Wie schnell darf ein Sprinter mit Anhänger fahren?

 
Wie schnell darf ein Sprinter mit Anhänger fahren?
Die Voraussetzungen für die Zulässigkeit von Tempo 100 für Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Autobahnen wurden an die technische Entwicklung der Fahrzeuge angepasst.

Folgende wesentliche Änderungen gibt es:

  • Die Bindung an ein bestimmtes Zugfahrzeug ist entfallen.
  • Am Zugfahrzeug muss keine Tempo 100 Plakette mehr angebracht sein.
  • Die einzuhaltenden Massenverhältnisse zwischen Zugfahrzeug und Anhänger wurden für bestimmte Kombinationen erhöht.
Die neue Regelung: Wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind, dürfen Kfz-Anhänger-Kombinationen auf Bundesautobahnen und Kraftfahrstraßen 100km/h schnell fahren. Auf Landstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften gilt mit Anhänger wenn von  Pkw, Wohnmobile bis 3,5 t oder LKW bis 3,5 t Gesamtgewicht gezogen nach wie vor Tempo 80. Für sonstige Kraftfahrzeuge mit Anhänger gilt 60 km/h.    

1. Voraussetzung: Das Zugfahrzeug...


...muss entweder beschrieben sein als
  • PKW
  • Kraftomnibus bis 3,5 t Gesamtgewicht und Tempo 100-Genehmigung oder
  • anderes mehrspuriges Kraftfahrzeug mit maximal 3,5 t Gesamtgewicht
2. Voraussetzung: Der Anhänger...
...muss
  • für eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h geeignet sein.
  • so beladen sein, dass die maximal zulässige Stützlast der Kombination annähernd erreicht wird. Zu beachten ist, dass dabei weder die zulässige Stützlast des Zugfahrzeugs noch die des Anhängers überschritten wird. (Ermitteln mit Stützlastwaage unter Zugkugelkupplung) Grund: Durch eine hohe Stützlast wird das Fahrverhalten der Kombination deutlich verbessert.
3. Voraussetzung: Die Anhängerbereifung...
  • darf nicht älter als 6 Jahre sein
  • muss mindestens den Geschwindigkeitsindex L (120 km/h) aufweisen
  • darf keinen Tragfähigkeitszuschlag für den Anhängerbetreib in Anspruch nehmen
4. Voraussetzung: Masseverhältnis
  • Die zulässige Gesamtmasse des Anhängers (zG Anh) darf folgenden Wert nicht überschreiten:

    zG Anh= F x m Zugfz

    mit m Zugfz = Leermasse Zugfahrzeug

  • Für F gelten in Abhängigkeit von der technischen Ausstattung der Kombination folgende Werte:
    Technische Ausrüstung des Anhängers
    ohne Bremse, ohne
    hydraulische Stoßdämpfer
    mit Bremse und hydraulischen Stoßdämpfern
    Wohnwagen andere Anhänger
    0,3 0,8 bzw. 1,0* 1,1 bzw. 1,2*

    Die mit * versehenen Werte dürfen in Anspruch genommen werden wenn:

    Für andere Anhänger ist zu beachten dass als Obergrenze in jedem Fall der jeweils kleinere Wert der beiden folgenden Bedingungen gilt:  zulässige Gesamtmasse Anhänger <= zulässige Gesamtmasse Zugfahrzeug,

     zulässige Gesamtmasse Anhänger <= zulässige Anhängelast Zugfahrzeug 

  • Der Anhänger mit:
    • einer Stabilisierungseinrichtung für Zentralachsanhänger (Schlingerkupplung) ausgerüstet ist, für die der Nachweis der Einhaltung der ISO 11555-1 vorliegt oder
    • mit einem anderen Bauteil bzw. einer selbständigen technischen Einheit ausgestattet ist, bei der durch eine ABE oder ein Teilegutachten nachgewiesen ist, dass der Betrieb einer Kombination bis Tempo 120 km/h verbessert wird,

    oder

    das Zugfahrzeug…

    • ein spezielles fahrdynamisches Stabilitätssystem für den Anhängerbetrieb hat, für das eine Herstellerbestätigung über die Verbesserung der Fahreigenschaften des Gespanns bis 120 km/h vorliegt.

Zum Tempo 100 km/h Rechner unter
www.bootstechnik.de

Höchstgeschwindigkeiten in Deutschland und Bußgeldrechner

5. Voraussetzung: Eintrag im Fahrzeugschein
  • Der Fahrzeugschein Ihres Anhängers muss einen Hinweis enthalten, dass der Anhänger für den Tempo 100 Betrieb in einer Kombination geeignet ist.
  • Hat der Anhänger keine eigene Fahrdynamik-Stabilisierungseinrichtung nach 4. und sollen die erhöhten F-Werte 1,0 oder 1,2 in Anspruch genommen werden, muss im Fahrzeugschein des Zugfahrzeugs eingetragen sein, dass das Fahrzeug mit einem Stabilisierungssystem ausgestattet ist, das den Betrieb des Fahrzeugs mit Anhänger bei hoher Geschwindigkeit verbessert.
  • Falls diese Hinweise nicht vorhanden sind, begutachten TÜV/DEKRA Ihr Fahrzeug und erstellen Ihnen einen Änderungsvorschlag für Ihren Fahrzeugschein, der alle erforderlichen Angaben beinhaltet. Zusätzlich erhalten Sie ein Informationsblatt über die Voraussetzungen zur Nutzung der Tempo 100 Regelung.
6. Voraussetzung: 100 km/h Plakette
  • Unter Vorlage dieses Änderungsvorschlages können Sie bei der Zulassungsstelle einen neuen Fahrzeugschein und die gesiegelte Tempo 100 Plakette beantragen. Erst nachdem Sie diese Plakette an der Rückseite Ihres Anhängers angebracht haben, können Sie die Tempo 100 Regelung nutzen.
  • Sofern in Ihren Fahrzeugdokumenten bereits ein Hinweis auf die Tempo 100 Eignung vorhanden ist, können Sie die gesiegelte Tempo 100 Plakette direkt bei der Zulassungsstelle beantragen.
  • FAZIT:
    Ist eine der unter 1 – 6 genannten Voraussetzungen nicht mehr erfüllt, können Sie die Tempo 100 Regelung für Kfz-Anhänger-Kombination nicht in Anspruch nehmen.
  • Nach der alten Tempo 100 Regelung ausgestellte Genehmigungen für eine Kfz-Anhänger-Kombination behalten als Nachweis der Tempo 100 Eignung des Anhängers ihre Gültigkeit.
zur 9. Ausnahmeverordnung als PDF

Hallo,nochmal zur Klarstellung:Die Antwort zur Ursprungsfrage:Bis einschließlich 3,5t zul. Gesamtmasse gilt kein Tempolimit, erst über 3,5t zul. Gesamtmasse gilt für alles, was nicht PKW ist Tempo 80. Auch da gibt es aber noch Ausnahmen (z.B. Busse), sind aber hier nicht relevant.

Zitat

Sollte Dein Sprinter mehr als 3500 kg zGG haben und trotzdem als Pkw zugelassen sein, brauchst Du ebenfalls einen Führerschein C1 oder D1,

D1 hat nix mit 3,5t zu tun. D1 bzw. D kommen generell bei Fahrzeugen mit mehr als 9 Sitzplätzen (inkl. Fahrer) zum Tragen, die zulässige Gesamtmasse spielt hier keine Rolle.

Zitat

Aber ich bin immer noch der Meinung, dass eine Fahrerlaubnis der Klasse D1 nicht zum Führen von Kfz über 3,5 t berechtigt.
Bei der Klasse D1 ist es völlig egal, wie schwer das Fahrzeug ist oder sein darf. Es kommt alleine auf die Zulassung zum KOM an. Ist das Teil nicht als KOM zugelassen berechtigt D1 zu gar nichts. Noch nicht mal zu Klasse B (rein formal)

D1 ist völlig unabhängig von der zul. Gesamtmasse, jedoch muss das Fahrzeug über 9 (inkl. Fahrer) Sitzplätze verfügen. Klasse B ist indes wohl zum Erwerb von D1 erforderlich, also tritt der letztgenannte Fall nicht auf.

Zitat

Die Klasse D (DE,D1,D1E) ist im Prinzip überhaupt keine FE im eigentlichen Sinne. Es ist nur die "Personenbeförderungserlaubnis" (dieser häßlich gelbe Lappen, den wir seinerzeit zum Führen eines KOM brauchten).

Falsch. So war's früher. Sowohl D1 als auch D stellen eine FE im eigentlichen Sinne dar. Ebenso D1E und DE.

Zitat

Kleinbus(MB 608) 14-Sitzer = FE-Klasse B

Wenn schon, dann C1, da ein 608 zwischen 3,5 und 7,5t zul. Gesamtmasse liegt. Bei mehr als 9 Sitzplätzen allerdings D1 oder D, nicht mehr C1.

Zitat

Wenn ich nur Klasse D und nicht Klasse C hätte, dann dürfte ich damit auch einen Reisebus mit z.B. 20t fahren, ohne das ich Klasse C besitzen müsste.

Völlig korrekt.

Zitat

Und außerdem braucht jemand wie ich, der seine Pappe schon ein bisschen länger hat, bis 7,5 t überhaupt außer B keine weitere Fahrerlaubnis, weder C noch D :-)

Doch. B geht nur bis 3,5t, C1 bis 7,5t. Bekommst du aber u.a. beide beim Umschreiben des alten 3ers.

Zitat

Trotz Deiner Klasse D darfst Du einen DB Citaro KOM (11.5 t LG) NICHT fahren. Dazu müsstest Du eine entsprechende FE haben (Klasse C).

Stimmt nicht. D berechtigt dazu, Fahrzeuge mit mehr als 9 Sitzplätzen zu fahren, Gewicht egal!

Zitat

selbst die Feuerwehr brauch selbigen Schein für ihre Mannschaftstransporter.

Nö, die haben i.d.R. nur 9 Sitze inkl. Fahrer.

Zitat

Das Ganze gibt es dann mit den unterschiedlichsten zGG von 2,8 bis 4,5 t.

Den Sprinter gibt's sogar bis 6t zul. Gesamtmasse!Gruß,

Michael

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