Welche Geschäfte haben in Lingen geöffnet

Meppen

Bahnhofstrasse 10
49716 Meppen

Heute geöffnet bis  19:00

Heute geöffnet bis  19:00

Heute geöffnet bis  19:00

Heute geöffnet bis  19:00

Heute geöffnet bis  19:00

Heute geöffnet bis  19:00

Heute geschlossen

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Tel: +4959314092006

Rheine

Emsstrasse 57
48429 Rheine

Heute geöffnet bis  19:00

Heute geöffnet bis  19:00

Heute geöffnet bis  19:00

Heute geöffnet bis  19:00

Heute geöffnet bis  19:00

Heute geöffnet bis  18:30

Heute geschlossen

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Tel: +495971986990

Haren (Ems)

Lange Strasse 19-21
49733 Haren

Heute geöffnet bis  18:30

Heute geöffnet bis  18:30

Heute geöffnet bis  18:30

Heute geöffnet bis  18:30

Heute geöffnet bis  18:30

Heute geöffnet bis  16:00

Heute geschlossen

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Tel: +4959327327326

Ibbenbüren

Grosse Strasse 10-12
49477 Ibbenbüren

Heute geöffnet bis  18:30

Heute geöffnet bis  18:30

Heute geöffnet bis  18:30

Heute geöffnet bis  18:30

Heute geöffnet bis  18:30

Heute geöffnet bis  18:00

Heute geschlossen

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Die Regierungschefs der Bundesländer und die Bundesregierung haben sich auf Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen gegen die Corona-Epidemie verständigt. „Soziale Kontakte im öffentlichen Bereich sollen weitestgehend heruntergefahren werden, um die Verbreitung der Coronaviren möglichst zu verlangsamen“, sagt Landrat Marc-André Burgdorf. Nicht nur Geschäfte müssen schließen, auch private Veranstaltungen mit mehr als 50 Teilnehmenden sind nicht mehr gestattet. Der Landkreis Emsland hat mit einer Allgemeinverfügung die rechtliche Grundlage geschaffen, um alle notwendigen Maßnahmen auch auf Kreisebene umsetzen zu können. Die Verordnung ist zunächst bis zum 18. April gültig.

„Diese neuen weitreichenden Maßnahmen sind dringend notwendig, um im Interesse der Bevölkerung das Gesundheitssystem aufrechterhalten zu können. Dadurch, dass wir soziale Kontakte mit der neuen Verordnung weitestgehend eindämmen, hoffen wir, das Infektionsrisiko verringern zu können. Auch Veranstaltungen müssen daher nun verboten werden. Um die Dynamik der Ausbreitung einzudämmen, reicht es nicht mehr aus, Auflagen für Veranstaltungen zu erlassen. Das öffentliche Leben kann nur noch auf Sparflamme stattfinden“, erläutert Burgdorf.

Zur Klarstellung zunächst folgender Hinweis: Ausdrücklich nicht geschlossen werden Geschäfte für den täglichen und gesundheitlichen Versorgungsbedarf wie der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte, der Großhandel sowie Dienstleister aus dem Gesundheitsbereich.Vielmehr soll hier künftig auch eine sonntägliche Öffnung u. a. unter bestimmten Auflagen zur Hygiene und zur Steuerung des Zutritts möglich sein.

Zu schließen sind nunmehr Bars, Clubs, Kulturzentren, Diskotheken, Kneipen. Darüber hinaus stellen kulturelle Einrichtungen wie Theater, Opern- und Konzerthäuser, Museen und Bibliotheken vorerst ihren Betrieb ein. Zudem sind Messen, Ausstellungen, Kinos, Zoos, Freizeit- und Tierparks sowie Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Wettannahmestellen und ähnliche Einrichtungen von den Regelungen betroffen.

Auch Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen unterliegen der Verordnung. Des Weiteren ist auch der Betrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, in Schwimm- und Spaßbädern, Fitnessstudios und Saunen eingestellt. Auch Outlet-Center sowie Spielplätze, einschließlich der Indoor-Spielplätze, müssen schließen.

Mensen, Restaurants und Speisegaststätten dürfen unter Auflagen und beschränkten Zeiten weiterhin von 8 bis 18 Uhr geöffnet bleiben. Davon ausgenommen ist der Außer-Haus-Verkauf, Lieferservice, bzw. Drive-Inn-Angebote. Um das Risiko einer Verbreitung des Corona-Virus zu verringern, müssen Tische in einem Abstand von 1,50 m aufgestellt werden. Der Abstand zwischen den Gästen – auch an Stehplätzen – muss zudem 1,50 m betragen.

Neben diesen Anordnungen werden Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen untersagt. Angebote von Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen außerhalb von Schulen dürfen nicht wahrgenommen werden. Dazu zählen auch Reisen mit dem Bus.

Unter die Anordnung fallen auch Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen und Synagogen sowie Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften, einschließlich von Zusammenkünften in Gemeindezentren.

Alle öffentlichen Versammlungen sowie Ansammlungen im Freien (mehr als zehn Personen) und private Veranstaltungen mit mehr als 50 Personen sind ebenfalls untersagt. Die Nutzung des ÖPNV ist gestattet. Im Landkreis Emsland ist seit Dienstag (17. März) wegen des Schulausfalls der Ferienfahrplan zunächst bis zum 18. April in Betrieb genommen worden. Weitere Informationen sind über die Homepage des jeweiligen Busunternehmens und über die Mobilitätszentrale Emsland unter der Rufnummer 05931/9336-33 erhältlich.

Große Namen und kleine Boutiquen säumen die Straßen, Cafés laden ein zur Tasse Cappuccino zwischendurch. Gemütliche Bistros reichen kleine Snacks. Dazwischen flanieren oder bummeln Menschen jeden Alters, genießen großstädtisches Flair im kleinen Format. 

Neben bekannten Filialisten prägen zahlreiche von Inhabern geführte Geschäfte mit individueller Note den Einzelhandel in Lingen. Sternförmig laufen die vier Einkaufsstraßen auf den Marktplatz zu – jede von ihnen mit einem eigenen Gesicht und unterschiedlichen Schwerpunkten.

Für ein besonderes Einkaufserlebnis steht das Lookentor: Die 230 Meter lange, überdachte Einkaufsmall „Lookentor“ erstreckt sich zwischen Looken- und Marienstraße und verbindet damit zwei der vier Einkaufsstraßen. Über 50 attraktive Läden, gastronomische Angebote, verschiedene Ausstellungen und Aktionen – das alles macht das Lookentor zu einer abwechslungsreichen Einkaufsmeile.

Der Einzelhandelsstandort