30. März 2022 um 10:48 Uhr Service NRW Welche Corona-Regeln müssen in NRW eingehalten werden? Ein Überblick.
Nach Beschluss des Deutschen Bundestags gilt von Samstag an ein neues Infektionsschutzgesetz. Angesichts der zunehmenden Anzahl der Corona-Patienten in den Krankenhäusern verlängert die nordrhein-westfälische Landesregierung viele der bisher geltenden Schutzmaßnahmen der Coronaschutzverordnung bis zum 2. April 2022. Dazu nutzt die Landesregierung die Übergangsregelung im geänderten Infektionsschutzgesetz.
Grundsätzlich können die Länder ab dem 2. April selbst über Maßnahmen und Einschränkungen entscheiden. Sie können für regionale Hotspots weitergehende Beschränkungen etwa mit mehr Maskenpflichten und Zugangsregeln verhängen, wenn das Landesparlament dort eine kritische Lage feststellt. Schwellenwerte, ab wann eine Region ein Hotspot ist, ist allerdings noch nicht klar. Diese Corona-Regeln in NRW gelten aktuell, sie werden immer wieder angepasst und aktualisiert (Stand: 30. März 2022):
Wo die Zugangsbeschränkungen künftig entfallen:
Wo gilt in NRW 3G, 2G und 2G-Plus?3G (geimpft, genesen oder aktuell getestet) gilt in NRW unter anderem hier:
für die eine Zugangsbeschränkung besteht
Die 2G-Regel gibt es seit dem 4. März in NRW nicht mehr.2G-Plus (geimpft oder genesen mit aktuellem Test) gilt in NRW unter anderem hier:
Gültigkeit von Tests für 2G-Plus und 3G
Die Testpflicht bei 2G-Plus entfällt in folgenden Fällen:
Ausnahmen für Kinder und Jugendliche
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