Ich möchte meinen Sohn aus der Wohnung werfen

Unser erwachsener Sohn hängt nur noch zuhause herum

Unsere Tochter (23) studiert an der Uni. Der Sohn (22) aber brach vor vier Jahren seine Lehre ab, weil er keine Lust mehr hatte. Seither faulenzt er zu Hause, kifft, spielt PC-Games. Er macht Schulden. Unsere Versuche, ihm zu helfen, fruchteten nichts. Ihn einfach rausschmeissen bringen wir nicht über uns. Was können wir noch tun?

Josef Jung * 15.05.2019, 11.30 Uhr

Sie stecken als Eltern in einer schrecklichen Zwickmühle. Zwar ist Ihr Sohn erwachsen, jedoch verhält er sich nicht so. Alle Ihre Bemühungen fruchten nichts. Eltern sind in solchen Situationen hin- und hergerissen zwischen Hilfe anbieten und Grenzen setzen. Man schwankt zwischen Hoffnung und Verzweiflung. Man hat Schuldgefühle, fragt sich, was man in der Erziehung falsch gemacht hat.

Dr. phil. Josef Jung.

Ungewollte Bestärkung

So ganz falsch kann es bei Ihnen nicht gewesen sein, da Ihre ältere Tochter ja offenbar ihren Weg geht. Die Gründe für die verschiedene Entwicklung der beiden können vielfältig sein.

Externe Beratungsstellen haben in solchen Fällen wenig Einfluss. Ihr Sohn zeigt keine Motivation zur Veränderung. Zugleich bestärken Sie ungewollt das Nichtstun: Er hat ein Dach über dem Kopf, bekommt täglich sein Essen, wohl noch weiteren Service wie Putzen oder Waschen und kann auch sonst tun und lassen, was er will. Das erinnert an die Redensart: «Herz, was begehrst du mehr?»

Sie erahnten die Lösung. Diese ist sehr einfach, aber äusserst schwer umzusetzen: rausschmeissen. Nun empfehle ich, dies nicht in einer Situation zu tun, die Sie emotional aufwühlt, sei es aus Verzweiflung oder Wut. Sie würden dies wahrscheinlich bald wieder bereuen und die Türe wieder öffnen.

«Rauswurf» vorbereiten

Schwer ist die Lösung deshalb, weil sie Vorbereitung braucht. Stellen Sie alle bisherigen Lösungsversuche ein. Sprechen Sie als Eltern in einem ruhigen Moment darüber, was Sie wie lange noch tolerieren wollen. Nur wenn Sie sich einig werden, was ab wann nicht mehr geht, und Sie beide fest entschlossen sind, davon keinen Deut abzuweichen, haben Sie eine Chance.

Dann legen Sie fest, bis wann Ihr Sohn auszuziehen hat (nicht zu lange, aber auch nicht nur wenige Tage). Sollte er dies nicht bis zum verlangten Termin tun, gilt sein Verbleib als Hausfriedensbruch und Sie lassen diesen mithilfe der Polizei beenden. Überdenken Sie das Vorgehen. Es macht nur Sinn, wenn Sie beide fest entschlossen sind, es durchzuziehen, sonst verschlimmert es die Situation.

Wenn Sie dann davon immer noch überzeugt sind, teilen Sie beide Ihrem Sohn klar mit, was Sie beschlossen haben. Schieben Sie keine Erklärungen oder Bitten nach, sondern lassen Sie Ihre Worte wirken. Möglicherweise ergibt sich nach einigen Tagen ein Gespräch auf Erwachsenenebene. Wenn sich Ihr Sohn weiterhin so verhält, als ob Sie nichts gesagt hätten, wiederholen Sie sich nicht, aber teilen Sie ihm zwei bis drei Tage vor dem festgesetzten Termin nochmals kurz mit, wie der Ablauf am erwähnten Tag sein wird.

Ich wünsche Ihnen, dass Ihre klare Haltung eine Bewegung in die gewünschte Richtung bewirkt. Und anderenfalls die Kraft, ruhig und entschieden zu handeln, falls der Tag kommt. Ein «Rauswurf» heisst ja nicht, dass Sie den Kontakt abbrechen, sondern dass Sie die Beziehung zu Ihrem Sohn auf einer anderen Ebene fortsetzen möchten.

* Dr. phil. Josef Jung, Hitzkirch, ist eidg. anerkannter Psychotherapeu; www.psychotherapie-jung.ch.

Monika Neidhart* 18.05.2019

Othmar Ziswiler* 11.05.2019

Dr. med. Patrick Studer* 14.05.2019

Lic. iur. Marcel Vetsch* 15.05.2019

David Siegenthaler* 09.05.2019

Dienstag, 11. September 2012

Mit dem 18. Geburtstag sind Kinder volljährig. Mutter und Vater werden an diesem Tag rechtlich aus der elterlichen Sorge entlassen. Doch bedeutet das tatsächlich, dass die Eltern jetzt aller Pflichten entbunden sind? Können sie ihren Sprössling nun rauswerfen, falls er sich mal wieder nicht zu benehmen weiß?

Mein 17-jähriger Sohn hält seit ein paar Monaten keine Regeln mehr ein, macht nur noch, was er will und beschimpft mich und meinen Mann auch noch. Ich möchte mich dem nicht mehr aussetzen. Darf ich ihn mit der Volljährigkeit vor die Tür setzen? (fragt Beate P. aus Potsdam)

Ich möchte meinen Sohn aus der Wohnung werfen

Die Entwicklungsphase zum Erwachsenwerden ist sensibel.

(Foto: M.E., pixelio)
Ich möchte meinen Sohn aus der Wohnung werfen

Die Entwicklungsphase zum Erwachsenwerden ist sensibel.

(Foto: M.E., pixelio)

Erwachsen zu werden ist manchmal schmerzlich, nicht nur für die Heranwachsenden, sondern auch für deren Eltern. Der Ablösungsprozess geht oft mit Streitigkeiten und gegenseitigen Verletzungen einher. So werden Eltern an ihre Grenzen gebracht. Nicht selten entsteht dadurch der Wunsch, nicht mehr länger mit dem Jugendlichen unter einem Dach leben zu müssen. "Ein Rausschmiss allerdings sollte immer das letzte Mittel der Wahl sein", warnt Henriette Wendlandt, Sozialpädagogin im Jugendnotdienst Berlin.

Eltern haben ein Hausrecht

Prinzipiell haben Eltern das Recht, ihre volljährigen Kinder vor die Tür zu setzen. Im Fachjargon können sie ihren Kindern ohne Begründung ein Hausverbot erteilen. "Im Einzelfall sollte jedoch immer ein einvernehmlicher Auszug eines volljährigen Kindes aus der elterlichen Wohnung angestrebt werden", so die Expertin. Denn ein Rausschmiss oder eine Trennung im Streit bergen für den Heranwachsenden jede Menge Risiken. Ein abrupter Abbruch der Beziehung zu den Eltern und der unerwartete Wohnungsverlust können bei den Jugendlichen zu Resignation, sozialem Rückzug und sogar Obdachlosigkeit führen - im schlimmsten Fall zum Suizid.

Um das zu vermeiden, sollten sich Eltern und Heranwachsende in prekären oder ausweglosen Situationen immer professionelle Hilfe von außen suchen. Das kann gemeinsam, aber auch getrennt geschehen. Kinder- und Jugendnotdienste, Jugendämter und ähnliche Einrichtungen können Stresssituationen entschärfen und vermitteln.

Rein rechtlich bleiben die Eltern jedoch auch für volljährige Kinder, die nicht mehr im gemeinsamen Haushalt leben, zu Unterhalt verpflichtet - und zwar so lange, wie sich diese in einer berufsvorbereitenden Ausbildung befinden und ihren Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können. Die Höhe des Unterhalts richtet sich nach den Einkünften des Kindes und der Eltern.

Übrigens: Bei der Höhe zur Festsetzung des Unterhalts können sich Volljährige bis zum vollendeten 21. Lebensjahr Unterstützung und Beratung beim zuständigen Jugendamt, Jugendberatungsstellen oder einem Anwalt holen.

Hallo zusammen. Ist es möglich, einen volljährigen Sohn, welcher sich weigert zu gehen, mit polizeilicher Hilfe aus dem Haus zu entfernen? Er weigert sich seit zwei Jahren, Ausbildung oder Nebenjob zu suchen und hat das auch weiterhin definitiv nicht vor. Er wird wegen Kleinigkeiten extrem aggressiv, man darf ihn nicht anschauen / ansprechen und schon garnicht im selben Raum sein wie er. Er muss wirklich weg. Aber logischerweise will er aus Hotel Mama nicht ausziehen, folglich geht er auch nicht einfach. Es muss doch irgendeine Möglichkeit geben, ihn aus dem Haus zu entfernen? Unterhaltszahlungen sind wieder eine andere Geschichte - es geht nun erstmal wirklich nur um die räumliche Entfernung. Vielleicht hat da jemand von euch Erfahrung?

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Ich möchte meinen Sohn aus der Wohnung werfen

Falls Dein Sohne nicht namentlich im Mietvertrag genannt ist, hast Du prinzipiell das Recht, Deinen volljährigen Sohn vor die Tür zu setzen. Im Fachjargon erteilst Du Ihm damit ein Hausverbot .

Steht er im Mietvertrag namentlich drinne, wohnt er in der Wohnung offiziell und hat die gleichen Rechte wie Du ( eben dort zu wohnen ) .

Alternativ kannst Du auch ausziehen ( also die Wohnung kündigen ) und ihm beim Umzug einfach nicht mitnehmen.

Nehme ihn im ersten Schritt doch erst einmal "Annehmlichkeiten" weg , wie z.B. "Taschengeld" , "Wäsche waschen" , "Sachen kaufen" usw.

Damit merken Kinder häufig, das sich etwas ändert.

Ich möchte meinen Sohn aus der Wohnung werfen

Ich kann deine Situation gut verstehen, rate dir aber nichts spontan aus einem Gefühl oder einer Enttäuschung heraus zu tun. Dafür ist es wichtig klare Verhältnisse zu schaffen und dir Hilfe zu holen. Natürlich kannst du ihn einfach rauswerfen aber dann ist euer Verhältnis arg ramponiert und ob sich das dann noch mal verbessert steht in den Sternen.

Ich kann dir nur empfehlen dich kompetent beraten zu lassen, die AWO, Caritas, Diakonie usw bieten oft Hilfestellung in schwierigen Lebenssituationen.

Ich möchte meinen Sohn aus der Wohnung werfen

Zuerst solltest Du - wenn es möglich - die aggressiven Angriffe Deines Sohnes sofort in kurzen Worten dokumentieren mit Datum. Dann hast Du etwas in der Hand, wenn Du das Familiengericht anrufst. Das ist nämlich der zweite Schritt. Ich würde mir auf jeden Fall Unterstützung beim einem Fachanwalt holen. Der hat bessere Karten beim Familiengericht.

Leider kann die Polizei nur eingreifen, wenn es zu tätlichen Auseinandersetzungen kommt. Nicht prophylaktisch und damit meistens zu spät.

Ein anderer Gesichtspunkt, den Du vielleicht bedenken sollst: Falls Dein Sohn randaliert und Du die Polizei rufst, Dein Sohn auch gegenüber diesen extrem aggressiv wird, werden sie ihn mitnehmen und u.U.ambulant in die Psychiatrie einweisen.Vielleicht bekommt er dort Hilfe. Das musst Du entscheiden.

Auch dafür wären Deine Aufzeichnungen hilfreich.

Bei Volljährigen drückt sich erfahrungsgemäss das Jufgendamt wo es geht.

Von alleine ändert sich dieser Zustand leider nicht.

Alles Gute

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Ich möchte meinen Sohn aus der Wohnung werfen

Ohne vorherige rechtliche Schritte wird da nichts gehen fürchte ich.

Du mußt ihn "rausklagen", wie das so schön heißt. Allerdings mußt Du damit rechnen, daß die anfallenden Anwalts- und ggf. Gerichtskosten an Dir klebenbleiben.

Ich möchte meinen Sohn aus der Wohnung werfen

Topnutzer im Thema Polizei

Ja, mit der Polizei rauswerfen lassen bei der nächsten Bedrohung - die erteilt ihm dann ein Kontaktverbot/ Betretungsverbot bis das beim Amtsgericht durch ist.

Halt er sich nicht dran? Dann

https://www.pnp.de/lokales/landkreis-rottal-inn/simbach/Nach-Betretungsverbot-Sohn-bricht-bei-eigenen-Eltern-ein-2827965.html

Schlösser auswechseln !assen, konsequent die Polizei rufen, wenn er wieder kommt und herein will.

Die sperrt ihn dann auch mal weg, wenn er denen gegenüber auch so auftritt.

Finanziell:

Bis 25 liegt er leider auf deiner Tasche, aber das kann man stemmen.

Der Unterhalt liegt bei Volljährigen bei 860 €, da wird das Kindergeld aber reingerechnet, so dass sich gut 640 Euro ergeben.

Mehr muss der Spass nicht kosten!

Grundsätzlich immer die Polizei rufen, nie wieder ins Haus lassen!

Spucke (DNA) mit Desinfektionsmittel entfernen?

Hallo zusammen,

Mein Problem ist folgendes eine Nachbarin in unserem Haus hat gestern Abend Anzeige wegen Sachbeschädigung erstattet weil ein Unbekannter auf ihre Wohnungstüre gespuckt hat.

Heute vormittag kam mein Kumpel und ebenfalls Nachbar zu mir, und hat mir gesagt das sein Sohn (8) das gewesen sei weil die Nachbarin ihn wieder mal arg beschimpft hätte, und was er denn jetzt machen soll, weil die besagte Nachbarin ohnehin eine totale Furie ist die immer nur darauf wartet das sie jemanden wegen irgendwas drankriegen kann, und sie daher der Sache auf jeden Fall nachgehen werde. Und wenn das rauskommt ist sein Ruf im Haus klarerweise ruiniert. Also gestehen kommt nicht in Frage.

Also dachten wir uns wir müssen die "Beweise" vernichten, und sind jetzt gerade vorhin mit Küchenrolle, Gummihandschuhen und einer Sprühflasche Kodan Forte (das ist zwar ein Hautdesinfektionsmittel denke aber das sollte sich aufs gleiche kommen wie Sterilium), ausgerückt und haben die Sauerei entfernt, um gleichsam auch den Schaden wieder gut zu machen.

Um nun endlich auf den Punkt zu kommen, denkt ihr das das ausgereicht hat um die Spuren (restlos) zu entfernen?

Denn diese Furie würde vielleicht sogar so weit gehen das sie Speichelproben von allen im Haus wohnenden verlangt!

Bzw. hat sie das ja eh schon vom Hausmeister verlangt, dieser meinte aber nur das dies zu teuer sei, und sie sich an die Hausverwaltung wenden soll.

Abschließend noch die Frage wie ist das denn wirklich so mit Speichel also DNA Proben? Ich meine hätte sie denn wirklich ein Recht darauf das zu verlangen? Jetzt mal unabhängig davon wer dafür bezahlt.

Oder würde die Polizei das ohnehin gar nicht machen, weil es sich ich sag mal in Relation zu Verbrechen gesehen ja nur um eine Bagatelle handelt? Und ich meine nimmt die Polizei sowas denn überhaupt als Sachbeschädigung auf? Denn so wie ich das sehe entsteht durch ein bisschen Spucke auf einer Tür ja nun wirklich kein Schaden. zumal wir das in 5 minuten bereinigt hatten.

Andererseits müsste es ja nicht mal die Polizei sein die das macht, gibt ja auch so Privatdetektive die sowas durchführen. Ich trau dieser Person alles zu!

Aber ja genug davon, ich hoffe wirklich das jemand von euch mir da weiterhelfen kann.

Schöne Ostern, LG Heinrch

Trotz dem Wunsch meiner Freundin gerichtet an die Polizei, gegenüber dem Mann nicht ihren Namen zu sagen hat der Beamte dies trotzdem getan und er weiß jetzt dass sie die Polizei gerufen hat. Sie hat natürlich jetzt total Angst, da sie alleine lebt.

Die Polizei ist mit einer Verwarnung wieder abgezogen nachdem sowohl der Mann und seine Partnerin behauptet haben es wäre nichts passiert. Ich selbst habe auch schon deren Geschrei mitbekommen als ich im Haus zu Besuch war.

Der Mann ist durchaus gewaltbereit. Es wurde auch schon einmal die Polizei gerufen als er einem Nachbar mit einem Küchenmesser hinterher gelaufen sein soll. Woran kann man sich noch wenden wenn die Polizei in der Situation anscheinend unfähig ist die Sicherheit in der Nachbarschaft zu gewährleisten?

Kann man eine volljährige einweisen lassen?

Hallo, ich bin 18 jahre alt, schwanger und habe extreme Probleme mit meiner Familie seit klein auf. Meine Eltern machen mich einfach psychisch fertig und sehen das nicht, dann stellen sie mich als monster da. Meine Eltern sind seit ich 3 bin getrennt, trotzdem holt meine Mutter meinen vater jeden tag zu uns.
Seit 18 jahren muss ich täglich mit anhören, wie sie streiten obwohl sie getrennt sind! Ich habe oft meiner Mutter gesagt sie soll aufhören meinen vater zu holen, da mich das auch mit 18 belastet wenn ich mit schreienden Eltern wach werde, aber sie nimmt mich nie ernst.

Ich wurde als kind meiner Mutter auch weg genommen vom amt, sie entführte mich in ihre heimat wo wir in armut leben mussten. In der Pubertät und bis jetzt hat man mir alles verboten und ich durfte bloß nicht mit jungs reden, wurde massiv kontrolliert usw. Meine Mutter hat mich mit 14-15 in eine geschlossene gesteckt da ich aggressiv wurde und nicht zur schule ging, wegen mobbing. Übrigens hat meine Mutter mich gegen meinen willen zum austragen des Kindes gedrängt. Ich bereue es nicht das kind behalten zu haben, aber sie hatte kein recht dazu und ich bin überfordert. Ich habe einen Platz in einer Mutter kind Einrichtung und ziehe in 1 woche aus.

Gestern ist es aber zuhause eskaliert. Meine Eltern streiteten, und als ich mich einmischte schrie meine Mutter mich total an während ich wehen hatte. Da sind mir die Sicherungen durch gebrannt. Vor allem weil sie ständig behauptet mir nie was angetan zu haben und ich verrückt sei. Habe auf sie eingeprügelt, getreten usw. sie hat einen geprellten arm, ne geprellte nase, blaue flecken und dazu noch ein kaputtes handy jetzt. Sie war über nacht bei meinem vater und war auch im Krankenhaus. Heute kam sie dann heim, und meinte sie war in der Psychiatrie und beim Jugendamt und hat gebeten das man mich einweist, behauptet ich sei psychisch krank und man soll mir meine Tochter weg nehmen, da ich sie misshandeln werde. Ich würde mein eigenes kind niemals anfassen. Aus panik dass man mir wegen ihr das kind weg nimmt, habe ich nochmal auf sie eingeprügelt. Ich wusste einfach nicht weiter. Sie ist jetzt wieder zu meinem Vater. Meine frage, kann sie mich tatsächlich mit 18 jahren einweisen? Das macht mir jetzt total angst, da sie es ja schon mal geschaft hat als ich 14 war. Vor allem hab ich angst um mein kind. Aber das Jugendamt weiß eigentlich das ich ein platz in einer Einrichtung habe und meine Mutter selber nicht ganz richtig tickt. Von mir aus soll sie mich gern anzeigen, aber sich nicht in das leben von mir und meinem Kind einmischen und mich als krank darstellen!

Ich möchte meinen Sohn aus der Wohnung werfen