Wie viel promille darf man haben beim autofahren

Wie viel promille darf man haben beim autofahren

Alkohol am Steuer ist nicht nur gefährlich, sondern kann teuer auch werden!© iStock.com/gustavofrazao

In vielen europäischen Ländern gilt eine Promillegrenze von 0,5, jedoch nicht in allen. Informieren Sie sich über die unterschiedlichen Grenzwerte, spezielle Regelungen für Fahranfänger und drohende Bußgelder. Aber auch für Fahrradfahrer gilt: Alkohol im Straßenverkehr ist ein Problem.

Am strengsten sind die Regelungen in Tschechien, Ungarn, Rumänien und der Slowakei: Hier gilt die 0,0-Promillegrenze. Bereits bei geringem Alkoholkonsum drohen in Tschechien Geldstrafen ab 100 Euro, in Ungarn bis 300 Euro. In den meisten europäischen Ländern liegt die Promillegrenze bei 0,5, so auch in Italien, Frankreich, Österreich und der Schweiz. Während man in Frankreich mit Beträgen ab 135 Euro belangt wird, werden in Italien mindestens 530 Euro fällig.

Richtig teuer kann es in Großbritannien werden, dort gibt es keine Begrenzung für die Geldstrafe. Zu beachten ist auf der Insel, dass zwar in Großbritannien generell die Promillegrenze 0,8 gilt, aber Schottland im Alleingang die Grenze auf 0,5 Promille abgesenkt hat.

Ähnliche Strafen wie für Alkohol werden in vielen Ländern für Drogen am Steuer verhängt. Außerdem Führerscheinmaßnahmen und in schweren Fällen unter Umständen auch Freiheitsstrafen. In manchen Ländern wird bei schneller Bezahlung bis zu 50 Prozent Rabatt gewährt.

Die genauen Regelungen für Deutschland sowie straf- und versicherungsrechtliche Konsequenzen finden Sie hier.

Promillegrenzen in Europa

Für Fahranfänger in Deutschland und in 12 Ländern

Fahranfänger unterliegen teilweise besonderen Regelungen. Wer sich alkoholisiert hinters Steuer setzt, riskiert nicht nur in Deutschland, sondern auch im Ausland empfindliche Strafen.

Für Fahrten in Deutschland gilt

Alle Fahrer, die das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, und alle älteren Fahranfänger, die sich noch in der Probezeit befinden, unterliegen einem absoluten Alkoholverbot. Der Fahrtantritt unter der Wirkung alkoholischer Getränke ist nicht erlaubt. In der Praxis wird ab einem Wert von 0,2 ‰ Alkohol im Blut oder 0,1 mg/l Alkohol in der Atemluft bereits angenommen, dass die Fahrtüchtigkeit eingeschränkt ist. Ein Alkohol-Verstoß wird mit einem Regelsatz von 250 Euro sanktioniert und im Flensburger Fahreignungsregister mit einem Punkt bewertet. Die Anordnung eines Aufbauseminars und Verlängerung der Probezeit von zwei auf vier Jahre sind die Folge.

Promillegrenzen für Fahrradfahrer im Ausland

Ihre ADAC Juristen haben die Promillegrenzen für Radfahrer in verschiedenen Ländern und die in diesem Zusammenhang drohenden Sanktionen recherchiert.

Text: Juristische Zentrale

Wie viel promille darf man haben beim autofahren

Besser die Schlüssel liegen lassen: Wer alkoholisiert fährt, gefährdet sich und andere ∙ Durch Anklicken des Vorschaubildes mit dem Play-Button werden Sie auf die Internetseite von YouTube weitergeleitet. Für deren Inhalte und Datenverarbeitung ist der jeweilige Seitenbetreiber verantwortlich. ∙ Bild: © ADAC/David Klein/Shutterstock

Kein Alkohol am Steuer! Denn wer alkoholisiert fährt, gefährdet andere Verkehrsteilnehmer, sich und auch seinen Führerschein.

  • Promillegrenzen für Autofahrer, Fahranfänger, Fahrradfahrer

  • Was bedeutet relative oder absolute Fahruntüchtigkeit

  • Es drohen nicht nur eine Geldbuße, Punkte oder ein Fahrverbot

Ein zunächst fröhlicher Abend mit Alkohol kann ganz schnell unangenehm und teuer werden und sehr weitreichende Folgen haben. Findet eine Polizeikontrolle statt oder entsteht bei einem Unfall ein Schaden oder wird ein Mensch verletzt, dann hätte man lieber keinen Alkohol getrunken.

Wie werden die Promille festgestellt?

Wie viel promille darf man haben beim autofahren

Atemalkoholmessung im Rahmen einer Verkehrskontrolle © ADAC/Markus Hannich

Die Promille werden immer durch eine Blutentnahme festgestellt, die ein Arzt durchführen muss. Im Rahmen einer Polizeikontrolle kann nur der Atemalkohol festgestellt werden, d.h. wie viel Alkohol befindet sich in der Atemluft. Und das auch nur, wenn der Fahrer hier freiwillig mitwirkt. Der Wert des Atemalkohols wird in mg/l angegeben. Um einen Anhaltspunkt für den Blutalkoholgehalt, also für die Promille zu erhalten, wird der Atemalkoholwert verdoppelt.

Für wen gilt die 0,0 Promille-Grenze?

Ein absolutes Alkoholverbot gilt für Fahranfänger in der Probezeit und Personen bis zum 21. Geburtstag. Wer trotzdem unter Alkoholeinfluss fährt, dem drohen:

  • 250 Euro Bußgeld

  • 1 Punkt im Fahreignungsregister in Flensburg

  • Pflichtteilnahme an einem Aufbauseminar

  • Verlängerung der Probezeit auf 4 Jahre

Auch Bus- und Taxifahrer sowie Gefahrgutfahrer dürfen nichts trinken. Hier drohen Geldbußen bis zu 10.000 Euro bzw. bis zu 50.000 Euro.

Wann ist Fahren mit Alkohol eine Ordnungswidrigkeit?

Von einer sogenannten Ordnungswidrigkeit wird gesprochen, wenn ein Fahrer mit 0,5 – 1,09 Promille Auto fährt und keine weiteren Auffälligkeiten bestehen, d.h. ohne Kontrolle gar nicht bemerkt worden wäre, dass der Autofahrer Alkohol getrunken hat. In diesem Fall ist mit folgenden Sanktionen zu rechnen:

  • 500 Euro Geldbuße

  • 2 Punkte in Flensburg

  • 1 Monat Fahrverbot (nach dem Monat Fahrverbot wird der Führerschein wieder zurückgegeben)

Wann ist Fahren mit Alkohol eine Straftat?

Eine Straftat liegt vor, wenn der Fahrer zwischen 0,3 und 1,09 Promille hat und dazu sogenannte alkoholtypische Ausfallerscheinungen kommen. Dies ist immer dann der Fall, wenn der Autofahrer z. B. Schlangenlinien fährt oder es zu einem typischen Unfall unter Alkoholeinfluss kommt. Hier spricht man von der relativen Fahruntüchtigkeit des Fahrers.

Um eine Straftat handelt es sich auch, wenn der Fahrer mindestens 1,1 Promille hat. Auf Ausfallerscheinungen kommt es nicht an. Hier spricht man von der absoluten Fahruntüchtigkeit des Fahrers.

Welche Folgen hat das Fahren mit Alkohol als Straftat?

In den Fällen der relativen und absoluten Fahruntüchtigkeit des Fahrers liegt eine Straftat vor und dies hat zur Folge:

Ab 0,3 ‰ -1,09 ‰

Ab 1,1 ‰

Unabhängig von Ausfallerscheinung

  • Geldstrafe ab 40 Tagessätzen
  • 3 Punkte in Flensburg
  • Mind. 9 Monate Führerscheinentzug

Ausfallerscheinung

  • Geldstrafe ab 30 Tagessätzen
  • 3 Punkte in Flensburg
  • Mind. 6 Monate Führerscheinentzug

Alkoholbedingter Unfall

  • Geldstrafe ab 45 Tagessätzen
  • Freiheitsstrafe möglich
  • 3 Punkte in Flensburg
  • Mind. 9 Monate Führerscheinentzug
  • Geldstrafe ab 50 Tagessätzen
  • Freiheitsstrafe möglich
  • 3 Punkte in Flensburg
  • Mind. 12 Monate Führerscheinentzug

Bei Straftaten wird die Geldstrafe in Tagessätzen verhängt. Ein Tagessatz hängt von den wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters ab und berechnet sich nach dem monatlichen Nettogehalt des Täters. Ein Tagessatz ist ein Dreißigstel des monatlichen Nettogehalts.

Eine Freiheitsstrafe mit oder auch ohne Bewährung kann bei Wiederholungstätern oder bei alkoholbedingten Unfällen mit Personenschäden verhängt werden.

Der Führerschein – auch Fahrerlaubnis genannt – wird entzogen und es wird eine Sperrfrist festgelegt. Erst nach Ablauf der Sperrfrist darf eine neue Fahrberechtigung erteilt werden.

Informationen zum Entzug der Fahrerlaubnis lesen Sie hier.

Welche Folgen haben 1,1 oder mehr Promille?

Ab 1,6 Promille ist automatisch eine medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) vorgeschrieben. Dies betrifft nicht nur Autofahrer, sondern auch Radfahrer. Bei einer derart hohen Promillezahl wird vermutet, dass eine Alkoholgewöhnung oder ein Alkoholproblem vorliegt. Dies wird in der MPU untersucht. Wird festgestellt, dass hier ein Problem gegeben ist und fällt die Untersuchung negativ aus, dann wird der Führerschein entzogen oder wird nicht wieder erteilt. Bei einer hohen Promillezahl ist daher zu empfehlen, so früh wie möglich eine verkehrspsychologische Beratung aufzusuchen.

Aber auch wer mit 1,1 bis 1,59 Promille am Steuer erwischt wird und alkoholbedingte Ausfallerscheinungen, wie z. B. Lallen, Torkeln oder Schlangenlinien fahren zeigt, der muss zur MPU. Nun entschied jedoch das Bundesverwaltungsgericht: Bereits das Fehlen von alkoholbedingten Ausfallerscheinungen ist eine solche "Zusatztatsache" und führt dazu, dass der Fahrer zur MPU muss. Lesen Sie mehr zu: MPU droht ohne Ausfallerscheinungen bereits ab 1,1 Promille.


Informationen zur Vorbereitung auf die MPU lesen Sie hier.

Informationen zum Ablauf der MPU lesen Sie hier.

Gibt es Promillegrenzen für Radfahrer?

Ja, ist ein Radfahrer mit 1,6 Promille oder mehr unterwegs, dann ist er absolut fahruntüchtig und begeht eine Straftat. Die Folgen sind gravierend:

  • Geldstrafe (meistens 30 Tagessätze, d.h. ein monatliches Nettogehalt)

  • 2 Punkte in Flensburg

  • Anordnung einer medizinisch-psychologischen Untersuchung (MPU)

Fällt die MPU negativ aus, dann wird dem Fahrradfahrer, auch wenn er "nur" alkoholisiert Fahrrad gefahren ist, seine Fahrerlaubnis für Kraftfahrzeuge entzogen – der Führerschein ist damit weg.

Es kann sogar das Fahrradfahren verboten werden, wenn die Gefahr besteht, dass zukünftig wieder Alkohol getrunken und dann Fahrrad gefahren wird.

Informationen zu Regeln und Bußgeldern für Radfahrer lesen Sie hier.

YouTube Video der Clubjuristen: Müssen auch Radfahrer zur MPU?

Wie viel promille darf man haben beim autofahren

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Kommt es bei der Fahrt unter Alkoholeinfluss zu einem Unfall zahlt die eigene Kfz-Haftpflichtversicherung den Schaden des Unfallgegners. Doch da der Unfall wegen des Alkoholkonsums verursacht wurde, holt sich die Kfz-Haftpflichtversicherung bis zu 5000 Euro von seinem Versicherungsnehmer zurück, die Versicherung nimmt Regress.

Unfall unter Alkoholeinfluss: Kaskoversicherung

Die Kaskoversicherung zahlt den eigenen Schaden des Versicherungsnehmers bei einem Unfall. Hat sich der Unfall unter Alkoholeinfluss ereignet, zahlt die Kaskoversicherung – je nach Alkoholisierung – aber nur einen Teil oder sogar gar nichts.

Welche Promillegrenzen gelten in Europa?

In vielen europäischen Ländern gilt eine Promillegrenze von 0,5, jedoch nicht in allen.

Informieren Sie sich über die unterschiedlichen Grenzwerte und drohenden Bußgelder für Autofahrer, Fahranfänger und Radfahrer.

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