Wer ist die zuständige Stelle bei der Berufsausbildung der Kaufleute für Büromanagement?

Bei der Ausbildung „Kaufleute für Büromanagement” handelt es sich um einen neuen Ausbildungsberuf, der aus drei bestehenden Büroberufen (Fachangestellte für Bürokommunikation, Kaufleute für Bürokommunikation und Bürokaufleute) zusammengeführt und modernisiert wurde. Dieser Ausbildungsberuf ist sowohl für den öffentlichen Dienst als auch für den Bereich der Privatwirtschaft geeignet.

Auszubildende Bürokaufleute werden in der Berufsschule und vom Ausbildenden (z. B. Gemeinde, Landkreis) ausgebildet (duales System).

Die betriebliche Ausbildung findet grundsätzlich in der Ausbildungsstätte, also beim Ausbildenden, statt.

Auszubildende in einem Berufsausbildungsverhältnis bei Ausbildungsbehörden des öffentlichen Dienstes. Eine bestimmte Vorbildung wird nicht vorausgesetzt.

Auf einen Blick
Ausbildungsberufsbezeichnung Kaufleute für Büromanagement
Ausbildungsdauer 3 Jahre
Struktur und Aufbau der Ausbildung zu Kaufleuten für Büromanagement Ausbildungsberuf mit Differenzierung in Wahlqualifikationen – WQ Nrn. 6 bis 10 für den öffentlichen Dienst geeignet
Prüfung gestreckte Abschlussprüfung 1. Teil: nach 18 Monaten mit Inhalt der ersten 15 Monate 2. Teil: am Ende der Ausbildung
Wahlqualifikation 2 WQ wählbar, werden im Ausbildungsvertrag festgeschrieben
Zusatzqualifikation eine weitere dritte WQ kann von leistungsstarken Auszubildenden belegt werden

Der Ausbildungsberuf wird unter bestimmten Voraussetzungen als gleichwertig mit der Ersten Prüfung anerkannt. Die genauen Voraussetzungen entnehmen Sie bitte dem jeweiligen Jahrgang.

Für die angehenden Nachwuchskräfte des öffentlichen Dienstes in Bayern werden die Ausbildungsinhalte durch eine dienstbegleitende Unterweisung mit 540 Unterrichtseinheiten, welche auf den Berufsschulunterricht aufbaut und insbesondere die Inhalte der WQ 6-10 vermittelt, durch die BVS ergänzt, sofern diese zuständige Stelle ist (siehe Zuständigkeitsregelung).

Dadurch werden den Kaufleuten für Büromanagement u. a. folgende Grundlagen vermittelt:

  • Strukturen und Begrifflichkeiten des öffentlichen Rechts
  • Öffentliches Verwaltungshandeln
  • Öffentliches Finanzwesen
  • Öffentliches Dienst- und Tarifrecht
  • Vergabe- und Reisekostenrecht
  • Öffentlichkeitsarbeit

Es müssen zwei der nachfolgenden Wahlqualifikationen ausgewählt werden:

WQ 1  - Auftragssteuerung und -Koordination
WQ 2  - Kaufmännische Steuerung und Kontrolle
WQ 3  - Kaufmännische Abläufe in kleineren und mittleren Unternehmen
WQ 4  - Einkauf und Logistik
WQ 5  - Marketing und Vertrieb
WQ 6  - Personalwirtschaft
WQ 7  - Assistenz und Sekretariat
WQ 8  - Öffentlichkeitsarbeit und Veranstaltungsmanagement
WQ 9  - Verwaltung und Recht
WQ10 - Öffentliche Finanzwirtschaft

Für den öffentlichen Dienst sind insbesondere die Nummern 9 und 10 vorgesehen.

Die für die überbetriebliche Ausbildung notwendigen Unterrichtsmaterialien werden großteils digital zur Verfügung gestellt. Da in dieser Berufsausbildung u. a. hohe Technikkompetenz vermittelt wird, ist das Arbeiten mit digitalen Vorschriften und Lerninhalten anhand eines modernen Arbeitsmittels die logische und zeitgemäße Konsequenz. Demnach ist den Auszubildenden von den Ausbildenden ein von der BVS vorgegebenes smartes Ausbildungsmittel zur Verfügung zu stellen.

Für den Bereich des öffentlichen Dienstes bestimmen die Landesbehörden die zuständigen Stellen(§ 73 Abs. 2 BBiG). Die Bayerische Staatsregierung hat die Zuständigkeit und damit die Abgrenzung zwischen der BVS und den in § 71 BBiG genannten zuständigen Stellen geregelt (Änderungsverordnung Zuständigkeiten). Diese richtet sich nach den im Ausbildungsvertrag vereinbarten Wahlqualifikationen und räumt den Ausbildungsbehörden unter bestimmten Voraussetzungen ein Wahlrecht ein.

Termin und Ort
Lehrgangsbeginn ab September
Lehrgangsort München

Wichtige Inhalte in der Berufsschule sind zum Beispiel:

  • Personalwirtschaft
  • Projektplanung
  • Umgang mit EDV-Programmen wie Word, Excel und PowerPoint
  • Kundenakquise

Die Ausbildung an der Berufsschule ist nur ein Teil deiner Ausbildung zur Kauffrau für Büromanagement. In der Regel hast du an ein oder zwei Tagen pro Woche (oder als Block) Berufsschulunterricht. Hier lernst du neben allgemeinbildenden Fächern wie Deutsch, Sozialwissenschaften, Mathe, Englisch und Wirtschaft auch berufsspezifische Inhalte wie Personalwirtschaft, Projektplanung, Kundenakquise und den Umgang mit wichtigen EDV-Programmen wie Word, Excel und PowerPoint. Dank der breit gefächerten Inhalte in der Berufsschule, kannst du schon während deiner Ausbildung wichtige Aufgaben in deinem Beruf übernehmen.

Betriebliche Ausbildungsinhalte

In deinem Ausbildungsbetrieb steht die Integration in das Unternehmen an erster Stelle. Das bedeutet, dass du die Abläufe und Organisation schon im ersten Ausbildungsjahr kennenlernst und in die für dich relevanten Gebiete eingearbeitet wirst, sodass du schon bald eigenständig arbeiten kannst. Du lernst, wie du die verschiedenen Kommunikations- und Textverarbeitungssysteme anwendest, wie man archiviert, Projekte plant, Angebote vergleicht, Kalkulationen durchführt, Kundendaten auswertet, Gehaltsabrechnungen erstellt und vieles mehr. Die spezifischen Inhalte sind abhängig von den von dir gewählten Wahlqualifikationen in der Kaufmännischen Ausbildung.

Wahlqualifikationen/Vertiefungen

Da der Beruf der Kauffrau für Büromanagement so vielseitig ist, bietet dir deine Ausbildung die Möglichkeit, schon jetzt Entscheidungen bezüglich deines späteren kaufmännischen Aufgabenfelds zu treffen. Welche Qualifikationen deine Ausbildung bietet, hängt von deinem Ausbildungsbetrieb ab. Hier schon einmal ein paar Beispiele: Einkauf und Logistik, Marketing und Vertrieb, Personalwirtschaft, Auftragssteuerung, Assistenz und Sekretariat, Öffentlichkeitsarbeit, Verwaltung und Recht.

Inhalte der Ausbildung (schul.)

Theoretische Ausbildungsinhalte

Bei deiner dreijährigen schulischen Ausbildung wird dir bestimmt nicht langweilig. Du bekommst einen Einblick in die vielen abwechslungsreichen Bereiche deines zukünftigen Berufes. Dabei setzt du dich natürlich mit einer Menge Theorie auseinander, es liegen jedoch auch praktische Aspekte an der Tagesordnung. In der Berufsschule erfährst du, welche kaufmännischen Tätigkeiten in einem Unternehmen, zum Beispiel im Einzelhandel, anfallen und wie du diese erledigst. Dir werden berufsspezifische Inhalte wie Marketing, Personalwirtschaft, Projektplanung, Rechnungswesen und Wirtschaft beigebracht und welche Besonderheiten bei der Arbeit im öffentlichen Dienst bzw. in der Verwaltung anfallen. Außerdem wird erläutert, worauf du bei der Kundenakquise achten musst und wie du mit EDV- Programmen wie Word und Excel umgehst. Natürlich stehen auch Mathe und Deutsch auf deinem Stundenplan, denn Bürokaufleute müssen sich in Sprache und Schrift einwandfrei ausdrücken können. Bei der Planung von Reisekosten und Co. sollte dir möglichst kein Fehler unterlaufen. 

Praktische Ausbildungsinhalte

In der Berufsschule lernst du nicht nur die Theorie, sondern natürlich auch die Praxis kennen. Du bekommst praxisbezogene Übungsaufgaben gestellt, bei denen du dein erlangtes Wissen und Können anwenden kannst. Außerdem absolvierst du wichtige Praktika, in denen du in die Arbeitswelt hineinschnuppern und erste Berufserfahrung sammeln kannst. 

(1) Die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sollen so vermittelt werden, dass die Auszubildenden zur Ausübung einer qualifizierten beruflichen Tätigkeit im Sinne des § 1 Absatz 3 des Berufsbildungsgesetzes befähigt werden, die insbesondere selbständiges Planen, Durchführen und Kontrollieren einschließt. Diese Befähigung ist auch in den Prüfungen nach den §§ 6 und 7 nachzuweisen.

(2) Die Ausbildenden haben auf der Grundlage des Ausbildungsrahmenplans einen Ausbildungsplan für die Auszubildenden zu erstellen.

(3) Die Auszubildenden haben einen schriftlichen Ausbildungsnachweis zu führen. Ihnen ist Gelegenheit zu geben, den Ausbildungsnachweis während der Ausbildungszeit zu führen. Die Ausbildenden haben den Ausbildungsnachweis regelmäßig durchzusehen.

(4) Zur Ergänzung der betrieblichen Berufsausbildung sind im Bereich der zuständigen Stellen des öffentlichen Dienstes die in dieser Verordnung genannten Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in einer dienstbegleitenden Unterweisung systematisch zu vermitteln und zu vertiefen. Hierfür kommen insbesondere Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten in Betracht, die nicht in allen Ausbildungsbetrieben vermittelt werden können. Die dienstbegleitende Unterweisung umfasst in der Regel 420 Stunden, sie ist inhaltlich und zeitlich mit dem Berufsschulunterricht abzustimmen.