2 mal geimpft und genesen wann 3 impfung

Seit dem 20. März gelten in Deutschland weniger Corona-Maßnahmen. Mit dem „Freedom Day“ traten weitreichende Lockerungen in Kraft und das trotz steigender Inzidenzen. Für Ungeimpfte bedeutet das: Mehr Freiheiten. Trotzdem drängen Bund und Länder auf eine Impfung all jener, die noch keine bekommen haben. Auch eine Impfpflicht steht weiter im Raum. 76,1 Prozent aller Deutschen sind bisher doppelt geimpft, rund 59 Prozent sind geboostert (Stand: 19.04.2022). Doch wann gelte ich als vollständig geimpft? Und wie lange ist mein Impfstatus gültig? Deshalb beantworten wir hier folgende Fragen:

  • Wann kann man sich nach einer Corona-Infektion impfen lassen?
  • Wie lange gilt die Booster-Impfung?
  • Wer sollte eine vierte Impfung gegen Corona erhalten?

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Oben beschrieben sind die wissenschaftlichen Erkenntnisse zur Immunisierung. Hier ist die Übersicht, wann man als geboostert gilt:

  • 3 x geimpft: Wer zwei Impfungen bei der Grundimmunisierung erhalten und sich in der Zwischenzeit nicht mit Corona infiziert hat, braucht noch eine dritte Dosis, um als geboostert zu gelten.
  • 1 x Johnson & Johnson + 2 x mRNA-Impfstoff: Bei dem Impfstoff von Johnson & Johnson sind nach der Grundimmunisierung (eine Dosis) ebenfalls zwei weitere Impfungen mit einem mRNA-Impfstoff nötig, um als geboostert zu gelten.
  • Genesen und zweimal geimpft: Wer eine Corona-Infektion vor der Impfung hatte, benötigt eine Impfdosis für die Grundimmunisierung. Eine zweite Dosis mit einem mRNA-Impfstoff nach drei Monaten bringt den Status „geboostert“.
  • Genesen und zweimal geimpft: Wer eine Infektion NACH der doppelten Impfung hatte, gilt drei Monate lang als geboostert.

Seit dem 1. Februar 2022 sind die Impfungen innerhalb der EU neun Monate lang gültig. Das gilt für die Grundimmunisierung. Wer einen Booster bekommen hat, kann frühestens sechs Monate später einen zweiten Booster bekommen. Das ist aber aktuell nicht verpflichtend und wird nur vulnerablen Gruppen empfohlen. Es ist denkbar, dass im Herbst die Empfehlung für einen zweiten Booster ausgeweitet wird auf die gesamte Bevölkerung.

In der EU gibt es noch kein Ende der Gültigkeit für die Booster-Impfung. Aktuell sind sie also unbegrenzt gültig.

Menschen ab 70, Menschen in Pflegeeinrichtungen, Menschen mit Immunschwäche ab fünf Jahren sowie Beschäftigte in medizinischen und Pflegeeinrichtungen können einen zweiten Booster bekommen. Diese soll aus Sicht der Ständigen Impfkommission (Stiko) mit einem mRNA-Impfstoff nach abgeschlossener Grundimmunisierung und der ersten Auffrischimpfung verabreicht werden. Bei gesundheitlich gefährdeten Menschen solle sie frühestens drei Monate nach der ersten Auffrischimpfung erfolgen, bei Personal in medizinischen und pflegerischen Einrichtungen frühestens nach sechs Monaten.

Für Menschen, die nach der ersten Auffrischimpfung eine Corona-Infektion durchgemacht hätten, werde aber kein weiterer Booster empfohlen, hieß es vonseiten der Stiko. Beim zweiten Booster sei von einer ähnlichen Verträglichkeit auszugehen wie beim ersten. Das Gremium erklärte aber auch, die Datenlage sei noch limitiert.

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Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) schrieb via Twitter: „Die Entscheidung der Stiko zur vierten Impfung bei Älteren und Risikopatienten ist richtig und gibt zusätzliche Sicherheit für diese Menschen. Trotzdem müssen weiterhin Erstimpfungen und Booster unsere Priorität bleiben.“

Wer eine Booster-Impfung erhalten hat, gilt ab diesem Tag bereits als geboostert. Die 14-Tage-Frist, die zunächst galt, ist aufgehoben.Und hier die Info, wer als vollständig geimpft bzw. grundimmunisiert gilt:

  • 2 x mit einem mRNA-Impfstoff geimpft
  • 1 x Johnson & Johnson (+ eine Impfung mit mRNA-Impfstoff)
  • Genesen + eine Impfung mit einem mRNA-Impfstoff

Für Menschen, die bei ihrer Erstimpfung Johnson&Johnson erhalten haben, bleibt es kompliziert: Bis zuletzt galten Menschen mit diesem Vakzin nur als vollständig geimpft, wenn sie eine weitere Dosis eines mRNA-Impfstoffes erhalten haben. Das Berliner Verwaltungsgericht kippte nun aber die Entscheidung des Paul-Ehrlich-Instituts (PEI): Demnach gelten Menschen mit einer Einmalschutzimpfung von Johnson & Johnson auch weiterhin als vollständig geimpft. Eine anderslautende Regelung durch das PEI sei rechtswidrig, teilte das Gericht am 18.2.2022 mit. Geboostert sei man jedoch mit nur einer Impfung nicht.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) gibt regelmäßig ein epidemiologisches Bulletin heraus, in dem die neuesten wissenschaftlichen Erkenntnisse zu Corona bekanntgegeben werden. Das aktuellste Bulletin ist vom 13. Januar 2022. Darin sind folgende Empfehlungen für Genesene, die sich impfen lassen wollen, enthalten:

  • Genesen VOR der Impfung: die Grundimmunisierung sollte drei Monate nach der Infektion, die mittels PCR-Test bestätigt wurde, erfolgen. Es wird nur eine Dosis benötigt, zwei Dosen sind aber möglich. Der Booster kommt drei Monate später.
  • Einmal geimpft und dann genesen: Liegt die Infektion weniger als vier Wochen nach der ersten Dosis, kann drei Monate nach der Infektion die zweite Impfung geholt werden. Der Booster kommt drei Monate später.
  • Einmal geimpft und dann genesen: Ist die Infektion länger als vier Wochen nach der ersten Impfung her, wird keine zweite Dosis benötigt. Nach drei Monaten kommt der Booster.
  • Doppelt geimpft und dann genesen: Der Booster kann drei Monate nach der Infektion erfolgen.

Eine tabellarische Übersicht zum empfohlenen Impfschema (Grundimmunisierung und Auffrischimpfung) nach durchgemachter SARS-CoV-2-Infektion bei Immungesunden finden Sie in Tabelle 7 der 18. Aktualisierung.

Die STIKO empfiehlt für ungeimpfte immungesunde Personen ab 12 Jahren sowie für 5- bis 11-jährige Kinder mit Vorerkrankungen, die eine gesicherte SARS-CoV-2-Infektion* durchgemacht haben, im Rahmen der Grundimmunisierung die Verabreichung einer Impfstoffdosis. Wurde die Infektion durch einen PCR-Test bestätigt, soll die Impfung mit einem Abstand von mindestens 3 Monaten nach der Erkrankung erfolgen. Wurde die Infektion durch den serologischen Nachweis spezifischer Antikörper in einer Blutprobe bestätigt, kann die Impfung bereits ab 4 Wochen nach der Labordiagnose erfolgen. Bei Personen mit Immundefizienz muss im Einzelfall entschieden werden, ob eine einmalige Impfstoffdosis ausreicht oder eine vollständige Impfserie verabreicht werden sollte. 5- bis 11-jährige Kinder ohne Vorerkrankungen, die bereits eine labordiagnostisch gesicherte SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen vorerst nicht geimpft werden.

Personen, die nach der 1. Impfstoffdosis eine gesicherte SARS-CoV-2-Infektion im Abstand von unter 4 Wochen zur vorangegangenen Impfung hatten, erhalten im Rahmen der Grundimmunisierung eine 2. Impfstoffdosis mit einem Abstand ab 3 Monaten zur Infektion. Bei serologischem Nachweis der SARS-CoV-2-Infektion ist die Gabe einer Impfstoffdosis auch hier bereits im Abstand von 4 Wochen zur Labordiagnose möglich. Ist die SARS-CoV-2-Infektion in einem Abstand von 4 oder mehr Wochen zur vorangegangenen 1-maligen Impfung aufgetreten, ist keine weitere Impfung zur Grundimmunisierung notwendig.

Bei Personen, die mehrere SARS-CoV-2-Infektionen durchgemacht haben, muss im Einzelfall in Abhängigkeit vom Vorliegen einer ID [Immundefizienz], dem Alter, der Zeitpunkte der Infektionen und den Lebensumständen (z. B. BewohnerInnen von Seniorenheim) über das weitere Vorgehen entschieden werden.

Für die Auffrischimpfung gilt:

Personen, die eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht und im Abstand von ≥4 Wochen danach eine Impfstoffdosis erhalten haben, um den Immunschutz zu verbessern, sollen in einem Abstand von mindestens 3 Monaten nach der vorangegangenen Impfung eine Auffrischimpfung erhalten.

Personen, die nach COVID-19-Impfung (unabhängig von der Anzahl der Impfstoffdosen zur Grundimmunisierung) eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, sollen im Abstand von mindestens 3 Monaten nach Infektion ebenfalls eine Auffrischimpfung entsprechend der STIKO-Empfehlung erhalten. Tritt die SARS-CoV-2-Infektion jedoch in einem Abstand von ≥ 3 Monaten nach der vorangegangenen Impfstoffdosis auf und bestand die Grundimmunisierung aus 2 Impfstoffdosen, ist bis auf weiteres keine Auffrischimpfung notwendig.

Personen, die nach erfolgter COVID-19-Grundimmunisierung und 1. Auffrischimpfung eine SARS-CoV-2-Infektion durchgemacht haben, wird vorerst keine weitere Auffrischimpfung mit den aktuell verfügbaren COVID-19-Impfstoffen empfohlen.

* Der Nachweis einer gesicherten, durchgemachten SARS-CoV-2-Infektion kann durch direkten Erregernachweis (PCR) zum Zeitpunkt der Infektion oder durch den Nachweis von spezifischen Antikörpern erfolgen, die eine durchgemachte Infektion beweisen. Die labordiagnostischen Befunde sollen in einem nach der Richtlinie der Bundesärztekammer zur Qualitätssicherung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen (RiLiBÄK) arbeitenden oder nach DIN EN ISO 15189 akkreditierten Labor erhoben worden sein.