Wenn Hunde bellen, jaulen und kläffen, liegen in der Nachbarschaft bald einmal die Nerven blank. «Espresso» sagt, warum Hundehalter besser so rasch als möglich für Ruhe sorgen sollten. Show
Eine «Espresso»-Hörerin aus dem Kanton Bern ist glückliche Besitzerin einer lebhaften, zweijährigen Jagdhündin. Die Hündin bellt. Manchmal aus Freude, manchmal wenn sie etwas verunsichert. Vor allem aber winselt sie, wenn sie sich alleine fühlt. Die Halterin macht sich deswegen Gedanken. «Wieviel Lärm, wieviel Hundegebell ist erlaubt?», möchte die Frau vom Konsumentenmagazin «Espresso» von Radio SRF 1 wissen. Schliesslich möchte sie auf keinen Fall eine Kündigung der Wohnung riskieren. Richtwerte, wann, wie oft und wie laut ein Hund bellen darf, gibt es nicht. Massgebend sind – wie bei anderen Lärmbelästigungen – die konkreten Umstände: Entscheidend ist, wie lange, wie laut und zu welcher Zeit ein Hund bellt und wie zum Beispiel ein Mehrfamilienhaus isoliert ist. Eine Rolle spielt auch, was an einem Ort üblich ist. In einer ländlichen Siedlung ist Hundegebell eher hinzunehmen als in einer städtischen Mietskaserne. Vermieter darf Hund samt Besitzer vor die Tür stellenDas Mietrecht verpflichtet Mieterinnen und Mieter, Rücksicht aufeinander zu nehmen. In einem Streitfall hat ein Vermieter deshalb das Recht, einem Hundebesitzer konkrete Anweisungen zu erteilen. Wer solchen Anweisungen nicht nachkommt, muss damit rechnen, dass der Vermieter die Tierhaltung verbietet oder sogar den Mietvertrag kündigt. Geraten sich nicht Mieter, sondern Hausbesitzer wegen bellender Hunde in die Haare, wird es besonders schwierig. Immer wieder kommt es vor, dass ein solcher Streit mit rechtlichen Mitteln ausgetragen wird. Im Prozess hat das Gericht dann anhand der konkreten Umstände zu entscheiden, ob der beanstandete Lärm als übermässig gilt oder noch als tolerierbar einzustufen ist. Um sich ein Bild zu machen, werden sich die Richter die Umgebung anschauen und mit Nachbarn sprechen. Im Urteil kann das Gericht einem Hundehalter Anweisungen geben, wie er sein Tier zu halten hat. Möglich ist auch, dass das Gericht eine so genannte Haltebeschränkung ausspricht, wonach der Halter nicht mehr als eine bestimmte Anzahl von Hunden halten darf. Hundehalter müssen mit Bussen rechnenHalter können aber auch gebüsst werden. Dann nämlich, wenn das Verhalten ihrer Hunde gegen die Auflagen in kantonalen oder kommunalen Hunde- oder Veterinärgesetzen verstossen. Im Kanton Aargau wurde zum Beispiel ein Halter von Schäferhunden mit 200 Franken Busse belegt, weil sich die Hunde fast den ganzen Tag im Garten aufhalten und dort trotz mehrfacher Abmahnung ungehindert lautstark ihr Revier gegen jeden vermeintlichen Eindringling verteidigen. Egal, wer mit welchen rechtlichen Mitteln gegen Hundehalter vorgeht: Das Verhältnis zwischen den Betroffenen wird sich nicht entspannen und am Verhalten der Hunde wird weder eine Kündigung, ein Urteil noch eine Busse etwas ändern. Für Hundebesitzer wie die «Espresso»-Hörerin gibt es deshalb nur einen guten Rat: Reklamierende Nachbarn ernst nehmen und gemeinsam eine Lösung suchen. Alles andere wird sehr rasch enorm anstrengend, nervenaufreibend und vor allem teuer.
Als Hundebesitzer selbst, oder als Nachbar eines Hundebesitzers, fragt man sich oft, wie lange Hunde eigentlich bellen dürfen. Denn wenn der Hund tag und nacht am bellen ist – und einen sogar schon am frühen Morgen weckt, dann kann das die Nachbarschaft stark beanspruchen. Gibt es ein Gesetz, dass das Bellen reguliert?Nein, ein Gesetz an sich gibt es meines Wissens nicht, allerdings gibt es mehrere Gerichtsurteile, die wie folgt aussehen: Bisherige UrteileWie lange darf ein Hund täglich bellen?Aus den bisherigen Urteilen kann man mitnehmen, dass ein Hund nicht länger als 10 Minuten am Stück und nicht länger als 30 Minuten täglich bellen darf. Hinzu kommt, dass der Hund nachts nicht draußen, sondern im geschlossenen Gebäude gehalten werden muss, um nicht unverhältnismäßig laut zu sein. Zumindest wenn vorliegt, dass der Hund zu viel bellt. Länger als 10 Minuten bellen ist für den Hund so oder so nicht gesund. Deshalb fasse ich auf dieser Website viele Lösungen und Tricks zusammen, mit denen man das Bellen des Hundes in den Griff bekommen kann. Was kann ich tun, wenn mein Hund bellt?Als Hundebesitzer eines Hundes der sehr oft bellt, lohnt es sich ein Tagebuch zu führen, in dem man sich aufschreibt, wann und wie oft der eigene Hund bellt. Am besten mit einer Art Tagebuch. Dadurch wird viel transparenter, wann der Hund bellt. So kann man erkennen, was der Grund für das übermäßige bellen ist und entsprechend gegen wirken. Auf meiner Ratgeber-Seite habe ich für die am meisten vorkommenden Gründe viele Ratgeber veröffentlicht, die dir dann weiterhelfen. Möchtest du jedoch die Abkürzung gehen, so empfehle ich dir meine Sofort-Hilfe. Das ist ein eBook, in welchem ich die schnellsten und effektivsten Möglichkeiten zusammengefasst habe. Nach dem Kauf hast du es bereits innerhalb von 2 Minuten. Nicht zu unterschätzen ist auch ein Gespräch mit den Nachbarn. Diese sind oft gestört von der Lautstärke, zeigen aber schnell Einsicht sofern man sein Problem erklärt und zeigt, dass man sich kümmert und die Situation verbessert. Was kann ich tun, wenn der Nachbarshund bellt?Als Nachbar eines Hundes, der viel zu oft bellt lohnt es sich ebenfalls ein Gespräch mit dem Hundebesitzer zu suchen. Der Hundebesitzer hat unter Umstände nicht mal mitbekommen, dass sein eigener Hund bspw. die Wohnung terrorisiert, wenn er nicht daheim ist. Nichtsdestotrotz kann so ein Gespräch schwierig sein. Deshalb empfehle ich oft, ein Buch bei Amazon zu ordern und das als Geschenk verpackt zum Nachbarn liefern zu lassen. Das mag im ersten Schritt komisch klingen. Aber stell dir vor: dein Nachbar bekommt ein Buch, umsonst – und wird nicht mit der Situation konfrontiert, dass er sich sofort rechtfertigen muss. Er kann sich in Ruhe das Buch anschauen, durchlesen und durcharbeiten. Du profitierst von Ruhe und musst ebenfalls nicht das Gespräch suchen. Als Buch kann ich dir Hundetraining mit Martin Rütter empfehlen. Beitragsbild von NeONBRAND auf Unsplash Dass Hunde bellen ist normal und gehört zu den Geräuschquellen, die im Alltag immer irgendwo auftauchen. Allerdings hat Hundegebell auch seine Grenzen, nämlich dort, wo die Belästigung von Nachbarn Höchstmaße annimmt. Vor allem in der Nachtzeit zwischen 22 Uhr und 6 Uhr morgens darf von einem Hund keine größere Lärmbelästigung ausgehen. Tritt die Lärmbelästigung mehrfach auf und der Hundehalter zeigt sich nicht einseitig, droht neben einem Bußgeld auch die Wegnahme des Hundes. Das entschied das Verwaltungsgericht Würzburg bereits im Frühjahr 2014. Wenn in der Nacht ein Hund dauerhaft bellt, ist das eine erhebliche Lärmbelästigung für Nachbarn. Der gestörte Schlaf kann sich gesundheitlich negativ auswirken. Aus diesem Grund wurde einem Hundehalter angeordnet, seinen pyrenäischen Hirtenhund in der Nacht nicht auf dem Grundstück, sondern in geschlossenen Räumen zu halten. Der Hundehalter zeigte jedoch wenig Einsicht und prompt wurde ein Ordnungsgeld von 100 Euro verhängt. Das brachte den Hundehalter aber nicht zur Vernunft, er ließ den Hund in der Nacht weiter außerhalb geschlossener Räume. Das Gebell ging also weiter. Ein zweites durch die Gemeinde verhängtes Zwangsgeld brachte ebenfalls keinen Erfolg. Durch das zuständige Landratsamt wurde nun die Hundehaltung verboten und der Hund sollte in fachlich geeignete Privatpersonen oder in ein Tierheim abgegeben werden. Der Fall landete wegen des Widerspruches schließlich vor dem Verwaltungsgericht Würzburg. Hundegebell während der Nachtzeit stellt eine erhebliche Ruhestörung darDie Richter am Verwaltungsgericht Würzburg zeigten wenig Verständnis für den Hundehalter. Er hätte im Laufe des vorangegangenen Verfahrens ausreichend Gelegenheit gehabt, die Lärmbelästigung zu unterbinden. Er war entweder nicht willens oder nicht in der Lage, das Hundegebell zu unterbinden. Üblicherweise fallen nach der Ansicht der Richter in der Nacht die üblichen Lärmquellen weg, wodurch das Hundegebell sich umso störender auswirkt. An durchgehenden Schlaf sei in der Nachbarschaft nicht mehr zu denken gewesen, was letztendlich auch eine gesundheitliche Beeinträchtigung darstellt. Da der Hundehalter der behördlichen Anordnung, den Hund nachts nicht in den Garten zu lassen, hatten die Richter auch kein Mitleid mehr. Es sei zwar ein schwerwiegender Eingriff, den Hund abzugeben, letztendlich müsse aber das Allgemeinwohl im Vordergrund stehen, so die Richter. Angesichts einer dauerhaften Lärmbelästigung bestand eine konkrete Gesundheitsgefährdung der Nachbarn. HundeversicherungWeil Dir Dein Hund wichtig ist Aktuelle Hundeversicherungen im Überblick. Hundeversicherung |