Unterschied zwischen bundesminister und außenminister

Die Namen für die Landesregierungen, die Regierungschefs sowie die Ministerinnen und Minister sind in den Bundesländern nicht einheitlich. In den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen heißt die Landesregierung „Senat“, in Bayern und Sachsen „Staatsregierung“. Die Chefin oder der Chef einer Landesregierung wird in den meisten Bundesländern Ministerpräsidentin oder Ministerpräsident genannt. In Berlin heißt der Regierungschef „Regierender Bürgermeister“, in Hamburg "Erster Bürgermeister" und Bremen "Bürgermeister". Die Ministerinnen und Minister der meisten Landesregierungen heißen „Landesminister/in“, in den Stadtstaaten Berlin, Hamburg und Bremen heißen sie Senatorinnen und Senatoren.

Eine Regierung leitet einen Staat. Sie besteht aus einer Gruppe von Personen, die man auch "Regierungsmannschaft" oder "Kabinett" nennt. Der Regierungschef oder die Regierungschefin steht an der Spitze der Regierung. "Ministerinnen" und "Minister" sind die Personen, die in der Regierung für unterschiedliche Aufgabenbereiche verantwortlich sind. Die Regierung trifft sich regelmäßig in Sitzungen. Dort werden die Entscheidungen über die Innen- und Außenpolitik eines Staates getroffen. Das können zum Beispiel neue Regelungen zum Kindergeld oder zu den Steuern oder zu Maßnahmen im Straßenverkehr sein. Die Gesetze, die diese Dinge dann regeln, werden vom Parlament beschlossen.

Demokratie bedeutet Herrschaft des Volkes. Das Volk übt die Staatsgewalt in Wahlen aus und hat auch das letzte Wort bei der Kontrolle der wichtigsten Einrichtungen des Staates, den fünf "Verfassungsorganen". Diese sind der Bundestag und der Bundesrat mit gesetzgebenden Aufgaben (Legislative), das Bundesverfassungsgericht zur höchsten Rechtsprechung (Judikative) und schließlich der Bundespräsident und die Bundesregierung, die ausführende Aufgaben übernehmen (Exekutive). Die Bundesregierung steuert die politischen und staatlichen Geschäfte, hat jedoch auch das Initiativrecht für Gesetze.

2. Die Bundesregierung

Die Bundesregierung besteht aus der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler sowie den Bundesministerinnen und Bundesministern. Zusammen bilden sie das Kabinett.

3. Die Rolle der Bundeskanzlerin oder des Bundeskanzlers

Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler hat eine hervorgehobene Stellung in der Regierung. Die Kanzlerin oder der Kanzler bestimmt, wer Mitglied der Regierung werden soll, da ihr beziehungsweise ihm allein das Recht zur Kabinettsbildung zusteht. Die Regierungschefin oder der Regierungschef wählt die Ministerinnen und Minister aus und macht einen für den Bundespräsidenten verbindlichen Vorschlag ihrer Ernennung oder Entlassung. Außerdem entscheidet sie oder er über die Zahl der Ministerinnen oder Minister und legt ihre Geschäftsbereiche fest. Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler bestimmt die Eckpfeiler der Regierungspolitik (Kanzlerprinzip).

4. Die Rolle der Ministerin oder des Ministers

Obwohl die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler ein Weisungsrecht gegenüber den Ministerinnen oder Ministern besitzt, betont die Verfassung allerdings auch, dass die Bundesministerinnen oder Bundesminister innerhalb des festgelegten politischen Rahmens ihren Geschäftsbereich selbstständig und eigenverantwortlich leiten (Ressortprinzip). Manche Ressortministerin oder mancher Ressortminister kann sich zudem durch eigene Leistung, geschickten Umgang mit der Öffentlichkeit oder durch starken Rückhalt bei parlamentarischen oder außerparlamentarischen Kräften eine starke Stellung schaffen.

5. Das Zusammenspiel der Regierungskräfte:Die Kanzlerin oder der Kanzler und das Kabinett

Seit 1949, der Gründung der  Bundesrepublik, hat sich gezeigt, dass die Kanzlerin oder der Kanzler trotz ihrer oder seiner starken Position nicht allein die Leistungsfähigkeit der Regierung garantieren kann - selbst wenn das Bundeskanzleramt eine straffe Führung und Koordination von der Zentrale aus ermöglicht. Eine bedeutsame Rolle in der Praxis des Regierens spielt das Kollegium, das aus der Bundeskanzlerin oder dem Bundeskanzler und den Ministerinnen und Ministern besteht.

6.  Drei wichtige Arbeitsgrundsätze

Für dieses Zusammenspiel in der Bundesregierung sieht das Grundgesetz drei wichtige Arbeitsprinzipien vor: das Kanzler-, das Kollegial- und das Ressortprinzip. Sie regeln den Umgang und die Arbeitsteilung im Kabinett.

7.  Das Kanzlerprinzip

Nach dem Kanzlerprinzip bestimmt die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Das bedeutet: Es werden die Geschäfte der Bundesregierung geleitet. Grundlage hierfür ist eine vom Kabinett beschlossene Geschäftsordnung. Sie wird vom Bundespräsidenten genehmigt.

8.  Das Kollegialprinzip

Nach dem Kollegialprinzip entscheiden die Kanzlerin oder der Kanzler und die Ministerinnen oder Minister gemeinsam über Angelegenheiten von allgemeiner politischer Bedeutung. Bei Meinungsverschiedenheiten ist die Kanzlerin oder der Kanzler allerdings Erster unter Gleichen. Dies bedeutet: Kommt es zum Streit zwischen den Ministerinnen oder Ministern, schlichtet die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler. Das Kabinett muss schließlich mit Mehrheit zu einer Entscheidung finden.

9.  Das Ressortprinzip

Nach dem Ressortprinzip leitet jede Ministerin oder jeder Minister ihren oder seinen Aufgabenbereich in eigener Verantwortung. Die Bundeskanzlerin oder der Bundeskanzler darf deshalb nicht ohne Weiteres in die Befugnisse der Ministerinnen oder Minister "hineinregieren". Zugleich muss jede Ministerin oder jeder Minister allerdings darauf achten, Entscheidungen nur innerhalb des von der Kanzlerin oder dem Kanzler vorgegebenen politischen Rahmens zu treffen.

Die Bundesregierung besteht aus dem Bundeskanzler (im Grundgesetz ist nur die männliche Form genannt, natürlich ist damit immer auch eine Bundeskanzlerin gemeint) sowie den Bundesministerinnen und -ministern. Zusammen bilden sie das Bundeskabinett. Den Vorsitz im Bundeskabinett hat der Bundeskanzler.

Der Bundeskanzler bestimmt die Bundesministerinnen und -minister sowie deren Ressorts. Er macht dem Bundespräsidenten einen Vorschlag für die Ernennung oder Entlassung der Ministerinnen und Minister.

Kabinettsbildung in einer Koalition

Kommt es zu einer Koalitionsregierung, ist der Bundeskanzler bei seinem Vorschlag politisch an die Koalitionsvereinbarungen gebunden. Die Verhandlungen über die Koalitionsvereinbarungen haben in der Regel vor der Kabinettsbildung stattgefunden.

In diesen Vereinbarungen wird das Regierungsprogramm zwischen den Koalitionspartnern abgestimmt. Koalition bedeutet: Zwei oder mehrere im Bundestag vertretene Parteien, die gemeinsam über die Mehrheit der Abgeordneten verfügen, gehen ein Bündnis ein. Gemeinsam bilden sie eine Koalition, die Bundesregierung ist dann eine Koalitionsregierung.

Jeden Mittwoch tagt das Kabinett

Die Anzahl der Ministerinnen und Minister ist im Grundgesetz nicht festgelegt. Während der Amtszeit einer Bundesregierung kann es durch die Neubesetzung von Ministerämtern zur Umbildung des Bundeskabinetts kommen.

Das Bundeskabinett spielt in der Praxis des Regierens eine wichtige Rolle. Es tritt jeden Mittwoch unter dem Vorsitz des Bundeskanzlers zur Beratung zusammen. Ist der Bundeskanzler verhindert, leitet seine Stellvertreterin oder sein Stellvertreter die Kabinettssitzung.

In den Sitzungen beraten und beschließen der Bundeskanzler und die Kabinettsmitglieder gemeinsam die nächsten Vorhaben der Bundesregierung. Das sind zum Beispiel Gesetzentwürfe, Verordnungen, Initiativen, Aktionsprogramme, Berichte und der Bundeshaushalt.

Das Bundeskabinett ist beschlussfähig, wenn einschließlich des Bundeskanzlers (oder seines Vertreters) die Hälfte der Bundesministerinnen und Bundesminister anwesend ist.

Die Rolle der Ministerinnen oder Minister

Das Grundgesetz unterscheidet drei wichtige Arbeitsprinzipien für die Bundesregierung: das Kanzlerprinzip, das Kollegialprinzip und das Ressortprinzip. Sie regeln die Arbeit im Kabinett.
Nach dem Kanzlerprinzip bestimmt der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Das bedeutet: Er leitet die Geschäfte der Bundesregierung.

Nach dem Kollegialprinzip entscheiden Kanzler sowie Ministerinnen und Minister gemeinsam, wenn über Angelegenheiten von allgemeiner politischer Bedeutung diskutiert wird. Bei Meinungsverschiedenheiten ist der Kanzler allerdings Erster unter Gleichen. Kommt es also zu Meinungsverschiedenheiten zwischen den Ministerinnen oder Ministern, schlichtet der Bundeskanzler. Das Kabinett muss schließlich mit Mehrheit entscheiden.

Nach dem Ressortprinzip leitet jede Ministerin und jeder Minister seinen Aufgabenbereich in eigener Verantwortung. So darf der Bundeskanzler nicht ohne weiteres in die Befugnisse seiner Minister "hineinregieren". Zugleich muss jede Ministerin und jeder Minister allerdings darauf achten, Entscheidungen innerhalb des vom Kanzler vorgegebenen politischen Rahmens zu treffen.

Unterschied zwischen bundesminister und außenminister

Dieser Artikel erläutert den politisch-administrativen Begriff. Zu dem der Diplomatie siehe Gesandter, zum deutschen Fernsehfilm von 2013 siehe Der Minister.

Ein Minister (in der Schweiz erfüllt ein Departementsvorsteher eine ähnliche Funktion) ist das Mitglied einer Regierung und in der Regel Leiter eines Ministeriums.

Der Begriff Minister kommt aus dem Lateinischen (ministrare ‚dienen‘) und bedeutet Diener (hier: Erster Diener). In der Diplomatie der Frühen Neuzeit kann der Begriff ebenso einen Gesandten bezeichnen. In einigen Ländern (wie zum Beispiel den USA) wird anstelle des Titels Minister die Form Sekretär oder Staatssekretär (secretary) verwendet. Im englischsprachigen Bereich versteht man unter minister in der Regel einen Pfarrer. In einigen orientalischen Staaten wird unter anderem das persische Wort Wesir benutzt.

In Deutschland gibt es Minister auf der Ebene des Bundes und der Länder.

Bundesminister

Siehe auch: Bundesminister (Deutschland)

Rechtsgrundlagen im Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland

  • Art. 64 Abs. 1 GG: „Die Bundesminister werden auf Vorschlag des Bundeskanzlers vom Bundespräsidenten ernannt und entlassen.“
  • Art. 65 GG: „Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik und trägt dafür die Verantwortung. Innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung. Über Meinungsverschiedenheiten zwischen den Bundesministern entscheidet die Bundesregierung. Der Bundeskanzler leitet ihre Geschäfte nach einer von der Bundesregierung beschlossenen und vom Bundespräsidenten genehmigten Geschäftsordnung.“
  • Art. 65 a GG: „Der Bundesminister für Verteidigung hat die Befehls- und Kommandogewalt über die Streitkräfte.“
  • Art. 66 GG: „Der Bundeskanzler und die Bundesminister dürfen kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und weder der Leitung noch ohne Zustimmung des Bundestages dem Aufsichtsrate eines auf Erwerb gerichteten Unternehmens angehören.“
  • Art. 69 Abs. 1 GG: „Der Bundeskanzler ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter.“
  • Art. 69 Abs. 2 GG: „Das Amt des Bundeskanzlers oder eines Bundesministers endigt in jedem Falle mit dem Zusammentritt eines neuen Bundestages, das Amt eines Bundesministers auch mit jeder anderen Erledigung des Amtes des Bundeskanzlers.“

Sonstige Gesetze

Weitere Einzelheiten, vor allem in Bezug auf Besoldung, Beginn und Ende der Amtszeit sowie Unvereinbarkeiten regelt das Gesetz über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung.

Staatsminister auf Bundesebene

Die dem Bundeskanzler und dem Bundesminister des Auswärtigen zugeordneten Parlamentarischen Staatssekretäre können durch den Bundespräsidenten die Amtsbezeichnung Staatsminister verliehen bekommen; dadurch wird allerdings keine Gleichrangigkeit zu den Bundesministern hergestellt.

Minister in den Ländern

In den deutschen Ländern ist Minister (oder Landesminister) die in den meisten Landesverfassungen verwendete Amtsbezeichnung für ein Mitglied der Landesregierung. Varianten bestehen z. B. für Bayern und Sachsen (Staatsminister) sowie Berlin, Bremen und Hamburg (Senator).

Siehe auch: Bundesminister (Österreich)

In Österreich werden die Bundesminister vom Bundespräsidenten auf Vorschlag des Bundeskanzlers ernannt. Der Bundeskanzler besitzt kein Weisungsrecht und keine Richtlinienkompetenz gegenüber den Ministern. Die Bundesminister können aufgrund eines erfolgreichen Misstrauensvotums im Nationalrat entlassen werden. Zur Zeit der Provisorischen Bundesregierungen 1918–1920 und 1945 trugen die Regierungsmitglieder in Österreich die Amtsbezeichnung Staatssekretär.

Auf Ebene der österreichischen Länder lautet die offizielle Funktionsbezeichnung der Regierungsmitglieder Landesrat bzw. Landesrätin.

In der Schweiz entspricht das Amt eines deutschen oder österreichischen Ministers dem eines Bundesrates, der die Rolle eines Departementsvorstehers hat. Der Gesamtbundesrat setzt sich aus sieben Mitgliedern zusammen. Diese werden von der Vereinigten Bundesversammlung für vier Jahre in ihr Amt gewählt. Nach den jeweiligen Neuwahlen konstituiert sich der Bundesrat als Gremium selbst, dabei haben die Bundesräte usancegemäß jeweils die Gelegenheit, ihre Departemente zu wechseln. Die demokratische Legitimation eines Bundesrates ist auf Grund der Wahl durch das Parlament anders gelagert als bei einem durch einen Regierungschefs ernannten (und höchstens vom Parlament bestätigten) Minister. Das zeigt sich unter anderem dadurch, dass er nicht abberufen werden kann.

Der Titel „Minister“ ist im Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten für hohe Diplomaten in Gebrauch (insbesondere für den stellvertretenden Botschafter).

Auf Ebene der Schweizer Kantone werden Departementsvorsteher als Regierungsrat oder als Staatsrat bezeichnet, mit Ausnahme des Kantons Jura; dort werden diese als Minister bezeichnet. Die Präsidenten der Kantonsregierungen werden in vielen Deutschschweizer Kantonen je nach Kanton als Landammann (weibliche Form: Frau Landammann) oder Regierungspräsident bezeichnet (siehe auch: Kantonsregierung#Übersicht).

In Belgien gibt es Minister auf Ebene der Föderalregierung sowie auf Ebene der Regierungen der Gemeinschaften und der Regionen. Die Ministerien auf Bundesebene werden als Föderaler Öffentlicher Dienst bezeichnet.

Die Regierung der Deutschsprachigen Gemeinschaft (DG) umfasst in der Legislaturperiode seit 2019 vier Minister. Die öffentliche Verwaltung der DG besteht allerdings nicht analog aus vier Ministerien, sondern ist in einem einzigen Ministerium der Deutschsprachigen Gemeinschaft zusammengefasst.

Siehe auch: Liste der Ministerien in Belgien

  • Kommissar
  • Minister ohne Geschäftsbereich

 Wiktionary: Minister – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

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