Wo gibt man arbeitslosengeld in der steuererklärung an

Während der Arbeitslosigkeit können Sie alle Aufwendungen steuerlich als Werbungskosten geltend machen, die Ihnen im Zusammenhang mit der Jobsuche entstehen. Dazu gehören beispielsweise alle Aufwendungen für die Bewerbung und Vorstellung selbst (Kosten für Bewerbungsfotos, Druckkosten, Fahrtkosten etc.), Aufwendungen für Recherche und Fachliteratur im erlernten Beruf, oder auch die Fahrtkosten zum Arbeitsamt. Diese Aufwendungen können Sie als vorab entstandene Werbungskosten uneingeschränkt abziehen. Falls durch die Aufwendungen wegen fehlender Einnahmen Verluste entstehen, können Sie diese mit positiven anderen Einkünften im selben Jahr verrechnen. Möglich ist auch ein Verlustvortrag, sodass Sie die Werbungskosten im nächsten Jahr (beispielsweise nach der Arbeitslosigkeit, wenn Sie wieder eine Stelle haben) steuerlich geltend machen können.

Praxis-Tipp: AbfindungMit unserem Abfindungsrechner sehen Sie sofort, was Ihnen von einer möglichen Abfindungszahlung durch Ihren Arbeitgeber bleibt.

Haben Sie eine abgeschlossene Berufsausbildung, können Sie auch die Aufwendungen für Fortbildungen oder Zusatzqualifikationen, z. B. durch Zusatz- oder Aufbaustudium, als Fortbildungskosten im Rahmen vorweggenommener Werbungskosten unbegrenzt steuerlich geltend machen. Voraussetzung ist, dass diese in einem konkreten Zusammenhang mit zu erwartenden späteren Einnahmen aus dem neuen Beruf stehen. Gleiches gilt für die Kosten einer Umschulung in einen andersartigen Beruf. Die Dauer bis zur Aufnahme der angestrebten Tätigkeit spielt dabei keine Rolle. Mehr dazu lesen Sie in unserem Beitrag zum Thema Fortbildung/Fachtagungen.

Wenn Ihr Arbeitgeber Ihnen - aus welchem Grund auch immer - das volle Gehalt nicht mehr zahlt, erhalten Sie Entgeltersatzleistungen, auch Lohnersatzleistungen oder Einkommensersatzleistungen genannt. Diese müssen Sie in der Regel jeweils bei der zuständigen Stelle selbstständig beantragen.

Folgende staatliche Zahlungen zählen zu den Lohnersatzleistungen:

Diese Lohnersatzleistungen sind für Sie steuerfrei, jedoch unterliegen sie dem Progressionsvorbehalt. Das heißt: Sie werden zur Berechnung Ihres Steuersatzes erfasst und führen so zu einem höheren Prozentsatz, mit dem Ihr übriges Einkommen versteuert wird. Deswegen müssen Sie in Ihrer Steuererklärung alle Lohnersatzleistungen angeben.

Progressionsvorbehalt beeinflusst den Steuersatz

Ein Beispiel macht das Prinzip Progressionsvorbehalt klarer: Harald ist drei Monate arbeitslos, bevor er eine neue Stelle findet. Während der Arbeitslosigkeit hat er von der Agentur für Arbeit 3.780 Euro Arbeitslosengeld steuerfrei bekommen. Danach hat er neun Monate in seinem neuen Job gearbeitet und steuerpflichtiges Einkommen in Höhe von 31.500 Euro verdient.

STEUER ABC
Was ist der persönliche Steuersatz?

Bei Harald läge der persönliche Steuersatz 2020 für die 31.500 Euro bei 17,9 Prozent. Nun addieren aber die Finanzbeamten die 3.780 Euro Arbeitslosengeld I zum Lohn dazu. Das macht 35.280 Euro. Erst dann berechnen Sie den Steuersatz. Der liegt nun bei 19,4 Prozent. Der Progressionsvorbehalt erhöht also Haralds Steuersatz um 1,5 Prozent, und er muss sein Einkommen von 31.500 Euro mit 19,4 Prozent versteuern. Sein Arbeitslosengeld bleibt weiterhin steuerfrei.

Auch Einkünfte, die durch ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen zwei Staaten in Deutschland steuerfrei sind, können dennoch dem Progressionsvorbehalt unterliegen.

Ab 410 Euro muss eine Steuererklärung abgegeben werden

Wenn Sie steuerfreie Lohnersatzleistungen von mehr als 410 Euro im Jahr erhalten, besteht die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung. Zu diesem Zweck sollten Sie automatisch, von jeder Stelle von der Sie Lohnersatzleistungen erhalten, eine "Bescheinigung für das Finanzamt" bekommen haben, oder Sie finden einen Eintrag darüber auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Zudem melden die Behörden seit 2011 die gezahlten Einkommensersatzleistungen elektronisch an das Finanzamt.

Zeiten, in denen Sie Entgeltersatzleistungen erhalten haben, werden rentenrechtlich als Beitragszeiten berücksichtigt.

Lohnersatzleistungen in die Steuererklärung eintragen

Lohnersatzleistungen, die auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung stehen, tragen Sie in Anlage N Ihrer Steuererklärung ein. Hier ist eine Zeile explizit für Kurzarbeitergeld, den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld sowie Zuschläge und Aufstockungsbeiträge ausgewiesen.

Alle anderen Lohnersatzleistungen vermerken Sie im Hauptvordruck unter „Einkommensersatzleistungen“. In der Zeile für „- die dem Progressionsvorbehalt unterliegen...“, können Sie beispielsweise Ihr bezogenes Arbeitslosengeld, eine Verdienstausfallentschädigung und andere vergleichbare Leistungen eintragen.

Wichtig: Achten Sie darauf, dass jede Lohnersatzleistung nur einmal in Ihrer Steuererklärung steht, also entweder in Anlage N oder im Hauptvordruck.

Das Pflegeunterstützungsgeld ist eigentlich auch eine Entgeltersatzleistung, unterliegt aber nicht dem Progressionsvorbehalt und muss daher auch nicht in der Steuererklärung angeben werden.

Auch Lohnersatzleistungen aus dem EU-Ausland sind steuerfrei

Beziehen Sie Lohnersatzleistungen aus einem Land der Europäischen Union (EU), Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz, sind diese in Deutschland steuerfrei. Sie unterliegen aber auch dem Progressionsvorbehalt. Das heißt: Ab 410 Euro müssen Sie die Lohnersatzleistungen in Ihre Steuererklärung eintragen.

Die Steuerfreiheit gilt seit 29. Februar 2012. Davor waren Einkommensersatzleistungen aus dem Ausland steuerpflichtig.

Sie sind unsicher, ob und wo Sie Ihre Lohnersatzleistung eintragen müssen? Unsere Berater/innen machen Ihnen die Steuererklärung.

Dies ist ein redaktioneller Text des Redaktionsteams der VLH. Es erfolgt keine Beratung zu Themen, die außerhalb der steuerlichen Beratungsbefugnis eines Lohnsteuerhilfevereins liegen. Eine Beratungsleistung im konkreten Einzelfall kann nur im Rahmen der Begründung einer Mitgliedschaft und ausschließlich innerhalb der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG erfolgen.

Arbeitslosengeld ist wie andere Lohnersatzleistungen steuerfrei. Es wird aber bei der Ermittlung des Steuersatzes auf die steuerpflichtigen Einkünfte einbezogen; Dieses Verfahren wird Progressionsvorbehalt genannt.

Die Agentur für Arbeit ermittelt dabei unterschiedliche Beträge: 1. Für die Rentenversicherung: Dieser fiktive Betrag wird bei der späteren Rente berücksichtigt, damit durch die Arbeitslosigkeit keine größeren Einbußen bei der späteren Rente entstehen.

2. Für die Steuererklärung: Dieser Betrag entspricht in etwa dem ausgezahlten Arbeitslosengeld.

Du bist hier

Wie Du die Steuererklärung fürs Arbeitslosengeld machst, was Du dabei absetzen kannst, und was bei der Angabe von dem Arbeitslosengeld in der Steuererklärung sonst noch wichtig ist, erfährst Du in diesem Artikel.

Falls Du Arbeitslosengeld 1 beziehst, musst Du in jedem Fall eine Steuererklärung machen, wenn Deine Lohnersatzleistungen insgesamt mehr als 410 Euro im Jahr betragen. Zu den Lohnersatzleistungen gehören neben dem Arbeitslosengeld I auch diese Gelder:

  • Elterngeld
  • Krankengeld
  • Sonstige Lohnersatzleistungen
  • Insolvenzgeld
  • Kurzarbeitergeld

Du musst also auch dann mit ALG 1 eine Steuererklärung abgeben, wenn Du in dem gesamten Jahr nicht gearbeitet hast, und somit keinen Lohn verdient hast. Eine Steuererklärung bei ganzjähriger Arbeitslosigkeit ist also immer erforderlich.

Auch dann, wenn Du weniger als 410 Euro Lohnersatzleistungen erhalten hast, aber eine freiwillige Steuererklärung mit Arbeitslosengeld 1 abgeben willst, musst Du Dein erhaltenes Arbeitslosengeld in der Steuererklärung angeben.

Wenn Du Arbeitslosengeld 2 bekommst, musst Du dies nicht in der Steuererklärung angeben. Wenn Du keine weiteren Einnahmen hast, bist Du also nicht verpflichtet, mit Hartz 4 eine Steuererklärung abzugeben.

Das Arbeitslosengeld 1 unterliegt in Deutschland dem Progressionsvorbehalt. Dein Steuersatz wird also auf Grund der Höhe von Deinen Lohnersatzleistungen bestimmt, ohne, dass Dein Arbeitslosengeld selber in der Steuererklärung versteuert wird.

In einigen Fällen kommt es dadurch sogar zu einem negativen Progressionsvorbehalt.

Wenn Du also steuerfreie Leistungen wie Arbeitslosengeld 1 erhältst, bekommst Du einen höheren Steuersatz auf Deine anderen Einnahmen. Dein Einkommensteuersatz steigt, weil auch das steuerfreie Arbeitslosengeld in die Berechnung Deines Steuersatzes miteinfließt. Andere Einnahmen können zum Beispiel eine Mieteinnahme sein, oder aber der Verdienst aus einer geringfügigen Beschäftigung.

Wenn Du verheiratet bist, oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaften lebst, kannst Du gemeinsam mit Deinem Partner entscheiden, ob ihr die Steuerklasse 4 haben wollt, oder ob einer in der Steuerklasse 3, und der Andere in der Steuerkasse 5 ist. Die Steuerklasse beeinflusst auch die Höhe des Arbeitslosengelds 2.

Deshalb solltet Ihr, wenn einer von Euch plötzlich von Arbeitslosengeld 2 bedroht ist, oder aber dieses bereits bezieht, für diesen die Steuerklasse 3 beantragen. Der Wechsel der Steuerklasse muss bis zu dem 01. Januar des laufenden Jahres erfolgt sein. Ansonsten wird der Wechsel vom Finanzamt in der Steuererklärung, wenn Du arbeitslos bist, nicht berücksichtigt.

Als Arbeitsloser entstehen Dir zusätzliche Ausgaben für Bewerbungen, und auch für Weiterbildungen, wie Seminare oder Coachings. Diese kannst Du in Deiner Steuererklärung Arbeitslosengeld unter den Werbungskosten eintragen, und dann von Deiner Steuer absetzen! Außerdem kannst Du diese Posten, die Dir durch den Bezug von Arbeitslosengeld entstehen, in der Steuererklärung absetzen:

  • Druckerpatronen oder Druckereikosten.
  • Bewerbungsmappen und Klarsichthüllen.
  • Briefmarken und Briefumschläge.
  • Papier und Kopierkosten.

Darüber hinaus kannst Du bei der Steuererklärung die Kosten fürs Eigenmarketing steuerlich geltend machen:

  • Fotos für die Bewerbung.
  • Inserate und Onlineanzeigen.
  • Deine professionelle Website, das professionell erstellte Design für Deinen Lebenslauf, und die Providerkosten.
  • Anteilige Internetkosten und Handygebühren.

Du musst die Belege und Quittungen für diese Ausgaben erst nach Aufforderung von Deinem Finanzamt dort abgeben. Dies gilt für die Angaben des Arbeitslosengelds in der Steuererklärung erst seit dem Jahr 2017. Aber Du solltest die Belege trotzdem alle aufbewahren und so einsortieren, dass Du sie schnell finden kannst.

Du kannst Dein Arbeitslosengeld in der Steuererklärung über das ELSTER-Portal der deutschen Steuerverwaltungen aller Länder und des Bundes eintragen. Allerdings gibt es dann keine Hilfestellungen, und Du musst eigenständig daran denken, alle absetzbaren Leistungen richtig einzutragen. Natürlich hast Du auch die Möglichkeit, ganz altmodisch eine schriftliche Arbeitslosengeld-Steuererklärung an Dein Finanzamt zu schicken. Hierfür benötigst Du die Anlage N. In die Zeile 28 musst Du dann eintragen, in welchem Zeitraum Du arbeitslos warst beziehungsweise seit wann Du arbeitslos bist.

Besonders kompliziert wird die Steuererklärung Arbeitslosengeld dann, wenn Du außerdem noch Einnahmen hast. Wenn Du also die Steuererklärung als teilweise arbeitsloser machen musst. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn Du in Deiner Weiterbildungsmaßnahme ein Entgelt bekommst, Einkünfte aus Vermietung oder Verpachtung erhältst, oder einen Nebenjob mit weniger als 15 Wochenstunden ausübst.

Damit Du möglichst viel Steuern sparen kannst, empfehlen wir Dir eine Steuersoftware für Deine Einkommensteuererklärung Arbeitslosengeld zu nutzen. Das Portal wundertax fragt Dich automatisch alle Posten ab, die Du von der Steuer absetzen kannst! So wird Deine Steuerersparnis maximiert! Außerdem benötigst Du mit Hilfe von der Steuersoftware nur höchstens 15 Minuten Zeit für Deine Arbeitslosengeld 1 Steuererklärung. Du musst dann für die Steuererklärung Arbeitslosengeld nichts selber eintragen, sondern das übernimmt die Software auf Grund Deiner selbst getätigten Eingaben.

Portal

Wo gibt man arbeitslosengeld in der steuererklärung an

in Kooperation mit myStipendium

Features

  • komplett online
  • Live-Steuerrechner
  • Werbekostenpauschalen hinterlegt
  • Steuererklärung bzw. Verlustvortrag auch komplett ohne Einkommen möglich
  • Automatische Anrechnung aller Pauschalen

Konditionen

  • Steuererklärung erstellen: 0 €*
  • Online einreichen: 34,99 €

* Hinweis: Du kannst zunächst alle deine Daten in die Steuererklärung eintragen und siehst anhand des Erstattungsrechners, ob sich die Abgabe einer Steuererklärung für Dich lohnt. Wenn Du Zugriff auf Deine fertige Erklärung haben und diese ans Finanzamt senden willst, fällt eine Gebühr von 34,99 € an.