Wo darf in Deutschland nicht geknallt werden?

Feuerwerkskörper auf einem Tisch Feuerwerk darf auch in diesem Jahr zu Silvester nicht verkauft werden. Bildrechte: imago images/Christian Ohde

Stand: 30. Dezember 2021, 11:26 Uhr

Bereits jetzt zeichnet sich ab: Der Jahreswechsel wird eher ruhig verlaufen. Denn noch hat die vierte Corona-Welle Deutschland im Griff und Experten fürchten eine fünfte Welle durch die Omikron-Variante. Während für vollständig Geimpfte oder Genesene zumindest eine Silvester-Party im nicht zu großen Kreis drin ist, müssen sich Ungeimpfte mit deutlich weniger begnügen. Auf Silvesterfeuerwerk muss größtenteils verzichtet werden. Was gilt in den einzelnen Bundesländern? Ein Überblick.

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Feuerwerk und Silvester-Böller zum privaten Gebrauch dürfen auch in diesem Jahr nicht verkauft werden. Das hat der Bundesrat abgesegnet. Der Grund: Eine zusätzliche Belastung der durch die Corona-Pandemie sowieso schon am Limit laufenden Krankenhäuser soll dadurch an Silvester und Neujahr vermieden werden.

Ein generelles Böllerverbot bedeutet das allerdings nicht. Wer Vorräte zu Hause hat oder sich im Ausland mit Feuerwerk eindeckt, kann das zumindest in einigen Teilen Deutschlands im eigenen Garten und auch in einigen öffentlichen Bereichen abbrennen.

Was wo gilt, liegt in der Hand der Länder, Städte und Gemeinden. Es ist davon auszugehen, dass es - wie im vergangenen Jahr - regionale Böllerverbotszonen, Ausgangsbeschränkungen und das generelle Verbot, Feuerwerk abzubrennen, geben wird.

Ein Feuerwerk am dämmrigen Abendhimmel. Wieviel Feuerwerk erlaubt ist, regeln die einzelnen Gemeinden selbst. Bildrechte: Colourbox.de

Es ist zu beachten, dass nicht jedes im Ausland erworbene Feuerwerk auch in Deutschland gezündet werden darf. Die Einfuhr illegalen Feuerwerks ist ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz und kann mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe geahndet werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Feuerwerkskörper über einen Onlineshop bestellt oder selbst im Ausland erworben und nach Deutschland eingeführt worden sind.

Ob ein Feuerwerkskörper gemäß der EU-Richtlinien legal ist, kann man an der CE-Kennzeichnung erkennen: Das ist die vierstellige Nummer 0589. Wenn diese vier Ziffern auf dem Knallkörper vorhanden sind, können Verbraucherinnen und Verbraucher sicher sein, dass der Knallkörper gemäß dem Sprengstoffgesetz (SprengG) geprüft und zertifiziert worden ist. Diese Richtlinien gelten für im Ausland erworbene Feuerwerkskörper.

Silvestermüll liegt am Strassenrand Wer Feuerwerk im Ausland erwirbt, sollte auf die CE-Kennzeichnung 0589 achten. Bildrechte: IMAGO / Rene Traut

Bund und Länder haben sich auf ein An- und Versammlungsverbot vom 31. Dezember bis zum 1. Januar geeinigt. Ansammlungen, die über zehn Personen hinausgehen sind nicht gestattet. Dadurch sollen unkontrollierte Menschenansammlungen auf jeden Fall vermieden werden, um das allgemeine Infektionsgeschehen nicht weiter anzuheizen.

Ob und wie das An- und Versammlungsverbot jeweils umgesetzt wird, liegt in der Hand der Länder.

Aufgrund der sich immer weiter verbreitenden Omikron-Variante des Coronavirus gelten ab dem 28. Dezember - und damit an Silvester - auch für Geimpfte und Genesene verschärfte Kontaktbeschränkungen. Ab diesem Stichtag dürfen sich nur noch maximal zehn Menschen treffen.

Kinder im Alter unter 15 Jahren werden nicht mitgezählt. In Thüringen werden Kinder sogar nur bis zum Alter von zwölf Jahren nicht mitgezählt.

Sobald eine ungeimpfte Person an einem Treffen teilnimmt, gelten noch schärfere Regeln. Ungeimpfte sind bei Treffen auf den eigenen Haushalt und höchstens zwei Personen eines weiteren Haushaltes beschränkt. In Baden-Württemberg und Sachsen wird das sogar noch strenger gehandhabt. Hier sind Treffen nur mit einer weiteren Person eines anderen Haushalts erlaubt.

Kinder bis zum Ende des 14. Lebensjahres sind davon ausgenommen. Und: Als ein Haushalt gelten auch Ehegatten, Lebenspartner und Partnerinnen beziehungsweise Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft, auch ohne gemeinsamen Wohnsitz.

Eine junge Frau mit Hütchen bläst Luftschlangen Vor allem Ungeimpfte müssen sich darauf einstellen, im kleinsten Kreis zu feiern. Bildrechte: Colourbox.de

Alkoholverkaufs- und Konsumverbot an Verkehrs- und Begegnungsflächen in Innenstädten und sonstigen öffentlichen Plätzen, auf denen sich viele Menschen nicht nur vorübergehend aufhalten. Die genauen Orte werden von den Städten und Gemeinden festgelegt. An diesen Plätzen darf auch kein Feuerwerk gezündet werden.In Baden-Württemberg gilt eine Sperrstunde für die Gastronomie. An Silvester beginnt sie statt um 22:30 erst um 1 Uhr. Clubs und Diskotheken dürfen nicht öffnen. In Innenräumen, in denen eine Maskenpflicht gilt, sind nur noch FFP2-Masken zugelassen.Zudem sind die Kriterien für die 2G-Plus-Regelung verschärft worden. Ausnahmen gelten nun nur noch für Personen, die vor nicht mehr als drei Monaten ihre vollständig geimpft worden sind sowie Genesene, deren Infektion nicht länger als drei Monate zurückliegt.

Private Feiern: Seit dem 27. Dezember gelten die von Bund und Ländern beschlossenen schärferen Regeln für private Treffen. Zusammenkünfte sind nur noch mit höchstens zehn Personen erlaubt. Nicht mitgezählt werden Kinder und Jugendliche bis zu 13 Jahren.

Das bayerische Kabinett hat ein Feuerwerksverbot "auf besonders publikumsträchtigen öffentlichen Plätzen" beschlossen. Wie und ob das umgesetzt wird, liegt in der Hand der einzelnen Städte und Gemeinden.Zwischen dem 31. Dezember (15 Uhr) und dem 1. Januar (9 Uhr) sind in Bayern Ansammlungen von mehr als 10 Personen auf "öffentlichen publikumsträchtigen Straßen und Plätzen" verboten. Welche Orte das genau betrifft, bestimmen die Kommunen.In Sachen Silvesterpartys gilt einheitlich: Wer weder geimpft noch genesen ist, darf mit maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt feiern. Kinder unter 12 Jahren und 3 Monaten werden nicht mitgezählt.Ab dem 28. Dezember gilt für Geimpfte und Genesene für private Silvesterfeiern eine Obergrenze von maximal zehn Personen in Innenräumen - und das unabhängig von der regionalen Inzidenz.

Die Sperrstunde in der Gastronomie entfällt an Silvester. Hier gilt allerdings 2G-Plus. Zudem ist die Auslastung begrenzt: Es dürfen nur so viele Personen zusammenkommen, dass ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann. Der gilt allerdings nicht am Tisch.

In Berlin gelten ab dem 28. Dezember verschärfte Kontaktbeschränkung im privaten Bereich auch für Geimpfte und Genesene: Bei Zusammenkünften in geschlossenen Räumen dürfen maximal zehn Menschen zusammenkommen. Kinder bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgerechnet.Nehmen ungeimpfte und nicht genesene Personen an einer privaten Zusammenkunft teil, dürfen nur die Angehörigen eines Haushalts und bis zu zwei Personen eines weiteren Haushaltes dabei sein. Aber: Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.Clubs dürfen weiter öffnen, allerdings ist das Tanzen untersagt.

In Berlin sind 53 Areale festgelegt worden, in denen ein sogenanntes Böllerverbot gilt. Darunter der Steinmetzkiez in Schöneberg und der Alexanderplatz.

In Brandenburg gelten bereits ab dem 27. Dezember auch für Geimpfte und Genesene verschärfte Corona-Regeln. Ab diesem Stichtag sind private Treffen nur noch mit bis zu zehn Menschen erlaubt - egal, ob in Innenräumen oder draußen.Ist bei einer privaten Zusammenkunft nur eine ungeimpfte Person dabei, dürfen zum eigenen Haushalt maximal zwei Personen eines weiteren Haushalts dazukommen.In Landkreisen mit einer 7-Tage-Inzidenz von über 750 an drei aufeinanderfolgenden Tagen gelten nächtliche Ausgangsbeschränkungen für nicht Geimpfte von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr.

An Silvester und am Neujahrstag sind Ansammlungen von Personen und die Verwendung von pyrotechnischen Gegenständen auf publikumsträchtigen Wegen, Straßen und Plätzen verboten. Details regeln die Landkreise und kreisfreien Städte per Allgemeinverfügungen. 

Auch in Bremen gelten ab dem 28. Dezember für Geimpfte und Genesene Kontaktbeschränkungen: Treffen dürfen sich nur noch bis zu zehn Personen. Gruppen mit Ungeimpften bleiben weiter auf einen Haushalt plus zwei weitere Personen beschränkt.Clubs und Diskotheken sind bereits seit dem 24. Dezember geschlossen, Tanzveranstaltungen verboten.

In Bremen gilt an gleich mehreren Orten ein striktes Feuerwerks-Verbot: etwa in der Innenstadt oder am Zoo in Bremerhaven. Auch in der Umgebung von Krankenhäusern und am Weserufer darf nicht geböllert werden. Verstöße sollen mit Geldstrafen von bis zu 5.000 Euro geahndet werden.

In der Hansestadt sind die verschärften Corona-Regeln bereits vor Weihnachten eingeführt worden. Seitdem gelten auch für Geimpfte und Genesene Kontaktbeschränkungen, eine Sperrstunde für die Gastronomie, ein Tanzverbot sowie strenge Regeln für Silvester. Privat dürfen sich aktuell maximal zehn Geimpfte oder Genesene treffen. Unter 14-Jährige werden nicht mitgezählt. Wer weder geimpft noch genesen ist, darf nur mit dem eigenen Haushalt sowie zwei Personen eines weiteren Haushalts zusammenkommen.Restaurants, Bars und Kneipen müssen um 23:00 Uhr schließen - außer in den Silvesternacht. An diesem Abend dürfen sie ausnahmsweise bis 01:00 Uhr am Neujahrsmorgen offen bleiben.

Darüber hinaus ist es vom 31. Dezember, 15:00 Uhr bis zum 1. Januar, 09:00 Uhr verboten, Feuerwerk und Böller (Pyrotechnik) auf öffentlichem Grund zu zünden oder mit sich zu führen. Im selben Zeitraum gilt ein Ansammlungsverbot. Vom Abbrennen von Feuerwerk im privaten Raum wird dringend abgeraten.

Hessen hat die Kontaktbeschränkungen für Menschen ohne Corona-Impfung verschärft. Diese dürfen sich künftig nur noch mit maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt treffen - unabhängig davon, ob die weiteren Personen ungeimpft, geimpft oder genesen sind. Ausnahmen gelten für Personen unter 18 Jahren.Geimpfte und Genesene dürfen sich ab 28. Dezember in der Öffentlichkeit nur noch Gruppen von maximal zehn Menschen treffen. Für den privaten Bereich wird die gleiche Regel dringend empfohlen.

In Hessen gilt zu Silvester ein Böller- und Feuerwerksverbot. An publikumsträchtigen Orten ist es untersagt, Feuerwerkskörper zu zünden. Im eigenen Garten ist das Böllern allerdings gestattet.

In Mecklenburg-Vorpommern sind die Kontaktbeschränkungen bereits zum 24. Dezember verschärft worden. Ein Haushalt, in dem sich eine ungeimpfte Person im Alter ab 14 Jahren befindet, kann höchstens von zwei weiteren Personen besucht werden, egal ob diese geimpft sind oder nicht.Für Geimpfte und Genesene gilt eine Obergrenzen für private Treffen von maximal zehn Personen. Kinder unter 14 Jahren werden nicht mitgezählt.

Über Silvester und Neujahr ist sowohl das Zünden als auch das Verkaufen von Feuerwerkskörpern nicht erlaubt.

Vom 24. Dezember 2021 bis zum 10. Januar 2022 gelten in Niedersachsen verschärfte Corona-Regeln.In dieser Zeit sind private Zusammenkünfte von geimpften und genesenen Personen nur noch bis zehn Personen gestattet. Kinder unter 14 Jahre werden nicht mitgerechnet.Für Ungeimpfte gelten noch strengere Kontaktbeschränkungen: Ein Haushalt darf sich mit maximal zwei weiteren Personen treffen. Kinder unter 14 Jahre zählen nicht mit.Tanzveranstaltungen sind generell verboten!

Zahlreiche niedersächsische Städte haben für Silvester ein Böllerverbot verhängt.

Ab dem 28. Dezember gelten auch in Nordrhein-Westfalen Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Private Treffen sind dann nur noch mit maximal zehn Menschen erlaubt.Für Ungeimpfte und Nicht-Genesene gilt schon länger die Beschränkung auf maximal zwei Personen aus einem weiteren Haushalt.

An "publikumsträchtigen Plätzen", die von den Kommunen als solche definiert werden, gelten Feuerwerksverbote.

Ungeimpfte dürfen sich nur mit zwei Personen eines weiteren Haushalts treffen. Kinder bis zum 14. Lebensjahr sind davon ausgenommen.Ab dem 28. Dezember sind auch Geimpfte und Genesene von Kontaktbeschränkungen betroffen. Treffen dürfen sich höchstens zehn Menschen, für Kinder gilt eine Ausnahme.Für öffentliche Veranstaltungen und die Gastronomie in geschlossenen Räumen gilt die 2G-Plus-Regel, außer für Geimpfte mit Booster-Impfung.

Auf Plätzen mit viel Publikum gilt ein Feuerwerksverbot.

Wenn mindestens eine ungeimpfte beziehungsweise nicht genesene Person an einem Treffen teilnimmt, ist das Treffen auf einen Haushalt plus zwei weitere Personen eines Haushalts beschränkt. Bei Treffen von ausschließlich geimpften und genesenen Personen dürfen sich ab dem 28. Dezember maximal zehn Personen treffen.Clubs und Diskotheken sind geschlossen, Tanzveranstaltungen ab dem 28. Dezember verboten.

Die Stadt Saarbrücken hat in mehreren Bereichen Alkohol und Feuerwerk in der Silvesternacht verboten.

Wenn mindestens eine ungeimpfte beziehungsweise nicht genesene Person an einem Treffen teilnimmt, ist das Treffen auf einen Haushalt plus zwei weitere Personen eines Haushalts beschränkt. Bei Treffen von ausschließlich geimpften und genesenen Personen dürfen sich maximal zehn Personen treffen. Eine zusätzliche Testung wird empfohlen.Vom 31. Dezember bis 1. Januar wird die Ausgangsbeschränkung in Hotspots (Inzidenz über 1.000) gelockert. Dann ist das nächtliche Verlassen der Wohnung für ungeimpfte und nicht genesene Personen erlaubt, um Gottesdienste zu besuchen.

Feuerwerk und Böllern ist in diesem Jahr sachsenweit auf öffentlichen Plätzen verboten. Auch das Mitführen von Feuerwerkskörpern außerhalb der Wohnung ist nicht erlaubt. Auch Silvesterfeiern auf öffentlichen Plätzen sind nicht gestattet.

Für Geimpfte und Genesene bleibt es in Sachsen-Anhalt zunächst bei der Empfehlung, sich nicht mit mehr als zehn Personen zu treffen. Für Ungeimpfte gilt, dass sich Menschen eines Haushalts nur mit bis zu zwei weiteren Menschen eines weiteren Haushalts treffen dürfen. Kinder unter 15 Jahren sind von den Regelungen ausgenommen.Seit dem 23. Dezember dürfen in Sachsen-Anhalt keine Clubs und Diskotheken mehr öffnen. 

An Silvester gilt ein Ansammlungsverbot. Wo geböllert werden darf, entscheiden die Kommunen.

Trotz vergleichsweise niedriger Inzidenzen dürfen sich auch Geimpfte und Genesene ab dem 28. Dezember mit höchstens zehn Personen treffen.Ist mindestens eine Person (ab 14 Jahre) weder geimpft noch genesen, darf ein Treffen nur aus den Mitgliedern zweier Haushalte bestehen. Außerdem können aus einem dieser Haushalte höchstens zwei Erwachsene und deren minderjährige Kinder dabei sein.

In den Innenräumen von Gaststätten gilt 2G (Eintritt nur für Geimpfte und Genesene), in Clubs und Diskotheken 2G-Plus. Zudem ist geplant, die Kapazitäten weiter einzuschränken.

In Thüringen treten die verschärften Kontaktbeschränkungen am 28. Dezember in Kraft. Geimpfte und Genesene dürfen sich dann nur noch mit maximal zehn Personen treffen. Für Ungeimpfte und Nicht-Genesene gelten schon länger strengere Regeln. Sobald eine ungeimpfte Person an einem Treffen teilnimmt, dürfen nur noch zwei Personen aus einem weiteren Haushalt dazu kommen.

Feuerwerk ist an Silvester in Thüringen vielerorts nicht möglich. In Erfurt ist es an allen öffentlichen Orten verboten. Veranstaltungen an öffentlichen Plätzen zum Jahreswechsel sind untersagt.

Dieses Thema im Programm:Das Erste | BRISANT | 27. Dezember 2021 | 17:15 Uhr