Welche Impfungen müssen alle 10 Jahre aufgefrischt werden?

Impfungen gehören zu den wichtigsten und wirksamsten präventiven Maßnahmen, die in der Medizin zur Verfügung stehen, um sich vor einer ansteckenden Krankheit zu schützen. Moderne Impfstoffe sind gut verträglich und unerwünschte Arzneimittelnebenwirkungen werden nur in seltenen Fällen beobachtet. Schutzimpfungen haben nicht nur eine Wirkung auf die geimpften Personen (Individualschutz), sondern können indirekt auch nicht geimpfte Menschen vor einer Erkrankung schützen, da sie die weitere Verbreitung einer Infektionskrankheit stoppen oder verringern (Gemeinschaftsschutz).

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Das Bundesministerium für Gesundheit hat mit der Ständigen Impfkommission (STIKO) ein unabhängiges Expertengremium für Impfempfehlungen berufen. Die STIKO empfiehlt, welche Impfungen von hohem Wert für den Gesundheitsschutz des Einzelnen und der Allgemeinheit sind, um übertragbaren Krankheiten vorzubeugen. Gesetzlich Versicherte haben einen Anspruch auf empfohlene Schutzimpfungen. Die Einzelheiten werden vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) festgelegt. Allerdings sind Schutzimpfungen für private Auslandsreisen hiervon grundsätzlich ausgenommen. Die Kostenübernahme für Reiseimpfungen kann als freiwillige Leistung der gesetzlichen Krankenkassen angeboten werden – eine gesetzliche Verpflichtung besteht jedoch nicht.

Schutzimpfungen werden inzwischen deutlich vermehrt in Anspruch genommen. Bei den Impfungen im Kindesalter haben sich die Impfquoten in den letzten zehn Jahren kontinuierlich erhöht. Defizite bestehen beim Impfschutz von Kindern gegen Pertussis (Keuchhusten), Hepatitis B und den zweiten Impfungen gegen Masern, Mumps und Röteln. Einen unzureichenden Impfschutz weisen auch Jugendliche und Erwachsene auf. Insbesondere liegen die Quoten bei der Masernimpfung noch unter den Empfehlungen der Weltgesundheitsorganisation.

Welche Impfungen müssen alle 10 Jahre aufgefrischt werden?

Hier klicken zur animierten Infografik "Wie Impfempfehlungen zustande kommen" auf www.impfen-info.de

Schutzimpfungen gegen

  • Tetanus (Wundstarrkrampf)

  • Poliomyelitis (Polio, Kinderlähmung)

  • Haemophilus influenzae Typ b (Hib)

  • Pneumokokken (Bakterien, die Gehirnhaut- und Lungenentzündungen auslösen können)

  • Meningokokken C (Bakterien, die Gehirnhautentzündungen auslösen können)

Mädchen und Jungen zwischen 9 und 14 Jahren

Schutzimpfungen gegen

  • humane Papillomviren (HPV, Auslöser von HPV-bedingten Krebsarten)

Erwachsene

  • Poliomyelitis (Polio, Kinderlähmung; Regelimpfung bei nicht grundimmunisierten Erwachsenen und Personen ohne einmalige Auffrischimpfung)

  • Masernimpfung für alle Erwachsenen, die nach 1970 geboren sind und nicht bzw. in der Kindheit nur einmal gegen Masern geimpft wurden.

Auffrischungsimpfungen (alle zehn Jahre empfohlen) gegen

  • Diphtherie

  • Tetanus (Wundstarrkrampf)

  • Pertussis (Keuchhusten)
    (bei der nächsten fälligen Impfung gegen Diphtherie und Tetanus)

Erwachsene ab 60 Jahre   

Schutzimpfungen gegen

  • Influenza (Grippe)

  • Pneumokokken (Bakterien, die Lungenentzündungen auslösen können)

  • Herpes zoster (Gürtelrose)

Neben den Impfungen, die standardmäßig vorgesehen sind, können für bestimmte Altersgruppen, epidemiologische Situationen vor Ort, aufgrund besonderer persönlicher Risiken und zum Beispiel einem beruflichen Risiko bestimmte Impfungen empfohlen sein.

Personen bestimmter Alters- oder Risikogruppen und deren Angehörige

Schutzimpfungen gegen

  • Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
  • Haemophilus influenza Typ b (Hib)
  • Hepatitis A und B
  • Herpes zoster (Gürtelrose)
  • Influenza (Grippe)
  • Masern, Mumps, Röteln (MMR)
  • Meningokokken
  • Pertussis (Keuchhusten)
  • Pneumokokken (Bakterien, die Lungenentzündungen auslösen können)
  • Poliomyelitis (Polio, Kinderlähmung)
  • Varizellen (Windpocken)
  • Tollwut

Welche Impfungen müssen alle 10 Jahre aufgefrischt werden?
iStock/PhotoQueen123

Um einen wirksamen Langzeitschutz zu erlangen, sind Auffrischimpfungen erforderlich.

Cholera Wiederimpfung mit einer Dosis nach 6-12 Monaten (WHO) bzw. Erwachsene/Kinder nach 2 Jahren, Kleinkinder nach 0,5 Jahren (Herstellerangaben sind zu beachten).

Diphtherie
Wiederimpfung alle 10 Jahre mit einer Dosis (auch bei länger als 10 Jahre zurückliegender Grundimmunisierung oder Boosterung reicht eine Dosis als Auffrischimpfung aus).

FSME
Wiederimpfung je nach Impfstoffhersteller. 1 Dosis nach 3 Jahren, danach bei weiterbestehendem Risiko Kinder und Erwachsene bis 59 Jahre: 1 Dosis alle 5 Jahre; Personen ab 60 Jahre: 1 Dosis alle 3 Jahre; bei Schnellimmunisierung, Immundefizienz und Personen > 60 Jahre evtl. früher (Herstellerangaben beachten).

Gelbfieber
Die formale Gültigkeit beginnt 10 Tage nach der Impfung und endet nach 10 Jahren. Seit dem 11.07.2016 gilt laut Internationaler Gesundheitsvorschrift (IGV) der Nachweis einer einmalig gültigen Gelbfieber-Impfung bei Einreise. Eine Auffrischimpfung ist demnach nicht mehr erforderlich. Dennoch ist es sinnvoll bei Reisen in Länder mit Gelbfieber-Impfvorschriften (auch Transit), sich über die jeweiligen aktuellen Vorschriften bei einer autorisierten Gelbfieber-Impfstelle oder der Botschaft des Einreiselandes zu den Einreisemodalitäten zu informieren. Grundsätzlich besteht nach erfolgter Impfung eine Schutzdauer von mindestens 10 Jahren, bei den meisten Geimpften sogar lebenslang.

Gürtelrose (Herpes Zoster)
Ob eine Auffrischimpfung erforderlich ist, ist derzeit noch unklar; dies ist noch Gegenstand der Forschung.
Einige Untersuchungsergebnisse zeigen, dass nach vier Jahren der Impfschutz gegen Gürtelrose nur leicht abnimmt (nach Angaben des BZgA von 98 auf 88 Prozent). Allerdings gibt es auch andere Untersuchungsergebnisse, die darauf hinweisen, dass der Schutz noch länger anhält.

Hepatitis A
Wiederimpfung nicht vor 10 Jahren (die Hersteller weisen darauf hin, dass Antikörper auch nach Jahrzehnten noch nachweisbar sein können). Der Impfschutz hält mindestens 25 Jahre an, vermutlich sogar lebenslang. Falls mit einer Grundimmunisierung vor der Reise begonnen wurde, dann nach der Reise 2. Impfdosis für Grundimmunisierung nach 6-18 Monaten (je nach Hersteller).

Hepatitis B
Die WHO geht davon aus, dass bei abgeschlossener Hepatitis-B-Impfserie in der Kindheit bei 95 % der Geimpften ein Schutz für mindestens 20 Jahre, wahrscheinlich lebenslang besteht. Zur Kontrolle kann eine Blutuntersuchung nach 4-8 Wochen erfolgen (STIKO). Der Titer sollte im Impfausweis eingetragen sein, um unnötige Auffrischimpfungen zu vermeiden. Falls mit einer Grundimmunisierung vor der Reise begonnen wurde (z.B. 2 Impfungen im Abstand von 1 Monat) erfolgt nach der Reise die Weiterführung der Impfserie (z.B. 3. Impfung 6 Monate nach der 1. Impfdosis) zum erfolgreichen Abschluss der Grundimmunisierung.

Influenza (Saisonale Grippe)

Risikogruppen Impfung jedes Jahr (beste Impfzeit: September-November)

Japanische Enzephalitis
Wiederimpfung bei anhaltendem Risiko 3. Impfung innerhalb von 12 bis 24 Monaten nach der 2. Impfung. Die Dauer des Impfschutzes beträgt 10 Jahre.

Kinderlähmung

Wiederimpfung nach vollständiger Grundimmunisierung nicht routinemäßig, sondern nur bei erhöhtem Risiko (z.B. Reise in Risikogebiet) alle 10 Jahre (Indikationsimpfung nach STIKO).

Masern

Eine einmalige Impfung mit einem MMR-Impfstoff für alle nach 1970 geborenen Personen ≥ 18 Jahre mit unklarem Impfstatus, ohne Impfung oder mit nur einer Impfung in der Kindheit ist ausreichend.

Meningokokken-Meningitis
Da unterschiedliche Impfstoffe gegen verschiedene Meningokokken-Arten im Einsatz sind, sollten bezüglich der Auffrischung die Herstellerinformationen beachtet bzw. der Arzt befragt werden.

PneumokokkenDie Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt Personen ab 60 Jahren eine Pneumokokken-Schutzimpfung. Die Impfung sollte je nach Gesundheitszustand ggf. nach sechs Jahren aufgefrischt werden. Zur Wiederholungsimpfung bei Gesunden über 60-Jährigen sollte der Arzt befragt werden.

Tetanus
Wiederimpfung alle 10 Jahre mit einer Dosis (auch bei länger als 10 Jahre zurückliegender Grundimmunisierung oder Boosterung reicht eine Dosis als Auffrischimpfung aus). Wenn nicht schon erfolgt, sollte dabei gegen Keuchhusten durch eine Kombi-Impfung einmalig mitgeimpft werden.

Tollwut
Wiederimpfung je nach verwendeten Impfstoff alle 2-5 Jahre bzw. nach 1 Jahr und dann alle fünf Jahre (je nach Hersteller). Die WHO empfiehlt keine routinemäßigen Auffrischimpfungen bei Reisen. Wichtig ist, dass auch bei erfolgter Impfung im Falle einer Verletzung unverzüglich eine Postexpositionsprophylaxe durchgeführt wird.

Typhus

Wiederimpfung bei anhaltendem Risiko nach 2-3 Jahren.

Impfabstand

Mindestabstände von Impfungen (z.B. bei der Grundimmunisierung) dürfen nicht unterschritten werden; dagegen gibt es keine unzulässigen Maximalabstände (z.B. bei Auffrischimpfungen). Jede dokumentierte Impfung zählt.

Impfpass
Alle durchgeführten Impfungen sollten nach § 22 des Infektionsschutzgesetzes mit Datum, Bezeich­nung (Handelsname) und Chargennummer des Impfstoffs, Name der Krankheit, gegen die geimpft wird, in einem Impfausweis dokumentiert und mit Namen, Anschrift (Stempel) und Unterschrift des impfenden Arztes dokumentiert sein.