Antrag Kindergeld wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Ein mündlicher Antrag (z. B. durch Telefon) ist nicht möglich. Für die Antragstellung sind Formblätter zu verwenden. Sie stehen Ihnen hier zum Download zur Verfügung. Unterschrift, Vollmacht Kindergeldanträge sind grundsätzlich zu unterschreiben. Der Antrag kann auch durch einen Bevollmächtigten gestellt werden (z. B. durch Angehörige der steuerberatenden Berufe). Neuanträge ab 01.01.2018 Welche Mitteilungspflichten habe ich ? Nachweise Welche Nachweise bei einer Antragstellung beigebracht werden müssen, ergibt sich grundsätzlich aus dem Antragsvordruck. Sollten darüber hinaus weitere Nachweise erforderlich sein, werden Sie durch die für Sie zuständige Familienkasse entsprechend informiert. Näheres zur Nachweispflicht enthält auch das Kindergeldmerkblatt. Was kann ich tun, um die Bearbeitungszeit nicht zu verzögern ? Adressierung Sollten Sie nicht im öffentlichen Dienst des Landes Berlin beschäftigt sein, wenden Sie sich bitte an die für Sie zuständige Familienkasse bei der Bundesagentur für Arbeit. Sofern die Landesfamilienkasse im Landesverwaltungsamt für Sie zuständig ist, verwenden Sie bitte die folgende Anschrift: Landesverwaltungsamt Berlin (Postanschrift) Landesfamilienkasse 10702 Berlin oder Landesverwaltungsamt Berlin (Anschrift des Dienstgeäudes) Landesfamilienkasse Fehrbelliner Platz 1 10707 Berlin An wen kann ich mich zur Klärung von Einzelfragen wenden ? Falls Fragen offen bleiben, wenden Sie sich bitte an Ihre Kindergeldsachbearbeiterin, dessen Namen und Telefonnummer Sie auf Ihrem letzten Kindergeldbescheid finden. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass die steuerliche Beratung den steuerberatenden Berufen vorbehalten ist. Bitte haben Sie deshalb Verständnis dafür, dass die Bearbeiterinnen nicht befugt sind, beratende Auskünfte zum Thema Kindergeld zu geben.
Hauptinhalt Seit dem 1. August 2020 ist für die Festsetzung und Auszahlung des Kindergeldes die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit (BA) zuständig. Die Postanschrift lautet: Familienkasse Sachsen, 09092 Chemnitz. Umfassende Informationen zu Zuständigkeiten, Auszahlungsterminen und Antragsvordrucken erhalten Sie im Internet unter www.familienkasse.de oder telefonisch über die kostenfreie Service-Rufnummer 0800 4 5555 30 der Familienkasse der BA. Weitere Information
Den Kindergeldantrag kannst du ab dem Tag der Geburt stellen. Plane jedoch eine Bearbeitungsdauer von 4 bis 6 Wochen ein. Damit sich diese nicht unnötig verzögert, solltest du darauf achten, dass der Antrag auf Kindergeld korrekt ausgefüllt und vollständig vorliegt. Im Internet steht von der Familienkasse ein Online-Formularservice zur Verfügung. Die eingegebenen Daten werden nach deiner Eingabe elektronisch und verschlüsselt an die Familienkasse übertragen. Trotzdem musst du den Antrag ausdrucken, unterschreiben und zusammen mit den benötigten Anlagen an die zuständige Familienkasse deiner Stadt oder des Landkreises schicken. Du kannst das auf dem Postweg machen oder per Telefax. Per E-Mail werden keine Anträge entgegengenommen. Wir empfehlen an der Stelle den Anbieter Kindergeld-beantragen.de – der übernimmt das alles für dich und du hast in 2 Minuten dein Kindergeld online beantragt. Das kostet zwar 29,90 Euro, spart dir aber Zeit und Nerven. Hinweis: Du kannst den Antrag auch schon vor der Geburt stellen, musst dann jedoch nach der Geburt die Geburtsurkunde und Steuer-Identifikationsnummer deines Kindes nachreichen. Ob du den Antrag direkt nach der Geburt oder erst nach 2 Monaten stellst, ist grundsätzlich egal und bedeutet für dich nur eine frühere oder spätere Auszahlung des Kindergeldes. Rückwirkend kann das Kindergeld seit 2018 nur noch für bis zu 6 Monate gezahlt werden (vgl. § 66 Abs. 3 EStG).
Damit dein Antrag schnellstmöglich genehmigt wird, solltest du auf Vollständigkeit der Unterlagen achten. Wenn dein Kind gerade geboren ist, musst du die Geburtsurkunde bzw. die Geburtsbescheinigung beifügen. Wenn du zu einem späteren Zeitpunkt belegen musst, dass das Kind in deinem Haushalt lebt, kannst du dies schriftlich mit der Anlage „Haushaltsbescheinigung KG 3a“ machen oder online eine Veränderung mitteilen. Bei volljährigen KindernWenn es sich um ein volljähriges Kind handelt, musst du nachweisen, dass es sich in einer Ausbildung oder einem Studium befindet. Diese Nachweise kannst du inzwischen ebenfalls online bei der Familienkasse einreichen oder die Anlagen „Schulbescheinigung (KG 5a)“ bzw. „Ausbildungsbescheinigung (KG 5b)“ nutzen. Wenn das Kind keinen Ausbildungs- oder Arbeitsplatz hat, nutzt du die Anlage KG 11a. Bei einem volljährigen behinderten KindWenn es sich um ein behindertes Kind handelt, benötigst du einen amtlichen Nachweis der Behinderung. Das kann zum Beispiel ein Behindertenausweis oder ein Feststellungsbescheid des Versorgungsamtes sein.
Solltest du den Onlineservice nicht nutzen wollen, findest du hier die wichtigsten Merkblätter, Formulare und Anträge der Familienkasse zum Download: Zu den Formularen
|