Die Corona-Regeln in der Verordnung des Landes Baden-Württemberg werden erneut ein wenig angepasst. Das hat das Staatsministerium in Stuttgart in einer Mitteilung am Freitagabend bekanntgegeben. Konkret heißt es in der Meldung: „Das baden-württembergische Kabinett hat am 23. Jul) eine Änderung der Corona-Verordnung verabschiedet. Die damit verbundenen Regelungen treten am Montag, den 26. Juli 2021 in Kraft.“ Die Corona-Zahlen in Baden-Württemberg steigen. So sehen die Zahlen laut RKI-Dashboard aus (Stand 02.08.2021):
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Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihnen externe Inhalte angezeigt werden. Damit können personenbezogene Daten an Drittplattformen übermittelt werden. Mehr dazu in unserer Datenschutzerklärung. Zwei der 44 Stadt- und Landkreise liegen über der politisch relevanten Inzidenz-Marke von 35: die Stadtkreise Mannheim (35,1) und Heilbronn (41,1). Die niedrigste Sieben-Tage-Inzidenz haben die Landkreise Tuttlingen (1,4), Schwäbisch Hall (3,0) und Sigmaringen (3,1). Vor der Heimreise aus den Ferien im Ausland ist für viele Menschen aus Baden-Württemberg künftig neben dem Kofferpacken noch etwas anderes zu erledigen: ein Corona-Test. Denn für Rückkehrer aus dem Sommerurlaub greift ab Sonntag eine neue Testpflicht. Die wichtigsten angepassten Regeln kompakt zusammengefasst. Was gilt seit Montag, 26.07.2021, für Veranstaltungen, Sport, Maskenpflicht? Ein Überblick.
Zur Erinnerung: Seit Ende Juni sind wegen der gesunkenen Corona-Infektionszahlen wieder größere Treffen erlaubt und es gibt keine Verbote oder Auflagen mehr in vielen Regionen beim Einkaufen oder Sport, im Schwimmbad oder im Restaurant. So dürfen sich in Regionen mit einer anhaltend stabilen Inzidenz von unter 10 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner in sieben Tagen 25 Menschen aus beliebig vielen Haushalten treffen. In den beiden höheren Stufen bis zu einer Inzidenz von 35 und 50 dürfen vier Haushalte mit höchstens 15 Personen zusammenkommen. Geimpfte und Genesene zählen laut Verordnung nicht dazu. Wie viele Menschen sich in Baden-Württemberg treffen dürfen, hängt ab vom Wert der Inzidenz. Liegt sie über 35 gelten verschärfte Regeln.
Wie viele Menschen in Baden-Württemberg an privaten Feierlichkeiten wie etwa Hochzeiten und Geburtstagspartys teilnehmen dürfen, hängt ab vom Wert der Inzidenz. Liegt sie über 35 gelten verschärfte Regeln.
Zur Öffentlichkeit zählen zum Beispiel Theater, Oper, Konzerte, Kino, Stadtführungen sowie Betriebsfeiern und Vereinsfeiern. Was gilt ab Montag für dortige Veranstaltungen?
Zum touristischen Verkehr zählen Ausflugsschifffahrt, touristische Seilbahnen, touristischer Busverkehr, Museumsbahnen und Zeppelinflüge.
Liegt die Inzidenz unter 10, also bei Inzidenzstufe 1, dann ist in Clubs und Discos eine Belegung mit bis zu 30 Prozent der zugelassenen Kapazität erlaubt. Die Eine-Person-auf-zehn-Quadratmeter-Regel entfällt. Clubs und Diskotheken dürfen nicht öffnen, wenn die Inzidenz bei über 10 liegt.
Was in Baden-Württemberg für Schwimmbäder oder Freizeitparks gilt, hängt ab vom Wert der Inzidenz. Liegt sie über 35 gelten verschärfte Regeln.
In der Gastronomie entfallen bei einer Inzidenz unter 10 alle Regeln. Bei einer Inzidenz zwischen 10 und 35 gilt dasselbe, jedoch darf in Innenräumen dann nicht geraucht werden. Steigt die Inzidenz über 35 greift die sogenannte Inzidenzstufe 3. Dann gilt für die Innengastronomie wieder die 3G-Regel. Das heißt eine Testpflicht für Menschen, die nicht geimpft oder genesen sind. Zwar gibt es in zahlreichen Bereichen Lockerungen, doch die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen bleibt als wichtiges Mittel zur Pandemiebekämpfung bestehen. In diesen Bereichen muss weiterhin eine medizinische Maske getragen werden:
In der Gastronomie gilt Maskenpflicht nicht beim Essen und Trinken. Beim Weg zur Toilette oder ins Restaurant muss jedoch Maske getragen werden. Im Freien entfällt die Maskenpflicht ebenfalls. Bildet man eine Fahrgemeinschaft mit Kollegen, gilt im Auto in Baden-Württemberg keine Maskenpflicht mehr. Bei Fahrprüfungen und beim Unterricht im Auto für Fahrschulen muss jedoch Maske getragen werden. Die aktuelle Corona-Verordnung mit allen Regeln gibt es auf der Seite des Landes Baden-Württemberg im Überblick. |