Wie viel Pause steht mir nach 5 Stunden Arbeit zu?

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Wer hart arbeitet, der muss auch eine Pause einlegen dürfen. Diese Kernaussage ist menschlich gesehen zwar absolut nachvollziehbar, doch gibt es diesbezüglich nicht selten zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer Diskrepanzen. Wie in kaum einem anderen Bereich des Arbeitsrechts haben sich jedoch im Verlauf der Zeit gewisse Ansichten unter den Arbeitnehmern etabliert, welche jedoch jeder rechtlichen Grundlage entbehren. Fakt ist jedoch, dass die Pausenregelung eindeutig im Arbeitsvertrag, der zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen wird, geregelt sein muss. Findet sich eine derartige ausdrückliche Regelung nicht in dem Arbeitsvertrag, so gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Da jedoch nicht jeder Arbeitnehmer genau weiß, wie diese gesetzlichen Bestimmungen definiert sind, ist eine vorherige Information unerlässlich. In vielen Betrieben muten die Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern Umstände zu, die eben jener gesetzlichen Regelung widersprechen bzw. diese bis zum äußersten Rahmen ausreizen.

Wie lange ist eine durchgängige Arbeitszeit ohne Pause überhaupt erlaubt?

Wie viel Pause steht mir nach 5 Stunden Arbeit zu?
Arbeiten ohne Pausen ist längst zum leidlichen Alltag unter deutschen Arbeitnehmern/innen geworden. Der Druck durch den Arbeitgeber und das stetig steigende Arbeitspensum sorgt dafür, dass schnell auf Pausen verzichtet wird oder diese kürzer ausfallen als erlaubt. Doch was ist wirklich erlaubt? Wann muss eine Pause gemacht werden? Wie lange muss eine Pause sein? Wie lange darf am Stück durchgearbeitet werden? Symbolfoto: ronstik/Bigstock

In vielen Betrieben, gerade im produzierendem Gewerbe, arbeiten die Arbeitnehmer im sogenannten Akkord. Die ständige Präsenz der Arbeitnehmer ist erforderlich, damit die produzierenden Maschinen nicht stillstehen und die Produktion zum Erliegen kommt. 12 Stunden Schichten sind in diesem Bereich für den Arbeitnehmer keine Seltenheit, doch gibt es auch in diesen Schichtsystemen eine klare gesetzliche Pausenvorschrift. Die Länge der Pause ist abhängig von der Länge der geleisteten Arbeitszeit und auch für den Zeitraum der Pause gibt es gesetzliche Regelungen. Von diesen Regelungen darf ein Arbeitgeber jedoch abweichen, allerdings muss diese Abweichung vorher mit dem Arbeitnehmer abgestimmt sein.

Arbeitnehmern ist es nicht erlaubt, einen längeren Zeitraum als 6 Stunden ohne eine Pause zu arbeiten. Sind die 6 Stunden Arbeit absolviert, ist ein Arbeitnehmer zu einer Pause von 30 Minuten verpflichtet. Weicht der Arbeitgeber hiervon ab, so verlängert sich die Pausenzeit entsprechend. Nach 9 geleisteten Arbeitsstunden steht dem Arbeitnehmer eine Pause von 45 Minuten zu. Obgleich die Mittagspause in Deutschland für gewöhnlich auf die Zeitspanne 11:30 Uhr bis 13:30 Uhr gelegt ist, wird sie dennoch von dem Arbeitgeber festgelegt.

Keine Mittagspause, aber dafür früher Feierabend?

Die Äußerung, dass ein Arbeitnehmer – sofern er auf seine Mittagspause verzichtet – früher in den Feierabend gehen kann, gehört zu eben jenen Aussagen, die weit verbreitet sind. Was sich auf den ersten Blick als gar nicht so schlecht für den Arbeitnehmer definiert ist jedoch nach dem Arbeitsschutzgesetz, kurz ArbZG, überhaupt nicht zulässig. Das ArbZG regelt im Hinblick auf den Arbeitnehmerschutz unter Berücksichtigung der Sicherheit und Gesundheit die maximal zulässige Arbeitszeit sowie die arbeitsfreien Zeiten nebst der Feiertags- und Sonntagsruhe. Dieses Gesetz kennt natürlich auch Ausnahmesituationen. Diese Ausnahmesituationen gelten für besondere Fälle und dürfen nicht zum Regelfall verkommen.

Auf der Grundlage des § 4 Arbeitsschutzgesetz muss nach sechs Stunden Arbeit eine Pause von einer halben Stunde eingelegt werden, nach neun Stunden sind es 45 Minuten. Diese Pause muss jedoch nicht zwingend an einem Stück absolviert werden, da auch eine Stückelung rechtlich gesehen zulässig ist. Wichtig hierbei ist jedoch auch die Regelung zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer, welche sich aus dem Tarifvertrag oder alternativ auch den Betriebsvereinbarungen heraus ergeben. Der § 7 ArbZG kennt beispielsweise Sonderformen der Pausenregelung in Betrieben mit Schichtmodellen.

Darf der Chef die Pause verwehren oder eine Arbeit während der Pause verlangen?

Wie viel Pause steht mir nach 5 Stunden Arbeit zu?
Die Last der Arbeit wächst, nicht selten verzichten Arbeitnehmer auf ihre zustehenden Pausen. Aber was sagt das Arbeitszeitgesetz zur Pausenregelung? Symbolfoto: Poznyakov/Bigstock

Es gibt zwar immer wieder Chefs und Vorgesetzte, die ihre auf den Arbeitnehmer übertragene Arbeit am Liebsten sofort erledigt haben wollen. Die Pausen sind hierbei oftmals ein Ärgernis, da sich die Effizienz eines Arbeitnehmers – zumindest aus der Sicht des Arbeitgebers – steigern lässt, wenn der Arbeitnehmer keine Pause macht. Dies ist jedoch rechtlich nicht zulässig. Ein Arbeitgeber ist auf der Grundlage des ArbZG verpflichtet, seinem Arbeitnehmer die Pause zu erlauben. Der Umfang der Pause kann jedoch von dem Chef eigenständig geregelt werden, sofern der Arbeitgeber die gesetzlichen Mindestvorgaben nicht unterschreitet. Längere Pausenzeiten sind durchaus gesetzlich zulässig, auch wenn kaum ein Arbeitgeber dies wirklich vornimmt. In Schichtbetrieben ist überdies auch die Pausenzeit zwischen zwei Schichten von besonderer Bedeutung. Diese Pausenzeit ist als Ruhezeit definiert und darf nach dem Ende der Schicht bis zum Beginn der nächsten Schicht nach § 5 ArbZG 11 Stunden nicht unterschreiten. Diese Regelung stellt gerade Schichtbetriebe mit engem Personalbestand vor große Herausforderungen. Es gibt diesbezüglich jedoch Sonderregelungen, die von vielen Unternehmen aus gewissen Branchen auch genutzt werden.

Die Sonderregeln

Von der Minimumruhepause zwischen zwei Schichten sind gewisse Branchen oder auch gewisse Berufsgruppen ausgenommen. Als Beispiele hierfür gelten Industrieunternehmen oder auch Krankenhäuser nebst dem Pflegebereich. Auch Angestellte in leitenden Funktionen oder Chefärzte sind von dieser Regelung ausgenommen, da es für diese Berufsgruppen mit dem § 18 ArbZG eine eigene gesetzliche Regelung gibt. Auch im öffentlichen Dienst, beispielsweise bei der Feuerwehr oder Polizei bzw. im Justizvollzug können andere Regelungen als Ruhezeit zwischen zwei Dienstschichten angewandt werden.

Ebenfalls eine Ausnahme bilden die Fahrer im Personen- oder Güterverkehr. Die Ruhe- und Lenkzeiten dürfen innerhalb eines Zeitraumes von 24 Std eine Maximalzeit von 9 Std nicht übertreffen. Hierbei gilt jedoch die tatsächliche Zeit, welche der Arbeitnehmer hinter dem Lenkrad mit seiner tatsächlichen Fahrzeit verbracht hat. Für diese Berufsgruppe gibt es auch eine andere Maximalarbeitszeit, da nach einer Zeit von 4,5 Stunden zwingend eine minimale Zeit von 45 Minuten als Pause eingelegt werden muss.

Auch Jugendliche fallen unter den Bereich der Sonderregelungen. Diese haben ihre Grundlage jedoch in dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Auf der Basis dieses Gesetzes darf die wöchentliche Arbeitszeit eines Jugendlichen nicht mehr als 40 Stunden betragen, wobei die Woche von Montag bis Freitag gilt. Auch bei Jugendlichen gilt, dass nach einer Zeit von 4,5 Stunden eine minimale Pausenzeit eingelegt werden muss. Diese Pause beträgt 15 Minuten. Sofern der Jugendliche jedoch täglich eine Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden absolviert besteht ein Anspruch auf eine Pause von mindestens 30 Minuten. Übersteigt die tägliche Arbeitszeit 6 Stunden, so ist ein Anspruch von 60 Minuten Pause gegeben.

Sofern zwischen Ihnen und Ihrem Chef Uneinigkeit darüber vorherrscht, welche Pause Ihnen zusteht, kann eine anwaltliche Beratung Licht ins Dunkel bringen. Einige Vorgesetzte versuchen gern, den Arbeitnehmer unter Druck zu setzen. Wir stehen in solchen Fällen sehr gern für Sie zur Verfügung und sind Ihnen dabei behilflich, Ihr Recht auf der Grundlage des Gesetzes einzufordern.