Wie hoch ist die eeg umlage 2022

Wie hoch ist die eeg umlage 2022

© BMWi / Andreas Mertens

Heute haben die Übertragungsnetzbetreiber die Höhe der EEG-Umlage für das Jahr 2022 bekanntgegeben: Die EEG-Umlage wird von derzeit 6,5 ct/kWh ab Januar 2022 auf 3,723 ct/kWh abgesenkt. Im Vergleich zum Vorjahr sinkt die EEG-Umlage um 2,8 ct/kWh bzw. 43 Prozent.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier: „Die EEG-Umlage 2022 liegt auf dem niedrigsten Stand seit 10 Jahren. Die Erneuerbaren Energien werden gegenüber fossilen Energieträgern immer wettbewerbsfähiger. Gerade in Zeiten, in denen die Weltmarktpreise von Gas, Öl, Kohle steigen, ist die stark gesunkene EEG-Umlage eine gute und wichtige Nachricht für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland wie auch für die Wirtschaft, vor allem den Mittelstand. Ich sage aber deutlich: Auf diesem Niveau dürfen wir mit der EEG-Umlage nicht stehenbleiben. Die gesunkene EEG-Umlage 2022 darf nicht als Einmaleffekt verpuffen. Wir müssen die EEG-Umlage so schnell wie möglich komplett abschaffen, um gerade in der aktuellen Lage zu Entlastungen zu kommen.“

Gründe für den starken Rückgang der EEG-Umlage sind zum einen die gestiegenen Einnahmen des EEG-Kontos durch gestiegene Börsenstrompreise und zum anderen die Bundeszuschüsse, die auch in 2022 dazu kommen. Durch die gestiegenen Börsenstrompreise sind die Vermarktungserlöse für den Erneuerbaren Strom gestiegen und reduzieren den Förderbedarf erheblich. Wie im vergangenen Jahr wird die Umlage auch durch einen Bundeszuschuss gesenkt. Über Einnahmen aus der nationalen CO2-Bepreisung und dem Konjunkturpaket hat das EEG-Konto im laufenden Jahr 2021 einen Zuschuss von 10,8 Mrd. Euro erhalten. In 2022 erhält die EEG-Umlage einen Bundeszuschuss von 3,25 Mrd. Euro aus der nationalen CO2-Bepreisung.

Nähere Erklärungen und Zahlen und Fakten zur EEG-Umlage finden Sie hier (PDF, 539 KB).

Am 15.10.2021 haben die Übertragungsnetzbetreiber die Höhe der EEG-Umlage für das Jahr 2022 bekanntgegeben: Sie wird von derzeit 6,5 ct/kWh ab Januar 2022 auf 3,723 ct/kWh abgesenkt. Im Vergleich zum Vorjahr sinkt die EEG-Umlage damit um 2,8 ct/kWh bzw. 43 %.

„Die EEG-Umlage 2022 liegt auf dem niedrigsten Stand seit 10 Jahren“, erklärt Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. „Die Erneuerbaren Energien werden gegenüber fossilen Energieträgern immer wettbewerbsfähiger. Gerade in Zeiten, in denen die Weltmarktpreise von Gas, Öl, Kohle steigen, ist die stark gesunkene EEG-Umlage eine gute und wichtige Nachricht für die Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland wie auch für die Wirtschaft, vor allem den Mittelstand. Ich sage aber deutlich: Auf diesem Niveau dürfen wir nicht stehenbleiben. Die gesunkene Umlage 2022 darf nicht als Einmaleffekt verpuffen. Wir müssen die EEG-Umlage so schnell wie möglich komplett abschaffen, um gerade in der aktuellen Lage zu Entlastungen zu kommen.“

Festlegung der EEG-Umlage durch die Übertragungsnetzbetreiber

Die EEG-Umlage wird von den Übertragungsnetzbetreibern auf der Grundlage des ErneuerbareEnergien-Gesetzes (EEG) sowie der Erneuerbare-Energien-Verordnung festgelegt und bis zum 15. Oktober veröffentlicht. Zu diesem Zweck erstellen die Übertragungsnetzbetreiber unter Einbeziehung etablierter Forschungsinstitute eine wissenschaftlich gestützte Prognose zu ihren erwarteten Ausgaben (insbesondere Vergütungen und Marktprämien für die Anlagenbetreiber) und Einnahmen (insbesondere aus der Vermarktung des EEG-Stroms) sowie zur Höhe des umlagerelevanten Stromverbrauchs. Bei der Festlegung der Umlage werden der Stand des EEG-Kontos zum 30. September, der Bundeszuschuss sowie eine Liquiditätsreserve berücksichtigt. Die Bundesnetzagentur prüft, ob bei der Festlegung die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden.

Gründe für den starken Rückgang

Gründe für den starken Rückgang der EEG-Umlage sind zum einen die gestiegenen Einnahmen des EEG-Kontos durch gestiegene Börsenstrompreise und zum anderen die Bundeszuschüsse, die auch 2022 dazukommen. Durch die gestiegenen Börsenstrompreise sind die Vermarktungserlöse für den Erneuerbaren Strom gestiegen und reduzieren den Förderbedarf erheblich. Wie im vergangenen Jahr wird die Umlage auch durch einen Bundeszuschuss gesenkt. Über Einnahmen aus der nationalen CO2-Bepreisung und dem Konjunkturpaket hat das EEG-Konto im laufenden Jahr 2021 einen Zuschuss von 10,8 Mrd. Euro erhalten. 2022 erhält die EEG-Umlage einen Bundeszuschuss von 3,25 Mrd. Euro aus der nationalen CO2-Bepreisung.

(BMWi vom 15.10.2021 / Viola C. Didier, RES JURA Redaktionsbüro)

Ausgabejahr 2021
Erscheinungsdatum 15.10.2021

Im kommenden Jahr beträgt die Umlage zur Deckung der Kosten des nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) vergüteten Stroms 3,723 ct/kWh.

Die EEG-Umlage wird jährlich Mitte Oktober für das folgende Kalenderjahr von den Übertragungsnetzbetreibern auf Basis von gutachterlichen Prognosen bekannt gegeben. Die Bundesnetzagentur überwacht die ordnungsgemäße Ermittlung.

Für 2021 lag die Umlage bei 6,500 ct/kWh. Die Umlage sinkt damit um fast 43 Prozent. Eine Umlage von unter 4 ct/kWh wurde zuletzt 2012 erreicht (3,592 ct/kWh)

Steigende Börsenstrompreise und Einnahmen aus der CO2-Bepreisung lassen EEG-Umlage fallen

Hauptgrund für den starken Rückgang der EEG-Umlage sind die deutlich gestiegenen Börsenstrompreise. Die hierdurch steigenden Vermarktungserlöse für den Erneuerbaren Strom reduzieren den Förderbedarf erheblich. Der zusätzliche Förderbedarf von neuen EEG-Anlagen ist dadurch vernachlässigbar gering. Wie im vergangenen Jahr wird die Umlage auch durch einen Bundeszuschuss gesenkt. Der Bundeszuschuss wird aus den Einnahmen der CO2-Bepreisung finanziert.

Der starke Rückgang der EEG-Umlage führt für sich genommen zu einer deutlichen Entlastung der Letztverbraucher. Ein Durchschnittshaushalt mit Jahresverbrauch von 3.500 kWh wird unter Einbeziehung der Mehrwertsteuer um mehr als 100 Euro im Jahr entlastet. Die Auswirkungen der steigenden Energiepreise werden somit durch den Rückgang der EEG-Umlage gedämpft.

Erwarteter Zubau 2022 erneut wesentlich durch Solaranlagen getrieben

Für das Jahr 2022 rechnen die Übertragungsnetzbetreiber mit einem Netto-Zubau von Erneuerbaren-Energien-Anlagen in Höhe von 8,2 GW. Ein Großteil des Netto-Zubaus wird erneut durch Solaranlagen getrieben. Für den Zubau der Windenergie an Land wird eine leichte Erholung erwartet, so dass das Zubauziel im Erneuerbaren-Energien-Gesetz für 2022 nach den Erwartungen der Übertragungsnetzbetreiber nur knapp unterschritten wird.

Die erwartete Erzeugungsmenge aus Erneuerbaren Energien steigt um fast 5 Prozent auf 239 TWh. Insgesamt prognostizieren die Übertragungsnetzbetreiber für das Jahr 2022 einen Gesamtzahlungsanspruch von Betreibern von Erneuerbare-Energien-Anlagen in Höhe von 33,7 Mrd. Euro. Dem stehen prognostizierte Vermarktungserlöse an der Strombörse in Höhe von rund 13,6 Mrd. Euro für den erneuerbaren Strom gegenüber. Somit müssen Förderkosten in Höhe von 20,1 Mrd. Euro durch die EEG-Umlage und den Bundeszuschuss gedeckt werden.

Wie in den vergangenen Jahren enthält die EEG-Umlage auch im kommenden Jahr eine Liquiditätsreserve, die als Absicherung gegen negative Kontostände (z. B. aufgrund eines wieder deutlich sinkenden Börsenstrompreises) und gegen Liquiditätsrisiken, die aus der Abhängigkeit des Kontostandverlaufs von der jahreszeitlich schwankenden EE-Erzeugung resultieren, dient. Die Reserve wurde von den Übertragungsnetzbetreibern im Vergleich zum Vorjahr von 10 auf 5 Prozent halbiert.

Pressemitteilung (pdf / 138 KB)

Wie hoch ist die eeg umlage 2022

In Deutschland zahlt bereits seit 2000 jeder Stromverbraucher über den Strompreis die EEG-Umlage mit. EEG steht für die Abkürzung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, welches den Ausbau der erneuerbaren Energien fördert. Zugleich ist das Ziel des EEG, die Energieversorgung in Deutschland umzustrukturieren. Im Folgenden lesen Sie detaillierte Informationen über die EEG-Umlage (auch auf Eigenverbrauch), ob eine Befreiung davon möglich ist, sowie über deren jährlichen Entwicklung.

Zusammenfassung

Was ist die EEG-Umlage?

Die EEG-Umlage ist ein fester Bestandteil des Strompreises, den Endverbraucher zahlen.

Strompreiszusammensetzung Die Strompreiszusammensetzung in Deutschland besteht aus drei Komponenten, die sich wiederum aus mehreren Bestandteilen zusammensetzen. Die EEG-Umlage bildet einen Teil der Steuern, Abgaben und Umlagen.
Zusammensetzung des Arbeitspreises (Cent/kWh):
 Strombeschaffung und Vertrieb: Diese Kosten erhält der Energieanbieter
 Netznutzungsentgelte: Diese werden von Netzbetreibern erhoben
 Steuern, Abgaben und Umlagen: Werden vom Staat bestimmt

Stromverbraucher zahlen die EEG-Umlage an ihren Stromanbieter. Dieser leitet sie an den Netzbetreiber weiter. Durch der EEG-Umlage wird der Ausbau der erneuerbaren Energien finanziert und auf die Stromverbraucher verteilt. Als Endverbraucher gelten in dem Sinne auch Unternehmen.

Strompreis netto brutto Unterschiede erklärt

Schon gewusst? Die offizielle Bezeichnung des Strompreises, welcher gerne im täglichen Gebrauch verwendet wird, ist der Verbrauchspreis, auch Arbeitspreis genannt. Der Verbrauchspreis ist der verbrauchsabhängige Preis, der in Cent pro Kilowattstunde angegeben wird. Dieser setzt sich aus den Strombeschaffungs- und Vertriebskosten des Energieanbieters zusammen, aber auch aus staatlichen Steuern, Abgaben und Umlagen sowie aus Netzentgelten der Netzbetreiber.

Der Energiepreis beinhaltet nur den Preis, den Sie für die Energie bezahlen, also die Kosten der Strombeschaffung & Vertrieb und den verbrauchsunabhängigen Grundpreis, der vom Energieanbieter im Sinne einer Grundgebühr festgelegt wird. Der monatliche Abschlag besteht schließlich aus dem Energiepreis und aus den staatlichen Kosten und den Netzgebühren. Er präsentiert also die Kosten, die Sie am Ende für Ihren Stromvertrag zu bezahlen haben.

Wie hoch ist die eeg umlage 2022

Da die EEG-Umlage zu den gesetzlich festgeschriebenen Bestandteilen des Strompreises gehört, sollen alle Stromverbraucher an den Kosten der Energiewende beteiligt werden. Anteile erneuerbarer Energien werden bis 2050 schrittweise erhöht. Die EEG-Umlage wird also an den Staat abgeführt, um die Energiewende (fossile Energieträger durch erneuerbaren Energieträgern zu ersetzen) zu finanzieren.

Abschaffung der EEG-Umlage geplant Die EEG-Umlage soll nicht, wie ursprünglich geplant im Januar 2023, sondern bereits im Juli 2022 abgeschafft werden. Damit sollen Haushalte entlastet werden, die unter der Energiepreiskrise und den immer höher steigenden Strompreisen gelitten haben.

Höhe der EEG-Umlage: Wie wird die berechnet?

Die Höhe der EEG-Umlage, der von Endverbrauchern zu zahlen ist, variiert sich von Jahr zu Jahr. Verschiedene Faktoren beeinflussen die Höhe der EEG–Umlage.

  • Die folgenden Faktoren haben Einfluss auf die EEG-Umlage:
  • der erwartete Börsen-Strompreis
  • die Höhe des Letztverbrauches
  • der Zubau an EEG-geförderten Anlagen
  • der aktuelle EEG-Kontostand
  • eine Liquiditätsreserve

Quelle:Bundesnetzagentur

Wann wird die EEG-Umlage ermittelt? Die EEG-Umlage wird von den vier großen Übertragungsnetzbetreibern jährlich ermittelt. Sie verbinden Stromverbraucher und Stromerzeuger miteinander. Außerdem sind sie für den Transport von elektrischer Energie verantwortlich.

Übertragungsnetzbetreiber sind dazu verpflichtet, bis zum 15. Oktober eines Kalenderjahres die EEG-Umlage für das folgende Kalenderjahr zu ermitteln und zu veröffentlichten. Dies tun sie auf der Internetseite netztransparenz.de.

EEG-Umlage: Warum wird dies bezahlt?

Wie hoch ist die eeg umlage 2022

Betreiber von Anlagen für erneuerbare Energien dürfen den produzierten Strom in das Stromnetz einspeisen. Die Einspeisevergütung nach dem Erneuerbaren Energien Gesetz wird kontinuierlich angepasst. Die Betreiber solcher Anlagen werden ebenfalls als EEG-Einspeiser bezeichnet. Betreiber des öffentlichen Netzes (Netzbetreiber) sind von der Regierung dazu verpflichtet, den Produzenten den erzeugten Strom abzukaufen.

Dies geschieht zu einem vorher festgelegten Preis, was im EEG geregelt ist. Durch diese Vergütungspflicht entstehen den Netzbetreibern Kosten. Im Anschluss verkaufen Netzbetreiber den Strom an der Strombörse. Durch den Verkauf des EEG-finanzierten Stroms an der Börse erzielen sie Einnahmen. An der Strombörse erhalten die Netzbetreiber aber nicht den Preis, den sie vorher an die Anlagenbetreiber gezahlt haben. Das heißt, dass sie eigentlich einen Verlust schreiben würden.

Die Differenz zwischen Ausgaben und Einnahmen bei der Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen bildet die Grundlage für die Festlegung der EEG-Umlage. Diese Differenz wird von den Stromverbrauchern bezahlt.

Entwicklung der EEG-Umlage

Wie bereits erwähnt, variiert sich die EEG-Umlage jedes Jahr. Die Entwicklung der EEG-Umlage wird von einigen wirtschaftlichen Faktoren beeinflusst (siehe Abschnitt Höhe der EEG-Umlage: Wie wird die berechnet?).

Die Entwicklung der EEG-Umlage hat erheblichen Einfluss auf die Höhe der Haushaltsstrompreise. Die Stabilisierung der EEG-Umlage seit 2014 hat auch die zuvor stark gestiegenen Haushaltsstrompreise stabilisiert. Für gewerbliche Stromverbraucher ist die Senkung der EEG-Umlage ebenfalls eine wichtige Kompensation zu den gestiegenen Strombörsenpreisen.

Seit 2014 ist die EEG-Umlage stabil geblieben, obwohl die vergüteten Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien kontinuierlichen angestiegen ist. Erst 2022 erreichte die Umlage einen deutlich niedrigeren Stand im Vergleich zu den vergangenen Jahren.

In der unten stehenden Tabelle finden Sie die jährliche Entwicklung der EEG-Umlage in Deutschland zwischen 2010 und 2022.

Entwicklung EEG-Umlage zwischen 2010 und 2022
🗓️ Kalenderjahr 📈 Höhe der EEG-Umlage in Cent pro kWh
2010 2,0
2011 3,5
2012 3,6
2013 5,3
2014 6,2
2015 6,2
2016 6,4
2017 6,9
2018 6,8
2019 6,4
2020 6,8
2021 6,5
2022 3,7

Quelle: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, EEG-Umlage 2022: Fakten & Hintergründe

EEG-Umlage 2020

Bis 2020 finanzierten Stromverbraucher die gesamten Förderkosten für den Ausbau erneuerbarer Energien über den Strompreisbestandteil der EEG-Umlage. Somit lag die EEG-Umlage 2020 bei 6,8 Cent pro Kilowattstunde.

EEG-Umlage 2021

Die EEG-Umlage 2021 ist auf 6,5 Cent pro kWh gesunken. Im Vergleich zum Kalenderjahr 2020 bedeutet dies eine Absenkung um 0,265 Cent pro kWh. Der Grund dafür ist, dass ab 2021 die Umlage durch die beschlossenen Zuschüsse aus den Einnahmen der deutschlandweiten CO2-Bepreisung sowie aus dem Konjunkturpaket finanziert worden sind.

EEG-Umlage 2022

Die EEG-Umlage 2022 beträgt 3,723 Cent pro kWh. Im Vergleich zum Vorjahr sinkt sie um 2,8 Cent pro kWh, was 43 Prozent entspricht. Das bedeutet, dass die EEG-Umlage 2022 auf dem niedrigsten Stand seit 10 Jahren steht. Dies geschah trotz der Verdoppelung der EEG-Strommenge.

Von dieser Verdoppelung profitieren Betreiber von Anlagen, die Strom aus Wind, Wasser, Sonne, Geothermie oder Biomasse produzieren (Ökostrom) und in das Stromnetz einspeisen. Beispielsweise erhalten Betreiber von Photovoltaik-Anlagen eine festgelegte Einspeisevergütung.

Diese Absenkung der Umlage 2022 im Vergleich zu den vergangenen Jahren ist auf die Entwicklung der Strombörsenpreise und auf die Bundeszuschüsse zurückführen.

Quelle: Pressemitteilung Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz, EEG-Umlage 2022

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EEG-Umlage auf Eigenverbrauch

2014 wurde im Erneuerbare-Energien-Gesetz festgelegt, dass die EEG-Umlage ebenfalls für selbst erzeugten Strom sowie bei Eigenverbrauch aus Stromerzeugungsanlagen zu erheben ist. Diese Änderung wurde mit dem Ziel erfasst, um die Kosten der Energiewende verursachergerechter zu verteilen und zusätzlich zu senken.

Die EEG-Umlage ist also grundsätzlich von jedem Stromverbraucher zu zahlen. Zugleich ist jeder Anlagenbetreiber meldepflichtig. Ausgenommen von der Meldepflicht zur EEG-Umlage sind Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung unter 7 kWp und andere Energieträger unter 1 kW.

Anlagenbetreiber, die umlagepflichtig sind, müssen jeweils bis zum 28. Februar die Energiemengen melden, die sie im Vorjahr selbst verbraucht haben. Sollte diese Meldung nicht erfolgen, so erhöht sich die EEG-Umlage für den selbst verbrauchten Strom auf 100%.

EEG-Umlage für Photovoltaik-Betreiber

Sollten Sie eine Photovoltaik-Anlage auf Ihrem Dach haben, sind Sie in den meisten Fällen ebenfalls dazu verpflichtet, die EEG-Umlage mitzubezahlen. Sie zahlen grundsätzlich 40% der jeweils geltenden EEG-Umlage pro kWh.

EEG-Umlage-Befreiung: Wer ist befreit?

  • In den folgenden Fällen ist der erzeugte Strom von der EEG-Umlage auf Eigenverbrauch befreit:
  • Wenn Ihre Photovoltaik-Anlage eine Anlagengröße bis zur 30 Kilowatt Peak hat
  • und/oder Sie selbst verbrauchen weniger als 30.000 kWh im Jahr
  • Die Befreiung bezieht sich sowohl auf Neu- als auch auf Bestandsanlagen

Außerdem ist EEG-Umlage nicht für alle Stromverbraucher gleich hoch. Unternehmen aus bestimmten Branchen können Ermäßigungen in Anspruch nehmen, wenn deren Stromverbrauch besonders hoch ist und sie im internationalen Wettbewerb stehen. Ebenfalls stehen beispielsweise für Bahnverkehrssysteme Ermäßigungsmodelle. Alle Ermäßigungen sind in der Besonderen Ausgleichsregelung des EEG vom 2021 festgehalten.

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