Wie viel verdient man bei einem Nebenjob mit 16?

Wie viel verdient man bei einem Nebenjob mit 16?
Wie viel verdient man bei einem Nebenjob mit 16?

Teenager, Ferienjob, Babysitten

Babysitten, Zeitungen austragen und Eis verkaufen - so wollen viele Kinder ihr Taschengeld aufbessern. Aber wie viel dürfen sie eigentlich arbeiten und verdienen? Was spricht für und was gegen einen Job neben der Schule?

  • Mein Kind sammelt erste Erfahrungen im Arbeitsalltag - das ist wichtig fürs spätere Berufsleben und die Berufswahl.
  • Wenn mein Kind im Job besteht, fördert das sein Selbstbewusstsein.
  • Durch den Schülerjob geht mein Kind bewusster mit Geld um, weil es merkt, wie schwer es zu verdienen ist.
  • Mein Kind lernt, Verantwortung zu übernehmen, pünktlich zu sein und sich an Vereinbarungen zu halten.
  • Eventuell ist ein Job dabei, mit dem mein Kind später ein Studium mitfinanzieren kann.
  • Mein Kind ist finanziell unabhängiger von uns Eltern.
  • Mein Kind lernt, seine Zeit besser zu managen.

  • Jobbt mein Kind, vernachlässigt es womöglich die Schule.
  • Ich möchte, dass mein Kind sich lieber ohne Bezahlung engagiert - in einer Jugendgruppe oder in einer Umweltorganisation.
  • Mein Kind würde durch einen Schülerjob körperlich und psychisch zu sehr belastet.
  • Mit dem Geld aus dem Schülerjob würde mein Kind noch mehr in den Konsumwettlauf um Handys und Markenklamotten einsteigen.
  • Die ohnehin knappe Freizeit meines Kindes würde noch mehr eingeschränkt.

Die meisten Nebentätigkeiten von Schülern sind Minijobs. Damit dürfen sie höchstens 450 Euro pro Monat verdienen, sonst fallen die steuerlichen Vergünstigungen weg. Denn Steuern oder Sozialabgaben werden für Minijobs nicht abgezogen. Der Arbeitgeber zahlt dafür eine Pauschale von 25 Prozent. Private Arbeitgeber, die etwa einen Babysitter oder eine Putzhilfe beschäftigen, zahlen zwölf Prozent Steuern. Statt der Pauschale kann der Arbeitgeber aber auch eine Lohnsteuerkarte verlangen und dann Steuern und Solidaritätszuschlag einbehalten. In diesem Fall können sich Schüler das Geld über einen Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen.

Das sagt das Gesetz

Das "Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend" regelt Folgendes:

  • Kinder unter 13 Jahren dürfen gar nicht arbeiten.
  • Kinder im Alter von 13 und 14 Jahren dürfen sich - mit Einwilligung der Eltern - ein paar Euro dazuverdienen, jedoch nur mit leichter Beschäftigung, die nicht die Gesundheit gefährdet und den Schulbesuch nicht nachteilig beeinflusst (z. B. Austragen von Zeitungen, Werbeprospekten, Kinder-Betreuung, Nachhilfeunterricht, Gassi-Gänge mit Hunden, Einkaufen, z. B. für ältere oder gebrechliche Menschen, sowie Arbeiten auf Bauernhöfen). Maximal zwei Stunden Arbeit pro Tag sind erlaubt, aber erst nach der Schule und nicht zwischen 18 und 8 Uhr.
  • Jugendliche zwischen 15 und 18 Jahren dürfen bis zu acht Stunden pro Tag arbeiten, jedoch nur zwischen 6 und 20 Uhr. Sie dürfen nur an fünf Tagen der Woche arbeiten. Die beiden freien Tage sollen möglichst aufeinander folgen. Außerdem dürfen Jugendliche samstags nicht arbeiten, außer sie arbeiten in einer Gaststätte, Krankenanstalt, offenen Verkaufsstelle, in der Landwirtschaft, bei Musikaufführungen, ärztlichen Notdiensten und Reparaturwerkstätten für Kraftfahrzeuge. Müssen Jugendliche samstags also arbeiten, ist es die Aufgabe des Arbeitgebers, sicherzustellen, dass der Jugendliche einen anderen Tag frei hat und die 5-Tage-Woche somit weiterhin gilt. Nicht gestattet: das Heben schwerer Lasten, gefährliche Arbeiten und regelmäßige Tätigkeiten bei starker Hitze, Kälte, Nässe oder Lärm.

Aktualisiert am 16. Juli 2019

Viele Schüler nutzen in den Ferien ihre Zeit für einen Ferienjob. Die meisten wählen hierfür einen Minijob. Wie viel dürfen Schüler arbeiten? Für wen gilt der Mindestlohn? Was Schüler mit einem Minijob noch  beachten sollten, beantworten wir hier.

Wie viele Stunden dürfen Schüler arbeiten?

Junge Menschen sollen vor Arbeit geschützt werden, die zu lange dauert, die zu schwer ist oder für sie ungeeignet ist. Je nach Alter gibt das Jugendschutzgesetz  bestimmte Zeitlimits vor.

Für 13- bis 14-Jährige ist täglich zwei Stunden leichte und kindgerechte Arbeit erlaubt. Die Tätigkeit ist dabei auf bis zu 2 Stunden täglich und bis maximal 18 Uhr begrenzt. Die Eltern müssen dem Ferienjob zustimmen.

Wie viel verdient man bei einem Nebenjob mit 16?
Das Jugendschutzgesetz schreibt Pausen vor

Jugendliche von 15 bis 17 Jahren dürfen in den Ferien bis zu vier Wochen jobben. In dieser Zeit können sie zwischen 6 Uhr in der Früh und 20 Uhr abends arbeiten. Am Tag dürfen sie aber nicht mehr als 8 und in der Woche nicht mehr als 40 Stunden beschäftigt sein.

 Volljährige Schüler unterliegen nicht mehr dem Jugendschutzgesetz. Sie dürfen sowohl in den Ferien, als auch neben der Schule arbeiten. Die genauen Regelungen zum Jugendarbeitsschutz werden in der Broschüre „Klare Sache“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales anschaulich erklärt.

Ferienjobs, die sich hierfür anbieten

  • Einräumen der Regale im Supermarkt
    Wie viel verdient man bei einem Nebenjob mit 16?
    Kellnern gehört zu den beliebtesten Ferienjobs
  • Hilfsarbeiten beim Handwerksbetrieb
  • Kellnern in Cafés
  • Sitten von Babys oder Hunde
  • Austragen von Prospekten oder Zeitungen

Wo findet man online einen Ferienjob?

Jobangebote in Privathaushalten aus der näheren Nachbarschaft bietet die kostenlose www.haushaltsjob-boerse.de. Oder einfach mal in der örtlichen Umgebung beim Nachbarn, im Supermarkt oder im Handwerksbetrieb nach einem Ferienjob fragen.

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Für volljährige Schüler gilt der Mindestlohn

Gilt der Mindestlohn bei Ferienjobs?

Der Mindestlohn von 9,19 Euro pro Stunde gilt nur für volljährige Ferienjobber. Minderjährige sind von dieser Regelung ausgenommen.

Ferienjob als kurzfristiger Minijob

Übt der Schüler den Ferienjob nur in den Ferien aus, liegt in der Regel ein kurzfristiger Minijob vor. Bei einem kurzfristigen Minijob  spielt die Höhe des Verdienstes keine Rolle.

Wichtig ist, dass der Job nicht länger als drei Monate bzw. 70 Tage im Jahr dauert. Der kurzfristige Minijob ist bei Arbeitgebern und Schülern besonders beliebt, weil für den Minijobber keine und für den Arbeitgeber nur ganz geringe Sozialabgaben anfallen. Der Minijobber ist aber steuerpflichtig. Die beitragsfreie Mitversicherung in der Familienversicherung bei der Krankenkasse der Eltern bleibt bestehen, da die Einnahmen aus dem kurzfristigen Minijob nicht berücksichtigt werden.

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Ferienjob als kurzfristiger oder 450-Euro-Minijob?

Ferienjobs als 450-Euro-Minijob

Sollten die Voraussetzungen für einen kurzfristigen Minijob nicht vorliegen, kann der Schüler auch einen 450-Euro-Minijob ausüben. Die Dauer der Beschäftigung ist dann egal. Wichtig ist nur, dass der Verdienst durchschnittlich maximal 450 Euro pro Monat beträgt. Bei diesem Minijob zahlt vorrangig der Arbeitgeber Abgaben an die Minijob-Zentrale. Dem Minijobber werden nur geringe Beiträge für die Rentenversicherung vom Verdienst abgezogen. Er kann allerdings eine Befreiung von der Belastung mit Beiträgen für die Rentenversicherung beantragen. In diesem Fall verzichtet der Minijobber auch auf Leistungen aus der Rentenversicherung. Praktischerweise können 450-Euro-Minijobber auch über ihre Eltern in der Familienversicherung beitragsfrei gesetzlich krankenversichert bleiben.

Schulentlassene

Welche Regelungen Schulentlassene beachten sollten, verrät unser Blog-Beitrag “Von der Schulbank in die Berufswelt.” und unser Erklärfilm “Was gilt für Minijobs, die zwischen Schulende und Studium ausgeübt werden.”.