Babysitten, Zeitungen austragen und Eis verkaufen - so wollen viele Kinder ihr Taschengeld aufbessern. Aber wie viel dürfen sie eigentlich arbeiten und verdienen? Was spricht für und was gegen einen Job neben der Schule?
Die meisten Nebentätigkeiten von Schülern sind Minijobs. Damit dürfen sie höchstens 450 Euro pro Monat verdienen, sonst fallen die steuerlichen Vergünstigungen weg. Denn Steuern oder Sozialabgaben werden für Minijobs nicht abgezogen. Der Arbeitgeber zahlt dafür eine Pauschale von 25 Prozent. Private Arbeitgeber, die etwa einen Babysitter oder eine Putzhilfe beschäftigen, zahlen zwölf Prozent Steuern. Statt der Pauschale kann der Arbeitgeber aber auch eine Lohnsteuerkarte verlangen und dann Steuern und Solidaritätszuschlag einbehalten. In diesem Fall können sich Schüler das Geld über einen Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen. Das sagt das GesetzDas "Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend" regelt Folgendes:
Aktualisiert am 16. Juli 2019 Viele Schüler nutzen in den Ferien ihre Zeit für einen Ferienjob. Die meisten wählen hierfür einen Minijob. Wie viel dürfen Schüler arbeiten? Für wen gilt der Mindestlohn? Was Schüler mit einem Minijob noch beachten sollten, beantworten wir hier. Wie viele Stunden dürfen Schüler arbeiten? Für 13- bis 14-Jährige ist täglich zwei Stunden leichte und kindgerechte Arbeit erlaubt. Die Tätigkeit ist dabei auf bis zu 2 Stunden täglich und bis maximal 18 Uhr begrenzt. Die Eltern müssen dem Ferienjob zustimmen. Jugendliche von 15 bis 17 Jahren dürfen in den Ferien bis zu vier Wochen jobben. In dieser Zeit können sie zwischen 6 Uhr in der Früh und 20 Uhr abends arbeiten. Am Tag dürfen sie aber nicht mehr als 8 und in der Woche nicht mehr als 40 Stunden beschäftigt sein. Volljährige Schüler unterliegen nicht mehr dem Jugendschutzgesetz. Sie dürfen sowohl in den Ferien, als auch neben der Schule arbeiten. Die genauen Regelungen zum Jugendarbeitsschutz werden in der Broschüre „Klare Sache“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales anschaulich erklärt. Ferienjobs, die sich hierfür anbieten
Wo findet man online einen Ferienjob? Jobangebote in Privathaushalten aus der näheren Nachbarschaft bietet die kostenlose www.haushaltsjob-boerse.de. Oder einfach mal in der örtlichen Umgebung beim Nachbarn, im Supermarkt oder im Handwerksbetrieb nach einem Ferienjob fragen. Für volljährige Schüler gilt der MindestlohnGilt der Mindestlohn bei Ferienjobs? Der Mindestlohn von 9,19 Euro pro Stunde gilt nur für volljährige Ferienjobber. Minderjährige sind von dieser Regelung ausgenommen. Ferienjob als kurzfristiger Minijob Übt der Schüler den Ferienjob nur in den Ferien aus, liegt in der Regel ein kurzfristiger Minijob vor. Bei einem kurzfristigen Minijob spielt die Höhe des Verdienstes keine Rolle. Wichtig ist, dass der Job nicht länger als drei Monate bzw. 70 Tage im Jahr dauert. Der kurzfristige Minijob ist bei Arbeitgebern und Schülern besonders beliebt, weil für den Minijobber keine und für den Arbeitgeber nur ganz geringe Sozialabgaben anfallen. Der Minijobber ist aber steuerpflichtig. Die beitragsfreie Mitversicherung in der Familienversicherung bei der Krankenkasse der Eltern bleibt bestehen, da die Einnahmen aus dem kurzfristigen Minijob nicht berücksichtigt werden. Ferienjob als kurzfristiger oder 450-Euro-Minijob?Ferienjobs als 450-Euro-Minijob Sollten die Voraussetzungen für einen kurzfristigen Minijob nicht vorliegen, kann der Schüler auch einen 450-Euro-Minijob ausüben. Die Dauer der Beschäftigung ist dann egal. Wichtig ist nur, dass der Verdienst durchschnittlich maximal 450 Euro pro Monat beträgt. Bei diesem Minijob zahlt vorrangig der Arbeitgeber Abgaben an die Minijob-Zentrale. Dem Minijobber werden nur geringe Beiträge für die Rentenversicherung vom Verdienst abgezogen. Er kann allerdings eine Befreiung von der Belastung mit Beiträgen für die Rentenversicherung beantragen. In diesem Fall verzichtet der Minijobber auch auf Leistungen aus der Rentenversicherung. Praktischerweise können 450-Euro-Minijobber auch über ihre Eltern in der Familienversicherung beitragsfrei gesetzlich krankenversichert bleiben. Schulentlassene Welche Regelungen Schulentlassene beachten sollten, verrät unser Blog-Beitrag “Von der Schulbank in die Berufswelt.” und unser Erklärfilm “Was gilt für Minijobs, die zwischen Schulende und Studium ausgeübt werden.”. |