Was braucht man um einen neuen personalausweis zu beantragen

Mit einem Personalausweis können Sie sich ausweisen.

Wann brauchen Sie einen Personalausweis?

Einen Personalausweis brauchen alle Deutschen ab 16 Jahren, die keinen gültigen Reisepass haben. In folgenden Fällen sollten Sie einen Personalausweis beantragen:
  • Sie werden 16 Jahre alt (siehe Hinweis am Ende dieser Beschreibung);
  • Ihr alter Personalausweis ist nicht mehr gültig;
  • Sie haben Ihren alten Personalausweis nicht mehr, zum Beispiel weil er gestohlen wurde oder weil Sie ihn verloren haben;
  • Sie haben einen neuen Namen bekommen, zum Beispiel nach einer Heirat.

Gibt es Ausnahmen? In folgenden Fällen brauchen Sie keinen Personalausweis:
  • Wenn Sie von der Ausweispflicht befreit wurden (unter "Weiterführende Informationen")
  • Wenn Sie keinen Wohnsitz in Deutschland haben. In diesem Fall können Sie trotzdem einen Personalausweis beantragen, wenn Sie möchten. Bitte wenden Sie sich dazu an Ihre deutsche Auslandsvertretung, zum Beispiel an eine deutsche Botschaft. Wahlweise können Sie den Personalausweis auch in Berlin beantragen. (unter "Weiterführende Informationen")

Hinweis Mit Vollendung des 16. Lebensjahres beginnt die sogenannte Ausweispflicht. Auf Antrag seiner gesetzlichen Vertreter kann aber auch für Kinder unter 16 Jahren ein Personalausweis ausgestellt werden. Hierzu berät Sie gern Ihr Bürgeramt.

Gültigkeit


  • bis 24 Jahre sechs Jahre
  • ab 24 Jahre zehn Jahre

Voraussetzungen

  • Deutsche Staatsangehörigkeit
  • Persönliches Erscheinen

    Den Antrag können Sie nur vor Ort stellen.

  • Für Kinder unter 16 Jahren: Antrag der gesetzlichen Vertreter

    Für Kinder unter 16 Jahren können nur die gesetzlichen Vertreter den Antrag stellen. Die gesetzlichen Vertreter sind im Normalfall die Eltern. Bei der Antragstellung muss das Kind ebenfalls anwesend sein.

  • Wohnsitz in Berlin (Ausnahmen möglich)

    • Sie wohnen in Berlin und sind hier gemeldet.
    Ein Zweit-Wohnsitz in Berlin reicht aus. In diesem Fall kostet der Personalausweis jedoch mehr, weil die Gemeinde Ihres Haupt-Wohnsitzes zustimmen muss; siehe Abschnitt „Gebühren“.
    • Wenn Sie in Deutschland keinen festen Wohnsitz haben, können den Personalausweis dennoch bekommen (unter "Weiterführende Informationen").

Erforderliche Unterlagen

  • Aktuelles, biometrisches Passfoto

    Das Foto muss aktuell sein. Es muss die Anforderungen an Fotos für elektronische Reisepässe erfüllen.

  • Ihr alter Personalausweis (falls vorhanden)

    Falls Sie einen alten Personalausweis haben, bringen Sie diesen bitte mit, auch wenn er schon abgelaufen ist.

  • Ggf. Ihr Reisepass (falls vorhanden)

    Bitte bringen Sie Ihren Reisepass mit, falls

    • Sie noch nie einen Personalausweis hatten oder
    • Sie Ihren alten Personalausweis nicht mehr haben.

  • Ggf. Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde

    Bringen Sie bitte eine Geburtsurkunde oder Eheurkunde oder Lebenspartnerschaftsurkunde mit, falls

    • Sie noch nie einen Personalausweis oder einen Reisepass hatten,
    • Ihre Angaben zu Ihrer Person abweichen von den Daten, die im Melderegister gespeichert sind. Das kann zum Beispiel nach einer Heirat oder nach einer Namensänderung sein.

  • Bei Anträgen eines gesetzlichen Vertreters: schriftliche Zustimmung des anderen gesetzlichen Vertreters

    (unter "Formulare": „Zustimmung zum Antrag auf einen Personalausweis für mein Kind“)

    • Dies ist nicht erforderlich, falls Sie alleine sorgeberechtigt sind oder falls beide Elternteile anwesend sind.

Formulare

  • 22,80 Euro: wenn Sie jünger als 24 Jahre sind
  • 37,00 Euro: wenn Sie 24 Jahre oder älter sind
  • 13,00 Euro zusätzlich: wenn Berlin Ihr Zweit-Wohnsitz ist

Rechtsgrundlagen

  • Personalausweisgesetz (PAuswG)

etwa 3 bis 4 Wochen Im Einzelfall kann die Herstellung des Personalausweises deutlich länger dauern. Bitte fragen Sie nach, wenn Sie den Antrag stellen.

Falls Sie dringend einen Personalausweis benötigen, können Sie zusätzlich einen vorläufigen Personalausweis beantragen (unter "Weiterführede Informationen").

In Deutschland besagt das Gesetz, das jede Bürgerin und jeder Bürger ab dem 16. Lebensjahr verpflichtet ist, einen Personalausweis in seinem Besitz zu haben. Der Personalausweis dient bei uns als Nachweis der Identität. Wenn Sie einen Personalausweis haben, müssen Sie außerdem darauf achten, dass dieser gültig ist und nicht abgelaufen ist. Wer kontrolliert wird und bei dieser Kontrolle wird festgestellt, dass der Personalausweis abgelaufen ist und sich nicht mit einem anderen Dokument, beispielsweise dem Reisepass ausweisen kann, gegen den kann ein Bußgeld verhängt werden, welches bis zu einer Höhe von 3.000 Euro gehen kann.

Wie viele Bilder braucht man für einen neuen Personalausweis?

Es ist schon einige Zeit her, als jeder für den neuen Personalausweis zwei Bilder für die Beantragung mitbringen musste. Eines der Bilder kam in den Ausweis und das andere Bild verblieb im Ausweis- und Passregister. In der heutigen Zeit brauchen Sie nur noch ein Passbild. Dieses Foto wird digital eingescannt und für Ihren Lichtbildausweis verwendet.

Kann der Personalausweis auch für Reisen in andere Länder verwendet werden?

In vielen Staaten wird der Personalausweis auch als Reisedokument anerkannt und Sie brauchen nicht noch zusätzlich einen Reisepass. Vor allem im Schengenraum können Sie in jedes Land problemlos nur mit Personalausweis einreisen.

Ab welchem Alter braucht man einen Personalausweis?

In Deutschland braucht jeder deutsche Staatsangehörige ab dem 16. Lebensjahr einen gültigen Personalausweis. Alternativ kann jeder ab diesem Lebensalter auch einen gültigen Reisepass besitzen. Für Minderjährige unterhalb dieser Altersgrenze gibt es den Kinderausweis.

Was braucht man um einen neuen Personalausweis zu beantragen?

Was braucht man um einen neuen personalausweis zu beantragen
Als Identifizierung bei der Antragstellung können Sie Ihren Perso, Reisepass oder Ihre Geburtsurkunde nutzen.

Um einen Personalausweis zu beantragen, brauchen Sie in der Regel folgende Dokumente:

  • Für die eigene Identifikation Ihrer Person ein gültiges Dokument. Das kann neben einem noch gültigen Personalausweis auch ein Reisepass sein, der Kinderausweis ist möglich oder natürlich eine Geburtsurkunde.
  • Ein aktuelles und biometrisches Passfoto.
  • Personen unter 16 Jahren müssen beim Personalausweis beantragen die Beantragung durch einen Erziehungsberechtigten vornehmen lassen. Überdies muss eine Einverständniserklärung des anderen Erziehungsberechtigten vorliegen.

Wie viel kostet ein neuer Personalausweis?

Zur Zeit gibt es beim Personalausweis beantragen zwei Kostenklassen. Für Bürgerinnen und Bürger ab einem Lebensalter von 24 Jahren betragen die Kosten für einen neuen Personalausweis 37 Euro. Liegt das Lebensalter unter 24 Jahren, dann müssen Kosten in Höhe von 22,80 Euro entrichtet werden. Bei den Kosten spielt es keine Rolle, ob es sich um einen Personalausweis mit einer ein- oder ausgeschalteten Online-Funktion handelt.

Wie lange dauert es bis der neue Personalausweis da ist?

Es ist von Stadt zu Stadt und von Gemeinde zu Gemeinde verschieden, wie lange das Personalausweis ausstellen lassen dauert. Abhängig ist dies auch mit der Anzahl der beantragten Personalausweise in diesem Zeitfenster. Sie können aber von einer Regelbearbeitungszeit von zwischen drei und sechs Wochen ausgehen. Eine Express-Ausstellung ist auch gegen eine Extragebühr nicht möglich.

Wie hoch ist das Bußgeld bei abgelaufenem Personalausweis?

Die Laufzeit des Personalausweises ist begrenzt. Wenn Sie bei einer Kontrolle mit abgelaufenem Personalausweis angetroffen werden, droht Ihnen ein ähnliches Bußgeld wie ohne Personalausweis. Es zählen auch keine Entschuldigungen wie beispielsweise „ich habe meinen Personalausweis verloren, meine Personalausweis wurde gestohlen oder mein Portemonnaie wurde geklaut und der Ausweis war auch drin“. Es handelt sich um eine Ordnungswidrigkeit bei einem abgelaufenen Personalausweis und diese wird mit einem Bußgeld geahndet. Allerdings gibt es keine genaue Festlegung, wie hoch dieses Bußgeld ist. Es kann rein theoretisch gegen Sie ein Bußgeld von bis zu 3.000 Euro verhängt werden. Aber keine Panik, das sind wirklich nur Ausnahmefälle. In der Praxis sieht es so aus, dass Sie je nach Kommune mit einem Bußgeld zwischen 10 Euro und 40 Euro zur Kasse gebeten werden. Manchmal wird auch komplett darauf verzichtet.

Wo kann man einen neuen Personalausweis beantragen?

Was braucht man um einen neuen personalausweis zu beantragen
Für die Ausstellung des neues Ausweises ist die Personalausweisbehörde in Ihrem Kreis zuständig.

Zuständig für das Personalausweis beantragen ist immer die Personalausweisbehörde und zwar immer die Stelle, die für den Bezirk zuständig ist, in der Sie Ihren Wohnsitz haben. Die Personalausweisbehörde kann entweder

  • die Gemeinde- oder
  • die Stadtverwaltung

sein.

Es gibt aber auch in vielen Kommunen für das Personalausweis beantragen das Bürgeramt. Sie können auf der offiziellen Webseite dieser Stellen auch den Personalausweis online beantragen. Für den Antrag brauchen Sie aber ein entsprechendes Formular, welches in der Regel zum Download bereitsteht. Ein persönlicher Besuch beim beispielsweise Bürgeramt ist aber trotzdem notwendig.

Wann muss man einen neuen Personalausweis beantragen?

Einen neuen Personalausweis müssen Sie in folgenden Fällen beantragen:

  • Sie haben das 16. Lebensjahr erreicht und brauchen jetzt einen Personalausweis.
  • Sie haben Ihren Personalausweis verloren oder dieser wurde Ihnen gestohlen.
  • Ihr alter Personalausweis ist in seiner zeitlichen Gültigkeit abgelaufen.

Wie lange ist ein Personalausweis gültig?

Beim Personalausweis gibt es zwei Zeitfenster der Gültigkeit.

  • Ein Personalausweis ist für Menschen unter 24 Jahren sechs Jahre lang gültig.
  • Ein Personalausweis ist für Menschen über 24 Jahren zehn Jahre lang gültig.

Was versteht man unter Online-Funktion beim Personalausweis?

Noch keine Online Funktion?

Ihre Online-Funktion können Sie auch nachträglich aktivieren lassen. Dies ist wie die Änderung der PIN seit Beginn des Jahres 2021 kostenfrei.

Beim Personalausweis ist eine Online-Funktion integriert. Diese können Sie aktivieren oder nicht. Ist die Online-Funktion aktiviert, so können Sie sich damit beispielsweise im Internet ausweisen. Aber keine Angst. Ihre Daten auf dem Personalausweis sind natürlich jederzeit geschützt und zwar durch eine persönliche Geheimnummer und einer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung. Bei Beantragung von einem neuen Personalausweis kommt eine weitere Neuerung hinzu. Pflicht wird im Personalausweis der Fingerabdruck.

Wann muss man den Personalausweis verlängern lassen?

Die Gültigkeit von Ihrem Personalausweis erkennen Sie an dem Datum unter den persönlichen Angaben zur Person. Wenn dieses Datum überschritten ist oder in kurzer Zeit überschritten wird, dann sollten Sie sich unbedingt auf den Weg zu Ihrem Bürgeramt machen und dort Ihren Personalausweis verlängern lassen.

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