Show
Müssen Sie keine Kirchensteuer zahlen, unterliegen Sie mit dem Solidaritätszuschlag einer Abgeltungssteuer von 26,38 Prozent. Zuzüglich Kirchensteuer steigt der Steuersatz auf 27,99 Prozent bei einer Kirchensteuer von 9 Prozent und auf 27,82 Prozent bei einer Kirchensteuer von 8 Prozent. Allerdings dürfen Sie die Ausgaben der Kirchensteuer als Sonderausgaben absetzen. Wann muss ich meine Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben?In der Regel müssen Sie das gar nicht, weil Ihre Bank die Kapitalertragssteuer automatisch einbehält und an das Finanzamt abführt. Es gibt aber Fälle, in denen das nicht automatisch läuft. Das gilt zum Beispiel für Anleger, die Ihre Erträge auf ausländischen Konten und Depots erzielen. Sie müssen die Kapitalerträge dann in Ihrer Steuererklärung angeben, damit das Finanzamt nachträglich Kapitalertragssteuer abzieht. Auch wenn Sie Zinsen aus einem Privatdarlehen erhalten haben, müssen Sie das angeben. Gleiches gilt für Erstattungszinsen vom Finanzamt. Die gibt es auf Steuererstattungen, die Sie erst 15 Monate nach Ablauf des Kalenderjahres erhalten, in dem die Steuer entstanden ist. Wer seine Steuererklärung freiwillig abgeben darf, kann also durch eine spätere Abgabe hohe Zinsen bekommen. Das geht bis zu vier Jahre rückwirkend.
Sollten Sie Widerspruch dagegen eingelegt haben, dass Ihre Bank die Kirchensteuer automatisch abführt, müssen Sie ebenfalls nachträglich aktiv werden und die Kapitalerträge in der Steuererklärung angeben. Wann sollte ich meine Kapitalerträge angeben?Auch wenn Sie nicht dazu verpflichtet sind, gibt es Situationen, in denen es sinnvoll ist, Kapitalerträge in der Steuererklärung einzutragen. Das gilt zum einen dann, wenn Sie den Sparerpauschbetrag nicht ausgeschöpft haben. Dann wurden Ihnen nämlich zu viele Steuern abgezogen, die Sie sich nachträglich zurückholen können. Zum anderen sollten Sie aktiv werden, wenn Ihr persönlicher Steuersatz niedriger ist als die 25 Prozent Abgeltungssteuer. Dann können Sie in der Steuererklärung die sogenannte Günstigerprüfung beantragen und erhalten ebenfalls zu viel bezahlte Kapitalertragssteuer zurück. Dafür durfte Ihr zu versteuerndes Einkommen 2020 nicht mehr als 16.950 Euro betragen. Grundsätzlich schaden Sie sich mit einer Günstigerprüfung aber nicht. Sollte Ihr Einkommen doch höher gewesen sein, bleibt es einfach beim normalen Abgeltungssteuersatz. Haben Sie bei der einen Bank Verluste gemacht, bei der anderen aber Gewinne, sollten Sie das ebenfalls in der Steuererklärung angeben. Denn Sie können die Verluste mit den Gewinnen verrechnen. Voraussetzung dafür ist eine Verlustbescheinigung, die Sie bis zum 15. Dezember des Steuerjahres bei Ihrer Bank beantragen müssen. Verpassen Sie den Termin, müssen Sie ein Jahr warten. Wichtig: Verluste aus Aktienverkäufen können Sie nur mit Gewinnen aus Aktienverkäufen verrechnen. Kapitalertragsteuer wird bei jeder Zins- oder Dividendenauszahlung fällig, zumindest dann, wenn Sie über den Sparerfreibetrag kommen. Sollten Sie aus welchen Gründen auch immer zu viel Steuern gezahlt haben, dann können Sie diese anhand einer Steuererklärung zurückholen.
Das Steuerrecht ist relativ kompliziert. Aus diesem Grund gibt es auch bei der Kapitalertragsteuer Ausnahmen, aber generell können die folgenden Aussagen getroffen werden:
Wann eine Steuererklärung sinnvoll istSie können Kapitalertragsteuer anhand einer Steuererklärung zurückerhalten, wenn Sie entweder keinen oder einen zu niedrig angesetzten Freistellungsauftrag abgegeben haben oder wenn Ihr persönlicher Einkommenssteuersatz unter dem Prozentsatz der Abgeltungssteuer liegt. Dann müssen Sie wie folgt vorgehen:
Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel? Es kann vorkommen, dass Sie einen zu niedrigen Freistellungauftrag bei Ihrer Bank angegeben haben. Lesen Sie hier, wie Sie zu viel gezahlte Kapitalertragssteuer wieder zurückbekommen können. Wie hilfreich finden Sie diesen Artikel? |