Welche steuerklasse bei selbständigen ehepartner

Durch die unterschiedlichen Steuerklassen spart der besserverdienende Ehepartner deutlich mehr Steuern, als der schlechter verdienende Partner mehr zahlen muss.

Durch die Aufteilung der Steuersätze müssen insgesamt 341,76 Euro weniger Steuern pro Monat gezahlt werden.

Da Angestellte keine Steuererklärung machen müssen, ist das reine Steuerersparnis!

Selbstverständlich ist es auch möglich, die Steuerklassen untereinander zu wechseln, wenn der eine Ehepartner eine Gehaltserhöhung erhält und dadurch besser als der Partner verdient.

Beeinflussung der Steuerklassen durch Kinder

Kinder haben zwar einen großen Einfluss auf die Steuerlast, aber sie beeinflussen die Steuerklasse nicht direkt.

Lediglich Alleinerziehende haben mit der Steuerklasse 2 eine separate Steuerklasse.

Aber auch alle anderen Angestellten können ihre Kinder bei der Steuer berücksichtigen. Denn es ist möglich, neben der Steuerklasse Kinderfreibeträge bei den Gehaltsabrechnungen zu berücksichtigen. Dafür musst du deinem Arbeitgeber mitteilen, wie viele Kinder dir zugerechnet werden sollen.

Wenn du mit deinem Ehepartner gemeinsam ein Kind hast, ist es möglich, dass sich jeder einen halben Freibetrag eintragen lässt. 1,5, 2,5 oder 3,5 Freibeträge sind ebenso möglich.

Steuerklassen herausfinden als Selbständiger

Inzwischen sollte es dir auch einleuchten, warum es für Selbständige keine Steuerklassen gibt. Als Selbständiger bist du, anders als Angestellte, dazu verpflichtet, jährlich eine Einkommensteuererklärung abzugeben.

Wenn du diese Steuererklärung gemacht hast, bekommst du vom Finanzamt einen Steuerbescheid, in dem dir mitgeteilt wird, wie viel Steuern du zu zahlen hast oder wie viel Steuern du zurückbekommst. In diesem Bescheid wird dir auch mitgeteilt, wie viel Steuern du in Zukunft quartalsweise vorauszahlen musst.

Selbständige müssen vier Mal im Jahr Einkommensteuer vorauszahlen (10. März, 10. Juni, 10. September, 10. Dezember). Das ist notwendig, weil es keinen monatlichen Steuerabzug wie bei Angestellten gibt.

Diese Vorauszahlungen sind immer nur eine grobe Schätzung und haben keinen abgeltenden Charakter, so wie es bei Angestellten ist. Deshalb ist es auch nicht so schlimm, wenn die Vorauszahlungen nur ungenau sind und die individuellen Lebensbedingungen nur eingeschränkt berücksichtigt werden. Eine genaue Abrechnung gibt es dann mit der jährlichen Steuererklärung bzw. dem Steuerbescheid.

Steuerklasse herausfinden bei nebenberuflicher Selbständigkeit

Eine nebenberufliche Selbständigkeit hat keinen Einfluss auf die Steuerklasse.

Wenn du zwei Angestelltenverhältnisse hast, hast du in der zweiten Tätigkeit in der Regel die (sehr ungünstige) Steuerklasse 6 und in deinem Hauptjob die Steuerklasse, die sich aus deinem Familienstand ergibt (Beispiel: Steuerklasse 1 bei ledigen Arbeitnehmern).

Wenn du neben deinem Hauptjob aber selbständig bist, gilt diese Regelung nicht für dich, da du durch deine Selbständigkeit zur Abgabe der Einkommensteuererklärung verpflichtet bist und quartalsweise Steuern vorauszahlen musst - zusätzlich zu deinen monatlichen Steuerabzügen bei deinem Hauptjob.

Merke dir also: Selbständige haben nie eine Steuerklasse (zumindest nicht für die selbständige Tätigkeit) und müssen immer quartalsweise Steuern vorauszahlen. Dabei ist es unerheblich, ob die Selbständigkeit hauptberuflich oder nebenberuflich ausgeführt wird.

Steuerklasse bei selbständigem Ehepartner

Wenn nur einer der Ehepartner selbständig ist und der andere in einem Angestelltenverhältnis sein Geld verdient, besitzt der Selbständige keine Steuerklasse, da er am Jahresende eine Steuererklärung abgeben muss und quartalsweise Vorauszahlungen leisten muss.

Der angestellte Ehepartner ist zunächst erstmal in der Steuerklasse 4, wie es die oben geschilderten Merkmale hergeben.

Es ist allerdings möglich das monatlich verfügbare Nettoeinkommen zu steigern, indem der angestellte Ehepartner die Steuerklasse 3 wählt. Diese Option ist auch möglich, wenn der andere Ehepartner selbständig ist.

Am obigen Beispiel siehst du, wie viel Geld du dadurch pro Monat mehr bekommst.

Achtung: Durch die Wahl der Steuerklasse 3 sparst du aber faktisch keine Steuern!

Ehepartner werden grundsätzlich zusammen veranlagt (= müssen zusammen eine Steuererklärung abgeben). Das bedeutet, dass der selbständige Ehepartner auch die Einkünfte des Partners in der Steuererklärung angeben muss. Neben den Einkünften gilt dies auch für die Steuervorauszahlungen, also den monatlichen Lohnsteuerabzügen.

Wenn der angestellte Ehepartner nun die Steuerklasse 3 gewählt hat, um monatlich weniger Steuern zu zahlen, sorgt das dafür, dass der Selbständige am Jahresende eine höhere Steuernachzahlung hat und auch quartalsweise mehr Steuern vorauszahlen muss.

In Summe werden durch die Steuerklasse 3 also keine Steuern gespart, so wie es bei zwei Angestellten der Fall ist. Es sorgt nur dafür, dass der selbständige Ehepartner mehr und der angestellte Partner weniger Steuern zahlt.

Die Einkommensteuererklärung ist für jeden Pflicht, der selbstständig arbeitet und dabei Einkünfte erzielt. Ein Formular in der Steuererklärung dient dem Finanzamt als Grundlage für die Ermittlung der Einkommensteuerlast von einem Unternehmer oder Freiberufler. Doch wie berechnet man die Steuern für verheiratete Paare, wenn einer der Ehepartner selbstständig arbeitet? Können auch Selbstständige und Freiberufler den Steuerfreibetrag nutzen? In welche Besteuerungsklasse wird man durch die Selbstständigkeit eingestuft? Im Folgenden beantworten wir Ihre Fragen. 

Die Einkommensteuer – Was steckt dahinter?

Die Grundlage für die Einkommensteuer ist das Nettoprinzip: Selbstständige müssen somit immer erst einmal ihren Gewinn ermitteln. Von den Einkünften aus der Selbstständigkeit werden deswegen alle absetzungsfähigen Ausgaben abgezogen und so der einkommensteuerpflichtige Satz berechnet beziehungsweise der Gewinn ermittelt, auf den Einkommensteuer zu zahlen ist. Die Höhe der Einkommensteuer richtet sich nach der Höhe des steuerpflichtigen Einkommens. Wenn der einkommensteuerpflichtige Satz unter 9408 Euro liegt, wird der Selbstständige jedoch von der Einkommensteuerzahlung befreit. Auf alle Gewinne von mehr als 9408 Euro fallen hingegen Steuern an. Für Paare oder Verheiratete gilt der Freibetrag von 18.816 Euro.

Die einzelnen Posten auf der Einkommensteuererklärung

Bei der Erstellung der Steuererklärung sind Selbstständige dazu angehalten, einige spezifische Angaben zu machen. Neben den Einnahmen können sie die Ausgabenposten angeben, die teilweise von der Steuer abgesetzt werden können.  Dies erlaubt es, den einkommensteuerpflichtigen Satz aus ihrem Unternehmen beziehungsweise ihrer Arbeit genauestens zu bestimmten. Insbesondere durch die Abrechnung von Ausgaben kann sich die allgemeine Steuerlast senken lassen.

Im Zuge der aktuellen Krise durch die Corona-Pandemie kämpfen viele Unternehmen und Selbstständige mit wirtschaftlichen Problemen. Die Frage nach Steuersenkungen und -ersparnis ist entsprechend für viele wichtiger denn je. Dabei sollte nicht außer Acht gelassen werden, dass der Staat finanzielle Unterstützung leistet und Zuschüsse und Fördermittel für Unternehmer und Solo-Selbstständige bereitstellt.

Die Einnahmen

In diesem Feld werden die gesamten Einkünfte von einem Jahr durch die selbstständige Arbeit angegeben.

Betriebsausgaben

Sämtliche Betriebskosten gelten als Werbekosten und jeder Selbstständige darf diese als Ausgaben auf der Einkommensteuererklärung verbuchen, da sie die Einkünfte schmälern und den eigentlichen einkommensteuerpflichtigen Satz verändern. Hierzu gehört zum Beispiel die Miete von Büroräumen, Reisekosten, Beiträge für Versicherungen, Kosten für Bürobedarf oder Dienstwagen, Leasing-Kosten und Telefon- und Internetverträge. Die genaue Berechnung der Betriebsausgaben lohnt sich, denn freiberuflich Arbeitende können hier gut Steuern sparen.

Sonstige Einkünfte

Wenn neben der selbstständigen Arbeit weitere Einkünfte hinzukommen, müssen diese natürlich auch auf der Einkommenssteuererklärung erscheinen. Dies ist zum Beispiel bei Angestellten der Fall, die ihre Selbstständigkeit als Nebenberuf ausüben: In dem Fall tritt zu den Einnahmen durch die Selbstständigkeit das vom Arbeitnehmer gezahlte Gehalt, das selbstverständlich ebenfalls entsprechend angegeben werden muss.

Kirchenmitgliedschaft

Die Kirchensteuer beträgt acht oder neun Prozent von der Steuerlast und muss von jeder Person gezahlt werden, die ein Mitglied in der Kirche ist.

Unterschiede bei der Einkommensteuererklärung bei verheirateten Paaren

Grundlegend gilt, dass verheiratete Paare andere Steuerfreibeträge vom Staat erhalten und abweichende Höchstgrenzen haben. Wenn die Einkünfte der beiden Ehepartner sehr stark voneinander abweichen, lohnt es sich, eine steuerliche Zusammenlegung vorzunehmen. Wenn dies nicht der Fall ist, kann es in Bezug auf die Steuerbeträge sogar besser sein, die Steuererklärungen getrennt voneinander vorzunehmen. Das Finanzamt steht hier beratend zur Seite und klärt sämtliche Fragen. Natürlich kann man sich auch an einen Steuerberater wenden, um zu ermitteln, welcher Fall für das Paar am besten ist. 

Vorteile von verheirateten Paaren bezüglich der Einkommensteuer:

  • Altersvorsorge: Anteil der absetzbaren Summe von der Altersvorsorge wird gemeinsam veranschlagt und es ist egal, wer welchen Anteil zahlt; für Unverheiratete gelten hierbei andere Höchstgrenzen
  • Kinderfreibetrag 

Die Wahl der Steuerklassen

Da Selbstständige der Einkommensteuerpflicht und nicht der Lohnsteuerpflicht unterliegen, zahlen sie ihre Steuern im Voraus und haben keine Steuerklasse. Eine Ausnahme gilt für nebenberuflich Selbstständige, die für ihren Hauptjob die Steuerklasse haben, die ihrer beruflichen und familiären Situation entspricht. Für den Nebenberuf trifft in der Regel automatisch die Steuerklasse 6 zu.

Hat der Selbstständige einen Ehepartner, der als Angestellter arbeitet, besteht eine Wahlmöglichkeit innerhalb der Besteuerungsklassen. Für den Partner, der Angestellter ist, gibt es so beispielsweise die Option, zwischen verschiedenen Besteuerungsklassen wie der Klasse 3 oder Klasse 4 zu wählen. So kann man als Paar Steuern sparen und erhält schlussendlich einen Steuervorteil und ein paar Euro vom Fiskus zurück.

Die Steuerklasse 3

Diese Besteuerungsklasse ist bei Ehepaaren nur in Kombination mit der Klasse 5 möglich und bei Partnern mit einem deutlichen Gehaltsunterschied sinnvoll. In der Klasse 3 werden die geringsten Abzüge bezahlt. Somit kann man in dieser Kombination viel Geld sparen und einen guten Steuervorteil erhalten.

Die Steuerklasse 4

Nach einer Eheschließung wird das Paar automatisch in die Klasse 4 eingestuft. Diese Besteuerungsklasse lohnt sich vor allem für ein Ehepaar mit ähnlichem Einkommen

Die Steuerklasse 5

Innerhalb der Klasse 5 des Steuersystems wird das Einkommen stark besteuert. Diese Klasse ist vor allem für Ehepaare in Kombination mit der Besteuerungsklasse 3 sinnvoll.

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