Welche Familienkasse ist für Essen zuständig?

Wir, die Familienkasse der Stadt Essen, verarbeiten zur Erfüllung unserer gesetzlichen Pflichten personenbezogene Daten. Dazu gehören Daten, welche Sie uns zur Verfügung stellen oder welche wir von Dritten über Sie erheben. Um Sie über die Datenverarbeitung und Ihre Rechte aufzuklären und unseren Informationspflichten (Artikel 13 und 14 DSGVO) nachzukommen, informieren wir Sie über folgende Umstände:

Stadt EssenDer OberbürgermeisterAmt für Zentralen Service/Familienkasse (Fachbereich 11-2-4)Rathaus, Porscheplatz45121 Essen

E-Mail:

Rathaus, Porscheplatz45121 EssenDeutschlandTel.: +49 201 88-11005/11006

E-Mail:

Die Daten werden zur Bearbeitung Ihres Kindergeldantrages auf Grundlage der §§ 31, 62 bis 78 Einkommensteuergesetz (EStG) und der Regelungen der Abgabenordnung (AO) beziehungsweise aufgrund des Bundeskindergeldgesetzes (BKGG) und des Sozialgesetzbuches (SGB) verarbeitet.

1.) Daten werden im Rahmen des IdNr-Kontrollverfahrens an die IdNr-Datenbank des Bundeszentralamtes für Steuern (BZSt) gemeldet, um zu verhindern, dass Kindergeld mehrfach festgesetzt wird.

Rechtsgrundlage: Nach § 139b Absatz 3 Nummer 11 AO besteht die Befugnis für die Speicherung der zuständigen Finanzbehörden. Familienkassen sind gemäß § 6 Absatz 2 Nummer 6 AO Finanzbehörden und als solche befugt, ihre Zuständigkeit zu übermitteln.

2.) Daten werden an die Bezüge anweisenden Stellen im öffentlichen Dienst weitergeleitet.

Akten sind nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist auszusondern und unter Wahrung des Steuergeheimnisses und des Datenschutzes zu vernichten. Wann die Aufbewahrungsfrist abläuft, hängt davon ab, um welche Art von Akte es sich handelt:

1.) Die Aufbewahrungsfrist für Kindergeldakten beträgt grundsätzlich sechs Jahre. Sie beginnt nach Ablauf des Kalenderjahres, für das letztmalig Kindergeld festgesetzt wurde oder nachdem der letzte in der Akte befindliche Bescheid unanfechtbar geworden ist. Maßgebend ist der spätere Fristbeginn.

2.) Rechtsbehelfsakten sind bis zur Freigabe der Akten, zu denen sie sachlich gehören, aufzubewahren. Die Aufbewahrungsfrist beträgt jedoch mindestens sechs Jahre nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die das Rechtsbehelfsverfahren abschließende Entscheidung unanfechtbar geworden ist.

3.) Für Schriftgut in Steuerstraf- und Bußgeldverfahren gilt eine Aufbewahrungsfrist von fünf Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem das Verfahren rechtskräftig abgeschlossen oder eingestellt worden ist, jedoch nicht bevor etwaige Ansprüche aus diesem Steuerschuldverhältnis erloschen sind; im Falle einer rechtskräftigen Ahndung (Bußgeldbescheid) durch die Verwaltungsbehörde jedoch nicht vor Erlöschen der festgesetzten Geldbuße oder Kosten des Verfahrens.

Die elektronisch gespeicherten Daten werden analog dieser Regelungen gelöscht.

Jede betroffene Person hat grundsätzlich das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten (Artikel 15 DSGVO), auf Berichtigung (Artikel 16 DSGVO), auf Löschung (Artikel 17 DSGVO), auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO), auf Widerspruch (Artikel 21 DSGVO) sowie das Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (Artikel 77 DSGVO)

Die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die InformationsfreiheitHusarenstraße 3053117 BonnTelefon: +49 (0)228-997799-0

E-Mail:

Nach § 93 Absatz 1 AO hat der Beteiligte alle zur Feststellung des Sachverhaltes erheblichen Tatsachen und Auskünfte vorzutragen. Sofern der Beteiligte keine hinreichenden Auskünfte machen kann, kann sich die Familienkasse an Dritte wenden (§ 93 Absatz 1 Satz 3 AO).

Die besonderen Mitwirkungspflichten nach § 68 EStG ergänzen und konkretisieren die allgemeinen Mitwirkungspflichten in Bezug auf den Familienleistungsausgleich.

Derjenige, der Kindergeld beantragt oder bereits erhält, muss alle Änderungen in den Verhältnissen, die für die Kindergeldzahlung erheblich sind oder über die im Zusammenhang mit der Kindergeldzahlung Erklärungen abgegeben worden sind, unverzüglich der zuständigen Familienkasse mitteilen.

Kommt der zur Mitwirkung Verpflichtete (Antragsteller, Kindergeldberechtigter, über 18-jähriges Kind) seiner Mitwirkungspflicht nicht nach, hat die Familienkasse je nach Sachlage im Rahmen der freien Beweiswürdigung zu Lasten des Kindergeldberechtigten nachteilige Schlüsse zu ziehen.

Ein Neuantrag ist somit aus materiellen Gründen abzulehnen. Eine laufende Kindergeldfestsetzung ist aufzuheben.

Werden personenbezogene Daten zu einem anderen Zweck als zu demjenigen, zu dem sie erhoben wurden, verarbeitet, handelt es sich um eine Weiterverarbeitung. Eine solche darf die Familienkasse gemäß § 29c AO vornehmen, beispielsweise nach Abs. 1 Nr. 1 der Vorschrift, wenn die Weiterverarbeitung einem anderen Verwaltungsverfahren in Steuersachen dient.

Nach § 68 Abs. 4 EStG darf die Familienkasse an die Bezüge anweisenden Stellen Auskunft über den für die jeweilige Kindergeldzahlung maßgebenden Sachverhalt erteilen, damit diese mit dem Kindergeld zusammenhängende Leistungen bearbeiten kann.


Familienkasse Essen (Kindergeldstelle): Kontakt/Anschrift der Kindergeldkasse Essen (Nordrhein-Westfalen)
Welche Familienkasse ist für Essen zuständig?
Weitere Informationen:

Famillienkasse FAQ

Wussten Sie schon?


Zahlungstermine für die Auszahlung von Kindergeld in Essen können täglich von 00:00 bis 24:00 unter folgender Telefonnummer erfragt werden:

0800 / 45 55 53 3*

* Entgelt entsprechend der Preisliste Ihres Teilnehmernetzbetreibers.

Beim Kinderfreibetrag handelt es sich um einen Freibetrag für Kinder bei der Einkommenssteuer. Weiter zu Höhe, Beantragung, Voraussetzungen und Übertragung auf anderen Elternteil:

Was ist günstiger?

Die Beantragung von Elterngeld erfolgt schriftlich. Antrag bzw. Antragsvordrucke gibt es bei den Elterngeldstellen. Weiter zu Höhe, Berechnung, Dauer, Beantragung und Voraussetzungen

Kindergeld wird von Familienkasse der Agentur für Arbeit Essen ausgezahlt.

Familienkasse Essen der Bundesagentur für Arbeit ist auch für die Bearbeitung und Auszahlung von Kinderzuschlag zuständig. Bei Beantragung von Kinderzuschlag müssen gewisse Einkommensgrenzen beachtet werden.

Kontaktdaten, Öffnungszeiten, sowie die Anschrift der Kindergeldkasse in Essen können Sie hier entnehmen. Termine bitte jedoch vorab telefonisch vereinbaren.

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Im Branchenbuch ortsdienst.de finden Sie Anschriften, Kontaktdaten und Öffnungszeiten von Ihrer Familienkasse in Essen. Die Familienkasse ist eine staatliche Einrichtung bzw. Behörde, in deren Zuständigkeitsbereich wichtige Verwaltungsaufgaben fallen. Eine Behörde ist nach §1 des Verwaltungsverfahrensgesetzes grundsätzlich jede Stelle, die Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt. Dies können neben den klassischen staatlichen Einrichtungen der Exekutive auch Institutionen mit Hoheitsrechten oder auch Organe der gesetzgebenden oder rechtsprechenden Gewalt sein. Mit seinen Verwaltungsvorgängen erfüllt die Familienkasse in Essen gegenüber dem Bürger einen bestimmen Katalog an Dienstleistungen. Die Familienkasse in Essen ist ein wichtiger Bestandteil des deutschen Verwaltungsapparates. Sie stellt zugleich eine Finanzbehörde dar und ist mit der Verwaltung des sogenannten steuerlichen Familienleistungsausgleiches beschäftigt. Die Familienkasse in Essen untersteht der Aufsicht des Bundeszentralamtes für Steuern und ist z.B. für die Gewährung des Kindergeldes zuständig. Anhand der folgenden Liste zur Familienkasse in Essen können Sie wichtige Informationen zu Anschrift, Kontaktdaten und Öffnungszeiten der Behörde erhalten. ACHTUNG! Seit 2009 gilt für viele Behörden in Deutschland die zentrale Behördenrufnummer 115!

Weitere Behörden in der Nähe von Essen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


Rechtliche Hinweise

Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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