Wo darf ich mein auto zulassen

Wo darf ich mein auto zulassen
Online-Zulassung (i-Kfz)

Seit Oktober 2019 können Autofahrer ihr neues Auto online anmelden, umschreiben oder wiederzulassen – so zumindest die Theorie. >> Mehr zum Thema Ratgeber

Foto: autozeitung.de

Seit dem 1. Oktober 2019 können Fahrzeugbesitzer deutschlandweit ihr Fahrzeug online anmelden, zulassen und abmelden – auch bei einem Halterwechsel. Um ein Auto via Internet umzumelden, benötigen Fahrzeughalter einen Personalausweis mit Online-Funktion. So funktioniert i-Kfz!

Das Bundesverkehrsministerium ermöglicht Fahrzeughaltern seit dem 1. Oktober 2019, ihr Auto online zuzulassen, abzumelden, einen Halterwechsel anzumelden oder den Zulassungsbezirk zu wechseln. Und das alles ohne Wartezeit im Amt – wenn dies überhaupt geöffnet hat. Denn das Coronavirus zwingt auch die Behörden zu spürbaren EInschnitten. Mit 20 Millionen Kfz-Zulassungen im Jahr 2018 handelt es sich bei der Kfz-Zulassung um einen der meistgenutzten Verwaltungsvorgänge in Deutschland. Wie der ADAC 2017 ermittelt hat, mussten Autofahrer ohne Termin jedoch durschnittlich 62 Minuten warten, bevor sie ihr Fahrzeug anmelden, umschreiben oder wiederzulassen konnten. Und auch wenn der Test von Behörden in zehn Landeshauptstädten nicht repräsentativ war, wurde doch der subjektive Eindruck vieler Menschen bestätigt. Zudem bemängelten die Tester die wenig bürgerfreundlichen Öffnungszeiten: In den Abendstunden oder samstags hat schließlich kaum ein Amt geöffnet. Mit der internetbasierten Fahrzeugzulassung i-Kfz soll nun aber niemand mehr einen halb Tag für die Zulassung einplanen oder sogar einen Urlaubstag dafür nehmen müssen, da Autos online angemeldet, zugelassen oder abgemeldet werden können. Mehr zum Thema: Das ändert sich in den Regionalklassen 2020

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So funktioniert i-Kfz (Auto online zulassen bzw. anmelden)

Die Online-Zulassung (internetbasierte Fahrzeugzulassung) namens i-Kfz sind seit dem 1. Oktober 2019 über Webseiten der Bundesländer oder der Zulassungsstellen vor Ort möglich. Abmelden, umschreiben oder wiederzulassen kann man allerdings nur Fahrzeuge, die zum ersten Mal nach dem 1. Januar 2015 zugelassen worden sind. Zuerst muss sich der Kfz-Halter dazu im Onlineportal der Behörde mittels Personalausweis mit PIN und Kartenlesegerät oder via Smartphone und AusweisApp 2 identifizieren. Dann muss bei der Zulassungsbescheinigung Teil II, früher auch Fahrzeugbrief genannt, der Sicherheitscode freigelegt werden. In die Auftragsmaske im Portal werden nun alle notwendigen Daten wie Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN), Sicherheitscode, Datum der HU, eVB-Nummer der Versicherung (elektronische Versicherungsbestätigung) und IBAN des Halters eingetragen. Dann wird ein freies Kennzeichen ausgewählt oder ein reserviertes Kennzeichen oder Wunschkennzeichen angegeben. Die Daten werden dann vom System automatisch gecheckt und zum Abschluss müssen noch Gebühren per Online-Überweisung oder per SEPA-Einzugsverfahren bezahlt und der Zulassungsantrag an die Behörde übermittelt werden. Anschließend prüft ein Sachbearbeiter den Antrag. Per Post kommen dann der Zulassungsbescheid, die Zulassungsbescheinigung Teil I und II sowie die Plaketten für die Kennzeichen zum Fahrzeughalter. Bis Brief und Prüfsiegel ankommen, können zwei bis drei Tage vergehen. Das Aufkleben der Kennzeichen-Plaketten sollen Autofahrer künftig selbst erledigen. Einige Zulassungsstellen verschicken deshalb auch eine genaue Anleitung, damit die Prüfsiegel korrekt aufgeklebt werden.

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Fahrzeug über Onlineportal ummelden

Schneller geht es, wenn ein bereits zugelassenes Fahrzeug online mittels i-Kfz umgemeldet wird. Kauft etwa ein Autofahrer aus Hamburg in Berlin ein Auto mit Berliner Kennzeichen, kann er den Halterwechsel mit Kennzeichenmitnahme ab Herbst 2019 komplett online durchführen. Dazu stellen Autofahrer über das Handy auf dem Onlineportal den Antrag und erhalten einen vorläufigen Zulassungsbescheid in sein elektronisches Postfach auf dem Portal. Und damit ist das Auto auch schon zugelassen. Die finalen Dokumente werden auf dem Postweg zugeschickt.

 

Online-Zulassung: Ab wann kann ich mein Auto online anmelden?

Seit Oktober 2019 greift die neue Regelung deutschlandweit. Bisher funktioniert die Online-Wiederzulassung für KÜS-geprüfte Fahrzeuge per i-Kfz und ist seit Oktober 2017 möglich. Mitte Februar 2020 waren erst rund die Hälfte aller Zulassungsstellen so weit, i-Kfz-Anträge anzunehmen, wie der Deutsche Städtetag anmerkte. Alle weiteren Zulassungsstellen wird noch eine Übergangsfrist bis Juni 2020 gewährt, um die technischen Voraussetzungen zu schaffen. Auf Seiten der Prüforganisationen würden nahezu alle Anbieter wie TÜV, GTÜ, Dekra oder KÜS die Voraussetzungen für i-Kfz erfüllen.

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i-Kfz: Warum eine spezielle Regelung für KÜS-geprüfte Fahrzeuge?

Die Online-Zulassung i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung) erlaubt bereits seit dem 1. Oktober 2017 , von KÜS-geprüften Autos und anderen Kfz im Internet an- oder abzumelden. Dabei wurde die KÜS (Kraftfahrzeug-Überwachungsorganisation freiberuflicher Kfz-Sachverständiger e.V) vom Bundesverkehrsministerium und Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) als eine der ersten Überwachungsorganisationen für i-Kfz, also für Auto online an- und abmelden, anerkannt. Ab dem 1. Januar 2015 zugelassene Fahrzeuge, die von der KÜS ihre Hauptuntersuchungs-Plaketten erhalten haben, können jederzeit online ab- beziehungsweise wieder angemeldet werden. Darunter fallen nicht nur Autos, sondern auch Motorräder und Anhänger. Seit 2018 ist durch i-Kfz auch die Anmeldung neuer Fahrzeuge und die generelle Ummeldung möglich.  Mehr zum Thema: Autokennzeichen bei Umzug bundesweit mitnehmen

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Welche Voraussetzungen müssen für i-Kfz erfüllt sein?

Als Bedingung für das Ab- und Anmelden über i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung) ist eine Erstzulassung des Fahrzeugs nach dem 1. Januar 2015, ein neuer Personalausweis mit Onlinefunktion, ein funktionstüchtiges Ausweis-Lesegerät oder Handy mit NFC-Funktion, sowie eine Ausweis-App. Die Gebührenbegleichung der Zulassungsstelle wird per Kreditkarte oder Giropay abgewickelt.

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Welche Kfz können online zugelassen werden?

Die Möglichkeit, Kfz online mittels Internet-Zulassung i-Kfz (internetbasierte Fahrzeugzulassung) ab- und wieder anzumelden, umfasst Fahrzeuge wie Auto, Motorrad und Anhänger.

 

Welche Zulassungbezirke machen mit?

Bisher kann nur eine Zulassung auf denselben Fahrzeughalter im bisherigen Zulassungsbezirk erfolgen. Die Kennzeichen müssen vor der Ab - und Anmeldung bereits wieder reserviert werden. Das Verfahren wird sowohl dezentral über Portale einiger Länder und Kommunen als auch zentral über ein Online-Portal des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) angeboten.

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Was kostet die Zulassung via i-KfZ?

Die obligatorische Ab- und Anmeldegebühr beträgt etwa 6,10 Euro, kann in Einzelfällen aber um einige Cent teurer oder günstiger sein.

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