Sie waren sich so sicher! Aber dann haben die 60 Kilometer zwischen den Autobahnraststätten doch mehr Sprit gekostet als gedacht. Jetzt liegen Sie hier, auf dem Standstreifen, 2 Kilometer vor der Tankstelle. Das gibt Ärger! Bußgeld und Punkte Flensburg wegen vermeidbarer Verkehrsbehinderung sind Ihnen schon mal sicher. Aber das Problem wird noch größer. Denn ein Fahrzeug, das wegen zu wenig Benzin im Tank liegen geblieben ist, darf laut Gesetzgeber nicht abgeschleppt werden. Ein ganz wichtiger, meist unbekannter Punkt beim Thema „Was ist beim Abschleppen zu beachten?“: Privates Abschleppen ist nur für Notfälle gedacht. Ein Motorschaden ist ein Notfall, ein leerer Benzintank ist es nicht. Wer auch immer Sie jetzt vom Standstreifen zieht, macht sich ebenfalls strafbar. Beim Abschleppen sollten Sie beachten, dass es außer in Notfällen nur dann erlaubt ist, wenn …
Darf beim Abschleppen das Zugfahrzeug kleiner und leichter sein als das Pannenfahrzeug? Es darf. Aber denken Sie gut darüber nach, ob Ihr Corsa wirklich einen Land Rover ziehen soll und was für Auswirkungen das hat. Am besten richten Sie sich nach der zulässigen Anhängelast in Ihren Papieren und organisieren notfalls ein größeres Zugfahrzeug. Auf dieser Seite erfahren Sie alles rund um die Frage: Was ist beim Abschleppen zu beachten?
Da Sie ja nun leider mit Ihrem leeren Tank auf der Autobahn stehen, kommt das private Abschleppen nicht infrage. Zur Tankstelle laufen auch nicht. Mitglieder von Automobilclubs wie dem ADAC haben Glück: Sie bekommen Sprit im Kanister geliefert – meist nach längerer Wartezeit und gegen bares Geld. Alle anderen haben ein Problem. Wenn Sie einen Abschleppdienst rufen müssen, wird das teuer. In vielen Fällen lässt sich dieser Schritt aber gar nicht vermeiden, beispielsweise wenn Sie Ihr Auto nicht mehr lenken oder bremsen können. In einem solchen Fall wird das Fahrzeug vollständig oder teilweise angehoben, um es zur nächsten Werkstatt zu bringen. Das übernimmt ein Pannendienst, der dafür in der Regel mehrere Hundert Euro verlangt. Bei einem echten Notfall tragen Automobilclubs diese Kosten für ihre Mitglieder.
Wo war noch mal der Haken? Am besten beschäftigen Sie sich schon im Vorfeld mit den verschiedenen Haken und Ösen an Ihrem Auto. Dann wissen Sie schnell Bescheid, was Sie beachten müssen, wenn Sie Ihr Auto mal abschleppen müssen. Was gar nicht geht: das Abschleppseil um die Stoßstange wickeln! Die Befestigung erfolgt immer an den dafür vorgesehenen Abschleppösen. Diese müssen bei neueren Modellen zum Teil erst angeschraubt werden. Manchmal sind sie auch unter Kunststoffdeckeln versteckt. Die richtigen Ösen haben Sie gefunden, wenn die Stange hinten links beim Zugfahrzeug und vorne rechts beim Pannenauto befestigt ist. So ist ein leicht versetztes Fahren möglich, was dem Lenker des Pannenautos eine bessere Sicht nach vorne ermöglicht.
Erlaubt ist beides, empfohlen wird jedoch die Abschleppstange. Ihr Vorteil liegt klar auf der Hand: Sie hält den Abstand zwischen den Fahrzeugen konstant. Durch den ausgeschalteten Motor fehlt dem Pannenfahrzeug die Unterstützung des Bremskraftverstärkers. Auffahrunfälle auf das Zugfahrzeug sind leider gang und gäbe – eine Stange verhindert das. Sie sorgt zudem für höhere Spurtreue und damit bessere Kontrolle über das Pannenauto. Einziger Nachteil: Abschleppstangen kosten mehr als Abschleppseile, rund 20 Euro statt etwa 6 bis 7 Euro. Neben dem geringeren Preis hat das Seil natürlich den Vorteil, dass es wesentlich leichter im Auto mitzuführen ist. Dabei ist zu beachten, dass das Seil mit einem kleinen Fähnchen gekennzeichnet ist und nicht länger als 5 Meter sein darf. Beim Abschleppen mit dem Seil muss der Abgeschleppte durch das Einhalten des größtmöglichen Abstands dafür sorgen, dass das Seil immer straff geführt wird, so dass auch das Anfahren weitgehend ruckelfrei erfolgt.
Die Antwort ist tatsächlich: Nein. Um das liegen gebliebene Auto zur nächsten Werkstatt zu steuern, muss der Lenker noch keine Fahrschule von innen gesehen haben. Er muss nur 15 Jahre alt sein und wissen, wie man es steuert und bedient. Ob diese Regelung allerdings noch lange Bestand haben wird, ist fraglich. Der ADAC bezeichnet sie als Relikt aus einer Zeit, als es noch weniger Verkehr auf den Straßen gab.
Wenn Sie ein Automatikfahrzeug abschleppen möchten, wählen Sie „N“, was dem Leerlauf entspricht. Grundsätzlich mögen Automatikautos das Abschleppen jedoch gar nicht. Ohne laufenden Motor funktioniert nämlich auch die Getriebeölpumpe nicht. Dies bedeutet, dass zahlreiche Motorelemente nicht mehr mit Hydrauliköl versorgt werden und zudem heiß laufen. Ab einer Distanz von etwa 50 Kilometern wird es bei den meisten Automatikfahrzeugen brenzlig. Manche Modelle besitzen aber eine spezielle „Abschleppfunktion“, über die sich die Verbindung zwischen Antriebsachse und Getriebe kappen lässt. Vorsicht ist auch bei Elektroautos geboten. Hier wird die Energie meist über eine Achse gewonnen und fließt von dort aus direkt in den Akku. Wird das Fahrzeug nun gezogen, produziert es also weiterhin Energie. Diese kann es dann aber nicht mehr abbauen, da der Motor ja nicht läuft. Mögliche Folge ist ein überhitzter Stromspeicher und im schlimmsten Fall sogar ein Brand. E-Autos sollten also nur über sehr kurze Strecken abgeschleppt werden.
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