Welche Länder brauchen kein Visum für Australien?

Reisepass erforderlich Rückflugticket erforderlich Visum erforderlich
Deutschland Ja Nein Ja
Österreich Ja Nein Ja
Schweiz Ja Nein Ja
Türkei Ja Nein Ja
Andere EU-Länder Ja Nein Ja

Allgemein erforderlich, muss während des Aufenthalts gültig sein.

Anmerkung: Zu beachten ist, dass bei einem Zwischenaufenthalt in einem asiatischen Land oft eine Mindestgültigkeit des Passes von 6 Monaten vorgeschrieben ist. Außerdem verlangen einige Fluggesellschaften eine Mindestgültigkeit des Reisepasses von mindestens Monaten.

Hinweis zum Reisepass

Australische Werte
Alle volljährigen Antragsteller müssen eine Erklärung zur Anerkennung australischer Werte unterzeichnen, wenn sie einen Antrag auf bestimmte Visatypen stellen. Mit der Erklärung bestätigt ein Antragsteller vor dem Zeitpunkt der Visaerteilung, dass er die australische Lebensweise respektieren und das australische Recht befolgen wird.

Visa

Ein Visum ist allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige Neuseelands. Es gibt neben den hier aufgeführten Visa eine Reihe von anderen Visumarten, die sich je nach Staatsangehörigkeit sowie Zweck und Dauer des Aufenthalts unterscheiden.

eVisitor (Unterklasse 651)

Ein elektronisches Besuchervisum der Unterklasse 651 können u.a. Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder für touristische oder geschäftliche Aufenthalte (mehrfache Einreise) von jeweils bis zu drei Monaten innerhalb von 12 Monaten online beantragen:

EU-Länder und Schweiz.

(II.) Electronic Travel Authority (ETA) (Unterklasse 601)

Reisebüros, Reiseveranstalter, einige Fluggesellschaften sowie Visum-Agenturen erstellen für Besucher meist gegen eine Dienstleistungsgebühr so genannte Electronic Travel Authority-Visas für touristische und geschäftliche Aufenthalte von bis zu 3 Monaten innerhalb von 12 Monaten (mehrfache Einreise). Die Staatsbürger der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder können ein Electronic Travel Authority-Visum beantragen (jedoch nicht online):

(a) EU-Länder (außer Bulgarien, Estland, Kroatien, Lettland, Litauen, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern);

(b) Schweiz.

Geschäftsreisende und Touristen aus den EU-Mitgliedsländern und der Schweiz müssen ein Formular ausfüllen und die Passdaten für alle mitreisenden Personen, auch für Kinder, und eine E-Mail-Adresse angeben. 

Türkische Staatsbürger müssen ein Besucher- oder Geschäftsvisum (Unterklasse 600) direkt bei der zuständigen konsularischen Vertretung Australiens oder online beantragen.

Kosten

Deutschland:
Für das online zu beantragende eVisitor (Unterklasse 651) und andere elektronische Visas werden keine Gebühren erhoben.

Besuchervisum (Unterklasse 600): ab 140 A$ (außerhalb von Australien); ab 355 A$ (innerhalb von Australien).


Kurzfristiges Arbeitssvisum (Unterklasse 400): 285 A$ (außerhalb von Australien).


Werden die Visa auf der Website der DIMIA ETA http://www.eta.immi.gov.au/ beantragt, wird für jedes Visum eine Bearbeitungsgebühr von 20 A$ erhoben, die ausschließlich mit Kreditkarte bezahlt werden kann. Das e-Visum selbst ist kostenlos. Viele Reisebüros in Deutschland erstellen das eVisitor für ihre Kunden kostenlos. Jedes Reisebüro bzw. jede Fluglinie entscheidet jedoch selbständig, ob eine Bearbeitungsgebühr erhoben wird oder nicht. Einige Reisebüros verlangen eine relativ hohe Bearbeitungsgebühr. Die Australische Botschaft in Berlin erhebt keine zusätzlichen Bearbeitungsgebühren.

Anmerkung
: Die Bezahlung von Visagebühren wird von der Botschaft in Berlin nur noch mit einer Kreditkarte in Australischen Dollars akzeptiert. Anträge innerhalb von Deutschland: Für die Rücksendung des Reisepasses per Einschreiben muss der Antragsteller 4 € per Kreditkarte zahlen. Der Rückumschlag wird von der Botschaft gestellt.

Österreich:
Für das im Internet zu beantragende eVisitor- und andere elektronische Visas werden keine Gebühren erhoben.

Besuchervisum (Unterklasse 600): 140 A$ (außerhalb von Australien).


Kurzfristiges Arbeitssvisum (Unterklasse 400): 285 A$.

Werden die Visa auf der Website der DIMIA ETA beantragt, wird für jedes Visum eine Bearbeitungsgebühr von 20 A$ erhoben, die ausschließlich mit Kreditkarte bezahlt werden können. Das e-Visum selbst ist kostenlos. Das Visum kann auch über ein Reisebüro beantragt werden.

Anmerkung: Die Bezahlung von Visagebühren wird von der Australischen Botschaft in Wien bar oder mit einer Kreditkarte in Euro akzeptiert (keine Schecks). Die Visagebühren unterliegen ständigen Änderungen. Maßgeblich ist die aktuelle Gebühr am Tag der Antragstellung.

Schweiz:
Für das im Internet zu beantragende eVisitor- und andere elektronische Visas werden keine Gebühren erhoben.


ETA: 30 CHF.
eVisitor (Tourist): 100 CHF.
langfristige Besuchervisa (bis 6 Monate): 250 CHF (zusätzlich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 CHF) (beim Australian Immigration and Trade Service (AITS) in Interlaken.)
langfristige Besuchervisa (bis 12 Monate): 500 CHF (einschließlich Bearbeitungsgebühr) (beim Australian Immigration and Trade Service (AITS) in Interlaken).

Werden die Visa auf der Website der DIMIA ETA beantragt, wird für jedes eVisitor-Visum eine Gebühr von 20 A$ erhoben, die ausschließlich mit Kreditkarte bezahlt werden können. Das Visum kann auch über ein Reisebüro beantragt werden.


Die Reisebüros bestimmen selbst, welche Gebühren sie für die Ausstellung des eVisitor erheben.

Anmerkung: Schweizer können ihre Visa auch bei der Australischen Botschaft in Berlin beantragen. Die Bezahlung von Visagebühren wird nur noch mit einer Kreditkarte in Euro akzeptiert. Anträge außerhalb von Deutschland: Für die Rücksendung des Reisepasses per Einschreiben muss der Antragsteller 5 € per Kreditkarte zahlen. Den Rückumschlag stellt die Botschaft. Die Australian Immigration and Trade Services (AITS) in Interlaken akzeptiert auch Barzahlung. 

Türkei:


Türkische Staatsbürger wenden sich an die zuständige australische Vertretung beantragen das Visum online.

Visaarten und kosten

eVisitor Unterklasse 651 (Besuchervisum für Geschäftsreisende, Touristen und Besucher),

Electronic Travel Authority Unterklasse 601 (Besuchervisum für Geschäftsreisende, Touristen und Besucher),

Besuchervisum Unterklasse 600 (Touristen-, Besucher- und Geschäftsvisum),

Temporary Work Visa Unterklasse 400 (kurzfristiges Arbeitsvisum),

Working Holiday Visum (Unterklasse 462), Studentenvisum (Unterklasse 500), Medical Treatment Visum (Unterklasse 602) u.a.

(Mit einem Working Holiday Visum können Personen zwischen 18 und 30 Jahren bei einem Arbeitgeber bis zu sechs Monate arbeiten. Das Working Holiday Visum kann in Australien verlängert werden. Weitere Informationen zum Working Holiday Visum unter www.homeaffairs.gov.au/).

Gültigkeit

Abhängig von der Art des Visums, dem Reisezweck und der Gültigkeitsdauer des Passes. Die eVisitor-Visa sind 1 Jahr ab Ausstellungstag für Aufenthalte von jeweils maximal 3 Monaten gültig.
Verlängerung ist gegen Gebühr beim Department of Immigration and Multicultural Affairs in Australien möglich.

Transit

Transitreisende, die mit dem Flugzeug ankommen und innerhalb von 8 Std. weiterfliegen, über gültige Weiterreisetickets verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nur für Staatsangehörige der folgenden, in der obigen Tabelle genannten Länder:

EU-Länder und Schweiz.

Anmerkung:
Manche Flughäfen sind über Nacht geschlossen. Man sollte sich deshalb bei der jeweiligen Fluggesellschaft vor Reiseantritt erkundigen.

Antragstellung an

eVisitor-Visum (Unterklasse 651): immi.homeaffairs.gov.au/visas/getting-a-visa/visa-listing/evisitor-651

Online unter immi.homeaffairs.gov.au, persönlich oder postalisch bei der zuständigen konsularischen Vertretung bzw. bei Visa-Dienstleistern (s. Kontaktadressen).

Das Electronic Travel Authority-Visum (Unterklasse 601) ist online www.eta.homeaffairs.gov.au/ETAS3/etas und auch bei Reisebüros, Reiseveranstaltern, Visa-Agenturen und bei einigen Fluggesellschaften erhältlich.

Besucher-Visum (Unterklasse 600): immi.homeaffairs.gov.au/visas/getting-a-visa/visa-listing/visitor-600

Antragsunterlagen

Hinweis zum Reisepass: Reisende mit maschinenlesbaren Reisepässen müssen bei Antragstellung in Berlin nur noch eine Kopie der Reisepassseite mit den persönlichen Daten einreichen. Das Konsulat kann jedoch im Einzelfall den Original-Pass anfordern. Nicht maschinenlesbare Reisepässe sind wie bisher im Original einzureichen.

Unterlagen für ein elektronisches Visum eVisitor (Unterklasse 651)
(a) Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten.

(b) Personen, die 75 Jahre alt und älter sind: Krankenversicherung,

(c) digitales biometrisches Foto,

(d) beglaubigte Geburtsurkunde,

(e) alleinreisende Minderjährige: Formulare 1229 und 1257.


Geschäftsvisa (Subclass 400): Englischkenntnisse von einer Mindestpunktezahl von 4,5 Punkten in einem International English Language Testing System (IELTS) Test. In einigen Fällen müssen die Englischkenntnisse nachweislich noch besser sein, z.B. wenn eine Mitgliedschaft in einer beruflichen Vereinigung angestrebt wird.

Unterlagen für elektronisches Touristenvisum (Subclass 600
(a) Reisepass mit einer Gültigkeit von mindestens sechs Monaten plus Kopie der Fotoseite.
(b) Ausgefülltes Antragsformular (downloadbar auf www.germany.embassy.gov.au/belngerman/visit_dt.html). (c) Aktuelles Passfoto. (d) Ggf. beglaubigte Geburtsurkunde für Kinder. (e) Reisekrankenversicherung. (f) Nachweis über ausreichende Geldmittel. (g) Nachweis über überzeugende Rückkehrabsichten: Studien- oder Arbeitsnachweis.

(h) Ggf. Einladung von Verwandten oder Bekannten.

(i) Bearbeitungsgebühr pro Person.

(j) Ggf. Aufenthaltstitel.

(k) Ggf. Gesundheitliche Nachweise

Aufenthaltsgenehmigung

Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).

Bearbeitungsdauer

eVisitor (subclass 651), Besuchervisum (subclass 600): 19-27 Tage; Temporary Work Short Stay Visa (subclass 400): 20-23 Tage.
 

Einreise mit Kindern

Deutsche: Kinderreisepass oder eigener Reisepass.

Österreicher: Eigener Reisepass.

Schweizer: Eigener Reisepass.

Türken: Eigener Reisepass.

Anmerkung: Kinder benötigen ein eigenes eVisitor-Visum.

Achtung: Alleinreisende Minderjährige unter 18 Jahren benötigen das von ihren Erziehungsberechtigten unterschriebene Formular 1229 sowie eine Verpflichtungserklärung (Formular 1257).

Seit dem 27. Juni 2012 benötigen Kinder für Reisen in das Ausland (auch innerhalb der EU) ein eigenes Reisedokument (Reisepass / Kinderreisepass). Eintragungen von Kindern in den elterlichen Reisepass sind nicht mehr möglich.

Einreise mit Haustieren

Es bestehen strenge Einfuhrbestimmungen. Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung (s. Kontaktadressen).


Unsere Visum- und Reisepassbestimmungen werden regelmäßig aktualisiert und sind zum Zeitpunkt der letzten Veröffentlichung korrekt.
Wir empfehlen dennoch, die für Ihre Reise wichtigen Informationen bei der zuständigen Botschaft rechtzeitig zu überprüfen.

Telefon: +43 (0) 1 50 67 40.
Website: http://www.austria.embassy.gov.au
Adresse: Mattiellistraße 2, A-1040 Wien
Geschäftszeiten:

Mo-Fr 09.00-16.00 Uhr. Konsularabteilung: Mo-Fr 09.00-12.30 und 14.00-16.00 Uhr.

Australische Botschaft

Generalkonsulat in Frankfurt/M.  

(Auch für die Schweiz zuständig.)


Telefon: +49 (0) 30 88 00 88-0.
Website: http://www.germany.embassy.gov.au
Adresse: Wallstraße 76-79, D-10179 Berlin
Geschäftszeiten:

Mo-Do 08.30-13.00 und 14.00-17.00 Uhr, Fr 08.30-13.00 und 14.00-16.15 Uhr.