-Orthodoxen Metropolie von Deutschland auf folgende Termine:
Russisch-orthodoxe Feiertage: In den Schuljahren 2020/2021 sowie 2021/2022 fallen diese Festtage nach Mitteilung der Berliner Diözese der Russischen Orthodoxen Kirche des Moskauer Patriarchats auf folgende Termine:
Für die Planung der bayerischen Ferienordnung stehen aufgrund des "Hamburger Abkommens", eines Staatsvertrages zwischen den Ländern in der Bundesrepublik Deutschland, 75 Ferientage zur Verfügung, darunter auch Samstage. Die Sommerferien der Länder werden durch die Kultusministerkonferenz und nach Abstimmung mit den Verantwortlichen für Wirtschaft, Verkehr und Tourismus über Jahre hinweg verbindlich festgelegt. Um den Belangen des Tourismus und der Entzerrung von Verkehrsströmen noch besser Rechnung zu tragen, wird eine langfristige Sommerferienregelung der Länder in der Bundesrepublik Deutschland beschlossen. Durch die Festlegung der etwa sechswöchigen Sommerferien unter Einbeziehung der Bayerischen Staatskanzlei und des Bayerischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie ergeben sich auch die seit Jahrzehnten nach festem System geplanten anderen Ferienzeiträume. Nicht nur aus Gründen der Tradition und aus pädagogischen Erwägungen, sondern auch aus tourismuspolitischen Gründen werden in Bayern nach einem festen Planungssystem jeweils zweiwöchige Ferien um christliche Feste (Weihnachten, Ostern, Pfingsten) geplant. Dabei liegen die Weihnachts- und Pfingsttage stets am Beginn und die Osterfeiertage jeweils in der Mitte des jeweiligen Planungszeitraums. Dieses System führt zu einem hohen Maß an langfristiger Planungsverlässlichkeit. Auf Wunsch der Tourismusindustrie und initiiert durch den Bayerischen Landtag wurden darüber hinaus in Bayern ab dem Schuljahr 2002/03 einwöchige Frühjahrsferien eingeführt, um Bayern auch in dieser Jahreszeit als Urlaubs- und Freizeitland stark zu machen.
Der Vorschlag der freien Wahl von fünf Ferientagen für jeden Schüler erscheint auf den ersten Blick aus wirtschaftlichen Erwägungen sinnvoll. Eine solche Möglichkeit würde zugegebenermaßen individuelle Urlaubsplanungen flexibilisieren, brächte aber im praktischen Unterrichtsbetrieb große Probleme für die Schülerinnen und Schüler mit sich. Dies betrifft etwa verpasste Stoffeinheiten, die unter zusätzlichem Aufwand nachgeholt werden müssten, zumal sie auch prüfungsrelevant sind. Außerdem ist Schule kein Wirtschaftsbetrieb, in dem sich die Schüler ihre Präsenz einteilen können, sondern sie basiert auf der Verwirklichung der Schulpflicht, um den verfassungsrechtlich formulierten Bildungsauftrag nachhaltig zu erfüllen. Es gibt wohl kaum eine Ferienregelung, die zur vollkommenen Zufriedenheit aller führt. Die derzeitige Ferienregelung in Bayern stößt aber nach Umfragen bei der Mehrheit der bayerischen Bevölkerung auf breite Zustimmung.
Das Entfallen des Unterrichts am Buß- und Bettag beruht auf Art. 4 Nr. 3 Feiertagsgesetz, einer 1995 geschaffenen feiertagsrechtlichen Bestimmung. Bekanntermaßen wurde der Buß- und Bettag als gesetzlicher Feiertag 1995 als Kompensationsleistung für den Arbeitgeberanteil im Zusammenhang mit der Einführung der ersten Stufe der Pflegeversicherung aufgegeben. Der Gesetzgeber gestaltete den Buß- und Bettag als staatlich geschützten Feiertag, was u. a. zur Folge hat, dass an den Schulen aller Gattungen der Unterricht entfällt. Hintergrund ist, dass den bekenntniszugehörigen Arbeitnehmern sämtlicher öffentlicher und privater Betriebe und Verwaltungen grundsätzlich das Recht zusteht, von der Arbeit fernzubleiben. Bei Lehrkräften besteht aber die Besonderheit, dass sie wegen der Aufrechterhaltung des Unterrichts nicht problemlos einen Tag frei nehmen können. Das Recht würde für sie somit ggf. leerlaufen und sie würden damit gegenüber anderen Bürgerinnen und Bürgern ungleich behandelt. Um dies zu vermeiden, entfällt der Unterricht an den Schulen am Buß- und Bettag. Die Lehrkräfte haben an diesem Tag unterrichtsfrei, nicht aber dienstfrei: An vielen Schulen des Freistaates wird dieser Tag genutzt, um einen sogenannten Pädagogischen Tag abzuhalten, der aktuelle Aspekte aus Bildung und Erziehung thematisiert. Allerdings muss bekenntniszugehörigen Lehrkräften, die dies wünschen, Gelegenheit gegeben werden, von dem Pädagogischen Tag oder ähnlichen Veranstaltungen fernzubleiben. Aufgrund der oben genannten gesetzlichen Regelung steht es auch nicht zur Disposition des Staatsministeriums, den Unterrichtsausfall am Buß- und Bettag aufzuheben. Hierzu wäre eine entsprechende Änderung des Bayerischen Feiertagsgesetzes notwendig, die allerdings aus den oben dargestellten organisationstechnischen Gründen nicht möglich ist. Die Problematik der Kinderbetreuung am Buß- und Bettag ist dem Staatsministerium bekannt. Im Jahr 2005 wurden die Schulen durch das Staatsministerium schriftlich darüber informiert, dass Horte nicht flächendeckend zur Verfügung stünden bzw. am Buß- und Bettag nicht durchgängig geöffnet seien. Den Schulen wurde zudem freigestellt, "bei entsprechendem Bedarf in eigener Verantwortung geeignete Betreuungsmaßnahmen zu organisieren; dabei könnte auch die Kooperation mehrerer Schulen hilfreich sein." Erfahrungen der zurückliegenden Jahre zeigen, dass manche Schulen diese Möglichkeit aufgegriffen haben und eine entsprechende Betreuung an diesem Tag anbieten, teilweise in Zusammenarbeit auch mit außerschulischen Partnern. Ein Anspruch auf Betreuung durch die Schulen besteht jedoch nicht. |