Wo bekomme ich einen bebauungsplan

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Wo bekomme ich einen bebauungsplan

Bebauungspläne werden von den Gemeinden gemacht und für jedermann zugänglich zur Einsicht ausgelegt. Jedermann kann (gegen Gebühr) Kopien verlangen.

Wo bekomme ich einen bebauungsplan

Bebauungspläne werden von den Städten und Gemeinden aufgestellt und können dort vor und nach Rechtskraft von jedermann eingesehen werden. Gebühren werden nur fällig, wenn man eine Kopie verlangt.

Wo bekomme ich einen bebauungsplan

Bebauungsplan bekommst du auf dem Bauamt der Gemeinde oder Stadt in der du bauen willst, der ist kostenlos.

Wo bekomme ich einen bebauungsplan

Kostet aber und das nicht zu knapp!!! (ich glaube 45 € pro Auszug)

Wo bekomme ich einen bebauungsplan

Nach dem Baugesetzbuch (BauGB) sind die Gemeinden berechtigt und verpflichtet, Bauleitpläne aufzustellen. Es gibt zwei Arten von Bauleitplänen:

  • Der Flächennutzungsplan, der das gesamte Gemeindegebiet umfasst, für den Bürger aber noch keine verbindlichen Festsetzungen trifft (vgl. hierzu auch das Stichwort "Flächennutzungsplan").
  • Der Bebauungsplan, der aus dem Flächennutzungsplan entwickelt wird und sich auf Teile des Gemeindegebiets beschränkt. Er enthält für die Bürger und die Baubehörden verbindliche Festsetzungen und regelt, wie die Grundstücke bebaut werden können.

Bebauungspläne sind grundsätzlich aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln; dies bedeutet, dass zwischen Bebauungsplan und Flächennutzungsplan kein wesentlicher inhaltlicher Widerspruch bestehen darf. Im Bebauungsplan können Festsetzungen erfolgen z.B. über die Art und das Maß der vorgesehenen baulichen Nutzung, über überbaubare Grundstücksflächen, die Stellung baulicher Anlagen, aber auch z.B. über öffentliche und private Grünflächen, Verkehrsflächen. Daneben können z. B. auch Regelungen über das Anpflanzen von Bäumen, Sträuchern und anderen Bepflanzungen getroffen werden. Man unterscheidet zwischen dem qualifizierten, dem vorhabenbezogenen und dem einfachen Bebauungsplan:

Ein qualifizierter Bebauungsplan liegt dann vor, wenn der Bebauungsplan mindestens Festsetzungen über die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die überbaubaren Grundstücksflächen und die örtlichen Verkehrsflächen enthält. Liegt ein Baugrundstück im Geltungsbereich eines qualifizierten Bebauungsplans, ist ein Bauvorhaben bauplanungsrechtlich zulässig, wenn es den Festsetzungen des Bebauungsplans nicht widerspricht und die Erschließung gesichert ist.

Vorhabenbezogene Bebauungspläne können von den Gemeinden auf der Grundlage eines von einem (privaten) Vorhabenträger mit der Gemeinde abgestimmten Vorhaben- und Erschließungsplans aufgestellt werden. Voraussetzung ist, dass der Vorhabenträger zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen bereit und in der Lage ist und sich in einem Durchführungsvertrag zur Durchführung der Maßnahmen verpflichtet. Auch im Geltungsbereich eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans sind Vorhaben planungsrechtlich zulässig, wenn sie dem Bebauungsplan nicht widersprechen und die Erschließung gesichert ist.

Einfache Bebauungspläne sind solche, die weder die Voraussetzungen eines qualifizierten noch eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans erfüllen. Sie regeln die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit von Bauvorhaben grundsätzlich nicht abschließend.

Bebauungspläne sind gemeindliche Satzungen, also Rechtsnormen. Sie werden in einem im BauGB im Einzelnen geregelten Verfahren aufgestellt, das unter anderem eine Beteiligung der Bürger vorsieht (siehe auch unter "Verwandte Themen" - "Bauleitpläne; Aufstellung").

Für Bebauungspläne der Innenentwicklung, welche die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwicklung betreffen, sind in § 13 a BauGB unter bestimmten Voraussetzungen Verfahrenserleichterungen vorgesehen. Mit Wirkung zum 13.05.2017 wurde die Anwendbarkeit des beschleunigten Verfahrens über die Innenentwicklung hinaus durch den neuen § 13b BauGB auf Bebauungsplanungen im Außenbereich mit einer Grundfläche von weniger als 10 000 qm erstreckt; das beschleunigte Verfahren ist in diesen Fällen anwendbar, wenn der Bebauungsplan die Zulässigkeit von Wohnnutzungen auf Flächen begründet, die sich an im Zusammenhang bebaute Ortsteile anschließen. § 13b BauGB gilt befristet bis zum 31. Dezember 2022, bis zu diesem Zeitpunkt muss das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans förmlich eingeleitet worden sein; der Satzungsbeschluss ist dann bis spätestens 31. Dezember 2024 zu fassen. Die Regelung wurde durch das am 23. Juni 2021 in Kraft getretene Baulandmobilisierungsgesetz auf die aktuellen Fristen verlängert.

Bevor Sie genauere Pläne machen, wie Sie ein Grundstück, das Sie erworben haben oder erwerben wollen, bebauen werden, sollten Sie klären, was im zugehörigen Bebauungsplan steht.

Der qualifizierte Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind. Festsetzungen werden u. a. getroffen

  • zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
  • zur Bauweise (offene oder geschlossene Bauweise),
  • zur überbaubaren Grundstücksfläche
  • zu den örtlichen Verkehrsflächen.

Der einfache Bebauungsplan, der nicht die Voraussetzungen eines qualifizierten Bebauungsplans erfüllt, enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der unterstützend anzuwendenden §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

An wen muss ich mich wenden?

Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.
Für nähere Informationen können Sie sich an das Planungsamt Ihrer Gemeinde oder die Bauaufsichtsbehörde Gemeinde bzw. Landkreis wenden.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)

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Letztes Update: 31.03.2021

Ein Bebauungsplan enthält verbindliche Vorschriften über die zulässige und mögliche Bebauung sowie Nutzung von Grundstücken. Wer eine Grundstücksfläche bebauen möchte, sollte daher bereits vor dem Kauf einen Blick in den Bebauungsplan werfen.

Ein unbebautes Grundstück kann nur bebaut werden, wenn es als Bauland im Bebauungsplan eingetragen ist. Sie sollten diesen daher unbedingt vor Unterzeichnung des Kaufvertrags einsehen, wenn Sie ein Grundstück kaufen und anschließend bebauen möchten. So können Sie überprüfen, inwieweit das Grundstück überhaupt bebaut werden darf und ob die Planung Ihres Vorhabens umsetzbar ist. In diesem Ratgeber-Artikel geben wir Ihnen Antworten auf fünf wichtige Fragen zum Bebauungsplan. Was genau steht im Bebauungsplan geschrieben? Woher bekomme ich den B-Plan? Und was tue ich, wenn kein Bebauungsplan vorliegt? Erfahren Sie die Antworten auf diese Fragen und vieles mehr in diesem Artikel von McMakler!

Wo bekomme ich einen bebauungsplan

Bebauungspläne, auch B-Pläne genannt, werden von den Gemeinden mit dem Ziel und Zweck angefertigt, die städtebauliche Entwicklung im Gemeindegebiet zu steuern. Sie werden auf der Grundlage des jeweiligen Flächennutzungsplans entwickelt. Dieser wird auch als vorbereitender Bebauungsplan bezeichnet. Er enthält Auskünfte darüber, welche Nutzungsart wo auf dem Gemeindegebiet möglich ist.

Im Gabler Wirtschaftslexikon findet sich zum Bebauungsplan die folgende Definition:

“nach dem Baugesetzbuch (BauGB) im Rahmen der Bauleitplanung vorgesehene rechtsverbindliche Festsetzung für die städtebauliche Ordnung. Im Bebauungsplan können u.a. festgesetzt werden: Art und Maß der baulichen Nutzung (z.B. Fluchtlinien), Größe der Baugrundstücke, Verkehrsflächen, Flächen für Land- und Forstwirtschaft, für Gemeinbedarf und Sport- und Spielanlagen, höchstzulässige Zahl der Wohnungen in Wohngebäuden etc. Der Bebauungsplan wird durch Satzung beschlossen und stellt deshalb eine Rechtsnorm dar. Er kann im Wege der abstrakten Normenkontrolle nach § 47 VwGO oder im Rahmen der Überprüfung von Verwaltungsakten, die auf den Bebauungsplan gestützt werden, angegriffen werden.”

Für verschiedene Gebiete und Gemeinden gibt es jeweils separate Bebauungspläne. Sie regeln auch, ob die Grundstücksflächen zu Gewerbezwecken oder als Wohnfläche, Fußweg, Straße, Grünanlage oder zum Beispiel als Kinderspielplatz genutzt werden darf. Der Bebauungsplan enthält genaue Vorgaben zu den Gebäuden, die auf einem Grundstück errichtet werden dürfen. Diese Vorgaben sind sowohl für die Baubehörden als auch für Bauherren verbindlich. Abweichungen von den Vorschriften der B-Pläne sind nur in eng begrenzten Fällen zulässig. Setzen sich Bauherren über einen gültigen B-Plan hinweg, verstoßen sie gegen geltendes Recht.

Weiterhin dient der Bebauungsplan dazu, den „Wildwuchs“ von verschiedenen Bauformen in einer Gemeinde zu verhindern und einen einheitlichen Siedlungscharakter zu wahren. Außerdem bietet er den Anwohnern in der Umgebung Planungssicherheit. Der Bebauungsplan verhindert beispielsweise, dass mehrstöckige Häuser das angrenzende Bauland verschatten.

Das Aufstellungsverfahren eines Bebauungsplanes ist vom Gesetzgeber im Baugesetzbuch (BauGB) festgelegt. Die Planung liegt dabei bei den Städten und Gemeinden selbst. Bei dem Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplanes muss sich an die rechtsverbindlichen Festsetzungen aus dem BauGB gehalten werden. Das BauGB enthält klare Vorgaben zum Ablauf eines Bebauungsplanverfahrens. Dazu zählt unter anderem auch die Einbindung der Meinungen und Anregungen der Bürger und Bürgerinnen einer Stadt oder Gemeinde. Das umfangreiche Aufstellungsverfahren ist an folgende Schritte gebunden:

  1. Einleitung des Verfahrens

  2. Aufstellungsbeschluss

  3. Vorentwurf / Planentwurf

  4. Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und Behördenbeteiligung

  5. Auslegungsbeschluss

  6. Öffentliche Auslegung und Beteiligung der Behörden

  7. Satzungsbeschluss

  8. Öffentliche Bekanntmachung

In einigen Fällen erlaubt der Gesetzgeber die Aufstellung eines Bebauungsplans im beschleunigten Verfahren (§ 13a BauGB). Die Voraussetzungen für ein solches Verfahren beziehen sich auf die Größe der Grundfläche des Gebiets. Welche Vorschriften darüber hinaus für das beschleunigte Verfahren gelten, ist im BauGB festgelegt.

Wo bekomme ich einen bebauungsplan

Anhand eines Bebauungsplans lässt sich zunächst einmal erkennen, ob Grundstücksflächen in einem reinen Wohngebiet, einem Mischgebiet oder einem Gewerbegebiet angesiedelt sind. Sie können dem B-Plan zudem entnehmen, in welcher Höhe und mit wie vielen Geschossen (Vollgeschosse & Dachgeschoss) Sie Ihr Haus bzw. Ihr Bauvorhaben verwirklichen können. Darüber hinaus legt der Bebauungsplan anhand von Baulinien, Baugrenzen und Bebauungstiefen die überbaubaren Grundstücksflächen fest. Sie können anhand des Bebauungsplans also erfahren, wie nah Sie an der eigenen Grundstücksgrenze bauen dürfen. Zur Wahrung eines einheitlichen Siedlungscharakters werden im Bebauungsplan zudem Auflagen zur Dachform, Dachneigung, bestimmten Haustypen und sogar Materialien festgelegt.

Ein B-Plan setzt sich in der Regel aus zwei Teilen zusammen: Teil A, in dem ein oder mehrere Pläne enthalten sind, und Teil B, welcher beschreibende Texte enthält. Das Baugesetzbuch (§9 BauGB) regelt dabei, was ein Bebauungsplan beinhaltet. Dabei sollten zwei Verordnungen bekannt sein:

  • Baunutzungsverordnung (BauNVO): Sie legt fest, welche Nutzungen zugelassen werden können und wie die Vorschriften zu Bauweise, Abstandsfläche, etc. auszulegen sind.

  • Planzeichenverordnung (PlanZV): Sie erklärt die verwendeten Farben, Signaturen, Abkürzungen und Linien.

Darüber hinaus können sich in einem Bebauungsplan Regelungen zu folgenden Punkten befinden:

  • Art der baulichen Nutzung

  • Maß der baulichen Nutzung

  • Bauweise, Baulinien, Baugrenzen

  • Dachvorgaben

  • Regelungen für den Denkmalschutz

Je nach Gemeinde können diese Vorschriften sehr detailliert ausfallen. Manche Gemeinden geben sogar die Farbe der Dacheindeckung oder die Fassadengestaltung vor.

Eine Übersicht aller Abkürzungen bzw. Planzeichen für Bauleitpläne finden Sie in der Planzeichenverordnung von 1990 (PlanZV). Eine Übersicht der meistverwendeten Abkürzungen in einem Bebauungsplan haben wir Ihnen hier zusammengestellt:

  • W - Wohnbaufläche

  • WS - Kleinsiedlungsgebiete

  • WR - reine Wohngebiete

  • WA - allgemeine Wohngebiete

  • WB - besondere Wohngebiete

  • M - gemischte Baufläche

  • MD - Dorfgebiet

  • MI - Mischgebiet

  • MK - Kerngebiet

  • G - gewerbliche Baufläche

  • GE - Gewerbegebiet

  • GI - Industriegebiet

  • S - Sonderbaufläche

  • SO - Sondergebiet (z.B. Klinik)

Maß der baulichen Nutzung

  • GR - Grundfläche

  • GRZ - Grundflächenzahl

  • GF - Geschossfläche

  • GFZ - Geschossflächenzahl

  • BM - Baumasse

  • BMZ - Baumassenzahl

Haustyp

  • E - Einfamilienhaus

  • D - Doppelhaus

  • ED - Einzel- oder Doppelhaus

  • H - Hausgruppen

  • R - Reihenhaus

  • g - geschlossene Bauweise

  • o - offene Bauweise

  • a - abweichende Bauweise

Dachform

  • SD - Satteldach

  • FD - Flachdach

  • TD - Tonnendach

  • KWD - Krüppelwalmdach

  • PD - Pultdach

  • vPD - versetztes Pultdach

  • WD - Walmdach

  • ZD - Zeltdach

Anders als beim Grundbuch, ist die Einsichtnahme in den Bebauungsplan für jedermann möglich. Gerade für einen Grundstückskauf ist dies besonders wichtig. Einsicht in den Bebauungsplan für eine Gemeinde oder ein bestimmtes Baugebiet kann man bei der zuständigen Stadtplanung nehmen. In den meisten Fällen ist es zudem möglich, den Bebauungsplan im Internet herunterzuladen oder diesen einfach online anzufordern. Trotz ausführlicher Legenden ist es für Grundstückskäufer jedoch nicht immer einfach, ihn zu interpretieren.

Wenn Sie den Bebauungsplan einsehen wollen, ist es ratsam, entsprechende Angaben zum jeweiligen Grundstück parat zu haben, dazu zählen beispielsweise die Gemarkung, die Flurnummer und die Grundstücksnummer.

Wo bekomme ich einen bebauungsplan

Sollte für Ihr Grundstück kein Bebauungsplan vorliegen, greifen die Vorgaben aus § 34 des BauGB. Denn auch wenn kein B-Plan existiert, ist dies kein Freifahrtschein für ein beliebiges Bauen. Der Paragraph regelt, dass die Nutzungsart, das Ausmaß der Nutzung und die Bauweise der unmittelbaren Nachbarschaft angepasst sein müssen. Ist beispielsweise die freie Grundstücksfläche ausschließlich von Mehrfamilienhäusern umgeben, ist das Bauen eines Einfamilienhauses möglicherweise nicht gestattet.

Wenn Sie Ihr Grundstück verkaufen möchten, aber kein Bebauungsplan hierfür existiert, können sie eine Bauvoranfrage stellen, welche weitaus kostengünstiger als ein Bauantrag ist. So erfahren Sie, ob es sich um Bauland handelt und inwieweit das Land konkret bebaubar ist. Mit der Bauvoranfrage können Sie Vorschläge für die zukünftige Bebauung beim Bauamt stellen. Bei einer förmlichen Bauvoranfrage erhalten Sie einen rechtswirksamen Bauvorbescheid mit einer Gültigkeit von drei Jahren. In dieser Zeit muss der richtige Bauantrag gestellt werden. Der Bauvorbescheid selbst ist noch keine Baugenehmigung.

Ein Bebauungsplan beinhaltet Vorschriften und verbindliche Festsetzungen darüber, wie ein Grundstück bebaut und genutzt werden darf. Wenn Sie ein Grundstück kaufen und bebauen möchten, sollten Sie darauf achten, dass dieses als Bauland darin eingetragen ist. Anhand der im Bebauungsplan festgelegten Vorschriften können und sollten Sie sich schon vor dem Kauf eines Grundstücks informieren, ob Ihr geplantes Vorhaben überhaupt zulässig ist. Um einen Bebauungsplan richtig lesen zu können, sollten Sie sich mit den Abkürzungen vertraut machen. Liegt kein Bebauungsplan vor, können Sie durch eine förmliche Bauvoranfrage einen Bauvorbescheid beantragen. Hiermit haben Sie drei Jahre Zeit, um einen Bauantrag zu stellen.

Informieren Sie sich auch über Bodenwerte und Grundbuchauszüge.

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