Wie holt man sich Kapitalertragssteuer zurück?

  • Beispiel: Nehmen wir an, Sie sind alleinstehend und erzielen 3.001 Euro Kapitalerträge im Jahr. Dann können Sie davon zunächst den Freibetrag von 801 Euro abziehen. Es bleiben also 2.200 Euro übrig, die Sie versteuern müssen. Die Abgeltungssteuer von 25 Prozent beträgt somit 550 Euro. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag, also 30,25 Euro und beispielsweise 9 Prozent Kirchensteuer, also 49,50 Euro. Die gesamte Kapitalertragssteuer beträgt somit 629,75 Euro.

Müssen Sie keine Kirchensteuer zahlen, unterliegen Sie mit dem Solidaritätszuschlag einer Abgeltungssteuer von 26,38 Prozent. Zuzüglich Kirchensteuer steigt der Steuersatz auf 27,99 Prozent bei einer Kirchensteuer von 9 Prozent und auf 27,82 Prozent bei einer Kirchensteuer von 8 Prozent. Allerdings dürfen Sie die Ausgaben der Kirchensteuer als Sonderausgaben absetzen.

Wann muss ich meine Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?

In der Regel müssen Sie das gar nicht, weil Ihre Bank die Kapitalertragssteuer automatisch einbehält und an das Finanzamt abführt. Es gibt aber Fälle, in denen das nicht automatisch läuft.

Das gilt zum Beispiel für Anleger, die Ihre Erträge auf ausländischen Konten und Depots erzielen. Sie müssen die Kapitalerträge dann in Ihrer Steuererklärung angeben, damit das Finanzamt nachträglich Kapitalertragssteuer abzieht.

Auch wenn Sie Zinsen aus einem Privatdarlehen erhalten haben, müssen Sie das angeben. Gleiches gilt für Erstattungszinsen vom Finanzamt. Die gibt es auf Steuererstattungen, die Sie erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres erhalten, in dem die Steuer entstanden ist.

Wer seine Steuererklärung freiwillig abgeben darf, kann also durch eine spätere Abgabe hohe Zinsen bekommen. Das geht bis zu vier Jahre rückwirkend.

  • Späte Steuererklärung: Darum kann sich das lohnen

Sollten Sie Widerspruch dagegen eingelegt haben, dass Ihre Bank die Kirchensteuer automatisch abführt, müssen Sie ebenfalls nachträglich aktiv werden und die Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben.

Wann sollte ich meine Kapitalerträge angeben?

Auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind, gibt es Situationen, in denen es sinnvoll ist, Kapitalerträge in der Steuererklärung einzutragen. Das gilt zum einen dann, wenn Sie den Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft haben. Dann wurden Ihnen nämlich zu viele Steuern abgezogen, die Sie sich nachträglich zurückholen können.

Zum anderen sollten Sie aktiv werden, wenn Ihr persönlicher Steuersatz niedriger ist als die 25 Prozent Abgeltungssteuer. Dann können Sie in der Steuererklärung die sogenannte Günstigerprüfung beantragen und erhalten ebenfalls zu viel bezahlte Kapitalertragssteuer zurück.

Dafür durfte Ihr zu versteuerndes Einkommen 2020 nicht mehr als 16.950 Euro betragen. Grundsätzlich schaden Sie sich mit einer Günstigerprüfung aber nicht. Sollte Ihr Einkommen doch höher gewesen sein, bleibt es einfach beim normalen Abgeltungssteuersatz.

Haben Sie bei der einen Bank Verluste gemacht, bei der anderen aber Gewinne, sollten Sie das ebenfalls in der Steuererklärung angeben. Denn Sie können die Verluste mit den Gewinnen verrechnen.

Voraussetzung dafür ist eine Verlustbescheinigung, die Sie bis zum 15. Dezember des Steuerjahres bei Ihrer Bank beantragen müssen. Verpassen Sie den Termin, müssen Sie ein Jahr warten.

Wichtig: Verluste aus Aktienverkäufen können Sie nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen.

Kapitalertragsteuer wird bei jeder Zins- oder Dividendenauszahlung fällig, zumindest dann, wenn Sie über den Sparerfreibetrag kommen. Sollten Sie aus welchen Gründen auch immer zu viel Steuern gezahlt haben, dann können Sie diese anhand einer Steuererklärung zurückholen.

Wie holt man sich Kapitalertragssteuer zurück?
Jeder Gewinn muss versteuert werden. © Benjamin_Thorn / Pixelio

  • Einkommenssteuererklärungsformular

Das Steuerrecht ist relativ kompliziert. Aus diesem Grund gibt es auch bei der Kapitalertragsteuer Ausnahmen, aber generell können die folgenden Aussagen getroffen werden:

  • Jeder unbeschränkt Steuerpflichtige muss Kapitalertragsteuer zahlen, wenn er Zinsen, Dividenden oder Gewinne aus Aktienhandel erhält.
  • Diese Steuerart wird an der Quelle abgezogen. Dies bedeutet, dass jedes Institut, das die Zinsen oder ähnliches ausbezahlt, die Steuer erheben und an das entsprechende Finanzamt abführen muss.
  • Um das Steuerrecht zu vereinfachen, wurde die Kapitalertragsteuer für alle auf einen bestimmten Prozentsatz festgesetzt. Im Detail bedeutet dies, dass der Prozentsatz der Kapitalertragssteuer über Ihrem persönlichen Einkommenssteuersatz liegen kann.
  • Sie können für die Abgeltungssteuer einen Freistellungsauftrag einreichen, da Sie pro Jahr einen gesetzlich definierten Freibetrag besitzen.

Wann eine Steuererklärung sinnvoll ist

Sie können Kapitalertragsteuer anhand einer Steuererklärung zurückerhalten, wenn Sie entweder keinen oder einen zu niedrig angesetzten Freistellungsauftrag abgegeben haben oder wenn Ihr persönlicher Einkommenssteuersatz unter dem Prozentsatz der Abgeltungssteuer liegt. Dann müssen Sie wie folgt vorgehen:

  • Sie müssen zusätzlich zum Mantelbogen und weiteren notwendigen Steuerformularen das Formular "Einkünfte aus Kapitalvermögen" ausfüllen.
  • In dieses Formular tragen Sie sowohl die bezahlte Kapitalertragsteuer ein als auch den in Anspruch genommenen Freibetrag (Sparer-Pauschbetrag).
  • Als Beweis fügen Sie der Steuererklärung Kopien der erhaltenen Steuerbescheinigungen bei (diese werden von jedem Anlageinstitut am Anfang jedes Kalenderjahres versandt).
  • Nun müssen Sie noch auf der zweiten Seite vom Mantelbogen ankreuzen, dass Sie als Anlage das Formular für die Kapitalerträge mitschicken.

Es kann vorkommen, dass Sie einen zu niedrigen Freistellungauftrag bei Ihrer Bank angegeben haben. Lesen Sie hier, wie Sie zu viel gezahlte Kapitalertragssteuer wieder zurückbekommen können.

Wie holt man sich Kapitalertragssteuer zurück?
Machen Sie Ihre Einkommenssteuererklärung.

  • Falls Sie bei Ihrem Kreditunternehmen einen zu niedrigen Freistellungsauftrag für die Kapitalertragssteuer abgegeben haben und die Freigrenze damit nicht überschritten ist, dann hat die Bank Kapitalertragssteuer an das Finanzamt abgeführt. Sie fordern das Geld zu Recht zurück. 
  • Da Ihre Bank den Betrag Ihrer Kapitalertragssteuer an das Finanzamt überwiesen hat, können Sie die Rückzahlung auch nur beim Finanzamt beantragen und dort zurückbekommen und nicht von Ihrer Bank. Lassen Sie sich deshalb von Ihrer Bank kostenfrei eine Steuerbescheinigung ausstellen.  
  • Einen Antrag auf Rückzahlung können Sie im Rahmen Ihrer Steuererklärung für das jeweilige Jahr stellen. Für eine Rückzahlung müssen Sie Ihre gesamten Kapitalerträge in der Anlage "KAP" bei Ihrer Einkommenssteuererklärung eintragen. Sie haben ja von Ihrer Bank eine Bescheinigung über die für Sie abgeführte Abgeltungssteuer erhalten, die Sie dem Formular beilegen. Das Finanzamt rechnet Ihnen dann den gesetzlich festgelegten vollen Freibetrag an.
  • Die Kapitalertragssteuer stellt eine Einkommenssteuervorauszahlung dar und wird mit der für Sie anfallenden Einkommenssteuer verrechnet. Ein von Ihnen zu viel gezahlter Betrag wird dann zurück erstattet. 
  • Wenn bei Ihrer Steuererklärung insgesamt eine Einkommenssteuernachzahlung herauskommt, dann wird diese durch die Freibetragsberücksichtigung der Kapitalertragssteuer entsprechend kleiner ausfallen und eine Rückzahlung auch entsprechend größer. Im Rahmen Ihrer Steuererklärung erhalten Sie so eine Berücksichtigung der zu viel gezahlten Kapitalertragssteuer direkt vom Finanzamt. 
  • Die Beamten des Finanzamtes prüfen dabei auch gleichzeitig automatisch, ob Ihr Grenzsteuersatz unter 25 Prozent liegt. Dadurch könnte eine Erstattung der Kapitalertragssteuer für Sie noch höher ausfallen. Sie können noch mehr Geld zurückbekommen.