Was ist der unterschied zwischen lerletztengeld und krankengeld

Wenn Sie Lohnfortzahlungen oder Entgeltersatzleistungen erhalten, werden diese auf das Verletzten oder Übergangsgeld angerechnet.

Verletztengeld

Wenn Versicherte infolge des Versicherungsfalls arbeitsunfähig sind oder eine Heilbehandlung durchführen, können sie häufig keine ganztägige Erwerbstätigkeit ausüben. Aus diesem Grund erhalten sie Verletztengeld. Es soll das ausfallende Entgelt ersetzen. Voraussetzung ist, dass unmittelbar vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit oder Heilbehandlung Anspruch auf Arbeitsentgelt, Arbeitseinkommen oder Lohnersatzleistungen (z. B. Krankengeld oder Arbeitslosengeld) bestand.

Verletztengeld erhalten Sie auch nach der Heilbehandlung bis zum Beginn von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben. Voraussetzung ist,

  • dass Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich sind,
  • dass sich die Teilhabeleistungen nicht unmittelbar an die Heilbehandlung anschließen und
  • dass Sie eine Tätigkeit nicht wieder aufnehmen können oder aus wichtigem Grund nicht ausüben können.

Sie erhalten auch Verletztengeld, wenn Sie an den Folgen eines Versicherungsfalls wieder erkranken. In den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit haben Sie Anspruch auf Lohnfortzahlung durch Ihre Arbeitgeberin bzw. Ihren Arbeitgeber. Deswegen erhalten Sie in diesem Zeitraum kein Verletztengeld.

Sollten Sie keine Lohnfortzahlung erhalten, beginnt das Verletztengeld von dem Tag an, an dem eine Ärztin oder ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit feststellt. Der Anspruch auf Verletztengeld endet mit dem letzten Tag Ihrer Arbeitsunfähigkeit. Er endet außerdem, wenn Sie Anspruch auf Übergangsgeld haben. Der Anspruch auf Verletztengeld ist grundsätzlich unbefristet. Er ist jedoch auf 78 Wochen begrenzt, wenn Sie voraussichtlich nicht mehr arbeitsfähig werden und Sie keinen Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben.

Informationen zur Höhe des Verletztengeldes finden Sie unter der Rubrik Finanzielle Hilfen/ Finanzielle Sicherung.

Übergangsgeld

Übergangsgeld erhalten Sie während der gesamten Dauer, in der Sie Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben erhalten (z.B. während einer Umschulungsmaßnahme). Während des Bezugs von Übergangsgeld können Sie zudem bereits eine Rente aus der gesetzlichen Unfallversicherung erhalten, soweit die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind..

Informationen zur Höhe des Übergangsgeldes finden Sie unter der Rubrik Finanzielle Hilfen/ Finanzielle Sicherung.

Ihr Arzt - bei Arbeitsunfällen muss es ein Durchgangsarzt sein - bestätigt auf Ihrer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, dass Sie wegen eines Arbeitsunfalls arbeitsunfähig waren und es eventuell noch weiter sind. 

Diese Bescheinigung schicken Sie bitte an unsere zentrale Großkundenanschrift (eine Straße und Hausnummer sind nicht erforderlich):

Techniker Krankenkasse
20908 Hamburg

Was ist der unterschied zwischen lerletztengeld und krankengeld

Thema Verletztengeld ﹣ Die 10 wichtigsten Tipps

Verletztengeld als Entgeltersatz­leistung der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufs­genossen­schaften) steht Ihnen bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit zu. In welcher Höhe und für welche Dauer Sie Anspruch auf Verletztengeld haben sowie zahlreiche weitere Informationen finden Sie unter den folgenden Fragen und Antworten. Oder berechnen Sie gleich hier Ihren Anspruch mit dem Verletztengeld-Rechner.

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Die wichtigsten Fragen zum Thema Verletztengeld

  • 01.

    Unter Verletztengeld versteht man eine Lohn- oder Entgeltersatz­leistung, die von den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern gemäß §§ 45 ff. Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII) geleistet wird, wenn bei einem Versicherten ein Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit vorliegt. Das Verletztengeld hat den Zweck, den durch einen Unfall oder eine Berufskrankheit bedingten Einkommensausfall eines Versicherten auszugleichen und ihn gegen Versorgungslücken in der Sozialversicherung abzusichern. Es wird erst dann gezahlt, wenn der Arbeitgeber kein Gehalt mehr zahlt (meist ab der 7. Woche einer durch Arbeitsunfall bedingten Arbeitsunfähigkeit).

  • 02.

    Anspruch auf Verletztengeld haben Sie ab dem Tag, an dem ein Arzt die durch einen Unfall ausgelöste Arbeitsunfähigkeit feststellt. Während der ersten 6 Wochen der Arbeitsunfähigkeit wird der Lohn weiter vom Arbeitgeber gezahlt. Ab der 7. Woche übernehmen die Unfallversicherungs­träger die Zahlung des Verletztengeldes. Um diese Leistungen zu erhalten, muss ein durch einen Arbeitsunfall Verletzter oder an einer Berufskrankheit Leidender in der gesetzlichen Unfallversicherung versichert sein. Voraussetzung ist weiter, dass die Verletzung Arbeitsunfähigkeit zur Folge hat oder dass eine benötigte Heilbehandlung keine ganztägige Berufstätigkeit erlaubt. Der Versicherte muss zudem bis unmittelbar vor der Arbeitsunfähigkeit oder Heilbehandlung Lohn bzw. Einkommen bezogen haben.

  • 03.

    Unternehmer, selbstständig Tätige sowie deren Ehegatten haben die Möglichkeit, eine freiwillige Zusatzversicherung z.B. bei landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften abzuschließen. Sollte dann ein Arbeitsunfall geschehen, zahlt die Zusatzversicherung dem arbeitsunfähigen Verletzten deutlich höhere Leistungen, als dieser allein durch gesetzliche Leistungen erhalten würde. Die Aufstockung der Leistungen kann man bei Abschluss der Versicherung selber bestimmen. Die Erhöhung ist jedoch auf ein maximales fiktives Jahresarbeitsgehalt beschränkt.

  • 04.

    Die gesetzliche Unfallversicherung berechnet das Verletztengeld auf dieselbe Art, wie auch von der Krankenversicherung das Krankengeld errechnet wird. Während letzteres jedoch auf 70 Prozent des Regelentgelts beschränkt ist, beträgt das Verletztengeld 80 Prozent und darf die Höhe des Nettoarbeitsentgelts nicht überschreiten. Auch Einmalzahlungen, wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld der letzten 12 Monate, bevor ein Versicherter arbeitsunfähig wurde, werden bei der Berechnung miteinbezogen. Freiwillig Versicherte erhalten pro Kalendertag den 450. Teils des Jahresarbeitsverdienstes, während Arbeitslose auf Leistungen in Höhe des Arbeitslosengeldes Anspruch haben.

  • 05.

    In der Regel erhalten Sie kein Verletztengeld mehr, sobald Sie wieder Ihrer Beschäftigung nachgehen können. Sollte aber z.B. eine Umschulung oder ähnliche Leistungen zur Teilnahme am Arbeitsleben stattfinden, haben Sie weiter bis zu dem Tag, bevor die berufliche Rehabilitation beginnt, Anspruch auf Verletztengeld. Während einer beruflichen Rehabilitationsmaßnahme wiederum wird das sogenannte Übergangsgeld gezahlt. Sollte jedoch der Versicherte nicht länger fähig sein, in seinem vor dem Arbeitsunfall ausgeübten Beruf zu arbeiten, und falls auch keinerlei Berufshilfe­leistungen wie das Übergangsgeld gezahlt werden, werden die Zahlungen des Verletztengeldes nach der 78. Woche, gerechnet ab Beginn der Arbeitslosigkeit, beendet.

  • 06.

    Als Arbeitsunfall gilt, wenn ein Gesundheitsschaden im betrieblichen Bereich geschehen ist, wozu auch der Weg zur Arbeit zählt. Jedoch gibt es bei Unfällen aufgrund von Missbrauch von Alkohol, Rauschgift oder Tabletten keinen entsprechenden Versicherungsschutz. Dieser entfällt auch, wenn man den Unfall vorsätzlich verursacht hat. Eine Krankheit wird als Berufskrankheit betrachtet, wenn sie durch die berufliche Tätigkeit verursacht wurde - z.B. durch Einwirkung von chemischen Stoffen, durch Infektionen oder Staub. Als Berufskrankheit können etwa Hautkrankheiten, obstruktive Atemwegserkrankungen oder Hörverlust gelten. Ob eine Krankheit als Berufskrankheit anerkannt wird, hängt letztlich von einem medizinischen Gutachten ab, das der Versicherungsträger in Auftrag gibt.

  • 07.

    Das Krankengeld beträgt 70 Prozent des Regelentgelts, während beim Verletztengeld 80 Prozent gezahlt werden. Im Unterschied zum Krankengeld werden beim Verletztengeld steuerfreie Bestandteile des Einkommens wie z.B. Nachtarbeitszuschläge ebenso mit berücksichtigt wie auch Einkünfte aus einer geringfügigen Beschäftigung. Dies ist in § 1, Abs. 2 der Sozial­versicherungs­entgelt­verordnung - SvEV geregelt. Dort heißt es: "In der gesetzlichen Unfall­versicherung und in der Seefahrt sind auch lohnsteuer­freie Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit dem Arbeits­entgelt zuzurechnen [...]".

  • 08.

    Solange Versicherte aufgrund einer Verletzung arbeitsunfähig sind und sich einer Heilbehandlung unterziehen oder wegen dieser nicht ganztägig arbeitsfähig sind, erhalten sie Verletztengeld. Zahlungen von Übergangsgeld werden anschließend während einer medizinischen und beruflichen Rehabilitation geleistet. Das Übergangsgeld beträgt normalerweise 68 Prozent des letzten Nettogehalts, wobei aber in einigen Fällen auch 75 Prozent des Nettoentgelts gezahlt werden können. Detaillierte Informationen erhalten Sie in unserer Themenwelt Übergangsgeld.

  • 09.

    Während ein Arbeitnehmer Verletztengeld erhält, werden die Beitragszahlungen zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung in der Regel vollständig vom Unfall­versicherungs­träger übernommen. Allerdings müssen Kinderlose an dem 24. Lebensjahr einen Beitragszuschlag zur Pflegeversicherung leisten. Nur zur Hälfte werden wiederum die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung übernommen. Auch die Arbeitslosen­versicherung muss der Versicherte zu 50 Prozent selber tragen. Diese Beiträge werden vom Verletztengeld abgezogen.

  • 10.

    Das Verletztengeld ist steuerfrei, muss jedoch bei der Steuererklärung angegeben werden. Es wird zur Berechnung des Steuersatzes herangezogen und unterliegt dem Progressionsvorbehalt. Die steuerlichen negativen Auswirkungen können mit dem Progressionsvorbehalt-Rechner berechnet werden.

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