Wie viel zahlt das jobcenter für eine wohnung

Zusätzlich zum Hartz-IV-Regelsatz für Dinge des täglichen Bedarfs zahlt das Jobcenter (früher: Arge) Empfängern von Arbeitslosengeld II die Wohnkosten.

Dazu gehören bei Mietern:

  • Kaltmiete
  • Nebenkosten: Heizkosten und die Energie für die Warmwasseraufbereitung

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Bei Wohneigentümern, die eine eigene, abbezahlte Immobilie in angemessener Größe bewohnen:

  • Grundsteuer und Zinsen
  • Gebäudeversicherungen
  • die notwendigen Nebenkosten

Die Kosten müssen gemäß § 22 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) angemessen sein. Sie werden in tatsächlicher Höhe übernommen, wenn sie nicht unverhältnismäßig hoch sind.

Erste eigene Wohnung und arbeitslos? Auch für die Erstausstattung einer Wohnung stellt das Jobcenter in der Regel Geld bereit.

Regional unterschiedliche Höchstsätze

Bei den Mietnebenkosten arbeitet jedes Jobcenter mit Höchstbeträgen. Diese richten sich danach, welche Heizkosten beispielsweise für einen Haushalt mit einer bestimmten Personenzahl und einer bestimmten Wohnfläche im Durchschnitt üblich sind.

Wie viel zahlt das jobcenter für eine wohnung

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Diese Beträge sind nicht überall gleich hoch, da sich auch die Energiekosten von Region zu Region unterscheiden. Auch die verwendete Energieform (Öl, Gas oder anderes) und die Art und das Baujahr des Gebäudes müssen berücksichtigt werden. Ältere Gebäude haben oft einen höheren Energieverbrauch, sodass Mieter auch mehr heizen müssen, um im Winter nicht zu frieren.

Wie viel zahlt das jobcenter für eine wohnung

Frieren muss niemand: Vor allem in älteren Häusern muss im Winter mehr geheizt werden, um die Räume warm zu bekommen – das Jobcenter muss entsprechende Kosten übernehmen.

Das Jobcenter zahlt auch die Kaltmiete für die Wohnung nur bis zu einer bestimmten Höhe. Die Wohnung darf also nicht zu teuer sein – und auch nicht zu groß: Für Singles sind andere Wohnungsgrößen angemessen als für Familien mit mehreren Kindern.

Häufig wird folgende Faustregel angewendet:

  • Eine Hartz-IV-Wohnung für eine Person darf bis zu 50 m² groß sein,
  • für 2 Personen bis zu 60 m²
  • für 3 Personen bis zu 75 m²
  • und für 4 Personen bis zu 85 m².

Manche Jobcenter arbeiten mit leicht höheren oder niedrigeren Werten pro Person.

Welche Wohnkosten als angemessen gelten, legen die Jobcenter ebenfalls je nach Stadt oder Region fest. Denn schließlich liegen die Mietpreise in einer Großstadt deutlich höher als in ländlichen Regionen – auch für kleine und einfach ausgestattete Wohnungen.

In der Regel ist die Miethöhe ausschlaggebend: Ist die Wohnung günstig genug, darf sie also oft auch ein paar Quadratmeter größer sein.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2017 mit einem Urteil klargestellt, dass Hartz-IV-Empfänger keinen Anspruch darauf haben, Wohnkosten in jeder Höhe bezahlt zu bekommen. Die Regelung über die angemessenen Wohnkosten erklärte das Gericht für rechtens.

Geklagt hatte unter anderem eine Frau, die allein in einer 77 Quadratmeter großen Wohnung lebt. Das Jobcenter hatte ihre Miete nur anteilig übernommen – zu Recht, entschied das Gericht.

Eigene Wohnung unter 25: Wann das mit Hartz IV möglich ist

Das SGB II sieht vor, dass junge Hartz-IV-Empfänger unter 25 Jahren keine eigene Mietwohnung vom Jobcenter bezahlt bekommen, wenn sie noch bei ihren Eltern wohnen können. Erst ab dem 25. Geburtstag werden die Wohnkosten übernommen.

Es gibt jedoch Ausnahmen: Wenn es laut § 22a SGB II aus schwerwiegenden sozialen Gründen nicht zumutbar ist, mit in der Wohnung der Eltern zu leben, kann das Jobcenter die Wohnkosten auch früher übernehmen. So hat das Sozialgericht Aurich 2008 zum Beispiel zugunsten eines jungen Mannes geurteilt, der von zu Hause ausziehen wollte (AZ: S 25 AS 465/08 ER).

Das Gericht gab mögliche Gründe an, die eine solche Härtefallregelung für Menschen unter 25 Jahren rechtfertigen können:

  • Gefährdung des körperlichen, geistigen oder seelischen Wohls in der elterlichen Wohnung
  • Entfremdung zwischen Eltern und Kind, die deutlich über gelegentliche Streitigkeiten und Meinungsverschiedenheiten hinausgeht
  • räumliche Enge: Die Wohnung ist so klein, dass keine Privatsphäre möglich ist

Wohneigentum: Nicht jeder Hartz-IV-Empfänger muss sein Haus verkaufen

Haus- und Wohnungseigentümer, die plötzlich auf Hartz IV angewiesen sind, müssen
ihre Immobilie nicht unbedingt verkaufen.

Die Voraussetzungen dafür, dass das Jobcenter die Wohnkosten für Eigentümer übernimmt:

  • Sie bewohnen das Haus oder die Wohnung selbst.
  • Die Immobilie hat eine angemessene Größe für die Anzahl der darin lebenden Personen. Welche Haus- und Grundstücksgröße angemessen ist, ist gesetzlich nicht genau geregelt und richtet sich nach den örtlichen Gegebenheiten.
  • Die Immobilie ist bereits abbezahlt. Ist das nicht der Fall, dann übernimmt das Jobcenter die Kosten für die Kredit-Tilgungsraten nicht.

Diese Härtefallregelungen erlauben höhere Wohnkosten

In bestimmten Härtefällen stehen Hartz-IV-Empfängern größere Wohnungen zu, als es die Regel vorsieht. Bis zu 10 % über der sonst angemessenen Kaltmiete dürfen die Kosten liegen bei:

  • Schwangeren
  • Alleinerziehenden
  • Menschen ab 60 Jahren
  • Menschen, die schon mindestens 15 Jahre in ihrer Wohnung leben

Außerdem:

  • wenn der Hartz IV-Bezug voraussichtlich nur kurz ist, da bald eine neue Arbeitsstelle in Aussicht steht
  • wenn durch einen Umzug der Schulweg oder der Weg zu sonstigen Betreuungseinrichtungen für Kinder unzumutbar wird

Ob ein solcher Härtefall vorliegt, besprechen Sie am besten mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter im Jobcenter.

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Erfahren Sie, welche Kosten für Unterkunft und Heizung das Jobcenter übernimmt und was Sie dabei beachten müssen.

Wenn Sie Arbeitslosengeld II beziehen, übernimmt Ihr Jobcenter die Kosten für Unterkunft und Heizung in angemessener Höhe. Welche Kosten angemessen sind, erfahren Sie bei Ihrem Jobcenter.

Ihr Jobcenter achtet darauf, dass die Mietkosten und die Größe Ihrer Unterkunft bestimmte Richtwerte nicht überschreiten. 

Ist Ihre Wohnung nicht angemessen, müssen Sie die Kosten möglichst senken. Das kann zum Beispiel bedeuten, dass Sie in eine günstigere Wohnung umziehen oder ein Zimmer untervermieten.

Wie viel zahlt das jobcenter für eine wohnung

Wichtig: Unterschreiben Sie den Mietvertrag für Ihre neue Unterkunft erst, nachdem Sie sich mit Ihrem (neu) zuständigen Jobcenter abgestimmt haben. Es muss Ihnen zusichern, dass es die Kosten anerkennt. Lassen Sie sich von der Leistungsabteilung Ihres Jobcenters rechtzeitig beraten.

Wenn Sie in Ihrem eigenen Haus oder in Ihrer eigenen Eigentumswohnung wohnen und Anspruch auf Arbeitslosengeld II haben, kann Ihr Jobcenter Sie ebenfalls finanziell unterstützen. Beispielsweise kann es, wie bei einer Mietwohnung, die Kosten für Unterkunft und Heizung übernehmen. Dazu zählen unter anderem die Nebenkosten.

Auch für Wohneigentum gilt: Die Kosten der Unterkunft und die damit verbundenen Belastungen müssen angemessen sein.

Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, dass Ihr Jobcenter weitere Kosten bezahlt, zum Beispiel

  • die Grundsteuer,
  • die Wohngebäudeversicherung,
  • Kosten für Instandhaltung und Reparaturen, die nicht vermieden werden können sowie
  • angemessene Schuldzinsen für Hypotheken.

Die Tilgungsraten für einen Kredit übernimmt das Jobcenter nicht, weil damit Vermögen aufgebaut wird.

Wenn Sie unter 25 Jahre alt sind und noch bei Ihren Eltern oder einem Elternteil leben, übernimmt Ihr Jobcenter die (angemessenen) Kosten für eine eigene Unterkunft nur unter folgenden Voraussetzungen:

  • Schwerwiegende soziale Gründe sprechen dagegen, dass Sie zuhause wohnen bleiben.
  • Sie müssen für eine Weiterbildung oder eine Arbeit umziehen.
  • Ein ähnlich schwerwiegender Grund liegt vor.

Wie viel zahlt das jobcenter für eine wohnung

Wichtig: Wollen Sie aus triftigen Gründen von zuhause ausziehen, müssen Sie diese Gründe nachweisen. Lassen Sie sich bitte von Ihrem Jobcenter beraten, bevor Sie von zuhause ausziehen.

Vereinbaren Sie einen Termin mit Ihrem zuständigen Jobcenter, wenn Sie Fragen zu den Kosten für Wohnen und Miete haben.

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Wer kommt für die Nebenkosten (Betriebskosten) der Wohnung auf?

Ihr Jobcenter rechnet den monatlichen Abschlag für die Nebenkosten in Ihren Bedarf für Unterkunft und Heizung mit ein. Nebenkosten sind zum Beispiel Kosten für Wasser, Müllentsorgung, Schornsteinfeger.

Bitte legen Sie Ihrem Jobcenter die jährliche Betriebskostenabrechnung vor. Falls Sie Betriebskosten nachzahlen müssen, übernimmt das Jobcenter in der Regel ebenfalls die Kosten – Heizkosten eingeschlossen. Voraussetzung ist, dass die Kosten für Unterkunft und Heizung angemessen sind. Nachzahlungen werden nur in angemessener Höhe anerkannt.

Mitteilungspflicht: Sollten Sie eine Gutschrift aus Ihrer Betriebs- oder Heizkostenabrechnung bekommen, dann müssen Sie dies Ihrem Jobcenter mitteilen. In der Regel werden Gutschriften mit Ihrem Arbeitslosengeld II im folgenden Monat verrechnet. Das bedeutet, dass Sie dann weniger ausbezahlt bekommen.

An wen werden die Kosten für meine Unterkunft überwiesen?

Das Geld für Ihre Unterkunft und die Heizkosten werden normalerweise auf Ihr Konto beziehungsweise das Konto Ihrer Bedarfsgemeinschaft überwiesen. Sie überweisen die Miete dann selbst an Ihren Vermieter.

Wichtig ist, dass Sie das Geld auch für diesen Zweck verwenden. Ihr Jobcenter kann die Kosten aber auch direkt an den Vermieter der Wohnung zahlen, zum Beispiel, wenn Sie Mietschulden haben.

Was ist mit den Stromkosten?

Der Betrag, den Ihnen Ihr Jobcenter monatlich überweist (Regelleistung) enthält auch Kosten für Strom. Das bedeutet, dass Sie von diesem festen Satz auch Ihren Strom bezahlen müssen. Bitte beachten Sie, dass das Jobcenter keine Nachzahlungen für Strom übernimmt.

Ich bin schwanger. Darf ich in eine größere Wohnung ziehen?

Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrem Jobcenter, wenn Sie durch die Geburt Ihres Kindes mehr Wohnraum benötigen oder Ihre Wohnung auf andere Weise nicht mehr zu Ihren veränderten Lebensumständen passt.

Unterschreiben Sie den Mietvertrag erst, wenn Ihr Jobcenter zugesagt hat, dass es die Kosten dafür übernimmt.

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