Woher bekomme ich die Sozialversicherungsnummer meines Kindes?

Die Vergabe einer Rentenversicherungsnummer erfolgt nur in folgenden Fällen zwingend:

• An rentenversicherte Personen oder
• wenn die Bildung einer Krankenversichertennummer der gesetzlichen Krankenkassen auf der Basis einer Rentenversicherungsnummer erfolgen soll (§ 290 Abs. 1 SGB V); in einem solchen Fall wäre die Vergabe einer Rentenver-sicherungsnummer sogar schon an Neugeborene zulässig. Für privat Krankenversicherte - also in Ihrem Fall - gilt dies allerdings nicht.

Darüber hinaus darf die Datenstelle der Träger der Rentenversicherung (DSRV) in Würzburg (Berner Str. 1, 97084 Würzburg, Telefon: 0931 60020) eine Rentenversicherungsnummer nur vergeben, wenn dies zur personenbezogenen Zuordnung von Daten für die Erfüllung einer Aufgabe nach dem Sozialgesetzbuch erforderlich ist. Ihren Angaben kann ich einen solchen Fall nicht entnehmen; ich empfehle Ihnen, gegebenenfalls mit der DSRV Kontakt aufzunehmen.

[Dieser Beitrag wurde 1mal bearbeitet, zuletzt am 10.12.2018, 17:11 Uhr]

Die Sozialversicherungsnummer ist für jeden Bundesbürger individuell und einmalig. Erfahren Sie, wie sich die VSNR zusammensetzt, woher Sie Ihre Versicherungsnummer bekommen und was die Zahlenkombination bedeutet.

Sozialversicherungsnummer beantragen

Sozialversicherungsnummer beantragen © dpa

Düsseldorf Der Aufbau der Sozialversicherungsnummer, oder auch kurz Versicherungsnummer (VSNR), ist auf den ersten Blick keinesfalls selbsterklärend. Dabei setzt sich die Sozialversicherungsnummer einheitlich zusammen. Doch wofür stehen die einzelnen Stellen der Nummer? Wo beantrage ich meine Sozialversicherungsnummer und wo genau ist diese einzusehen, fragen sich viele Arbeitnehmer. Denn fast niemand hat diese Nummer auswendig oder weiß genau, wofür sie da ist.

Lesen Sie hier alle wichtigen Informationen über den Aufbau, den Zweck und die Besonderheiten der VSNR und erfahren Sie woher Sie die Sozialversicherungsnummer bekommen.

Sozialversicherungsnummer 2022 beantragen – die Versicherungsnummer im Überblick

Was ist eine Sozialversicherungsnummer?

Eines direkt vorweg: Im ureigenen Sinne gibt es in der Bundesrepublik Deutschland aus datenschutzrechtlichen Gründen keine Versicherungsnummer, die für alle Sozialversicherungssysteme gültig wäre. Eine allgemeine Sozialversicherungsnummer existiert demnach in Deutschland also nicht.

Wo steht meine Sozialversicherungsnummer?

  1. Kontaktieren Sie die Deutsche Rentenversicherung direkt per E-Mail – Sie werden Ihre Sozialversicherungsnummer aus Sicherheitsgründen allerdings nicht sofort erhalten, sondern erhalten sie per Post.
  2. Melden Sie sich unter der Servicetelefonnummer 0800-1000 4800 der Rentenversicherung. Die Servicenummer ist kostenfrei.
  3. Auch Ihre Krankenkasse kann Ihnen die Sozialversicherungsnummer mitteilen. Weisen Sie sich mit dem Personalausweis in einer Filiale Ihrer Krankenkasse aus. Die Mitarbeiter können Ihnen dann beim Herausfinden der Sozialversicherungsnummer weiterhelfen.

Erklärung/Definition der Sozialversicherungsnummer

Jeder deutsche Staatsbürger, der einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht, hat eine individuelle zwölfstellige Sozialversicherungsnummer. Die Sozialversicherungsnummer wird von den Trägern der Rentenversicherung beim ersten Eintreten in eine berufliche Tätigkeit – egal ob Praktikum, Ausbildung oder Festanstellung – vergeben und besteht sowohl aus Zahlen als auch aus Buchstaben.

Die Kombination setzt sich dabei aus dem Geburtsdatum sowie dem Vor- und Nachname zusammen. Die Sozialversicherungsnummer dient dabei der eindeutigen Identifikation von Personen in der Sozialversicherung.

Die Sozialversicherungsnummer im Überblick – alles Wichtige zur VSNR auf einen Blick

  • Bei der Sozialversicherungsnummer handelt es sich immer um eine zwölfstellige Nummer.
  • Die Sozialversicherungsnummer gilt bis ans Lebensende und bescheinigt die Zugehörigkeit zur Sozialversicherung.
  • Die Sozialversicherungsnummer ist sowohl im Sozialversicherungsausweis, als auch in der Renteninformation zu finden.
  • Die Sozialversicherungsnummer ist nach einem einheitlichen Prinzip aufgebaut. So ist beispielsweise auch das eigene Geburtsdatum Teil der Zahlenkombination, aus der sich die Sozialversicherungsnummer zusammensetzt.
  • Im Normalfall – sofern nicht aktiv eine Änderung der VSNR beantragt wird – bleibt die Sozialversicherungsnummer bis zum Lebensende gleich.
  • In Deutschland existiert im ureigentlichen Sinne keine Sozialversicherungsnummer, die für alle Sozialversicherungssysteme gleich wäre. Demnach ist die Sozialversicherungsnummer keine für alle Versicherungssysteme allgemein gültige Nummer.
  • Der Arbeitgeber braucht die Sozialversicherungsnummer zur korrekten Verrechnung der Versicherungsbeiträge.

Wofür benötigt man die Sozialversicherungsnummer?

Die Sozialversicherungsnummer dient der Identifikation einer natürlichen Person, die in der gesetzlichen Rentenversicherung in der Bundesrepublik Deutschland ist. Durch diese Identifikation lassen sich Rückschlüsse auf unterschiedliche Merkmale des Versicherten – beispielsweise über seinen Versicherungsverlauf – ziehen. In der Sozialversicherungsnummer werden alle Daten hinterlegt, die für spätere Ansprüche von Bedeutung sind.

Dazu gehören unter anderem:

  • Die Ausbildungszeit einer Person
  • Die geleisteten Berufsjahre einer Person
  • Die Elternzeit (sofern in Anspruch genommen)
  • Phasen, in denen eine Person Angehörige pflegt

Welchen Zweck erfüllt die Sozialversicherungsnummer?

Die Sozialversicherungsnummer dient in erster Linie dem Nachweis einer Mitgliedschaft im deutschen Sozialversicherungssystem. Darüber hinaus soll durch die Versicherungsnummer beispielsweise aber auch ein unberechtigter Bezug von Sozialleistungen oder auch Schwarzarbeit unterbunden werden.

Wo kann ich meine Sozialversicherungsnummer beantragen?

Eine Beantragung der Sozialversicherungsnummer ist nicht notwendig, da diese dem Versicherten automatisch zugesendet wird, sobald erstmals einer versicherungspflichtigen Tätigkeit nachgegangen wird.
Bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit wird dem jeweiligen Arbeitnehmer sein Sozialversicherungsausweis in Form eines Schreibens zugesendet, auf dem auch die Sozialversicherungsnummer eingetragen ist. Wurde die Erwerbstätigkeit bereits angetreten, die Sozialversicherungsnummer allerdings noch nicht zugeschickt, kann die Versicherungsnummer auch bei der zuständigen Rentenversicherungsanstalt in Erfahrung gebracht werden.

Was ist der Sozialversicherungsausweis und wo steht meine Sozialversicherungsnummer?

Vor dem Jahr 2011 hatte jeder deutsche Staatsbürger, der einer versicherungspflichtigen beruflichen Tätigkeit nachgegangen ist, einen Sozialversicherungsausweis. Das hat sich nach 2011 grundlegend geändert, da der eigentliche Sozialversicherungsausweis abgeschafft und durch ein persönliches Schreiben ersetzt wurde. Seitdem bekommt man nach der Aufnahme der ersten Arbeitsstelle per Schreiben des zuständigen Rentenversicherungsträgers seine Sozialversicherungsnummer mitgeteilt. Das 2011 eingeführte Schreiben wird heute allerdings weiterhin als Sozialversicherungsausweis bezeichnet, auch wenn es dies im eigentlichen Sinne nicht ist.

In dem Schreiben finden Sie folgende wichtige Informationen:

  • Die Ausweisnummer
  • Die persönliche Rentenversicherungsnummer beziehungsweise die Sozialversicherungsnummer. Die Nummer ist im Sozialversicherungsausweis unter den persönlichen Angaben zu finden.
  • Vor- und Nachname der betroffenen Person, sowie – sofern vorhanden – der akademische Grad.
  • Der Geburtsname

Info: Neben diesen oben aufgeführten Angaben, stehen im Sozialversicherungsausweis aufgrund einer gesetzlichen Regelung keine weiteren persönlichen Daten.

Besteht beim Sozialversicherungsausweis eine Mitführungspflicht?

Nein, eine solche Pflicht besteht nicht. Der Sozialversicherungsausweis und somit Ihre Sozialversicherungsnummer ist nicht verpflichtend mitzuführen. Zwar gilt der Sozialversicherungsausweis prinzipiell als gültiges Ausweisdokument, eine generelle Mitführungspflicht besteht hier jedoch nicht. 

Vor dem Jahr 2009 mussten einige Berufsgruppen den Sozialversicherungsausweis vorzeigen. Das galt beispielsweise für Arbeitnehmer des Baugewerbes oder der Fleischwirtschaft. Auch diese Mitführungspflicht gibt es heute nicht mehr.

Wie ist die Sozialversicherungsnummer aufgebaut?

Die Sozialversicherungsnummer besteht immer aus insgesamt zwölf Stellen – elf Ziffern sowie ein Buchstabe. Der Aufbau einer jeden Sozialversicherungsnummer ist nach dem immer selben Prinzip geregelt.

Die ersten beiden Stellen der Sozialversicherungsnummer ist die Bereichsnummer des Rentenversicherungsträgers, der die Nummer vergeben hat. Darauf folgen die persönlichen Angaben zum Geburtsdatum (TTMMJJ).

An der neunten Stelle der Sozialversicherungsnummer steht der Anfangsbuchstabe des jeweiligen Geburtsnamens.

Die Stellen 10 und 11 sind hingegen für die Seriennummer reserviert, die das Geschlecht der Person angibt. Bei Männern handelt es sich hier um eine Ziffer zwischen 00 und 49 und bei Frauen um eine Ziffer zwischen 50 und 99.

Die letzte Stelle der Sozialversicherungsnummer ist die sogenannte Prüfziffer. Der Aufbau der Sozialversicherungsnummer ist in § 147 SGB VI geregelt. Die Einzelheiten der Nummer sind in § 2 der „Verordnung über die Versicherungsnummer, die Kontoführung und den Versicherungsverlauf in der gesetzlichen Rentenversicherung“ geregelt.

Das bedeuten die einzelnen Stellen der Sozialversicherungsnummer

Stelle in der VSNRBedeutungBeispiel
1-2Nummer des Rentenversicherungsträgers04
3-4Geburtstag des Versicherten26
5-6Geburtsmonat des Versicherten08
7-8Geburtsjahr des Versicherten87
9Anfangsbuchstabe GeburtsnameM
10-11

Seriennummer

00-49 = männlich

50-99 = weiblich oder unbestimmtes Geschlecht

08
12Prüfziffer0

Das sind die Bereichsnummern der einzelnen Rentenversicherungsträger

02Deutsche Rentenversicherung Nord (Mecklenburg-Vorpommern)
03Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (Thüringen)
04Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (Brandenburg)
08Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (Sachsen-Anhalt)
09Deutsche Rentenversicherung Mitteldeutschland (Sachsen)
10Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (Hannover)
11Deutsche Rentenversicherung Westfalen
12Deutsche Rentenversicherung Hessen
13Deutsche Rentenversicherung Rheinland (Rheinprovinz)
14Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd (Oberbayern)
15Deutsche Rentenversicherung Bayern Süd (Niederbayern-Oberpfalz)
16Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz
17Deutsche Rentenversicherung Saarland
18Deutsche Rentenversicherung Nordbayern (Ober- und Mittelfranken)
19Deutsche Rentenversicherung Nord (Hamburg)
20Deutsche Rentenversicherung Nordbayern (Unterfranken)
21Deutsche Rentenversicherung Schwaben
23Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (Württemberg)
24Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg (Baden)
25Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (Berlin)
26Deutsche Rentenversicherung Nord (Schleswig-Holstein)
28Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
29Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover (Braunschweig)
38Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Wirtschaftsbereich Bahn)
39Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Wirtschaftsbereich Seefahrt)
40Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen
42-79Deutsche Rentenversicherung Bund (Die Bereichsnummern entsprechen den Bereichsnummern des Gebietes des Regionalträgers plus 40)
80Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Berlin, Bremen, Hamburg, Niedersachsen, Westfalen und Schleswig-Holstein)
81Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Hessen und Rheinprovinz)
82Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Baden-Württemberg, Bayern, Rheinland-Pfalz und Saarland)
89Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen-Anhalt, Sachsen und Thüringen)

Wann brauche ich meine Sozialversicherungsnummer?

Der Arbeitgeber muss bei der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung eines Arbeitsnehmers die Sozialversicherungsnummer für die Anmeldung bei den Trägern der Sozialversicherung angeben. Der Arbeitnehmer selbst muss hingegen nicht aktiv werden. Darüber hinaus ist die Sozialversicherungsnummer auch bei anderen Vorgängen in Zusammenhang mit der Sozialversicherung notwendig. Sie wird beispielsweise verlangt, wenn sich ein Arbeitnehmer arbeitslos melden muss. Aber auch bei der Beantragung von Altersteilzeit, der Erwerbsminderungsrente oder der Hinterbliebenenrente bedarf es der Angabe der Sozialversicherungsnummer. Die Versicherungsnummer gehört – mit der Krankenversichertennummer und der Steueridentifikationsnummer (Steuer-ID) – zu den wichtigsten Identifikationsnummern eines deutschen Staatsbürgers.

Kann ich meine Sozialversicherungsnummer ändern?

Nein, grundsätzlich lässt sich die Sozialversicherungsnummer nicht ändern. In wenigen Ausnahmefällen kann die Sozialversicherungsnummer allerdings geändert beziehungsweise in neuer Form vergeben werden.
Eine solche Änderung der Versicherungsnummer ist beispielsweise dann möglich, sollte das Geburtsdatum falsch angegeben sein oder aber eine Personenstandsänderung nach dem Transsexuellengesetz stattgefunden haben.

Auch im Falle einer doppelten Vergabe der VSNR durch die Behörde ist eine Änderung der Sozialversicherungsnummer möglich. In diesem seltenen Fall wird die verwendete Nummer aus dem Register genommen und der Betroffene erhält eine neue Versicherungsnummer.

Was ist zu tun wenn ich meinen Sozialversicherungsausweis verlegt oder verloren habe?

Sollte man den Sozialversicherungsausweis verloren oder verlegt haben, gibt es schnelle Abhilfe. Bei Verlust der Unterlagen kann ein neuer Sozialversicherungsausweis online oder bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Aber auch bei der Krankenkasse lässt sich die Sozialversicherungsnummer neu beantragen. Grundsätzlich gilt aber, dass der Sozialversicherungsausweis ein überaus wichtiges Dokument ist und dieser auch dementsprechend behandelt werden sollte.

Was Kosten es einen neuen Sozialversicherungsausweis zu beantragen?

Wer seinen Sozialversicherungsausweis verliert, kann kostenlos einen neuen Ausweis beantragen. Sollte man den verloren geglaubten Ausweis allerdings später wiederfinden, muss der neu beantragte Sozialversicherungsausweis aber zurückgeschickt werden.

Brauche ich die Sozialversicherungsnummer wenn ich Sozialleistungen in Anspruch nehmen muss?

Ja, in diesem Fall wird die Versicherungsnummer zwingend benötigt. Denn die bezogenen Sozialleistungen werden unter der jeweiligen Nummer gespeichert – so beispielsweise beim Bezug von Arbeitslosengeld. Auf diese Weise soll der Missbrauch von Sozialleistungen unterbunden werden.

Ist eine Änderung der Sozialversicherungsnummer durch einen Umzug möglich?

Nein, eine Änderung des Wohnortes ist kein Grund für eine Änderung beziehungsweise Neuvergabe der Sozialversicherungsnummer. Denn die ersten beiden Ziffern der Sozialversicherungsnummer beziehen sich nicht auf den Wohnort des Versicherten, sondern auf den jeweiligen Rentenversicherungsträger, der bei der Ausstellung zuständig war.

Welche Kürzel und Umschreibungen beziehen sich auf die Sozialversicherungsnummer?

In vielen Dokumenten ist nicht immer direkt von der Sozialversicherungsnummer die Rede, oftmals werden andere Umschreibungen oder Kürzel herangezogen. Wenn zum Beispiel von „VSNR“, „SVNR“, „VNR“ oder „SV-Nummer“ die Rede ist, wird nach der Sozialversicherungsnummer gefragt.

Sozialversicherungsnummer gleich Rentenversicherungsnummer?

Wie bereits eingehend erwähnt, existiert in Deutschland im ureigentlichen Sinne keine Sozialversicherungsnummer, die für alle Sozialversicherungssysteme gültig wäre. Dieser Umstand bringt auf der einen Seite zwar den Vorteil mit sich, dass Versicherte eine gewisse Anonymität bewahren können, auf der anderen Seite können die unterschiedlichen Versicherungsnummern aber für Verwirrung sorgen.
Die Rentenversicherungsnummer wird oftmals zur einheitlichen Identifikation eingesetzt. Die Nummer ist demnach in ihrer Bedeutung als ein Synonym zur Sozialversicherungsnummer anzusehen und somit mit der Sozialversicherungsnummer identisch.