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Die 3G-Regel gilt jetzt in Deutschland. Ab wann kosten die Corona-Tests Geld? Und mit welchen Kosten müssen die Menschen rechnen? Berlin.
Wie Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Regierungschefs der Länder am 10. August beschlossen haben, soll das vom Bund finanzierte Angebot für kostenlose „Bürgertests“ am 10. Oktober enden. Die neue Regel gilt demzufolge ab heute (11. Oktober. Lesen Sie dazu: Diese Regeln gelten von nun an bei den Corona-Tests. Ausnahmen sollen nur für Personen gelten, die nicht geimpft werden können oder für die es keine allgemeine Impfempfehlung gibt. Das sind etwa Schwangere, Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren. Corona-Tests: Das könnten in Zukunft die Kosten seinMit welchen Kosten Testwillige jetzt rechnen müssen, ist unterschiedlich. Aus der Regierung hieß es bis jetzt nur, dass für die Tests ein "angemessener Preis" selbst zu zahlen sei. Wie teuer die Tests künftig sein werden, „kann keiner wirklich sagen“, sagte ein Sprecher des Gesundheitsministerium im August. Dies werde „auf dem freien Markt“ entschieden. Derzeit vergüteten die gesetzlichen Krankenkassen einen PCR-Test mit gut 43 Euro, für einen Antigen-Schnelltest würden elf Euro bezahlt. Dies könnten „Anhaltswerte“ für die künftigen Preise sein. Mehr zum Thema: Mangelware Selbsttest – Wo gibt es sie noch zu kaufen? Die Kosten für die Antigentests kalkuliert jeder Anbieter demnach eigenständig. Wie teuer Tests in Zukunft sein werden, hängt daher von mehreren Faktoren ab: Wie groß ist die Nachfrage? Wie viele Anbieter gibt es am Ort? Die Apotheken etwa kalkulieren Kosten für Material, separate Test-Räume und Personal. Zur Orientierung: Für Testanbieter wurde die Vergütung zum 1. Juli auf 11,50 Euro für Sachkosten und das Testabnehmen gesenkt. Auch interessant: Friseur, Fitnessstudio, Supermarkt: Diese Regeln gelten im Herbst Wie teuer werden die Corona-Tests jetzt?Bevor die Schnelltests im März kostenlos wurden, lagen die Preise bei Hausärzten zwischen 15 und 25 Euro, in der Apotheke bei etwa 29 Euro und Teststationen verlangten oft zwischen 30 und 50 Euro für einen Antigen-Schnelltest.
Länder beschließen neue Testpflicht für Ungeimpfte Wer möchte, dass er mit dem Testergebnis länger Termine in Innenräumen wahrnehmen kann, muss einen PCR-Test vorlegen. Solche Ergebnisse sind laut Beschluss von Bund und Ländern nämlich nicht nur 24, sondern 48 Stunden gültig. Lesen Sie auch: Test auf Corona jetzt Pflicht: Diese Regeln gelten für den Urlaub Corona-Tests: Preise könnten im Herbst wieder steigenLaut der Techniker Krankenkasse (TK) kostet ein günstiger PCR-Test aktuell mindestens 35 Euro. Teurer wird es vor allem, wenn man das Ergebnis schnell benötigt. Ein Laborcheck über Nacht kann schon einmal 100 Euro kosten. Zudem sind die Preise auch abhängig vom Testzentrum: Wer in einem deutschen Flughafen einen PCR-Test macht und das Ergebnis binnen 24 Stunden braucht, bezahlt oft mindestens 69 Euro. Muss es noch schneller gehen, kann man laut ADAC sogar über 250 Euro für den Abstrich zahlen. (msb/bml/mit dpa)
Bis zum Stichtag, dem 11. Oktober, wurde jedem Erwachsenen ein Impfangebot gemacht, so die Begründung der Bund-Länder-Runde. Wer sich nicht impfen lassen wolle, müsse ab dann für seine Antigen-Schnelltests selber aufkommen. Ausnahmen gibt es für Menschen, die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können. Für Schwangere und Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren gibt es eine Übergangsregelung bis Jahresende. Wo kann man sich noch testen lassen?"Wir gehen davon aus, dass sich die Anzahl der Teststellen reduzieren wird und vermutlich insbesondere größere Anbieter, die eine Vielzahl an Teststellen im Land betreiben, den Betrieb einstellen werden", so Detlef Placzek, Koordinator der Teststellen in Rheinland-Pfalz. Video herunterladen (9 MB | MP4) In Trier hatten zum Stichtag hin beispielsweise sieben Testzentren des Dienstleisters NMM Solution geschlossen. Offensichtlich haben manche Teststellen den Betrieb bereits eingestellt, ohne sich ordnungsgemäß im Portal abzumelden. Vom Landesamt für Soziales heißt es, man habe alle Teststellen aufgerufen, aktuelle Informationen zu liefern, damit alle Bürgerinnen und Bürger die noch geöffneten Teststellen unkompliziert finden können. Eine Übersicht der Teststellen in Rheinland-Pfalz gibt es hier. Einige Testzentren, wie das der Adler-Apotheke in Mainz, bieten ab dem 11. Oktober nur noch Schnelltests für die Personengruppen an, die sich noch kostenlos testen lassen dürfen. Schnelltests gegen Bezahlung werden sie nicht durchführen. Als Test-Nachweis zugelassen sind auch weiterhin Selbsttests, die unter Aufsicht durchgeführt werden müssen. Was kosten Schnelltests?Wer nicht zur Gruppe der Personen gehört, die sich auch nach dem 11. Oktober kostenlos testen lassen können, muss für Antigen-Schnelltests selber bezahlen. Einen einzelnen Selbsttest, der ebenfalls als Nachweis gilt, wenn er unter Aufsicht durchgeführt wird, bekommt man in Drogerien und Supermärkten inzwischen ab 80 Cent. Für die Schnelltests in Testzentren hat der Bund bisher drei Euro pro Test, plus acht Euro für die Test-Durchführung erstattet. Weder das Land Rheinland-Pfalz noch der Bund werden Preise für kostenpflichtige Schnelltests vorgeben. Die Höhe der Kosten legen die Teststellen individuell fest. Bei der Drive-In-Teststelle der Johanniter in Trier kostet ein Antigen-Schnelltest beispielsweise zwölf Euro.
Corona-Schnelltests sind nicht mehr für alle kostenlos. In den sozialen Medien wird das heiß diskutiert – mit unterschiedlichen Meinungen. mehr... Wer kann sich weiterhin kostenlos testen lassen? Und wie weise ich das nach?Folgende Personengruppen können sich weiterhin mindestens einmal pro Woche kostenlos testen lassen:
Corona-Regeln, aktuelle Zahlen und alles rund ums Impfen: Die wichtigsten Entwicklungen zum Coronavirus in Rheinland-Pfalz finden Sie hier bei uns im Liveblog. mehr... Was gilt für Kinder und Kindertagesstätten?Kinder unter 12 Jahren können sich weiter kostenfrei testen lassen. Damit bleiben auch die Tests für Kinder in Kitas kostenfrei. Eine Testpflicht wird es auch weiterhin in rheinland-pfälzischen Kitas nicht geben. Das Testangebot bleibt freiwillig. |