Wo ist stallpflicht in thüringen

Freitag, 10. Dezember 2021

(Foto: Patrick Pleul/dpa-Zentralbild/ZB/Symbolbild)

Erfurt/Hildburghausen (dpa/th) - Nach dem Ausbruch der Geflügelpest in Thüringen dürfen Hühner, Enten, Gänse und anderes Geflügel in mehreren Regionen nicht mehr ins Freie. Das betrifft etwa den Landkreis Schmalkalden-Meiningen, wie die Kreisverwaltung am Freitag mitteilte. Im Nachbarkreis Hildburghausen war die Tierseuche in einem Hausgeflügelbestand festgestellt worden, die Schutzzone um den Ausbruchsort reicht auch in den Kreis Schmalkalden-Meiningen. Auch in Teilen von Erfurt gilt von Samstag an Stallpflicht für Hausgeflügel. Die Tiere sollen so vor einer Ansteckung geschützt werden. Für Menschen ist das Virus vom Typ H5N1 nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich.

In Thüringen ist die Seuche in diesem Winter bislang in den Kreisen Hildburghausen und Altenburger Land aufgetreten. Im Altenburger Land hatte ein Tierhalter nach Angaben des Thüringer Gesundheitsministeriums Flugenten aus einem ebenfalls von Geflügelpest betroffenen Betrieb gekauft. Die Seuche war allerdings erst nach dem Verkauf amtlich festgestellt worden.

© dpa-infocom, dpa:211210-99-336137/2

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Viele Landkreise in Deutschland haben die Aufstallungspflicht für Geflügel wieder aufgehoben, da die Nachweise der Geflügelpest rückläufig sind. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hatte bereits Ende April das Risiko der Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Geflügelhaltungen von hoch auf mäßig zurückgestuft.

In der vergangenen Woche wurde im Tierseucheninformationssystem des FLI nur noch ein amtlicher Virusnachweis bei Nutzgeflügel gemeldet. Noch keine Entwarnung will allerdings der Vorsitzende des Tierseuchenausschusses im Landvolk Niedersachsen, Georg Meiners, geben. Er mahnte: „Geflügelhalter, auch die aus dem Nebenerwerb und Hobbybereich, müssen die strikten Schutzmaßnahmen unbedingt weiter einhalten.“

Das kalte Frühjahr kann nach Einschätzung von Meiners dazu beitragen, dass die Geflügelpestwelle nur langsam abebbt. Laut FLI ist der Frühjahrsvogelzug nordischer Wasservögel nach wie vor noch nicht ganz abgeschlossen, obwohl sich große Wasservogelansammlungen aufgelöst haben.

Nicht nur in Niedersachsen, sondern auch in mehreren europäischen Ländern würden immer noch Ausbrüche gemeldet, wenn auch deutlich weniger als zuvor.

Aktualisiert: 12.12.2021, 19:00

Wo ist stallpflicht in thüringen
Wo ist stallpflicht in thüringen

Geflügel darf vorerst nicht mehr ins Freie.

Foto: Jens König /Symbolbild

Kyffhäuserkreis.  Die Anordnung dient dem Schutz vor der Vogelgrippe, die schon in mehreren Bundesländern nachgewiesen wurde.

Geflügel darf im Landkreis bis auf Weiteres nicht mehr ins Freie. Das Landratsamt hat eine Allgemeinverfügung zum Schutz vor der Geflügelpest erlassen. Alle Bestände mit gehaltenem Geflügel im gesamten Landkreis müssen ab sofort in geschlossenen Ställe oder unter einer Vorrichtung, die aus einerbüberstehenden, nach oben gegen Einträge gesicherten dichten und einer gegen das Eindringen von Wildvögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss, gehalten werden.

Zudem müssen alle Geflügelhalter, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, die Haltung von Geflügel unverzüglich beim Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt anzeigen.

Lesen Sie in unserem täglichen Newsletter die aktuellen Meldungen zu Einsätzen und Lagen in der Region.

Weitere Informationen gibt es auf der Homepage des Landkreises unter www.kyffhaeuser.de

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Immer mehr Kreise in Thüringen verhängen jetzt eine Stallpflicht für Hühner, Enten oder Gänse, weil die Vgelgrippe in Niederreißen im Weimarer Land ausgebrochen ist. Hintergrund ist ein Verkaufs-Chaos, weil sich Hühnerkäufer mit Fantasienamen ins Register eingetragen hatten.

Knapp 1300 Hennen sind von dem Hof im Weimarer Land nach ganz Thüringen verkauft worden - das Verterinäramt klärt gerade wohin genau. Gestern dann der Nachweis, das eben beim Händler in Niederreißen die Vogelgrippe ausgebrochen ist - auch bei Käufern sind erste Todesfälle bekannt geworden. Die Vogelgrippe könnte laut Experten ganze Geflügelbestände dahinraffen.

Im Kreis Saalfeld-Rudolstadt gelte die Stallpflicht ab Freitag, teilte das Landratsamt am Donnerstag mit. Auch im Kreis Sömmerda dürfen Hühner, Gänse und anderes Geflügel von Freitag an nicht mehr im Freien picken. Das Landratsamt erließ eine entsprechende Allgemeinverfügung. Teile des Kreises Sömmerda grenzen an den im Nachbarkreis Weimarer Land wegen des dortigen Geflügelpest-Ausbruchs eingerichteten Sperrbezirks.

Im Kreis Saalfeld-Rudolstadt müssen Geflügelhalter ihre Tiere ab Freitag in geschlossenen Ställen halten oder in einem Vorrichtung, die oben und an den Seiten dicht ist gegen das Eindringen von Wildvögeln. Außerdem müssen Halter ungewöhnlich hohe Todeszahlen bei ihren Tieren sofort dem Landkreis melden. Haben sie Tiere seit dem 1. März zugekauft oder neu im Bestand, müssen sie melden, wo die Tiere herkommen und wann sie in den Bestand kamen.

Im Kreis Gotha soll eine Stallpflicht von Samstag an gelten, wie das Landratsamt am Donnerstag mitteilte.

Die Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine für Geflügel und andere Vögel hoch ansteckende Viruserkrankung. Sie kann in Geflügelbeständen schnell epidemische Ausmaße annehmen. Für den Menschen gilt sie als ungefährlich.

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In seiner Risikoeinschätzung vom 26.10.2021 hat das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) die Gefahr des Eintrags der Geflügelpest als „hoch“ eingestuft. Somit besteht erneut das Risiko des Eintrages der Geflügelpest in Hausgeflügelbestände.

Zwischen dem 30.10.2020 und April 2021 erlebten Deutschland und Europa das bisher schwerste Geflügelpestgeschehen und anders als in der Vergangenheit, persistierte das HPAI-Virus anschließend auch in den Sommermonaten in der Wildvogelpopulation Nordeuropas. Mit einer Weiterverbreitung des Virus während des herbstlichen Vogelzuges war daher auch im Herbst 2021 zu rechnen. Die aktuell auftretenden Fälle bestätigen diese Annahme: Seit Oktober 2021 wurden vermehrt Funde verendeter, HPAI-infizierter Wildvögel in Deutschland nachgewiesen sowie erste Ausbrüche bei Geflügel, davon einer bei gehaltenen Vögeln, festgestellt.

Die vollständige Risikoeinschätzung des FLI ist unter folgendem Link einsehbar: https://www.openagrar.de/servlets/MCRFileNodeServlet/openagrar_derivate_00042585/FLI-Risikoeinschaetzung_HPAIV_H5_2021-10-26_bf.pdf

Die durch das FLI erstellten Übersichtskarten der bisher in Deutschland festgestellten HPAI-Infektionsfälle ermöglichen einen Überblick über die jeweils aktuelle Lage des Geflügelpestgeschehens. Die Karten können unter folgendem Link angerufen werden: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/karten-zur-klassischen-gefluegelpest/

Hintergrund:

Die hochpathogene aviäre Influenza der Subtypen H5 und H7, auch Geflügelpest genannt, ist eine anzeigepflichtige und daher staatlich bekämpfungspflichtige Tierseuche, die bei gehaltenen Vögeln und Wildvögeln nach teilweise schweren Erkrankungserscheinungen zu massenhaftem Verenden führen kann.

 
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Im Norden Deutschlands werden seit Oktober steigende Zahlen an tot aufgefundenen Wildvögeln gemeldet.

Bisher gibt es noch keinen Geflügelpestfall in Thüringen sowie keine Hinweise auf ein vermehrtes Sterben von Wildvögeln. Erhöhte Vorsicht ist dennoch zwingend geboten. Daher sollten auffälliges Verhalten und Totfunde bei Wildvögeln von Jägern sowie allen Bürgerinnen und Bürgern, die in der Natur unterwegs sind, umgehend den örtlich zuständigen Veterinärbehörden zur Bergung und Untersuchung gemeldet werden, damit diese Vögel schnellstmöglich auf das Virus untersucht werden können.

Die neuen Funde von HPAI-Viren bei Wildvögeln stehen zeitlich und räumlich in Zusammenhang mit dem bereits begonnenen Herbstzug von Wasservögeln aus Regionen, in denen das Virus nachgewiesen wurde. Die weitere Ausbreitung der Viren in Wasservogelpopulationen in Deutschland ist zu erwarten. Das Risiko weiterer Einträge in deutsche Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen durch direkte und indirekte Kontakte zu Wildvögeln wird durch das Friedrich-Loeffler-Institut derzeit als hoch eingeschätzt.

Das hochpathogene H5N8 Virus ist ein Geflügelpestvirus. Bei Erkrankung zeigen Vögel ausgeprägte schwere Krankheitsverläufe bis hin zu Todesfällen. Das FLI weist darauf hin, dass es derzeit keine Hinweise darauf gibt, dass die aktuellen H5-Viren Menschen infizieren können. Um jegliche Ansteckungsgefahr zu vermeiden, werden Spaziergängerinnen und Spaziergänger dringend gebeten, tote Wildvögel nicht anzufassen. So kann auch eine Weiterverbreitung des Virus verhindert werden. Zudem sollten Hunde in Gebieten um Seen, Teiche, Flüsse und Bäche an der Leine geführt werden.

Oberste Priorität hat auch in Thüringen der Schutz der Nutzgeflügelbestände. Aufgrund der aktuellen Tierseuchenlage sind alle Geflügelhalter dazu aufgerufen, die Gefahr der Einschleppung der Geflügelpest zu minimieren.

Wichtig ist es vor allem, dass Geflügelhalter ihre Tiere in Bezug auf den Gesundheitszustand regelmäßig und gewissenhaft kontrollieren. Bei Krankheitsanzeichen und Auffälligkeiten ist ein Tierarzt hinzuzuziehen.

Es wird außerdem dringend empfohlen, betriebliche Biosicherheitsmaßnahmen in den Geflügelhaltungen zu überprüfen und, wenn nötig, zu verbessern.

Biosicherheit bedeutet in der Praxis:

  • Einschränkung des Besucherverkehrs auf ein unerlässliches Mindestmaß
  • Verwendung betriebseigener Schutzkleidung
  • Wechsel oder Reinigung und Desinfektion von Schuhwerk
  • hygienische Reinigung der Hände vor und nach jedem direkten Tierkontakt
  • keine Lagerung von Futter oder Einstreu unter freiem Himmel mit Zugang für Wildvögel
  • Unterbindung weiterer indirekter Eintragswege wie kontaminiertes Wasser oder verunreinigte Gegenstände (Schubkarren, Fahrzeuge usw.)
  • Errichtung einer funktionierenden physischen Barriere zwischen den Habitaten von wilden Wasservögeln (z.B. Gewässer, Felder auf denen sich Gänse, Enten oder Schwäne sammeln) und Geflügelhaltungen

Das Geflügelpestgeschehen ist hochdynamisch. Viele Geflügelhalter stehen daher regelmäßig vor der Frage, ob sie ihr Geflügel aufstallen müssen oder nicht. Die Entscheidung, ob die Anordnung einer Aufstallung erforderlich ist, trifft das jeweils zuständige Veterinäramt auf Grundlage einer laufenden Risikobewertung der Tierseuchenlage.

Das Thüringer Gesundheitsministeriums verfolgt aufmerksam die aktuelle Lage und bewertet fortlaufend die Auswirkungen für die hiesigen Geflügelhalter. Sollte sich das Risiko weiter erhöhen, so kann in Thüringen risikoorientiert eine Aufstallung für Geflügel mit Freilandhaltung angeordnet werden. Grundsätzlich wird die präventive Aufstallung von Geflügel in sogenannten Allgemeinverfügungen durch die die Landkreise und kreisfreien Städte angeordnet. Auch weitere Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest werden in diesem Rahmen verfügt.

Für einen aktuellen Überblick über mögliche bestehende Aufstallungsanordnungen in Thüringen steht eine dynamische Karte zur Verfügung. Diese kann unter folgendem Link aufgerufen werden: https://tierseuchen.thueringen.de/

Die Karte weist, soweit möglich, tagesaktuell alle Gebiete in Thüringen mit Aufstallverpflichtung bzw. mit weiteren Restriktionen grafisch abgebildet aus. Zusätzlich bietet die dynamische Karte die Möglichkeit der Suche durch Adresseingabe. Die Karte stellt ein wichtiges Hilfsinstrument dar, denn der Nutzer/ die Nutzerin wird schnell und aktuell über die bestehenden Einschränkungen informiert und gleichzeitig auf die rechtlich bindende Verfügung der zuständigen Behörde verwiesen bzw. dorthin verlinkt.

Aufstallungsanordnungen sind für die Geflügelhalter rechtlich verbindlich. Ihnen ist in jedem Fall nachzukommen. Sie dienen der Verhinderung des Eintrags des Geflügelpestvirus aus der Wildvogelpopulation in Hausgeflügelbestände und/ oder der Verhinderung der Weiterverbreitung des Virus in den Regionen um betroffene Ausbruchsbetriebe herum.

Hinweis: Nur die amtlichen Veröffentlichungen bzw. Verfügungen mit den dort genannten Gemeinden, Gebieten und Fristen sind rechtlich bindend und führen bei Nichteinhaltung zu Ahndungen!

Die im Rahmen des Geflügelpestgeschehens im Frühjahr 2021 für Thüringen erlassene Allgemeinverfügung des Thüringer Landesamtes für Verbraucherschutz (TLV) ist weiterhin gültig.

Somit gilt für alle Geflügelhalter in Thüringen:

„Geflügel darf im gesamten Gebiet des Freistaates Thüringen außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder, ohne eine solche Niederlassung zu haben, nur abgegeben werden, soweit das Geflügel längstens vier Tage vor der Abgabe klinisch tierärztlich oder im Fall von Enten und Gänsen virologisch untersucht wurden. Die Untersuchung ist vom Abgeber durch eine Bescheinigung nachzuweisen.“

Das Vorhandensein dieser erforderlichen Gesundheitsbescheinigung ist vor Aufnahme von Geflügel in den eigenen Tierbestand zu prüfen.

Die vollständige Allgemeinverfügung ist unter folgendem Link veröffentlicht: https://verbraucherschutz.thueringen.de/fileadmin/startseite/tiergesundheit/tierseuchen/doc/20210407_Notbekanntgabe_Gefluegelpest-Reisegewerbe.pdf

 
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Ab sofort können sich Tierhalterinnen und Tierhalter in Thüringen schnell und einfach mittels einer interaktive Karte über lokale Restriktionen bei der Geflügeltierhaltung informieren.

 

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09.12.2021 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Nach einem ersten Ausbruch am 2. Dezember im Altenburger Land wurde am 8. Dezember 2021 in einem zweiten Hausgeflügelbestand Thüringens im Landkreis Hildburghausen der Ausbruch der Geflügelpest amtlich bestätigt.

03.12.2021 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Am 2. Dezember 2021 ist der erste Fall der Geflügelpest in einer Hausgeflügelhaltung Thüringens in diesem Winter amtlich festgestellt worden. Bei einem gewerblichen Geflügelhalter im Landkreis Altenburger Land wurde durch das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) das hochpathogene Aviäre Influenzavirus (HPAIV) vom Subtyp H5, Erreger der Geflügelpest, nachgewiesen. Das Nationale Referenzlabor am Friedrich-Loeffler-Institut hat das Untersuchungsergebnis bestätigt und das zuständige Veterinäramt somit den Ausbruch der Geflügelpest amtlich festgestellt.

08.04.2021 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Das Thüringer Landesamt für Verbraucherschutz (TLV) hat in einer Notbekanntgabe landesweit angeordnet, dass Geflügel außerhalb einer gewerblichen Niederlassung oder ohne eine solche Niederlassung (sogenanntes „Reisegewerbe“) nur an Geflügelhalterinnen und -halter abgegeben werden darf, sofern das Geflügel längstens vier Tage vor der Abgabe klinisch durch einen Tierarzt oder im Falle von Enten und Gänsen virologisch untersucht worden ist.

31.03.2021 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Aktuell stehen viele Kleinstgeflügelhalter in Thüringen vor der Frage, ob sie ihr Geflügel aufstallen müssen oder nicht. In sogenannten Allgemeinverfügungen, die Landkreise und kreisfreie Städte erlassen können, wird erläutert, welche Maßnahmen zum Schutz vor der Geflügelpest einzuhalten sind. Der Tierhalter/die Tierhalterin kann auch per Post eine Verfügung erhalten, die alle Sachverhalte und Konsequenzen bei Nicht-Einhaltung der Schutzmaßnahmen erläutert.

29.03.2021 - Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie

Auf Einladung des zuständigen Thüringer Gesundheitsministeriums hat heute der Landestierseuchenkrisenstab getagt. Neben den ständigen Mitgliedern waren als betroffene Verbände auch der Geflügelwirtschaftsverband und der Verband der Rassegeflügelzüchter geladen.

 
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Aviäre Influenza (von lat. avis, Vogel), umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine durch Viren ausgelöste Infektionskrankheit, die ihren natürlichen Reservoirwirt im wilden Wasservogel hat. Diese Viren treten in zwei Varianten (gering/hochpathogen) und verschiedenen Subtypen (H1-16 in Kombination mit N1-9) auf. Geringpathogene aviäre Influenzaviren (LPAIV) der Subtypen H5 und H7 verursachen bei Hausgeflügel, insbesondere bei Enten und Gänsen, kaum oder nur milde Krankheitssymptome. Allerdings können diese Viren spontan zu einer hochpathogenen Form (hochpathogene aviäre Influenzaviren, HPAIV) mutieren, die sich dann klinisch als Geflügelpest zeigt. Geflügelpest ist für Hausgeflügel hochansteckend und verläuft mit schweren allgemeinen Krankheitszeichen.

Das Friedrich-Loeffler-Institut weist darauf hin, dass es derzeit keine Hinweise darauf gibt, dass die aktuellen H5-Viren Menschen infizieren können. Um jegliche Ansteckungsgefahr zu vermeiden, werden Spaziergängerinnen und Spaziergänger dringend gebeten, tote Wildvögel nicht anzufassen. So kann auch eine Weiterverbreitung des Virus verhindert werden. Zudem sollten Hunde in Gebieten um Seen, Teiche, Flüsse und Bäche an der Leine geführt werden.

Folgende weiterführende Informationen des FLI stehen zur Verfügung:

 
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Alle Halter von Geflügel werden aufgefordert, ihre Tiere in Bezug auf den Gesundheitszustand regelmäßig und gewissenhaft zu kontrollieren. Bei Krankheitsanzeichen und Auffälligkeiten, wie z. B. reduzierter Legeleistung und/oder verminderte Wasser- bzw. Futteraufnahme ist ein Tierarzt hinzuzuziehen. Weiterhin sind die allgemeinen Schutzmaßregeln, die in der Geflügelpest-Verordnung vorgeschrieben sind, konsequent umzusetzen.

Hinweis: Die Allgemeinverfügung zur Bekämpfung der Geflügelpest mit Festlegung von vorbeugenden Biosicherheitsmaßnahmen in Geflügelhaltungen im Freistaat Thüringen vom 7. Januar 2021 wurde mit Wirkung ab dem 26. Mai 2021 widerrufen.

 

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Eine wichtige Maßnahme ist die Prüfung der Biosicherheitsmaßnahmenin jeder Geflügelhaltung.

Folgende Punkte müssen beachtet werden:

  • Einschränkung des Besucherverkehrs auf ein unerlässliches Mindestmaß,
  • möglichst die Verwendung betriebseigener Schutzkleidung,
  • Wechsel oder Reinigung und Desinfektion von Schuhwerk,
  • hygienische Reinigung der Hände vor jedem direkten Tierkontakt und
  • keine Lagerung von Futter oder Einstreu unter freien Himmel mit Zugang zu Wildvögeln
  • Fütterung und Tränkung von Geflügel nur an für Wildvögel unzugänglichen Stellen
  • Jäger und Personen, die mit verendeten Wildvögeln in Kontakt gekommen sind, sollten Ställe, in denen sich Geflügel befindet, in den folgenden 48 Stunden nicht betreten.

 
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