Was zahlt die krankenkasse nach 6 wochen krankheit

Wenn Sie bei der Rentenversicherung Übergangsgeld beantragen, senden Sie uns bitte das Formular G0518 an

Techniker Krankenkasse
20908 Hamburg

Wir füllen es für Sie aus und schicken es anschließend direkt an die Rentenversicherung. Das Formular erhalten Sie zusammen mit allen Antragsunterlagen von Ihrem Rentenversicherungsträger.

Viele Arbeitnehmer sind verunsichert, wenn sie krank werden. Denn viele wissen nicht, wie es finanziell bei ihnen weiter geht: Wie lange zahlt der Arbeitgeber den Lohn oder das Gehalt? Wann bekommen sie Krankengeld von der Krankenkasse und wie lange? Wir haben die wichtigsten Regeln zum Krankengeld zusammengestellt.

Was zahlt die krankenkasse nach 6 wochen krankheit

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Wenn ein Arbeitnehmer oder Auszubildender krank wird, zahlt der Arbeitgeber ihr oder ihm den Lohn oder das Gehalt weiter. Das nennt man die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Wie lange bekommen Arbeitnehmer die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Arbeitnehmer und Auszubildende erhalten die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall für sechs Wochen. Voraussetzung ist, dass das Arbeitsverhältnis bereits mindestens vier Wochen besteht.

Wer zahlt nach der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?

Wenn die Entgeltfortzahlung nach sechs Wochen endet, springt die gesetzliche Krankenversicherung ein. Sie zahlt Arbeitnehmern das Krankengeld. Dabei spielt es keine Rolle, bei welcher Krankenkasse man versichert ist, also ob bei der Barmer, der AOK oder einer anderen Kasse. Denn das Krankengeld gehört zu den Pflichtleistungen, die jede Krankenkasse leisten muss.

Unter welchen Voraussetzungen erhalten Arbeitnehmer Krankengeld?

Zu den Voraussetzungen gehört, dass Arbeitnehmer Pflichtmitglied in einer gesetzlichen Krankenkasse oder freiwillig versichert sind und so Krankengeldschutz haben. Außerdem muss ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit des Arbeitnehmers lückenlos bescheinigen, dieser muss die Krankschreibung schnell bei der Krankenkasse einreichen. Dafür hat man eine Frist von einer Woche, nachdem man arbeitsunfähig geworden ist.

Besondere Voraussetzungen gelten, wenn jemand Krankengeld erhält und verreisen möchte. Schauen Sie in unseren Beitrag zum Thema.

Krankengeld: Wann müssen Erkrankte die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen?

Spätestens am Werktag nach dem letzten Tag der Krankschreibung muss man sich von einem Arzt eine neue Krankschreibung ausstellen lassen. Samstage zählen nicht zu den Werktagen. Wer bis einschließlich Freitag krankgeschrieben ist, sollte sich spätestens am Montag eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von seinem Arzt ausstellen lassen. Viele Krankenkassen bieten inzwischen an, die Krankmeldung online hochzuladen - ein sicherer und schneller Übertragungsweg.

Arbeitnehmer sollten darauf achten, dass sie ihre Krankschreibungen lückenlos der Krankenkasse vorlegen. Sonst kann es nämlich passieren, dass die Krankenkasse unter Umständen kein Krankengeld mehr zahlt.

Ab wann und wie lange zahlt die Krankenkasse das Krankengeld?

Anspruch auf Krankengeld haben Arbeitnehmer ab dem Tag, an dem der Arzt ihre Arbeitsunfähigkeit feststellt. Wer im Krankenhaus oder in einer Vorsorge- oder Reha-Einrichtung behandelt wird, erhält Krankengeld ab dem Beginn des Aufenthaltes.
Erkrankte Arbeitnehmer erhalten von der Krankenkasse maximal 78 Wochen Krankengeld für dieselbe Krankheit innerhalb von drei Jahren.

Wem der Arbeitgeber in den ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit Entgeltfortzahlung zahlt, bekommt in dieser Zeit kein Krankengeld. Diese sechs Wochen zieht die Krankenkasse von den 78 Wochen Krankengeld ab, so dass Arbeitnehmer also in der Regel 72 Wochen lang Krankengeld erhalten.

Wie hoch ist das Krankengeld?

Das Krankengeld liegt bei 70 Prozent des Brutto-Arbeitsentgelts, aber maximal 90 Prozent des Netto-Arbeitsentgelts.

Der Anspruch auf Krankengeld erhöht sich zum Beispiel, wenn man in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit Urlaubs- oder Weihnachtsgeld bekommen hat.

Vom Krankengeld zieht die Krankenkasse Sozialversicherungsbeiträge für die Arbeitslosen-, Pflege- und Rentenversicherung ab, aber keine Beiträge für die Krankenversicherung.

Um das Krankengeld berechnen zu können, muss die Krankenkasse das regelmäßig erzielte Einkommen des Arbeitnehmers ermitteln. Dazu schreibt die Krankenkasse den Arbeitgeber an, damit dieser der Krankenkasse die Auskünfte in einer Entgeltbescheinigung erteilt.

Müssen erkrankte Arbeitnehmer das Krankengeld beantragen?

Arbeitnehmer müssen das Krankengeld bei der Krankenkasse nicht beantragen. Wenn Erkrankte aber absehen können, dass sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig erkrankt sein werden und sie die Krankenkasse nicht bereits während der Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber kontaktiert haben, kann es sinnvoll sein, sich von sich aus bei der Krankenkasse zu melden und darauf hinzuweisen. Denn die Krankenkasse braucht oft Zeit, um Informationen über das Einkommen des Arbeitnehmers einzuholen und die Höhe des Krankengeldes zu berechnen.

Wer hat keinen Anspruch auf Krankengeld?

Keinen Anspruch auf Krankengeld haben unter anderem Familienversicherte, Rentner, Bezieher von Arbeitslosengeld II und Praktikanten.

Wer zahlt, wenn das Krankengeld ausläuft?

Nach 78 Wochen endet in jedem Fall die Krankengeldzahlung. Wer darüber hinaus arbeitsunfähig ist, sollte sich arbeitslos melden - wenn sie oder er einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente hat. Ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente sollte gestellt werden, wenn man davon ausgeht, seinen Job aufgrund der Erkrankung nicht mehr ausüben zu können.

Ein Tipp: Man sollte sich frühzeitig bei der Krankenkasse danach erkundigen, wann die Zahlung des Krankengeldes endet.

Solange eine Person auf Antwort auf seinen Erwerbsminderungsrentenantrag wartet, hat sie Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Mit dem Wegfall des Krankengeldanspruchs endet grundsätzlich auch die Mitgliedschaft in der Kranken- und Pflegeversicherung. Wer dann Leistungen von der Agentur für Arbeit bezieht, ist weiter Mitglied seiner Krankenkasse.

Wer eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung erhält oder beantragt hat, kann über die Krankenversicherung der Rentner (KVdR) versichert sein.

Falls Personen keinen Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben, muss die Grundsicherung beantragt werden.

Haben Sie Fragen zum Krankengeld? Wir, der Sozialverband VdK, helfen unseren Mitgliedern gern in unseren bundesweit zahlreichen Beratungsstellen. Sie sind noch kein Mitglied? Sie können es werden - hier geht es zu den Informationen rund um die Mitgliedschaft im VdK.

Krankengeld und Arbeitslosengeld I

Die oben für erkrankte Arbeitnehmer beschriebenen Regeln für das Krankengeld greifen auch für erkrankte Bezieher von Arbeitslosengeld I (ALG I). Für ALG-I-Empfänger gilt: Sind sie arbeitsunfähig, zahlt die Agentur für Arbeit das Arbeitslosengeld zunächst sechs Wochen lang weiter. Bei ALGI-Beziehern heißt dies Leistungsfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit (nach § 146 SGB III).

Nach dieser Zeit haben ALG-I-Bezieher den Anspruch auf Krankengeld von ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Wie Arbeitnehmer, müssen dafür auch ALG-I-Bezieher bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Dazu gehört, dass ein Arzt die Arbeitsunfähigkeit des ALG-I-Beziehers bescheinigen und die Krankschreibung schnell bei der Krankenkasse vorliegen muss. Die Frist dafür beträgt wie bei erkrankten Arbeitnehmern eine Woche.

Erkrankte ALG-I-Bezieher erhalten von der Krankenkasse für höchstens 78 Wochen Krankengeld für dieselbe Krankheit innerhalb von drei Jahren. Übrigens: Erkrankte ALG-I-Bezieher erhalten Krankengeld in Höhe ihres ALG-I-Anspruchs.

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Ein gebrochenes Bein durch einen Sturz auf der Arbeit, eine Sehnenscheidenentzündung durch eine falsche Haltung der Hand im Büroalltag oder ein Bandscheibenvorfall durch zu starke Belastung des Rückens beim schweren Heben – all dies kann bewirken, dass Sie länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sind und Krankengeld beziehen müssen.

Worum handelt es sich beim Krankengeld?

Beim Krankengeld handelt es sich um eine Entgeltersatzleistung der Krankenkasse. Es beträgt zwischen 70 Prozent des Brutto- und 90 Prozent des Nettoverdienstes.

Wann besteht ein Anspruch auf Krankengeld?

Einen Anspruch auf Krankengeld haben gesetzlich Versicherte, wenn Sie arbeitsunfähig erkrankt sind und keine Entgeltfortzahlung mehr erfolgt (also nach sechs Wochen Krankheit).

Wie lange wird Krankengeld gezahlt?

Krankengeld wird innerhalb von drei Jahren für maximal 78 Wochen ausgezahlt. Antworten auf weitere Fragen, die sich Arbeitnehmer häufig beim Thema Krankengeld stellen, finden Sie hier.

Verwenden Sie den Krankengeld-Rechner!

Das Krankengeld greift dann, wenn der Arbeitgeber nicht mehr in die Pflicht genommen werden kann, das Gehalt auszuzahlen. Laut Gesetz beträgt das Krankengeld 70 Prozent des Bruttoverdienstes und darf nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes betragen.

Was zahlt die krankenkasse nach 6 wochen krankheit
Krankengeld: Ab wann bekommen Sie die Lohnersatzleistung von Ihrer Krankenkasse? In diesem Ratgeber erfahren Sie mehr darüber.

Was ist Krankengeld eigentlich? Wer kann es beantragen? Wer zahlt es? Wann wird Krankengeld ausgezahlt? Wie hoch ist es? Was kommt nach dem Krankengeld? Haben Sie dann einen Anspruch auf andere Leistungen? Mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber.

Was ist Krankengeld?

Was zahlt die krankenkasse nach 6 wochen krankheit
Krankengeld: Wie lange haben Sie einen Anspruch auf die Zahlung?

Beim Krankengeld handelt es sich um eine Entgeltersatzleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Leistung ist im Fünften Sozialgesetzbuch (SGB V) verankert. Gezahlt wird Krankengeld, wenn ein Versicherter aufgrund einer länger als sechs Wochen andauernden Krankheit arbeitsunfähig ist oder auf Kosten der Krankenkasse stationär behandelt wird.

Arbeitnehmer, die bis zu sechs Wochen am Stück pro Jahr erkranken, bekommen ihr Gehalt weiterhin vom Arbeitgeber ausgezahlt bis die Krankenkasse den Arbeitsunfähigen das sogenannte Krankengeld als Ersatzleistung zahlt.

An dem Tag, an welchem der Arzt Ihre Arbeitsunfähigkeit festgestellt hat, beginnt der Anspruch auf Krankengeld. Damit Sie Krankengeld erhalten, muss Ihr Arzt Sie ohne Unterbrechung erneut krankschreiben. Dies muss spätestens am Werktag nach dem zuletzt bescheinigten Ende der Arbeitsunfähigkeit geschehen. In diesem Zusammenhang gelten Samstage nicht als Werktage.

Beispiel: Sie sind bis einschließlich Donnerstag krankgeschrieben. Bereits am Donnerstag merken Sie, dass es Ihnen noch nicht besser geht. Sie haben in diesem Fall die Möglichkeit, am gleichen Tag oder am Freitag einen Arzt aufzusuchen, der Ihnen Ihre Arbeitsunfähigkeit länger bescheinigt.

Eine Überlappung der Krankentage ist seit dem 1. Januar 2016 nicht mehr nötig. Das Versorgungsstärkungsgesetz sorgte dafür, dass künftig weniger Menschen ihren Anspruch auf Krankengeld wegen formaler Fehler verlieren. Allerdings sollten Sie dabei dennoch beachten, dass Ihr Arzt Sie nicht rückwirkend krank schreiben kann.

Wann bekommt man Krankengeld?

Damit die Krankenkasse Krankengeld zahlt, muss ein Krankenversicherter wegen einer Krankheit arbeitsunfähig sein. Bei der Arbeitsunfähigkeit muss es sich um einen Versicherungsfall handeln. Dieser liegt vor, wenn der Versicherte aufgrund seiner Krankheit seiner zuletzt ausgeübten Tätigkeit nicht mehr nachgehen kann.

Bei Arbeitslosen liegt eine Arbeitsunfähigkeit vor, wenn diese krankheitsbedingt nicht mehr in der Lage sind, leichte Arbeiten in einem zeitlichen Umfang zu verrichten, für welchen sie sich beim Jobcenter zur Verfügung gestellt haben. Es ist dabei unerheblich, welcher Tätigkeit der Versicherte vor der Arbeitslosigkeit nachgegangen ist.

Außerdem besteht ein Anspruch auf Krankengeld gegenüber der Krankenkasse, wenn es sich bei der Arbeitsunfähigkeit um eine Folge eines Schwangerschaftsabbruchs, der nicht rechtswidrig war, oder eine durch Krankheit erforderliche Sterilisation handelt.

Was zahlt die krankenkasse nach 6 wochen krankheit
Krankengeld: Nach 6 Wochen Entgeltfortzahlung vom Arbeitgeber erhalten Sie die Leistung von der Krankenkasse.

Werden Sie auf Kosten der Krankenkasse stationär in einem Krankenhaus oder eine Vorsorge- bzw. Rehabilitationseinrichtung behandelt, haben Sie einen Anspruch auf Krankengeld, auch wenn Sie nicht arbeitsunfähig erkrankt sind.

Arbeitnehmer, die keinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung haben, können nur Krankengeld beziehen, wenn sie in einer Wahlerklärung festlegen, dass ihre Mitgliedschaft den Anspruch auf Krankengeld umfassen soll.

Bezieher von Arbeitslosengeld II (ALG 2) haben keinen Anspruch auf Krankengeld, sofern sie nicht wegen eines anderen Tatbestandes dafür versichert sind. Während der Arbeitsunfähigkeit zahlt das Jobcenter weiterhin Hartz 4. Auch Familienversicherte, die bei einer Arbeitsunfähigkeit keinen Verdienstausfall erleiden, haben keinen Anspruch auf Krankengeld.

Haben Sie einen Krankengeldanspruch für einen gesamten Kalendermonat, wird ein gesetzliches Krankengeld für 30 Tage ausgezahlt. Handelt es sich um Teilmonate, erfolgt die Zahlung vom Krankengeld für die tatsächlichen Kalendertage des Monats. Das Krankengeld von Arbeitgeber bzw. die Entgeltfortzahlung erfolgt nur für sechs Wochen andauernde Arbeitsunfähigkeit.

Ein sogenannter Auszahlschein sorgte beim Krankengeld bis 2016 dafür, dass es nicht zu lange gezahlt wird. Die Scheine erhielten Sie von der Krankenkasse oder vom behandelnden Arzt. Der Doktor bescheinigte auf dem Auszahlschein den letzten Besuch in der Praxis sowie die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit und die Diagnose. Der Auszahlschein wurde in die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung integriert.

Das Krankengeld wird dann von der Krankenkasse nur für diese Dauer übernommen. Aber wann wird das Krankengeld eigentlich überwiesen? Grundsätzlich wird das Krankengeld rückwirkend gezahlt. Nachdem Sie für das Krankengeld den Antrag ausgefüllt und abgeschickt haben, dauert es meistens nur wenige Tage, bis die Leistung auf dem Bankkonto ist.

Wie lange wird Krankengeld ausgezahlt?

Wenn Sie Krankengeld wegen derselben Erkrankung bekommen, läuft dies zunächst über einen relativ langen Zeitraum. Innerhalb von drei Jahren kann 78 Wochen bzw. 19,5 Monate lang Krankengeld von der Krankenkasse bezogen werden. Dabei gilt, dass Sie nicht am Stück krankgeschrieben sein müssen.

Die Zeiträume werden addiert. Wichtig ist dabei, dass die Arbeitsunfähigkeit durch dieselbe Krankheit entstand und bis dato nicht ausgeheilt ist. Sind Sie schon krankgeschrieben wird die Leistungsdauer des Krankengeldes nicht verlängert. Es bleibt bei 78 Wochen.

Was zahlt die krankenkasse nach 6 wochen krankheit
78 Wochen bekommen Sie Krankengeld und was passiert dann?

Während der ersten sechs Wochen der Arbeitsunfähigkeit ruht der Leistungsanspruch, da Sie eine Entgeltfortzahlung von Ihrem Arbeitgeber erhalten. Zudem ruht der Krankengeldanspruch auch, wenn Sie Arbeitslosengeld beziehen oder in Elternzeit gehen. Währenddessen erhalten Sie dementsprechend kein Krankengeld.

Dadurch verkürzt sich die Leistungsdauer. Nach einer Entgeltfortzahlung von sechs Wochen erhalten Sie das Krankengeld nur noch für bis zu 72 Wochen. Beginnt ein neuer Dreijahreszeitraum und Sie haben dasselbe Leiden wie bereits zuvor, beginnt Ihr Anspruch auf Krankengeld erneut.

Damit dies gilt, müssen Sie allerdings weiterhin in der gesetzlichen Krankenkasse, sozialversicherungspflichtig beschäftigt oder arbeitssuchend sein. Zudem darf Sie kein Arzt für mindestens sechs Monate wegen dieser einen Erkrankung bereits krankgeschrieben haben.

Krankengeld beantragen: So funktioniert’s

Damit Sie Krankengeld bekommen, müssen Sie keinen Antrag stellen. Ihre Krankenkasse nimmt automatisch Kontakt mit Ihnen auf, um die weitere Vorgehensweise mit Ihnen zu besprechen. Zum Ende der Entgeltfortzahlung durch Ihren Arbeitgeber schickt die Krankenkasse einen Vordruck für Ihre Verdienstbescheinigung an Ihren Chef.

Das ausgefüllte Formular schickt dieser zurück an die Krankenkasse. In der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bescheinigt ein Vertragsarzt Ihre Krankheit und die voraussichtliche Arbeitsunfähigkeit. Dies ist sowohl während der Entgeltfortzahlung als auch danach gängige Praxis.

Auf diesem findet sich der Hinweis, dass für den Bezug von Krankengeld ein lückenloser Nachweis der Arbeitsunfähigkeit erforderlich ist. Neben dem Durchschlag für Ihre Unterlagen erhalten Sie zudem eine Ausfertigung für den Arbeitgeber und einen für die Krankenkasse. Damit Sie sichergehen können, dass die AU bei der Krankenkasse ankommt, sollten Sie diese in einem Einschreiben mit Rückschein verschicken.

Sobald die Krankenkasse die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung überprüft hat, erhalten Sie das Krankengeld. Dieses wird rückwirkend bis zum ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Sie sollten außerdem Ihren Arbeitgeber über Ihre Lage informieren. Auch wenn dieser nicht mehr zur Entgeltfortzahlung verpflichtet ist, muss er wissen, wann Sie wieder arbeitsfähig sind. Beziehen Sie ALG 1 ist die Agentur für Arbeit zu informieren.

Wann wird ein Zuschuss zum Krankengeld gezahlt?

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Für das Krankengeld erfolgt die Auszahlung von der Krankenkasse auf das Konto des Versicherten.

Sind Sie als Beschäftigter arbeitsunfähig erkrankt, muss Ihr Arbeitgeber sechs Wochen lang eine Entgeltfortzahlung leisten. Anschließend haben Sie einen Anspruch auf Krankengeld. Dieses fällt allerdings geringer aus als die Entgeltfortzahlung des Arbeitgebers. Aus diesem Grund wird die Differenz oftmals vom Arbeitgeber ausgeglichen.

Es gibt keine gesetzliche Grundlage für Krankengeldzuschüsse. Aus diesem Grund enthalten viele Arbeitsverträge, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge entsprechende Regelungen, die einen Krankengeldzuschuss sicherstellen.

Je nach Beschäftigungsdauer wird der Krankengeldzuschuss für wenige Wochen bis hin zu einigen Monaten gewährt. Festgelegt wird dies allerdings in jedem Vertrag oder vom Arbeitgeber auf freiwilliger Basis. Grundsätzlich wird das Krankengeld weitergezahlt, währenddessen Sie den Zuschuss vom Arbeitgeber erhalten.

Dieser darf zusammen mit dem Krankengeld allerdings nicht mehr als 50 Euro über dem vorher bezogenen Nettoarbeitsentgelt liegen. In diesem Fall wäre das Arbeitsentgelt beitragspflichtig und der Anspruch auf Krankengeld ruht.

Können Sie das Krankengeld berechnen?

Wie hoch das Krankengeld ausfällt, ist gesetzlich festgelegt. Es beträgt grundsätzlich mindestens 70 Prozent des Bruttolohns und nicht mehr als 90 Prozent des Nettoverdienstes. Der geringere dieser Beträge wird um die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung gekürzt. Ausgezahlt bekommen Sie dann den Restbetrag als Krankengeld.

Dazu ein Beispiel: Hildegard Bergmann verdient laut ihrer letzten Gehaltsabrechnung 2500 Euro brutto. Da sie sich in der Steuerklasse 4 wiederfindet, bleibt monatlich ein Nettolohn von 1630 Euro. Folgendermaßen sieht die Berechnung des Krankengeldes dabei aus:

monatliches Bruttogehalt2500 Euro
monatliches Nettogehalt1630 Euro
70 % des Bruttogehalts1750 Euro
90 % des Nettogehalts1467 Euro
monatliches Krankengeld brutto1467 Euro
abzgl. Anteil der Rentenversicherung (9,35 %)137,16 Euro
abzgl. Anteil Arbeitslosenversicherung (1,5 %)22 Euro
abzgl. Anteil Pflegeversicherung (1,275 %)18,70 Euro
Zuschlag für Kinderlose (0,25 % von 80 % des Bruttoarbeitsentgelts)5 Euro
monatliches Krankengeld netto1294,14 Euro
Differenz zum Nettoeinkommen355,86 Euro

Einmalzahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld werden bei der Berechnung zu Ihren Gunsten mitberücksichtigt. Sollte der Arbeitgeber einen Zuschlag zahlen, kann dieser 355,86 Euro bis zum bisherigen Nettogehalt plus weitere 50 Euro betragen, ohne dass das Krankengeld ruht.

Übrigens: Sie müssen auf das Krankengeld keine Steuern zahlen. Die Leistung unterliegt dem Progressionsvorbehalt nach § 32b EStG. Das Krankengeld wird in diesem Zusammenhang zum zu versteuernden Einkommen hinzugerechnet. Meistens ist die Klausel im Vertrag an die Beschäftigungszeit im Unternehmen gekoppelt.

Wenn der Anspruch ausläuft – Was kommt nach dem Krankengeld?

Was zahlt die krankenkasse nach 6 wochen krankheit
Krankengeld: Wie viel Prozent vom Gehalt zahlt die Krankenkasse aus?

Wenn Sie auch nach der 78. Woche der Krankengeldzahlung nicht arbeitsfähig sind, könnte es sein, dass bei Ihnen eine Erwerbsunfähigkeit vorliegt. In diesem Fall könnte ein Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bestehen.

Spätestens drei Monate vor dem Auslaufen des Krankengeldes fordert die Krankenkasse Sie dazu auf, einen Antrag auf eine medizinische Reha zu stellen. Dabei wird geprüft, ob die Arbeitsfähigkeit dadurch innerhalb von drei bis sechs Monaten wiederhergestellt werden kann.

Ist dies allerdings nicht zu erwarten, wird Ihr Antrag auf Reha in einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente umgewandelt. Spätestens drei Monate vor Ablauf des Krankengeldes sollten Sie sich bei der Agentur für Arbeit melden, denn Sie haben einen Anspruch auf ALG 1, solange die Deutsche Rentenversicherung Ihren Antrag überprüft.

FAQ: Fragen, die zum Thema Krankengeld aufkommen

Bekommen Sie auch Krankengeld für Ihr Kind?

Grundsätzlich können Eltern, die durch ihre Versicherung einen Anspruch auf Krankengeld haben, auch einen Anspruch geltend machen, wenn ihr ebenfalls versichertes Kind krank ist und Beaufsichtigung, Betreuung oder Pflege benötigt. Gleiches gilt auch für Stiefkinder, Enkel sowie Pflegekinder.

Dabei darf das Kind höchstens elf Jahre alt sein. Bei behinderten und auf Hilfe angewiesenen Kinder ist keine Altersbegrenzung vorgesehen. Generell muss ein Arzt allerdings bescheinigen, dass das Kind Betreuung, Pflege oder Beaufsichtigung benötigt. Zudem darf keine andere Person im Haushalt leben, die das Kind beaufsichtigen, pflegen oder betreuen kann.

Der Anspruch auf das Krankengeld bei einer Erkrankung des Kindes ist pro Kalenderjahr und pro Kind auf maximal 10 Arbeitstage pro Versichertem beschränkt. Alleinerziehende können das Krankengeld für maximal 20 Arbeitstage pro Kind beziehen. Insgesamt sind pro Versicherten 25 Arbeitstage (bei Alleinerziehenden max. 50 Arbeitstage) Krankengeld vorgesehen, wenn der Versicherte mehrere Kinder hat.

Ohne zeitliche Beschränkung ist der Krankengeldanspruch für Eltern, wenn das Kind nach einem ärztlichen Zeugnis an einer Krankheit leidet,

  • die progredient (fortschreitend) verläuft und bereits ein weit fortgeschrittenes Stadium erreicht hat.
  • bei der eine Heilung ausgeschlossen und eine palliativmedizinische Behandlung notwendig oder von einem Elternteil erwünscht ist und
  • die lediglich eine begrenzte Lebenserwartung von Wochen oder wenigen Monaten erwarten lässt.

Nach § 45 Abs. 3 SGB V haben Versicherte mit einem Anspruch auf Krankengeld für diese Dauer gegen ihren Arbeitgeber einen unabdingbaren Anspruch auf unbezahlte Freistellung. Dies ist der Fall, sofern nicht aus einem anderen Grund ein Anspruch auf bezahlte Freistellung besteht.

Krankengeld und Urlaub: Wie lässt sich dies vereinbaren?

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Wie wird Krankengeld gezahlt? Auszahlscheine gibt es nicht mehr.

Unter bestimmten Bedingungen dürfen Erkrankte während ihres Bezugs von Krankengeld verreisen.

Sofern sich die Reise nicht nachhaltig auf die Genesung auswirkt, steht dem Urlaub nichts im Wege.

Haben Sie beispielsweise eine Verletzung am Bein, kommt ein Aktivurlaub in den Bergen nicht in Frage.

Sind Sie allerdings psychisch erkrankt, kann sich ein Urlaub durchaus positiv auf Ihre Genesung auswirken. Grundsätzlich sollten Sie allerdings sicherstellen, dass Sie keine ärztlichen Termine verpassen und für die Krankenkasse erreichbar sind.

Wollen Sie einen Urlaub innerhalb Deutschlands antreten, müssen Sie ausschließlich für Ihre Krankenkasse erreichbar sein. Bei einer Auslandsreise sollten Sie im Vorfeld die Genehmigung Ihrer Krankenkasse einholen. Andernfalls kann die Zahlung des Krankengeldes während der Reise gestoppt werden.

Damit die Krankenkasse Ihre Auslandsreise genehmigt, kann eine schriftliche Bestätigung des Arztes von Vorteil sein. Aus dieser sollte hervorgehen, dass die Reise der Genesung nicht schadet. Einen Antrag können Sie schriftlich bei der Krankenkasse einreichen. Darin sollten Sie ausführen, wohin die Reise gehen soll und was Sie am Urlaubsort unternehmen werden.

Zahlt der Arbeitgeber Weihnachtsgeld trotz Krankengeld aus?

Dazu ist die Rechtslage nicht ganz eindeutig. Nach einem Urteil des Landesarbeitsgerichts Rheinland-Pfalz vom 26.03.2010 [Az. 6 Sa 723/09] kann eine lange Krankheit dazu führen, dass der Anspruch auf Weihnachtsgeld vollständig entfällt. In diesem Fall muss der Arbeitgeber keine Sonderzahlungen leisten.

Nach einem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt am Main vom 11.08.1999 [Az. 7 Ca 1743/99] darf der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld nicht einfach kürzen, wenn der Arbeitnehmer erkrankt. Dabei kommt es in jedem Fall darauf an, wie die Leistung deklariert ist.

Handelt es sich beim Weihnachtsgeld um ein volles 13. Monatsgehalt, darf oftmals keine Streichung erfolgen. Handelt es sich dabei allerdings um eine Gratifikation, darf der Arbeitgeber diese häufig kürzen oder sogar ganz streichen.

Welche Auswirkungen hat das Krankengeld auf die Rentenversicherung?

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Bekommen Sie Krankengeld, wenn Sie arbeitslos sind? Bei ALG-II-Bezug ist dies nicht vorgesehen.

Wenn Sie Krankengeld beziehen, wird dies von Ihrer Krankenkasse an den zuständigen Rentenversicherungsträger gemeldet. Anschließend werden die Rentenbeiträge dorthin überwiesen. So sollen vor allem Nachteile bei der Rente vermieden werden.

Berechnet werden die Beiträge nicht vom Zahlbetrag des Krankengeldes sondern auf der Basis einer fiktiven Bemessungsgrundlage ausgehend von 80 Prozent des Arbeitsentgelts, welches der Leistung zugrunde liegt. Dementsprechend ist ein Jahr Krankengeldbezug für die Rente so viel wert wie 80 Prozent des vorausgegangenen Beschäftigungsjahres.

Haben kurzzeitig und unständig Beschäftigte einen Anspruch auf Krankengeld?

Ab dem 1. Januar 2009 folgte eine Änderung der Krankengeldzahlung. Unständig Beschäftigte und maximal zehn Wochen befristet Angestellte haben keinen Anspruch mehr auf Krankengeld. Unverändert bleibt jedoch die Regelung zur Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber.

Seit dem 1. August 2009 kann der Arbeitnehmer bei einem solchen Beschäftigungsverhältnis allerdings gegenüber der Krankenkasse und dem Arbeitgeber eine Erklärung abgeben, dass er ggf. trotzdem Krankengeld erhalten kann. Mit einer Beitragserhöhung um 0,3 Prozentpunkte kann Krankengeld bekommen werden, sofern kein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht.

Die Krankenkasse zahlt kein Krankengeld: Was tun Sie nun?

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Ist Ihr Kind erkrankt und benötigt Betreuung, können Sie Krankengeld beantragen.

Grundsätzlich kann es trotz eines Anspruchs auf Krankengeld dazu kommen, dass die Krankenkasse sich querstellt und kein Krankengeld zahlen will.

Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn die Krankenkasse der Überzeugung ist, dass Sie wieder gesund sind und zu Unrecht Krankengeld beziehen.

In diesem Fall entschied ein Urteil vom Hessischen Landessozialgericht am 18. Oktober 2007 [Az. L 8 KR 228/06], dass die Krankenkasse sich bei der Beurteilung nicht ausschließlích auf die Stellungnahme des Medizinischen Dienstes verlassen kann. Grundsätzlich müssen auch eine Befragung der behandelnden Ärzte sowie eine medizinische Untersuchung durchgeführt werden. Die Zahlungen ohne hinreichende Überprüfung stoppen darf die Krankenkasse nicht.

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Krankengeld: Dauer und Höhe der Zahlung von der Krankenkasse

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