Wie viel Taschengeld sollte ein 12 jähriger bekommen Schweiz?

  • Sie sind nicht verpflichtet, Sackgeld zu geben. Es ist jedoch sinnvoll, es zu tun.
  • Kinder sollten früh lernen, ihr Geld einzuteilen. 80 Prozent der zahlungsunfähigen Erwachsenen geraten vor dem 25. Lebensjahr in die Schuldenspirale.
  • Zahlen Sie pünktlich und regelmässig, ohne dass Ihr Kind Sie daran erinnern muss.
  • Legen Sie fest, wofür und wie lange das Geld reichen muss. Ersetzen Sie nie Geld für Fehlkäufe. Zahlen Sie keine Vorschüsse.
  • Kontrollieren Sie nicht, wofür Ihr Kind sein Geld ausgibt. Es soll frei verfügen können.
  • Das Sparschwein ist ein wichtiges Utensil, denn auch die Verwaltung von kleinen Vermögen will gelernt sein. Für Neun- bis Zwölfjährige eignet sich das Sparschwein «Kinder-Cash»: Es hat vier Kammern, je eine für Ausgeben, Sparen, Investieren und für gute Taten.
  • Schärfen Sie den Kindern ein, kein Geld von anderen zu leihen oder selber zu verleihen.
  • Verbieten Sie Spielen und Wetten um Geld.
  • Taschengeld ist kein Erziehungsmittel. Koppeln Sie es nicht an Leistungen. Es eignet sich nicht als Druckmittel oder Belohnung.
  • Machen Sie zu Hause das Geld zum Thema. Kinder sollen wissen, dass auch Eltern sparen müssen, um sich etwas leisten zu können. Nehmen Sie kleinere Kinder zum Einkaufen mit und zeigen Sie den älteren, was Fixkosten sind. So bekommen sie einen Begriff davon, «was das Leben kostet».
  • Zeigen Sie Ihrem Kind, wie man Einnahmen, Ausgaben und Saldo auflisten kann.
  • Bedenken Sie Ihre Vorbildrolle: Verschwender ziehen meist Verschwender gross.

Ein wich­ti­ges In­stru­ment bei der Fi­nan­z­erzie­hung ist die Zah­lung von Ta­schen­geld als ei­ge­nes Bud­get der Kin­der. Auf die­se Wei­se ler­nen sie, dass sie im All­tag mit ei­nem be­stimm­ten Geld­be­trag zur Er­fül­lung ei­ge­ner Wün­sche aus­kom­men müs­sen. Das Sack­geld ver­setzt die Kin­der näm­lich auf eine be­hü­te­te Art und Wei­se in die Lage ei­nes Er­wach­se­nen. So müs­sen die Kin­der mit dem ge­ge­be­nen Bud­get aus­kom­men und ihre Wün­sche so­wie Be­dürf­nis­se ent­spre­chend an­pas­sen. Wich­tig ist da­bei je­doch, dass Aus­ga­ben wie Klei­dung und Ver­pfle­gung aus­ge­nom­men sind. Das Ta­schen­geld soll­te also wirk­lich zur frei­en Ver­fü­gung ste­hen.

Wie viel Ta­schen­geld ist aber ei­gent­lich an­ge­mes­sen? Folgt man den Emp­feh­lun­gen der Bud­get­be­ra­tung Schweiz, be­ginnt die Aus­zah­lung des Sack­gelds im 1. Schul­jahr mit 1 Fran­ken wö­chent­lich und steigt bis auf cir­ca 80 Fran­ken im Mo­nat. Bis zum 4. Schul­jahr soll­te die­ser Be­trag pro Jahr um 1 CHF pro Wo­che an­ge­ho­ben wer­den.  Ab dem 5. Schul­jahr wird eine mo­nat­li­che Ta­schen­geld­zah­lung zwi­schen 25 und 30 CHF als an­ge­mes­sen be­zeich­net. Im 11. Schul­jahr kann die­ser Be­trag auf bis zu 80 CHF pro Mo­nat ge­stei­gert wer­den. Fer­ner wird ab der Ober­stu­fe die Ver­ein­ba­rung ei­nes er­wei­ter­ten Ta­schen­gel­des emp­foh­len, so dass die Toch­ter oder der Soh­ne mit der Zeit schritt­wei­se lernt, sei­ne Aus­ga­ben kom­plett selbst zu über­neh­men. Bei den Be­trä­gen han­delt es sich le­dig­lich um Emp­feh­lun­gen, die je nach ei­ge­ner fi­nan­zi­el­ler Si­tua­ti­on ent­spre­chend an­ge­passt wer­den kön­nen.

Monatlicher BetragAuszahlungsrhythmus
1. Schuljahr4 Franken1 Viertel pro Woche
2. Schuljahr8 Franken1 Viertel pro Woche
3. Schuljahr12 Franken1 Viertel pro Woche
4. Schuljahr16 Franken1 Viertel pro Woche
5. - 6. Schuljahr25 bis 30 Frankenmonatlich
7. - 8. Schuljahr30 bis 40 Frankenmonatlich
9. - 10. Schuljahr40 bis 50 Frankenmonatlich
ab dem 11. Schuljahr50 bis 80 Frankenmonatlich

Laut §323 ZGB steht das Ta­schen­geld so­wie durch Ne­ben­be­schäf­ti­gun­gen er­wor­be­ne Be­trä­ge dem Kind zur frei­en Ver­fü­gung zu. Ge­mäss Ab­satz 2 des Pa­ra­gra­phen kön­nen die El­tern je­doch ei­nen an­ge­mes­se­nen Bei­trag zur Le­bens­hal­tung for­dern, wenn das Kind voll­jäh­rig ist und mit den El­tern in ei­ner häus­li­chen Ge­mein­schaft wohnt.

Die wich­tigs­ten As­pek­te zum The­ma Ta­schen­geld im Über­blick:

  • Ers­te Ta­schen­geld­zah­lung mit Ein­tritt in die Schul­zeit (1 CHF pro Wo­che)

  • Ab 5. Schul­jahr mo­nat­li­che Ta­schen­geld­zah­lung

  • Ab 11. Schul­jahr Ver­ein­ba­rung von Son­der-Ta­schen­geld für wei­te­re Aus­ga­ben wie Klei­dung, Fri­seur und Na­tel

Wenn die ei­ge­nen Kin­der 11-12 Jah­re alt sind, ist es emp­feh­lens­wert, ein spe­zi­el­les Gi­ro­kon­to für Kin­der ein­zu­rich­ten und das Ta­schen­geld re­gel­mäs­sig dort­hin zu über­wei­sen. So­mit ler­nen die Kin­der den Zah­lungs­ver­kehr auf ei­nem Gi­ro­kon­to ken­nen und ge­hen den nächs­ten Schritt in den fi­nan­zi­el­len All­tag. Sie kön­nen Über­wei­sun­gen tä­ti­gen und mit der zu­sätz­li­chen Ma­es­tro-Kar­te (oder VPay) bar­geld­lo­se Zah­lun­gen durch­füh­ren, so­fern das Kon­to ge­deckt ist. Fer­ner ler­nen die Kin­der auch den Um­gang mit Kon­to­aus­zü­gen ken­nen, was eben­falls ei­nen wich­ti­gen Schritt in Sa­chen Fi­nan­z­erzie­hung dar­stellt.

Bei der Be­an­tra­gung für ein Kin­der-Gi­ro­kon­to müs­sen die Er­zie­hungs­be­rech­tig­ten mit un­ter­schrei­ben, da­mit das Kon­to er­öff­net wer­den kann. Fast alle Kin­der­kon­ten sind kos­ten­frei nutz­bar, es gibt je­doch trotz­dem Un­ter­schie­de bei den Kon­di­tio­nen. So stel­len nicht alle Ban­ken eine kos­ten­freie Ma­es­tro-Kar­te zur Ver­fü­gung. Fer­ner wird auch nicht über­all eine Gut­ha­ben­ver­zin­sung ge­zahlt, so dass sich ein ge­naue­rer Blick und ein Ver­gleich der An­ge­bo­te durch­aus loh­nen. Wer die­se Punk­te be­ach­tet, dürf­te ein leis­tungs­fä­hi­ges Kon­to für die ei­ge­nen Kin­der fin­den kön­nen.

Spa­ren mit Kin­dern und für Kin­der

Quel­le: www.gi­ro­kon­to­ver­gleich.org

  • Eltern dürfen frei bestimmen, ob sie dem Kind Taschengeld zahlen.
  • Die Höhe des Sackgeldes hängt vom Alter des Kindes ab.
  • Ist das Taschengeld aufgebraucht, sollten Eltern davon absehen, es aufzustocken.
  • Mit zusätzlicher Arbeit in Haushalt und Garten können sich Kinder einen Bonus dazuverdienen.

Sackgeld ist in der Schweiz weit verbreitet, ist aber kein Muss. Es obliegt den Eltern, ob sie ihren Kindern ein fixes Taschengeld auszahlen. Natürlich kommt es bei dieser Entscheidung auf die finanziellen Mittel der Familie an. Sind diese ausreichend, rät der Dachverband Budgetberatung Schweiz grundsätzlich zu Taschengeld. Denn nur, wenn ein Kind eigenes Geld besitzt, lernt es auch langfristig damit umzugehen.

Die Höhe des Sackgeldes hängt vom Alter ab

Die Höhe des Sackgeldes sollte dem Alter des Kindes entsprechen und ins Familienbudget passen. Bei der Einführung von Sackgeld ist es sinnvoll, mit kleinen Beiträgen zu starten. Für Kindern im Alter von 6 Jahren ist beispielsweise 1 Franken pro Woche ausreichend. Mehr als der absolute Betrag steht zu Beginn im Zentrum, dass die Kinder das Prinzip Sackgeld verstehen und ein Gefühl für das erste eigene Geld entwickeln.

Sind die Kinder älter, kommen weitere Bedürfnisse hinzu und die Summe wird wichtiger. Das Kind ist selbstständiger und möchte gewisse eigenen Entscheidungen fällen und finanzieren können. Im Alter zwischen 10 und 15 kann das monatliche Sackgeld zwischen 25 und 80 Franken betragen. Hat der Nachwuchs bereits ein eigenes Konto, wie zum Beispiel ein Jugendkonto, empfiehlt sich eine Überweisung auf das Konto der Jugendlichen. Dies bezweckt, dass der oder die Jugendliche im gleichen Zuge mit der Führung eines Bankkontos vertraut wird.

Wichtig ist, dass Eltern ihrem Nachwuchs aufzeigen, was die Höhe des Sackgeldes bestimmt. Das schafft Transparenz und gegenseitiges Verständnis, auch wenn der Betrag beispielsweises aufgrund eines kleineren Familienbudgets geringer ausfällt.

Empfehlungen zum Sackgeld in jedem Alter

Alter CHF pro Woche CHF pro Monat
Ab 6 1
Ab 7 2
Ab 8 3
Ab 9 4
10 bis 11 25 bis 30
12 bis 14 30 bis 50
Ab 15 50 bis 80

Quelle: Dachverband Budgetberatung Schweiz

Das Sackgeld darf auch mal aufgebraucht sein

Damit das Kind langfristig lernt, verantwortungsbewusst mit Geld umzugehen, sollten Eltern das Taschengeld regelmässig und unaufgefordert auszahlen. Die Auszahlung sollte dabei kein Teil eines Belohnungs- oder Bestrafungssystems sein. Wird das Geld zum Beispiel wegen schlechter Schulnoten gekürzt, empfindet es das Kind schnell als unfair und es können Konflikte entstehen.

Reicht das Sackgeld nicht aus, ist als Eltern von einem Füllen der finanziellen Lücke abzusehen. Denn auch wenn sich das Kind lautstark darüber beschwert, dass es seiner Meinung nach zu wenig Geld erhält, ist es für den Lernprozess des Kindes zentral, am vereinbarten Betrag festzuhalten. Nur so kann es lernen, sich das Geld besser einzuteilen.

Kommt es jedoch wiederkehrend zu einem Engpass, können die Eltern das Gespräch suchen. Darin diskutieren alle gemeinsam und offen über mögliche Lösungen. Zum Beispiel eine Umverteilung der Ausgaben oder eine Aufstockung des Sackgelds.

Bonus zum Sackgeld selber verdienen

Wird dem Kind sein «Einkommen» zu gering, schaffen kleine Zusatzjobs Abhilfe und fördern zugleich das Bewusstsein zum Geldverdienen. So können Eltern ihre Kinder für Ämtli im Haushalt und Garten mit einem finanziellen Bonus belohnen. So bietet es sich an, dass wenn Kinder etwa beim Rasen mähen, beim Auto putzen oder Staubsaugen mithelfen, sie sich einen kleinen Betrag dazuverdienen können. Kleinigkeiten, wie zum Beispiel den Tisch decken, sollte das Kind aber weiterhin freiwillig übernehmen.