Wie hoch darf ein zaun sein baden-württemberg

Hallo, ich hab eine Frage bezüglich des Sichtschutzes in unserem Garten. Ich wohne in einem Reihenhaus, welches einen Anbau in den Garten besitzt. Dieser anbau wurde auch genehmigt und steht nicht zur Debatte. Allerdings wollen wir in diesem Garten unsere Ruhe haben und haben aus diesem Grund direkt an den Anbau (jedoch 1,60m entfernt zum Nachbargarten) einen 1,80m hohen Sichtschutz platziert. Dieser ist tot, also keine Hecke oder dergleichen.

Ist dies so ohne weiteres Rechtens? Denn der Nachbar hat sich jetzt mehrmals über die Höhe beschwert.

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Wie hoch darf ein zaun sein baden-württemberg

Hallo,

ich habe gelesen daß Dein 180 cm hoher Sichtschutz in Deinem Garten steht, also nicht direkt an der Grundstücksgrenze und 1,60 m von der Grundstücksgrenze entfernt. Ist das richtig ?

Dann kannst Du in Deinem Garten natürlich einen Sichtschutz aufstellen, das geht den Nachbarn gar nichts an was DU in DEINEM Garten machst.

In diesem Fall finde ich Deinen Nachbarn ziemlich unverschämt.

Du kannst aber zum Bauamt Deiner Gemeinde / Stadt gehen und auch nachfragen.

Anders wäre der Fall wenn im Bebauungsplan eine tote Einfriedung von z.B. 150 cm zugelassen ist und Du 180 cm Sichtschutz haben möchtest. Dann müßtest Du von der Grundstücksgrenze diese 30 cm Höhendifferenz wegbleiben und bei Deinem Reihenhaus Grundstücksfläche verschenken.

Oder Du baust Deinen z.B. 150 cm hohen Zaun und machst auf deiner Seite ein Pergolagestell mit Reitern (Google) und leitest Kletterplanzen wie starkwachsende Clematis z.B: Maximowciana oder Kletterrosen z.B: Kiftsgate oben entlang die schön viel grünes Blattwerk haben und in kurzer Zeit schnell dicht machen. Du mußt halt nur schneiden und die Pflanzen so leiten daß sie nicht zum Nachbarn rüberwachsen. Sieht schön aus und ist hilfreich. Diese Clematis macht am wenigsten Aufwand.

Wenn Du ihn richtig ärgern möchtest: erkundige Dich wieviel Meter Grenzbebauung ihr machen dürft, also Hauslänge, zzgl. evtl. der Mauer und evtl. Garage oder Carport.

Wenn Du dann noch ein paar Meter frei hast und in der Fläche ein Gartenhaus stellen darfst (falls es keine reine Grünfläche ist) dann stell ihm ein Gartenhaus mit 3 m Firsthöhe direkt an der Grenze vor die Nase.

Diese Auskunft bekommst Du im Beratungstermin beim Baurechtsamt des Landratsamtes.

Wie hoch darf ein zaun sein baden-württemberg

Wie hoch darf ein zaun sein baden-württemberg

Das kann nur im Bebauungsplan oder durch Ortsgestaltungssatzung verboten sein.

Wie hoch darf ein zaun sein baden-württemberg

An meinem Balkon wurde vor 2jahren ein sichtschutz angebracht, heute verlangt nun der Vermieter, dass dieser umgehend weg soll.. Was passiert bei verweigerun?

der sichtschutz wurde an meinem Balkon angebracht, um mich vor gaffenden Nachbarn zu schützen. Zwei Jahre lang ging alles gut, aber jetzt ist mir ein schreiben vom Vermieter ins Haus reingeflattert in dem steht:

Betreff: Entfernen des Sichtschutzes

Da der sichtschutz an ihrem Balkon eine äußere Veränderung des Gebäudes darstellt, bitten wir Sie, den sichtschutz Umgehend zu entfernen.

Eine äußere Veränderung des Gebäudes, in Form einer markise oder eines sichtschutzes, muss vom Vermieter genehmigt werden.

Falls sie künftig eine Markise anbringen möchten, bitten wir Sie, dies mit uns abzusprechen. Einen sichtschutz wie sie in derzeit angebracht haben, werden wir allerdings nicht genehmigen.

Die Nachbarn über und unter mir haben eine Markise angebracht, wieso wollen die jetzt dafür eine extra Absprache? Andere Nachbarn haben ein hölzernen sichtschutz an Ihren Balkonen angebracht wir dagegen ein stofflichen sichtschutz...macht das einen Unterschied?Wir wohnen seit 5 Jahren im 1stock und es laufen ziemlich viele herum und gaffen immer wie wie blöde in unserem Balkon rein, abgesehen davon gaffen auch noch einige Nachbarn, die gegenüber von uns wohnen mit rein. Es ist wirklich ein Ärgernis... Was soll ich tun? Umziehen? Nicht reagieren? Imich graut es bei der Vorstellung ohne sichtschutz auf meinem Balkon zu sitzen.. Oder machen die das extra um uns aus der Wohnung rauszuekeln? Wird uns die Wohnung gekündigt, wenn der sichtschutz bleibt? Danke.

Darf der Nachbar meine Hecker runterschneiden?

Wir haben zur Grundstücksbegrenzung eine Hecke gepflanzt, die auf 2 Seiten, also in L-Form gewachsen ist.

Diese halten wir bisher immer in 1,80m Höhe. Nun hat der Nachbar der einen Seite unsere Hecke runtergeschnitten auf 1,50/1,60m geschätzt und dazu noch den Schnitt zu uns rübergeworfen.

Die andere Seite hat noch ihre Höhe von 1,80m. Da diese ja nun über Eck gewachsen ist (im Winkel praktisch) ist sie auf der einen Seite also höher und wird dann über Eck niedriger (das sieht völlig schief aus).

Darf der Nachbar das überhaupt?

Wir hatten ihm zumindest erlaubt, auf seiner Seite störende Zweige, die evtl. durch seinen Zaun wachsen, abzuschneiden.

Letztes Jahr hat er auch schon mal zu uns gesagt, er möchte die Hecke runterschneiden. Dies haben wir aber verneint, mit dem Hinweis, dass wir das selber machen.

Frage zu Mietrecht - Sichtschutz im Garten?

Hallo,

Ich wohne seit kurzem in einem Reihenhaus. Zu meiner Wohnung und zu drei anderen gehören Terasse und Garten. Die Terrassen sind durch Schuppen an der Hauswand nicht einsichtig. Der garten verläuft aber am ganzen Haus entlang ohne Begrenzung, trotzdem gehört jedem Mieter eine Rasenfläche direkt vor der terasse bis zum Ende des Grundstückes. Ich habe die Wohnung ganz außen am Haus und mein garten ist durch Zaun und Parkplatz abgegrenzt. Auf der rechten Seite Grenzen aber die Nachbarsgärten. Nun habe ich schnell festgestellt, dass die Nachbarskinder unter Aufsicht der Eltern auf meinem Rasen spielen. Bisher ist es einmal vorgekommen, dass sie auf die terasse sind und an meine Scheibe geklopft haben weil mein Kater am Fenster saß. Als ich einzog und meine terrassenmöbel aufgebaut haben, hatte ich auch ziemlich schnell die Nachbarskinder um mich herum, die ich dann auch den ganzen Aufbau über nicht mehr losgeworden bin.

Ich mag Kinder, sie sind sogar fester Bestandteil meines Berufes. Auch verstehe ich, dass es ihnen schwer fällt diese unsichtbare Grenze zwischen den Gärten zu erkennen und zu verstehen. Aber das sie auf meinem Grundstück spielen, auf die terasse gehen und sogar mit den Eltern teilweise in meinem garten spielen geht absolut gar nicht. Es gibt friedliche Kinder, die stören mich absolut nicht, und da gibt es dann natürlich auch andere Arten von Kindern die den ganzen Tag am schreien sind, inkl. der meckernden und überforderten Mutter.

Nun zu meiner Frage. Ich möchte gerne einen Sichtschutz zwischen meinem und den Nachbarsgärten ziehen. Einfach damit ich meine Privatsphäre bewahre und ich an warmen Sommertagen nicht auf meiner terasse mit vielen Kinderfragen durchlöchert werden :) auch eine Pädagogin hat mal Wochenende und Anspruch auf Entspannung. Darf ich dort einen Sichtschutz ziehen? Die meisten haben eine Höhe von 1,80m. Oder darf es nur ein niedriger Zaun sein?

Ich würde mich gerne über rechtliche Hinweise informieren.

Vielen Dank.

Stadt beansprucht Teile eines Privatgrundstücks, darf sie obendrein entschädigungslos eine hohe Hecke zerstören?

Hallo,

meine Bekannte hat ein Haus und ein Eckgrundstück am Anfang eines asphaltierten Feldweges, einer Sackgasse. Dahinter war bisher nur noch ein zweites Haus und danach folgt beidseitig Ackerland. Vor einem Jahr hat ein Bauer seine Pferdekoppel verkauft. Es wurden in der Sackgasse auf der anderen Seite zwei neue Häuser gebaut. Für diese Häuser wurden entsprechend Anschlüsse verlegt. Das Haus meiner Bekannten war bereits über die Straße angeschlossen. Meine Bekannte braucht die neuen Anschlüsse nicht, da sie sie aber nutzen könnte, muss sie jetzt dafür 10.000 Euro zahlen.

Nun aber möchte die Stadt den Feldweg auch noch verbreitern und der neuen Situation anpassen. Meiner Bekannten wurde mitgeteilt, dass die Stadt dafür einige qm ihres Grundstückes braucht und aufkaufen muss. Die entsprechende Summe beinhaltet jedoch nur die Kosten für den Boden. Auf dem Grundstück meiner Bekannten steht jedoch eine in 15 Jahren gewachsene Hecke, die einen perfekten Sichtschutz gewährt und von den neuen Häusern kann man nur vom Dach aus in den Garten blicken. Diese komplette Hecke will die Stadt nun entfernen, da sie genau auf der dann neuen Grundstücksgrenze verläuft. Hierfür soll aber nichts entschädigt werden.

Wenn diese Hecke zerstört wird, dann liegt der Garten meiner Bekannten komplett offen. Der gesamten Länge nach wäre dann freie Sicht nicht nur in den Garten, sondern auch auf die Terrasse, in den Glaserker mit Esszimmer, in die halbe Küche und in 2/3 des Wohnzimmers. Ein ungestörter Aufenthalt im Garten und auf der Terrasse wäre so nicht mehr möglich und auch im Erker müssten Gardinen als Sichtschutz angebracht werden. Kann die Stadt einen Verkauf von Teilen des Grundstücks überhaupt erzwingen? Meine Bekannte will gar keinen breiteren Weg und auch nicht verkaufen. Die 10.000 Euro Kosten für die Anschlüsse, die meine Bekannte gar nicht braucht, sind schon ärgerlich genug. Wenn sie verkaufen muss, dann müsste die Stadt doch auch den ursprünglichen Zustand am Grundstücksrand wieder herstellen und eine neue, entsprechend hohe Hecke pflanzen oder zumindest eine entsprechende Entschädigung für die Vernichtung der Hecke zahlen.

Weiß jemand, wie in einem ähnlichen Fall entschieden wurde?

Silveri

Gartenstück bezäunen wird verboten - Baurecht, kann jemand helfen?

Hallo, ich bin in eine Neubauwohnung eingezogen mit einem kleinen Garten. Meine neue Nachbarin, die ebenfalls ein kleines Gartenstück hat, hat sich dazu bereit erklärt, sich um den Zaun zu kümmern, was sie auch hat. Nun kam die Bauverwaltung der Stadt und meinte, dass es wohl seit 2014 ein neues Gesetz gibt, dass es keine Zäune am Gartengrundstück geben darf und nur heimische Pflanzen als Hecke gepflanzt werden dürfen, mit bestimmten Abständen zueinander. Dadurch, dass es eine Erdgeschosswohnung ist, möchte man sich durch einen Zaun und eine Hecke auch geschützter fühlen, dass nicht jedermann auf das Grundstück laufen könnte. Zudem liegt die Wohnung an einer befahrenen Straße, ich hätte auch gerne einen gewissen Sichtschutz. Und wir haben Hunde, für sie möchte ich auch einen Schutz und mir keine Sorgen machen müssen, dass er durch die Hecke mal auf die Straße läuft (durch welche Situation auch immer)... Der Bauherr hatte uns zuvor versichert, dass ein Zaun gar kein Problem sei, nur deshalb haben wir auch die Wohnung gekauft... nun meint der Bauherr aber, dass er von diesem Gesetz der Stadt noch NIE was gehört habe.. Ausrede meiner Meinung nach... hab ich irgendwelche Möglichkeiten doch einen Zaun für den Garten zu bekommen? Kennt sich irgendwer hier aus?

Danke im voraus !

Muss ich den Anbau an mein Reihenhaus in NRW mit 1 Meter Vorsprung über Baulinie direkt an der Südseite meines Hauses mit erheblicher Verschattung dulden?

Das bisher unbebaute große Nachbargrundstück soll jetzt durch den Erben des früheren Eigentümers mit einer Zeile von 3 luxuriösen Reihenhäusern bebaut werden. Da an meinem Reihenhaus eine Baulast besteht, wurde ihm der direkte Anbau genehmigt. Jetzt hat sich herausgestellt, dass seine Häuserzeile im Erdgeschoss auf der Gartenseite einen Vorsprung von einem kompletten Meter aufweist.

Sein Anbau erfolgt direkt an die südwestliche Seite meines Hauses. Dadurch entsteht eine erhebliche Verschattung in meinem Wohnzimmer, so dass hier kaum mehr normales Tageslicht besteht. Diese Beeinträchtigung ist bekanntlich gesundheitsschädlich und zudem ökologisch nachteilig, weil die Energiekosten dadurch erheblich ansteigen, und zwar dauerhaft.

Praktisch wird bei mir die gesamte Gartenfront verschattet, da das Reihenhaus nur knapp 6m breit ist und das Wohnzimmer sich über die gesamte Breite des Hauses im Erdgeschoß erstreckt. Es ist das einzige ZImmer im gesamten Erdgeschoss, das bisher normales Tageslicht aufweist.

Durch den Vorsprung wird die Baulinie der bisherigen Reihenhäuser im Erdgeschoss um einen Meter überschritten, und zwar an der südlichen Seite meines Hauses, wo die Sonne einfällt.

Meines Erachtens wurde die Baugenehmigung hierfür rechtswidrig erteilt. Das Bauamt hat mir trotz mehrmaliger persönlicher Vorsprachen und mehrerer Schreiben keine Auskunft erteilt, ohne plausible Begründung. Der hierfür zuständige Sachbearbeiter sei gerade nicht im Amt und es gebe keine Termine, nur für Bauherren! Da der Nachbar sehr vermögend ist, riecht das ganze stark nach Korruption.

Selbst der von mir beauftragte Anwalt erhielt bisher keine Akteneinsicht (seit über 3 Monaten!) und keine Mitteilung über Hindernisgründe des Bauamtes.

Welche Möglichkeiten habe ich jetzt noch, ohne ein zu hohes Kostenrisiko über Klage?

Wie hoch darf ein zaun sein baden-württemberg