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Ein wichtiges Instrument bei der Finanzerziehung ist die Zahlung von Taschengeld als eigenes Budget der Kinder. Auf diese Weise lernen sie, dass sie im Alltag mit einem bestimmten Geldbetrag zur Erfüllung eigener Wünsche auskommen müssen. Das Sackgeld versetzt die Kinder nämlich auf eine behütete Art und Weise in die Lage eines Erwachsenen. So müssen die Kinder mit dem gegebenen Budget auskommen und ihre Wünsche sowie Bedürfnisse entsprechend anpassen. Wichtig ist dabei jedoch, dass Ausgaben wie Kleidung und Verpflegung ausgenommen sind. Das Taschengeld sollte also wirklich zur freien Verfügung stehen. Wie viel Taschengeld ist aber eigentlich angemessen? Folgt man den Empfehlungen der Budgetberatung Schweiz, beginnt die Auszahlung des Sackgelds im 1. Schuljahr mit 1 Franken wöchentlich und steigt bis auf circa 80 Franken im Monat. Bis zum 4. Schuljahr sollte dieser Betrag pro Jahr um 1 CHF pro Woche angehoben werden. Ab dem 5. Schuljahr wird eine monatliche Taschengeldzahlung zwischen 25 und 30 CHF als angemessen bezeichnet. Im 11. Schuljahr kann dieser Betrag auf bis zu 80 CHF pro Monat gesteigert werden. Ferner wird ab der Oberstufe die Vereinbarung eines erweiterten Taschengeldes empfohlen, so dass die Tochter oder der Sohne mit der Zeit schrittweise lernt, seine Ausgaben komplett selbst zu übernehmen. Bei den Beträgen handelt es sich lediglich um Empfehlungen, die je nach eigener finanzieller Situation entsprechend angepasst werden können.
Laut §323 ZGB steht das Taschengeld sowie durch Nebenbeschäftigungen erworbene Beträge dem Kind zur freien Verfügung zu. Gemäss Absatz 2 des Paragraphen können die Eltern jedoch einen angemessenen Beitrag zur Lebenshaltung fordern, wenn das Kind volljährig ist und mit den Eltern in einer häuslichen Gemeinschaft wohnt. Die wichtigsten Aspekte zum Thema Taschengeld im Überblick:
Wenn die eigenen Kinder 11-12 Jahre alt sind, ist es empfehlenswert, ein spezielles Girokonto für Kinder einzurichten und das Taschengeld regelmässig dorthin zu überweisen. Somit lernen die Kinder den Zahlungsverkehr auf einem Girokonto kennen und gehen den nächsten Schritt in den finanziellen Alltag. Sie können Überweisungen tätigen und mit der zusätzlichen Maestro-Karte (oder VPay) bargeldlose Zahlungen durchführen, sofern das Konto gedeckt ist. Ferner lernen die Kinder auch den Umgang mit Kontoauszügen kennen, was ebenfalls einen wichtigen Schritt in Sachen Finanzerziehung darstellt. Bei der Beantragung für ein Kinder-Girokonto müssen die Erziehungsberechtigten mit unterschreiben, damit das Konto eröffnet werden kann. Fast alle Kinderkonten sind kostenfrei nutzbar, es gibt jedoch trotzdem Unterschiede bei den Konditionen. So stellen nicht alle Banken eine kostenfreie Maestro-Karte zur Verfügung. Ferner wird auch nicht überall eine Guthabenverzinsung gezahlt, so dass sich ein genauerer Blick und ein Vergleich der Angebote durchaus lohnen. Wer diese Punkte beachtet, dürfte ein leistungsfähiges Konto für die eigenen Kinder finden können. Sparen mit Kindern und für Kinder Quelle: www.girokontovergleich.org
Sackgeld ist in der Schweiz weit verbreitet, ist aber kein Muss. Es obliegt den Eltern, ob sie ihren Kindern ein fixes Taschengeld auszahlen. Natürlich kommt es bei dieser Entscheidung auf die finanziellen Mittel der Familie an. Sind diese ausreichend, rät der Dachverband Budgetberatung Schweiz grundsätzlich zu Taschengeld. Denn nur, wenn ein Kind eigenes Geld besitzt, lernt es auch langfristig damit umzugehen. Die Höhe des Sackgeldes hängt vom Alter abDie Höhe des Sackgeldes sollte dem Alter des Kindes entsprechen und ins Familienbudget passen. Bei der Einführung von Sackgeld ist es sinnvoll, mit kleinen Beiträgen zu starten. Für Kindern im Alter von 6 Jahren ist beispielsweise 1 Franken pro Woche ausreichend. Mehr als der absolute Betrag steht zu Beginn im Zentrum, dass die Kinder das Prinzip Sackgeld verstehen und ein Gefühl für das erste eigene Geld entwickeln. Sind die Kinder älter, kommen weitere Bedürfnisse hinzu und die Summe wird wichtiger. Das Kind ist selbstständiger und möchte gewisse eigenen Entscheidungen fällen und finanzieren können. Im Alter zwischen 10 und 15 kann das monatliche Sackgeld zwischen 25 und 80 Franken betragen. Hat der Nachwuchs bereits ein eigenes Konto, wie zum Beispiel ein Jugendkonto, empfiehlt sich eine Überweisung auf das Konto der Jugendlichen. Dies bezweckt, dass der oder die Jugendliche im gleichen Zuge mit der Führung eines Bankkontos vertraut wird. Wichtig ist, dass Eltern ihrem Nachwuchs aufzeigen, was die Höhe des Sackgeldes bestimmt. Das schafft Transparenz und gegenseitiges Verständnis, auch wenn der Betrag beispielsweises aufgrund eines kleineren Familienbudgets geringer ausfällt. Empfehlungen zum Sackgeld in jedem Alter
Quelle: Dachverband Budgetberatung Schweiz Das Sackgeld darf auch mal aufgebraucht seinDamit das Kind langfristig lernt, verantwortungsbewusst mit Geld umzugehen, sollten Eltern das Taschengeld regelmässig und unaufgefordert auszahlen. Die Auszahlung sollte dabei kein Teil eines Belohnungs- oder Bestrafungssystems sein. Wird das Geld zum Beispiel wegen schlechter Schulnoten gekürzt, empfindet es das Kind schnell als unfair und es können Konflikte entstehen. Reicht das Sackgeld nicht aus, ist als Eltern von einem Füllen der finanziellen Lücke abzusehen. Denn auch wenn sich das Kind lautstark darüber beschwert, dass es seiner Meinung nach zu wenig Geld erhält, ist es für den Lernprozess des Kindes zentral, am vereinbarten Betrag festzuhalten. Nur so kann es lernen, sich das Geld besser einzuteilen. Kommt es jedoch wiederkehrend zu einem Engpass, können die Eltern das Gespräch suchen. Darin diskutieren alle gemeinsam und offen über mögliche Lösungen. Zum Beispiel eine Umverteilung der Ausgaben oder eine Aufstockung des Sackgelds. Bonus zum Sackgeld selber verdienenWird dem Kind sein «Einkommen» zu gering, schaffen kleine Zusatzjobs Abhilfe und fördern zugleich das Bewusstsein zum Geldverdienen. So können Eltern ihre Kinder für Ämtli im Haushalt und Garten mit einem finanziellen Bonus belohnen. So bietet es sich an, dass wenn Kinder etwa beim Rasen mähen, beim Auto putzen oder Staubsaugen mithelfen, sie sich einen kleinen Betrag dazuverdienen können. Kleinigkeiten, wie zum Beispiel den Tisch decken, sollte das Kind aber weiterhin freiwillig übernehmen. |