Was passiert wenn der Ausweis abgelaufen ist?

Antworten (47)

spamonmass

Hallo Kornelia,laut Gesetz musst du dich ausweisen können. Wenn du zB einen gültigen Reisepass hast, dann kannst du dich damit ausweisen. Ein Perso ist nicht umbedingt notwendig.Ich kann dir die Höhe der Strafe nicht nennen, da ich schon länger aus der Materie raus bin, ich weiß aber, dass es u.a. davon abhängt, wie lange der Perso abgelaufen ist.Im übrigen ahnden das auch nicht alle Gemeinden, es hängt ein wenig davon ab, wie ausgelastet die Mitarbeiter sind ;)Manche Behörden kümmert das gar nicht, andere nehmen das sehr ernst.

Wenn sich deine Behörde bisher bei dir nicht gemeldet hat, dann keine Panik, geh hin und beantrage einen neuen Perso - es wird dich keiner mehr bestrafen.

sokomo

@spamonmass: Das stimmt leider nicht. Laut § 1 Absatz 1 des Gesetzes über Personalausweise (PersAuswG) ist jeder Deutsche, der das 16. Lebensjahr vollendet hat, verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen und diesen auf Verlangen einer zur Überprüfung berechtigten Person vorzulegen.gesetzlich.
Wer es unterlässt, einen Ausweis auf Verlangen einer zuständigen Stelle vorzulegen, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

sokomo

Eine einheitliche Geldbuße gibt es nicht. Sie ist davon abhängig wie lange sie schon keinen Perso-Ausweis haben.Kein Ausweis/Pass länger als 6 Monate: 15 Euro- 12 Monate: 25 Euro- 18 Monate: 35 Euro- 24 Monate: 50 Euro

Ich weiss leider nicht, ob die Werte in allen Bundesländern gleich sind.

Highspeed

@sokomo: Reisepass oder Personalausweis.

spamonmass

@sokomowie gut, dass es dir "leid tut", dass meine aussage angeblich nicht stimmt.was anderes, hast du den §1 abs. 1 zu ende gelesen?da steht im auch: "...dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Paß besitzen und sich durch diesen ausweisen können."

also ist meine aussage richtig, und deine "leider" falsch.

spamonmass

meine aussage stützte sich auf das gesetz, welches bis zum 31.10. gültig war. in der sache ändert sich nichts, aber das gesetzt regelt es nun in §1 abs.2 "...Personen, die einen gültigen Pass im Sinne des § 1 Abs. 2 des Passgesetzes besitzen, können die Ausweispflicht nach Absatz 1 Satz 1 und 2 auch durch den Besitz und die Vorlage ihres Passes erfüllen."

hotznplotz

Hallo Kornelia,die bisherigen Antworten sind schon alle fast richtig, aber ums kurz zu machen:Jeder Deutsche ab 16 ist verpflichtet, einen gültigen Reisepass oder Personalausweis zu besitzen. Daraus ergibt sich aber keine Mitführpflicht!Wenn Du weder das eine noch das andere besitzt, kann ein Bußgeld verhängt werden, dessen Höhe aber nicht wie im Straßenverkehr genau festgelegt ist. Im Regelfall wird der Betrag irgendwo zwischen 25 - 100 Euro liegen, das legt die zuständige Behörde im Einzelfall fest.

Die Bußgeldvorschrift bezüglich verweigerter Personalien (§111 OWiG) ist davon übrigens unabhängig und hat nichts mit dem Besitz eines Ausweises zu tun.

Savoyard

Hallo,alles richtig und bestens, aber noch eine Ergaenzung. Da Auslandsdeutsche keinen Perso haben koennen, da sie ja nicht in Deutschland gemeldet sind, muessen sie einen Pass haben. Das bedeutet auch, dass Auslandsdeutsche den neuen Perso nicht haben werden/koennen. Da war letztens eine entsprechende Frage aus USA,schoene Gruesse aus den sovoyardischen Alpen

Le Savoyard

sonstuss

Mein Perso war über ein Jahr abgelaufen als ich einen neuen beantragt hatte. Hatte zu der Zeit auch keinen Reisepass. Es gab weder eine Nachfrage noch eine Bußgeldstrafe. Das hängt wahrscheinlich von der jeweiligen Kommune sowie dem jeweiligen Mitarbeiter im Amt ab, ob es einfach so gemacht wird oder Strafe fällig wird. Große Sorgen braucht man sicher aber nicht machen.

Was passiert wenn der Ausweis abgelaufen ist?
flyingfree

Du musst nur EIN gültiges Ausweisdokument mit dir führen. Das kann auch der Reisepass sein. Ich vermute, bei einer Personenkontrolle kostet das Fehlen erstmal nur soviel, dass man es auf der heimischen Polizeiwache vorzeigen muss.

spamonmass

@flyingfreefalsch, du musst eines besitzen, aber keines mit dir führen.und die polizei wird dir nichts aufbrummen, höchstens darauf hinweisen, dass es abgelaufen ist und bei zweifeln deine daten abgleichen.

ich weiß nicht, ob es euch bekannt ist, aber man kann mit abgelaufenen personalausweis reisen. und zwar verlängert der bundesgrenzschutz den ausweis um die länge der reise. man bekommt sonen grünen schnipsel an den ausweis gebappt. kostenpunkt: 5 euro gebühr - und null strafe.

GünnieThehHOFF

Ihn verlängern zu lassen kostet dich nur eine Gebühr. Verlängern lassen solltest du ihn aber. Es wird als staatlicher Anspruch verstanden, dass alle Bürger einen Ausweis haben, sich ausweisen können. Nichtbesitz des Persos ist also durchaus strafbar, ist eine Ordnungswidrigkeit, wird dich eine variable Geldbuße kosten, wohl so zwischen 10 und 40 Euro.

spamonmass

@GünnieThehHOFFverlängern geht grundsätzlich nicht! ausnahme: vor flugreisen, am flugahfen, von der bundespolizei.

die gemeinden verlängern nichts, sondern stellen ein neues ausweisdokument aus. wenns gang dringen ist, gibts einen vorläufigen personalausweis, der sofort ausgestellt wird. der alte wird aber nicht verlängert.

classria31

hmm...das gnaze wird schon als Ordnungswidrigkeit gesehen, nur ist so ein Ausweis heutzutage auch nicht mehr so billig...Wenn Du allerdings wirklich bestraft wirst, sind das zwischen 5€ und 1000€ (!). Kommt wie immer bei auf den Sachbearbeiter an...warte nicht zu lange mit der Verlängerung!

J.Lude

Ja das ist richtig. In Deutschland besteht die Pflicht, einen gültigen Ausweis oder Pass zu haben. Kann man beides nicht vorweisen, wird ein Bußgeld fällig. Die Höhe orientiert sich daran, wie lange der Ausweis abgelaufen ist. Bis zu einem Jahr kostet es 15 Euro Strafe, bis zu zwei Jahren 25 Euro und ist er länger als zwei Jahre ungültig, wird eine Gebühr von 50 Euro erhoben.

Jimbo11

Ich war erst neulich auf dem Einwohneramt (sorry, heißt ja jetzt "Bürgerbüro"), um einen neuen "alten" Perso zu beantragen, da ich vom nPA nichts halte. Damit der neue "alte" möglichst lange gültig ist, bin ich auch erst am 27.10. hingegangen, obwohl mein bisheriger Perso seit Ende Januar 2010 abgelaufen ist. Einen Reisepass besitze ich auch nicht. Es gab kein Gezeter, keine Androhung von Strafen, gar nichts. Ich habe einfach den Antrag unterschrieben, 8 € bezahlt und nach fünf Minuten (plus 1 1/2 Stunden Wartezeit) war ich wieder draußen.

Mein neuer alter Perso kommt erst so in zwei Wochen, und ich mache mir gar keine Sorgen deswegen. Ich kann zur Not (Geburtsurkunde etc.) jederzeit locker nachweisen, wer ich bin.

Jimbo11

Nerv, "die Antwort darf nur maximal 1000 Zeichen lang sein".Also gut, hier kommt der Rest:

Übrigens habe ich auch mal einige Zeit im Notariat gearbeitet. Wenn da einer mit einem abgelaufenen Ausweis kam, haben wir immer geschrieben: "... ausgewiesen durch Personalausweis, der seit [Datum] abgelaufen ist. Die Identifizierung des Beteiligten war dem Notar jedoch zweifelsfrei möglich".

Pixelschubser

Nein, keine Strafe (da es sich nicht um eine Straftat handelt) sondern ein Bußgeld (Ordnungswidrigkeit). Schau mal:(1) Ordnungswidrig handelt, wer1. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1, einen Ausweis nicht besitzt,2. entgegen § 1 Abs. 1 Satz 2, auch in Verbindung mit Abs. 2 Satz 1, einen Ausweis nicht vorlegt,3. entgegen § 9 Abs. 2 Satz 2 einen dort genannten Antrag nicht oder nicht rechtzeitig stellt,...(3) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 6, 7 und 8 mit einer Geldbuße bis zu dreihunderttausend Euro, in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 5 und des Absatzes 2 Nr. 2, 3 und 5 mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro und in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

Na - Angst bekommen? Brauchst Du nicht. Ist immer eine Ermessenssache der Gemeinden...

wernerinitaly

Hallo Kornelia, nun weißt du sicher schon alles -)Trotzdem: auch ich hatte neulich das Problem, und mich deswegen bei einem deutschen Konsulat erkundigt. Ein abgelaufener Ausweis ist zum reisen noch ein Jahr nach Ablauf gültig ... allerdings glt das nicht unbedingt für Flugreisen, dort liegt es bei den Fluggesellschaften, ob sie die Person befördern wollen oder nicht.Zum sich ausweisen könnte er sogar noch länger gültig sein ... die dort eingetragenen Daten ändern sich ja nicht ... nur formal ist der abgelaufenen Ausweise dann nicht mehr "gültig".Wenn man allerdings gar keine Dokument hat, kommt es wohl gelegentlich zu den oben beschriebenen Strafen im unteren zweistelligen Eurobereich.

mfg

kikjohn

Wenn du einen gültigen Reisepass hast genügt dieser als Ausweis.
Ich habe noch nie einen Perso besessen, bin 54 Jahre alt und weise mich immer mit meinem Reisepass aus --bisher und wahrscheinlich auch in Zukunft---null Problem.

Loginname

Ich habe mal bei einer Routinekontrolle einen ein Jahr abgelaufenen Perso vorgezeigt und musste daraufhin ein Bußgeld zahlen (20 DM, lang ists her). Der Perso wurde einbehalten. Das sollte man also besser nicht machen. Dann lieber sagen, man hätte keinen und auf den Reisepass zuhause verweisen, wenn man denn einen hat. Ich hatte einen. Weiß nicht, ob das jetzt wieder andere Paragraphen sind, von wegen ungültiges Dokument benutzen, oder so.

gebi43

Hallo,
also mein Perso war bereits im August 2009 abgelaufen, und ich habe mir jetzt im Oktober einen neuen ausstellen lassen - ohne Probleme oder Kommentare von seiten der Paßstelle. Allerdings habe ich auch einen gültigen Pass. Ob das in so einem Fall entscheidend ist, weiss ich aber nicht.

Was passiert wenn der Ausweis abgelaufen ist?
Zeee

Du musst nur im Besitz EINES (Anzahl 1) gültigen Lichtbildausweis sein (ab 16). Ist der Reisepass noch gültig darf der Perso abgelaufen sein und umgekehrt. Hatte 8 jahre lang keinen Perso weil gültiger Reisepass vorlag. Erst jetzt, vor der Preiserhöhung, beantragte ich einen Perso neu. Null Problemo dort auf der Behörde.

Sind aber beide Dokumente ungültig, beginnt die Ordnungswidrigkeit, die von der Behörde ´mit einer Geldbuße belegt werden kann' (aber nicht muss). Bei ein paar Tagen machen sie gewiss keinen Stress. Denn auch das Erheben eines Bußgeldes bedeutet für den Beamten ARBEIT, und er bekommt das Geld ja nicht, sondern die Staatskasse.

Dragy99

Jeder Deutsche ab 16 J. muss nach § 1 PAuswG einen Personalausweis BESITZEN, dieser muß aber bei Aufenthalt im Inland nicht gültig sein. Wenn er abgelaufen ist, braucht man KEINE Strafe oder Bußgeld bezahlen, wenn man sich damit nur in Deutschland aufhält und es kann sich auch damit ausgewiesen werden, z.B. bei einer Verkehrs~ oder Personenkontrolle, ohne deshalb eine Strafe erwarten zu müssen. Auch die Neubeantragung eines Personalausweises kann ohne Probleme mit einem abgelaufenem Ausweis erfolgen und es darf kein Bußgeld verhängt werden. Bußgelder kann es geben, wenn man überhaupt keinen Personalausweis besitzt, weil noch NIE! einer beantragt wurde. Lediglich muss beim Grenzübertritt z.B. ins Ausland ein gültiger Personalausweis vorgelegt werden. Hier können auch Verwarnungs~ bzw. Bussgelder anfallen, z.B. bei der Passkontrolle am Flughafen bei der Einreise aus einem Drittland wie Schweiz, Norwegen usw.; In diesem Fall kann sich mit einem gültigen Reisepass ausgewiesen werden.

Was passiert wenn der Ausweis abgelaufen ist?
pbg73

Etwas ganz anderes: wenn Du Dich bei einer Bank ausweisen musst, ist diese gemäß Geldwäschegesetz angewiesen, sich ein gültiges Legitimationsdokument (Personalausweis oder Reisepaß, der Führerschein zählt nicht) vorweisen zu lassen. Will ich jetzt ein neues Konto eröffnen oder eine Vollmacht einrichten, muss ich mir einen vorläufigen Perso ausstellen lassen (wieder extra Bild und extra Gebühren), wenn es sofort sein muss und ich nicht warten kann.

gehtniemandenan

Ganz klar "JA" und "NEIN" ?man sollte zahlen, wenn man Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat nicht nachweisen kann. So wie ihr Schlaf Schafe, das die BRD eine Finanzargentur GmbH ist. Kurz gesagt BRD ist eine Treuhandverwalter von Deutschland. Müsst ihr leider verwaltet werden und eine Verwaltung kostet nun mal halt Geld.man brauch nicht zahlen, wenn man nach gewiesen hat, das man die Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat besitzt.Ach ja, übrigens alle Gesetze die von BRD beschlossen worden sind, sind rückwirken bis 1956 nichtig. Seit 1956 gab es weder eine gültige Bundestagswahl noch eine legitimierte Bundesregierung und damit keinen legitimierten Gesetzgeber. Und NAZI Gesetze dürfen eh nicht angewand werden. Aber genau das macht die BR i D.

Der Staat meine lieben, sind wir Menschen. Ihr solltet mehr nach gültigen Gesetze belesen und mehr besinnen und zurück zu kehren ein Mensch zu sein.

bh_roth

Was für eine grenzenlos hohle Antwort auf eine 5 Jahre alte Frage. Erleben wir hier Starmax II? Erklär mir mal, wenn du mal einen wachen Moment hast, welche Bundesstaaten du meinst. Die offizielle Terminologie ist für die Bundesrepublik Deutschland jedenfalls "Bundesländer".

Was passiert wenn der Ausweis abgelaufen ist?
Amos

Die Stadt Witten verhängt ein Bußgeld von 20 Euro, 10 km weiter beim Bürgerbüro in Dortmund kostet es nichts, nur die normale Gebühr für die Ausstellung des Ausweises.

gehtniemandenan

@bh_roth: da musste dich belesen, was für Bundesstaaten es gibt. Die sogenannten Bundesländer wurden von den Alliierten konzipiert und somit die Menschen der Gemeinde zu entmachten. Ein Staat wird durch die Gemeinde gestützt, nicht von den Politiker. Das sind nur Nutznießer.Und für die Politiker, sollen wir Menschen Steuern (Zwangs abgaben) zahlen? Wofür eigentlich? Damit die uns weiter belügen. Ich denke nicht das du und viele andere Menschen das wollen. Die KFZ-Steuer zieht der Zoll direkt von deinem Konto ab und bekommst kein Brief! Was hat der Zoll mit dem Steuern zu tun? Wieso bekommst kein Brief, zwecks KFZ-Steuern? Wobei der Zoll mit Einfuhr und Ausfuhr aller Art von Handelsgüter ausschließlich damit zu tun haben. Darüber würde ich an deiner Stelle mehr Gedanken machen, was hier schief läuft. Die BRD ist nicht Deutschland, Deutschland ist nicht BRD.

Seit 1918, nach dem Putsch, egal wer ab da an Deutschland regiert hat, war nicht souverän bis zum heutigen Tag. Souverän sind wir Menschen und sollten uns wieder an die alten Sitten und Gebräuchen erinnern und uns zu Gemeinde zusammen schließen.

Was passiert wenn der Ausweis abgelaufen ist?
hphersel

Das ist mir entweder zu hoch oder viel zu flach...

machine

Schwerer THC - Abusus.

Skorti

Juchuuuu!Ein Starmax zum Quadrat ...Der Putsch von 1918 ... ja, da will einer den guten alten Kaiser Willhelm wieder haben.Staatsrechtlich war bestimmt auch die Proklamation des Kaisereiches in Versailles anfechtbar. So auf fremdem Staatsgebiet ...Durfte Karl der Große uns eigentlich erobern?Wir haben seit 795 keine legitime und souveräne Regierung !!!

Ich fordere die Rückzahlung aller Steuern seit 795 !!!

Amos

Lieber bh, gilt mein Eid von 1984 auf die Bundesrepublik und den Bundespräsidenten auch noch? Ich dachte, der Fahneneid bezöge sich nur auf das Militärische.

Was passiert wenn der Ausweis abgelaufen ist?
Gast

Amos,
sind Sie nicht nach dem Gymnasium ( 1973 ) gleich eingezogen worden?

Amos

Nein, erst nach dem Studium als Stabsarzt.

bh_roth

Meiner Meinung nach ist der Fahneneid ein Diensteid, und in der Folge enden die darin bekundeten (Selbst-) Verpflichtungen auch mit Ausscheiden aus dem Dienst. 100%ig weiß ich es nicht, insbesondere nicht, wenn man nicht mehr der Wehrpflicht unterliegt. Ich konnte auch nichts darüber finden, ob ein abgelegter Eid irgendwann "ungültig" wird.

hphersel

Als Soldat haben wir einen Eid geleistet, der für unsere Dienstzeit galt. Danach musst Du einen neuen Diensteid leisten, wenn Du als Reservist wieder ins Diensterhältnis zurückkehrst, das geht aus § 6 ResG hervor. Folglich gielt der ursprünliche Diensteid nicht über die ursprüngliche Dienstzeit hinaus, denn ansonsten müsstest Du ihn nicht erneuern, sondern wärst immer noch an deinen ursprünlichen Eid gebunden

Was passiert wenn der Ausweis abgelaufen ist?
Gast

HP, BH, Amos,was ist für euch der Unterschied?

Was dürft Ihr tun wenn der Eid nicht mehr gilt und was dürft Ihr nicht tun wenn er noch gilt?

Was passiert wenn der Ausweis abgelaufen ist?
hphersel

kurz gesagt: Solange wir an einen solchen Diensteid gebunden sind, haben durch diesen Eid die Pflicht, uns an die Verfassung zu halten und diese zu verteidigen. Hinterher haben wir diese Pflicht nicht mehr. So kann ein Salafist niemals offizier werden, weil der Eid ihn dazu verdonnert, den Statt, den er abschafen wil, zu verteidigen.<snfdersherum: wenn ein Soldat merkt, dass er nicht mehr hinter diesem Staat steht, muss der die Bundeswehr verlassen, dann kann er tun und lassen, wonach ihm zumute ist.

Anders ist beispielsweise die Vita des Exgenerals und Grünen-Politikers Bastian nicht erklärbar. Sein Denkwandel stand im gegensatz zum Eid, an den er aber nach seinem Ausscheiden aus dem aktiven Dienst nicht mehr gebunden war.

hphersel

Sorry für den Tippmist om obigen Post. Dabei hatte ich mir extra vorher die Finger gewaschen...

bh_roth

Lieber HP, ich wollte schon fragen, wie dir der Sake geschmeckt hat.
Zum Unterthema: Ich bin mir nicht ganz klar über die Gültigkeit, obwohl ich mich deiner Analyse "Es ist so, weil..." nicht ganz verschließen kann. Aber an meinem Beispiel: Pensioniert, aber weiterhin wehrpflichtig bis zum 60. Das würde nach deiner Analyse bedeuten, dass ich, wenn ich wegen einer Mobilmachung reaktiviert werde, einen erneuten Diensteid ableisten müsste. Und davon habe ich noch nichts gehört. Ein General untersteht nach der Pensionierung noch viel eher der Pflicht, erneut in den aktiven Dienst eintreten zu müssen. Wie der Grünengeneral sich da herausgemogelt hat, erschließt sich mir nicht.

hphersel

noch mal, dieses mal angemeldet ;-)
Dienst ist eine Verpflichtung auf Gegenseitigkeit: Durch den Eid verpflichte ich mich, treu zu dienen, im Gegenzug sorgt der Staat für mich. Irgendwann endet die Dienstzeit, der Staat muss seinen Anteil nicht mehr erfüllen (Beispiel: Freie Heilfürsorge für Exsoldaten? Gips nich!) - Warum muss ich dann im Gegenzug an meinen Anteil gebunden bleiben? Es ist nur logisch, dass die Verpflichtung aus dem Eid mit dem Ende der aktiven Dienstzeit endet. Alles andere wäre eine deutliche Benachteiligung des nicht mehr dienenden Bürgers. Und wenn ich als Reservist eine neue Dienstzeit bgeinne, erneuere ich meinen Eid und im Gegenzu kümmert sich der Staat wieder um mich.

bh_roth

Lieber HP, der Staat zahlt mir immer noch 70% meiner Krankenversicherung, also freie Heilfürsorge light, wenn du so willst, aber jetzt als Privatpatient. Und das lebenslänglich. Und lediglich die letzten 30% muss ich privat aufwenden, wenn ich das will.

hphersel

Das ist bei Beamten immer so. Der Staat ist einfach seinerzeit die Verpflichtung eingegangen, in diesem Punkt auch nach Deiner aktiven Dienstzeit für Dich zu sorgen. Das war Bestandteil der Vereinbarung.Beamtenrecht ist eine andere Sache als "normales" Arbeitsrecht. Beispiel: Ich arbeite als Arztr in einem Krankenhaus. Der private Betreiber stellt irgendwann fest, dass ich meine Approbation gefälscht habe, und feuert mich. Er verlangt das gehalt zurück, das er mir gezahlt hat. Vor Gericht unterliegt er, denn ich habe für das Gehalt eine Gegenleistung erbracht, nämlich die Arbeit, uch wenn ich dafür nicht qualifiziert war.

Wenn ich als falscher Arzt verbeamtet wurde, kann der Staat aber in einem solchen Fall tatsächlich die Bezüge, die ich in der Zeit von ihm erhalten habe, zurückfordern, denn ich habe meinen Beamtenstatus aufgrund falscher Angaben erhalten. Das ist eine ganz andere Nummer, da bin ich erst vor ein paar Wochen im Rahmen eines Schöffenseminars über Wirtschaftsstrafrecht drauf gestoßen...

iceman035

Bei den Gesetzen hier brauchst du dir keine Gedanken zu machen.Einwohnermeldeämter sind eh zu überlastet.Der Deutsche geht immer noch streng nach Gesetz.Die Wirklichkeit sieht aber anders aus wie viele Schwarzmaler das hier sehen :)

Geh hin beantrage neuen und sag einfach das es dir jetzt erst aufgefallen ist das er abgelaufen ist.Wann braucht man den mal oder schaust du jeden Tag da drauf ? :))

bh_roth

@iceman: Darauf würde ich mich nicht verlassen.

Was passiert wenn der Ausweis abgelaufen ist?
mandarina

Nun, von der seltsamen Wendung der Unterhaltung bin ich überrascht!
Zusatz für iceman: Die Nummer mit " Huch,das hab ich übersehen"- kannst Du dir abschminken. Der freundliche Bürgerservice erinnert dich inzwischen rechtzeitig schriftlich, dass dein Ausweis bald abläuft. Wer weiß , was passiert, wenn man das Erinnerungsschreiben übersieht....