Welche Pflichten habe ich als Vater ohne Sorgerecht?

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Geschrieben von Thaga am 12.12.2009, 23:07 Uhr

Nach einer Diskussion im Bekanntenkreis frage ich euch mal - was sind Väterpflichten und Väterrechte? Ich bin auf die Meinung gestoßen, alleinerziehende sollen glücklich sein, wenn der Vater sich überhaupt kümmert, er habe keine Pflichten.

Bitte um rege Antworten - den Rest erklär ich später....

 

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16 Antworten:

Antwort von Danie1710 am 12.12.2009, 23:35 Uhr

Natürlich haben auch diese Väter Pflichten!!! Sind doch schließlich nicht nur "Sonnenscheinpapis", die nur für die schönen Dinge des Lebens zuständig sind und die "Arbeit" machen die Mamis. Uah, da könnte ich mich ja schon aufregen! Wo gibt es denn sowas? Rechte ja - Pflichten nein.... LG

Danie

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Antwort von susafi am 12.12.2009, 23:55 Uhr

was sind das für Pflichten

Welche Pflichten habe ich als Vater ohne Sorgerecht?
die haben doch nur eine Pflicht und das ist die Unterhaltspflicht... ansonsten haben sie doch nur Rechte
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Antwort von +emfut+ am 13.12.2009, 0:08 Uhr

Tatsächlich haben Väter recht wenig Pflichten - und auch wenig Rechte. Wenn er kein Sorgerecht hat, hat ein Vater eigentlich keine Rechte. Rechte hat lediglich das Kind: Das Kind hat das Recht, BEIDE Elternteile regelmäßig zu sehen und zu beiden eine Beziehung aufbauen zu dürfen. Der Vater hat das Recht, dieses Kinderrecht zu erfüllen - und die Pflicht, den Unterhalt zu bezahlen. Welche Rechte hat denn ein nicht sorgeberechtigter Vater Eurer Ansicht nach, daß Ihr da so verbittert sein müßt? Ich gehe sogar noch weiter: Mein Ex teilt sich das Sorgerecht mit mir - und trotzdem bleibt nicht viel übrig. Er hat das Recht, zu unterschreiben, wenn eine OP ansteht oder ich für ein Kind ein Konto einrichten möchte. Aber im Grunde kann er das Recht auch knicken, denn da er keinen regelmäßigen Kontakt zu den Kindern hat (und somit seine Umgangspflicht den Kindern gegenüber sträflich vernachlässigt), bekomme ich die Unterschrift jederzeit vom Gericht ersetzt. Bleibt also das Recht, die Unterschrift abzulehnen - was aber an der OP oder Kontoeinrichtung genau gar nichts ändern würde. Gruß,

Elisabeth.

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Antwort von Danie1710 am 13.12.2009, 0:27 Uhr

Ja, so gesehen hast Du natürlich Recht. Das Kind hat die Rechte und realisieren mit den sogenannten "Väterpflichten" läßt sich das ja im realen Leben auch nicht wirklich. LG

Danie

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Antwort von Danie1710 am 13.12.2009, 0:28 Uhr

Aber verbittert bin ich nicht.
Ich habe mit dem Typ längst abgeschlossen und ihn seit Ewigkeiten nicht gesehen.

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Antwort von Danie1710 am 13.12.2009, 0:31 Uhr

Mit der Kontoeinrichtung war das bei uns leider anders. Wollte ich für meine Tochter damals auch, aber sie beharrten auf der Unterschrift meines Ex-Mannes. Tja, aber wir haben ja seit Ewigkeiten keinen Kontakt mehr und selbst auf Schreiben vom Jugendamt oder Gericht (wg. Sorgerecht) hat er nicht reagiert.

Jetzt ist es egal, aufgrubddessen habe ich vom Gericht das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommen.

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Antwort von betty71 am 13.12.2009, 0:58 Uhr

Hallo, das ist eine spannende Frage! Im Grunde sollten ja die Väter nach einer Trennung dieselben Rechte und Pflichten haben, als wenn man in einer ganz intakten normalen Familie lebt. Tatsächlich ist das doch aber Wunschdenken. Bei uns ist es so, dass er die Kinder (fast 5 und 2 3/4) ein mal in der Woche vom Kindergarten abholt, dann hat er meist die Zeit von 3 bis 6. 6 Uhr sollte er normalerweise wieder mit den Kindern bei mir sein, aber das klappt nie, halb 7 oder auch noch später... Und dann wird doch nur das Spaßprogramm abgezogen. Alles, wonach die Kinder verlangen, wird gemacht, auch Eisessen und Mc D... hintereinander, Indoorspielplätze bei strahlendem Sonnenschein. Aber: es findet niemals etwas statt, wo er in der Pflicht zur Erziehung wäre. Niemals ein normaler Ablauf, wie er am Abend einer fast voll berufstätigen Mutter stattfindet mit einkaufen, Besorgungen, Musikschul- und Ballett-Bring- und Holdienst incl. Hausaufgabenüberwachung.... Keine Ahndung von Schimpfwörtern, keine Erziehung an sich. Kein Programm, wo die Kinder erst einmal heran geführt werden müssen, z.B. Museum, Ausstellung. Nichts, was selber Mühe macht, z.B. schwimmen oder Schlittschuh laufen lernen. Das wären doch auch Vaterpflichten. Ist zumindest bei uns so. Nur Spaßpapi hat nicht unbedingt was mit Vaterpflichtbewußtsein zu tun. Ich ärgere mich schon manchmal sehr darüber, denn somit ensteht das Bild vom Spaßpapi und der Mama, die ständig was verlangt oder meckert. Das finde ich machmal schwer auszuhalten, denn es vergehen noch Jahre, bis der Kopf des Kindes das zu ordnen und zu werten versteht. Natürlich finden auch Treffen nicht statt, weil der Papi private Verabredungen oder eigene Hobby-Termine hat. Auch hier ist der Mann in der Pflicht, seine Interessen mal zurückzustecken, finde ich. Ich denke, dass viele Konflikte darüber entstehen, dass die Mütter Forderungen stellen (und das zu recht!), die die Männer nicht erfüllen wollen oder können. Denn wenn der Papi die Pflichten wahr nehmen würde (Zahlung von Unterhalt nehme ich jetzt mal als Selbstverständlichkeit), wär man doch auch viel eher geneigt, auch mehr Rechte rauszurücken. Kleiner Trost noch: bei uns war es auch schon zu Beziehungszeiten so, es hat sich jetzt also nichts verändert. Ich denke, es nicht nicht unbedingt ein Thema für AE´s Viele Grüße

Bettina

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Antwort von Pamo am 13.12.2009, 4:36 Uhr

Egal wie das Sorgerecht oder Umgangsrecht verteilt ist, meiner persönlichen Meinung nach hat der Vater die verdammte Pflicht 50% zu tun. Wer das nicht tut, der ist ein Vater zum Vergessen. Selber hatte ich einen Vater, der sich null kümmerte und sich noch als Opfer darstellte. Der Vater meiner Tochter (welcher auch mein Ehegespons ist) kümmert sich weit überdurchschnittlich und ist daher mein privater Held und ein Vorbild. Die "Besuche" von Vätern, die ausfallen wenn das Kind krank ist/nicht funktioniert, das Zanken um Unterhalt wenn doch klar ist dass der alleinerziehende Elternteil weit höhere Kosten hat als den Unterhalt mal zwei, ich könnte hier ewig weiter schreiben, ihr kennt die Geschichten zur Genüge, ich könnte kotzen. Solche Väter hätten keine werden sollen. Doch auch zur Verhütung hat das Hirn in diesen Fällen nicht gereicht.

Ich entschuldige mich schon mal im voraus bei den vielen, vielen Eltern denen ich mit dieser Generalisierung unrecht tue. Es ist mein derzeitiges persönliches Empfinden und die übliche dämliche Weihnachstskarte ohne echten Inhalt die ich von meinem Vater erhalten habe. (Ja, er "bringt die blöde Kartenschreiberei immer früh im Dezember hinter sich".)

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Antwort von susafi am 13.12.2009, 7:28 Uhr

die Sichtweise wechseln? Warum?

Ist es nicht so, das viele Väter sich aufregen über ihre einzigste Pflicht... die Unterhaltspflicht... viele schaffen es sogar sich davor zu drücken

Welche Pflichten habe ich als Vater ohne Sorgerecht?

Ist es nicht so, das viele Väter ihr Recht das Kind zu sehen auch nur in Anspruch nehmen wann sie gerade mal Lust haben? Warum haben die Väter keine Fürsorgepflicht? Warum wird Vätern nicht von Anfang an gesagt entweder kümmern oder für immer bleiben lassen... Wo ist das Recht für die Kinder friedlich aufzuwachsen, wenn ER machen kann was er will?

Ich wechsle meine Sichtweise mit Sicherheit nicht. Meiner Meinung nach müssten solche Väter sogar bestraft werden. Die Mütter würden es schließlich auch werden, wenn sie ihre Kinder so grob fahrlässig vernachlässigen würden...

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Antwort von yola am 13.12.2009, 10:23 Uhr

Hallo, hatte mich zu der Diskussion neulich nach dem Sorgerechtsurteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes nicht geäussert weil es m.E. nach eine "unendliche Diskussion" ist. Aber hier mal mein Senf dazu. Im deutschen Gesetz ist ja durchaus neben dem SorgeRECHT auch die SorgePFLICHT verankert. Das wird ja oft übersehen. Tatsache ist aber, dass eine gesetzliche Bestimmung deren Nicht-Einhaltung nicht mit Sanktionen belegt wird, ein zahnloser Tiger ist. Wird dem nicht-hauptbetreuuenden Elternteil (ich sags jetzt bewusst geschlechtsneutral) der Umgang mit den Kindern erschwert/verwehrt, wird das Gesetz ja durchaus aktiv - mit Druck und Sanktionen. Dafür gibt es ja in Deutschland auch eine starke Lobby. Das ist der Bereich SorgeRECHT, der sich durchaus einfordern lässt, und wo durchaus Möglichkeiten bestehen, sein Recht auch geltend zu machen, wenn man sich das damit verbundene Brimborium zumutet. Zum Teil SorgePFLICHT gibt es in der Praxis keine Sanktionen bei Nicht-Einhaltung. Der betreuuende Elternteil ist automatisch in die PFLICHT eingebunden und kann sich dieser nicht entziehen. Der nicht betreuende Elternteil kann dies sehr gut, da es politisch ein zu heisses Eisen ist, an dem sich niemand die Finger verbrennen möchte, vor allem kein Politiker der bei der nächsten Legislatur wiedergewählt werden möchte. Und natürlich kommt dann der Einwand, es könne nicht dem Kindeswohl entsprechen, jemanden zum Umgang zu zwingen. Dass das Gesetz durchaus auch "Anreize" zur Wahrnehmung der Umgangspflicht vorsehen könnte (wie in Belgien, da bezahlen Väter, die ihre Umgangstermine nicht wahrnehmen ein Bussgeld) wird bewusst nicht erwähnt. Wie gesagt, zu heisses Eisen. Gerechtigkeit wird es in dieser Hinsicht erst geben, wenn auch auf gesamtgesellschaftlicher Ebene ein massives Umdenken erfolgt ist. Wenn - wie es in Skandinavien durchaus üblich ist - ein Mann der am Freitag um 16:00 noch im Büro sitzt sich mit der Frage konfrontiert sieht: "Was machst Du denn noch hier? Hast Du etwa keine Familie?" Oder wenn auch in Deutschland der zuständige (männliche) Bildungsminister sich um 15:30 von seinen ausländischen Kollegen auf Staatsvisite mit den Worten verabschiedet: "Ich muss mein Kind aus der Kita abholen." (Auch ein Beispiel aus Skandinavien). Solange kein gesellschaftlicher Konsens besteht, dass Männer einen gleichwertigen Beitrag zur Kindererziehung wie die Frauen zu leisten haben wird sich da nicht viel tun. Und auch Chancengleichheit für Männer und Frauen wird damit eine Illusion bleiben - zumindest bei Paaren die sich fürs Kinderkriegen entscheiden. Die Statistik (OECD und andere internationale Organisationen) spricht da eine sehr deutliche Sprache. Lieben Gruss

Yola

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Antwort von yola am 13.12.2009, 10:23 Uhr

Hallo, hatte mich zu der Diskussion neulich nach dem Sorgerechtsurteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes nicht geäussert weil es m.E. nach eine "unendliche Diskussion" ist. Aber hier mal mein Senf dazu. Im deutschen Gesetz ist ja durchaus neben dem SorgeRECHT auch die SorgePFLICHT verankert. Das wird ja oft übersehen. Tatsache ist aber, dass eine gesetzliche Bestimmung deren Nicht-Einhaltung nicht mit Sanktionen belegt wird, ein zahnloser Tiger ist. Wird dem nicht-hauptbetreuuenden Elternteil (ich sags jetzt bewusst geschlechtsneutral) der Umgang mit den Kindern erschwert/verwehrt, wird das Gesetz ja durchaus aktiv - mit Druck und Sanktionen. Dafür gibt es ja in Deutschland auch eine starke Lobby. Das ist der Bereich SorgeRECHT, der sich durchaus einfordern lässt, und wo durchaus Möglichkeiten bestehen, sein Recht auch geltend zu machen, wenn man sich das damit verbundene Brimborium zumutet. Zum Teil SorgePFLICHT gibt es in der Praxis keine Sanktionen bei Nicht-Einhaltung. Der betreuuende Elternteil ist automatisch in die PFLICHT eingebunden und kann sich dieser nicht entziehen. Der nicht betreuende Elternteil kann dies sehr gut, da es politisch ein zu heisses Eisen ist, an dem sich niemand die Finger verbrennen möchte, vor allem kein Politiker der bei der nächsten Legislatur wiedergewählt werden möchte. Und natürlich kommt dann der Einwand, es könne nicht dem Kindeswohl entsprechen, jemanden zum Umgang zu zwingen. Dass das Gesetz durchaus auch "Anreize" zur Wahrnehmung der Umgangspflicht vorsehen könnte (wie in Belgien, da bezahlen Väter, die ihre Umgangstermine nicht wahrnehmen ein Bussgeld) wird bewusst nicht erwähnt. Wie gesagt, zu heisses Eisen. Gerechtigkeit wird es in dieser Hinsicht erst geben, wenn auch auf gesamtgesellschaftlicher Ebene ein massives Umdenken erfolgt ist. Wenn - wie es in Skandinavien durchaus üblich ist - ein Mann der am Freitag um 16:00 noch im Büro sitzt sich mit der Frage konfrontiert sieht: "Was machst Du denn noch hier? Hast Du etwa keine Familie?" Oder wenn auch in Deutschland der zuständige (männliche) Bildungsminister sich um 15:30 von seinen ausländischen Kollegen auf Staatsvisite mit den Worten verabschiedet: "Ich muss mein Kind aus der Kita abholen." (Auch ein Beispiel aus Skandinavien). Solange kein gesellschaftlicher Konsens besteht, dass Männer einen gleichwertigen Beitrag zur Kindererziehung wie die Frauen zu leisten haben wird sich da nicht viel tun. Und auch Chancengleichheit für Männer und Frauen wird damit eine Illusion bleiben - zumindest bei Paaren die sich fürs Kinderkriegen entscheiden. Die Statistik (OECD und andere internationale Organisationen) spricht da eine sehr deutliche Sprache. Lieben Gruss

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Antwort von vallie am 13.12.2009, 10:41 Uhr

der vater hat ebenso ein umgangsrecht, das er in manch haartsräubendem fall einfordert und auch anerkannt bekommt. auf biegen und brechen. in memoriam 2007.

da könnt einem schon die galle hochkommen.

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Antwort von Leena am 13.12.2009, 10:55 Uhr

"Ich bin auf die Meinung gestoßen, alleinerziehende sollen glücklich sein, wenn der Vater sich überhaupt kümmert, er habe keine Pflichten." Sicherlich haben Väter auch Pflichten, aber - wie schon geschrieben wurde - allenfalls die Unterhaltspflicht lässt sich einklagen. Andererseits wäre aber auch die Frage - was bringt z.B. ein Zwangs-Umgang dem Kind, wenn der Vater nur deshalb erscheint, weil er muss, für sich aber den Umgang und/oder letztlich auch das Kind ablehnt..? Sicherlich muss auch in Deutschland mal ein Umdenken einsetzen, dass Kindererziehung nicht per se "Frauensache" ist. So langsam fängt da ein bisschen was an - merke ich persönlich z.B., seit der für mich zuständige Landesminister ein alleinerziehender Vater ist - da bröckeln dann doch intern alte Strukturen und Vorurteile und es tut sich tatsächlich etwas. *freu*

Als berufstätige Frau bekomme ich zu hören, ich hätte mir besser keine Kinder anschaffen sollen, wenn ich nicht bereit wäre, die ersten 3 - 6 Jahre brav bei den Kindern zu Hause zu bleiben.

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Für Männer gilt das nicht, die lassen ihre Kinder ja bei Muttern, wenn sie arbeiten gehen, das ist für die Kinder eh viel besser...
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Da ist noch VIEL Potential in den Köpfen.

Oder im Trennungsfall - jeder geht davon aus, dass die Kinder bei der Mutter bleiben. Bleiben sie beim Vater, ist die Mutter sofort als "Rabenmutter" abqualifiziert, sowas kann ja keine gute Mutter sein. So gesehen - ein Gleichgewicht besteht definitiv NICHT, in keiner Richtung. Und trotzdem denke ich auch - als alleinerziehende Mutter kann man schon glücklich sein, wenn der Vater sich überhaupt kümmert. Man muss nicht immer nur vom perfekten, idealen Papa ausgehen, an dem der Ex-Partner gemessen und für zu leicht befunden wird. Bei meinem ältesten Nachwuchs ist es ja so, dass ich mich in der Schwangerschaft vom leiblichen Vater getrennt habe, der mir das bis heute (über 11 Jahre später) nicht verzeihen kann und er jeden Kontakt zum Kind ablehnt, Vater und Kind haben sich noch nie gesehen. Wir waren ja damals 7 Jahren zusammen, es war ein gemeinsames Wunschkind - und in der Schwangerschaft ging die Beziehung rasend schnell furchtbar den Bach runter. Er fand dann, ich solle doch besser die Schwangerschaft abbrechen - ich fand, ich wollte lieber die Beziehung abbrechen. Das war eine Entscheidung, die ich hatte - er aber nicht. Da gibt es auch kein Gleichgewicht zwischen den Geschlechtern...

Im Grunde denke ich schon - wenn man sich für ein Kind entscheidet, muss man auch bereit sein, das Kind zur Not auch alleine großzuziehen. Sowohl als Mutter als auch als Vater. Es kann immer etwas passieren, mit dem man vorher nie gerechnet hätte - also ist es meine Entscheidung, traue ich es mir im Notfall alleine zu oder nicht. Wobei Mütter da eben die Möglichkeit haben, ihre Entscheidung gezielt zu revidieren. Während Väter vielleicht einmal in der Hitze eines Moments nicht reflektiert gehandelt haben und dann keine "Korrekturmöglichkeit" mehr haben. Auch das sollte man bedenken...

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Antwort von tweety67 am 13.12.2009, 11:11 Uhr

Tja, aber leider gibts ja auch Fälle (wie bei meinem Freund),der sich kümmern möchte,die Ex ihn aber nicht läßt... Bis jetzt hat er seinen Sohn 3mal die Woche nach der Arbeit abgeholt und ihn dann morgens in den KIga gebracht.Ausserdem alle 2 Wochen beide Kinder übers WE (falls die Tochter wollte) Jetzt hat SIE entschieden,dass er den Kurzen in der Woche nicht mehr holen soll/darf/kann.Als Grund gibt sie an,dass der Kleine nicht soo früh ins Bett gehen will(bei Papa und halb 8 mit GuteNachtGeschichte...bei ihr nicht vor 9....)weil mein Freund ihn schon um halb 8 in den Kiga bringt(er muss ja zur Arbeit - sie geht ja nicht arbeiten....) Die beiden sind noch immer nicht geschieden...trotzdem kann er nix machen und muss alles hinnehmen (wenn er nicht ständig zum Gericht rennen will/JA hilft überhaupt nicht)

Es gibt also nicht nur die bösen Väter die sich vor allem drücken....es gibt auch böse Mütter......

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Antwort von TanjaYP am 13.12.2009, 11:21 Uhr

Es gibt Väter die wollen nur die Rechte und nicht die Pflichten, es gibt Väter die wollen weder noch, es gibt Väter die wollen und bekommen Beides, und es gibt Väter die wollen Beides werden aber von der Mutter mittels Umgangsboykott auf die Pflichten reduziert. Welche Pflichten hat ein Vater denn? Zahlen und je nachdem wie man es auslegt die Pflicht sich zu kümmern. Aber genau das, dass der Vater sich kümmert wollen viele Mütter doch gar nicht. Er soll schön zahlen sich aber sonst komplett raushalten (ich kenne einige die das so handhaben). Was das angeht begrüsse ich das Urteil aus München das aktuell durch die Nachrichten geht sehr. Umgekehrt ist das natürlich genauso kacke und da würde ich es begrüssen wenn das mit dem SG genauso schnell klappen würde.

Beide Seiten haben Pflichten und es müssen sich auch beide Seiten an diese Pflichten halten, dem Kind zuliebe.

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Antwort von Richie am 13.12.2009, 13:02 Uhr

Hallo yola, Umgangsrecht/pflicht ist nicht Bestandteil der elterlichen Sorge. Umgangsrecht ist auch kein Ersatz für elterl. Sorge. Ich möchte es auf eine einfache Formel bringen: wer keine elterliche Sorge hat, ist nicht erziehungsberechtigt. Das mit dem Dualismus von Sorgerecht und -Pflicht wird sich nie ganz zur Deckung bringen lassen. Eltern dürfen sich durchaus ihren Pflichten entziehen, indem sie z.B. ein Kind zur Adoption freigeben oder es einfach nicht zur Welt bringen, da gibt es auch zahllose Übergänge. Ansonsten stimme ich dir in den gesellschaftlichen Einordnungen zu.

MfG richie

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Geschrieben von Thaga am 12.12.2009, 23:07 Uhr

Nach einer Diskussion im Bekanntenkreis frage ich euch mal - was sind Väterpflichten und Väterrechte? Ich bin auf die Meinung gestoßen, alleinerziehende sollen glücklich sein, wenn der Vater sich überhaupt kümmert, er habe keine Pflichten.

Bitte um rege Antworten - den Rest erklär ich später....

 

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16 Antworten:

Antwort von Danie1710 am 12.12.2009, 23:35 Uhr

Natürlich haben auch diese Väter Pflichten!!! Sind doch schließlich nicht nur "Sonnenscheinpapis", die nur für die schönen Dinge des Lebens zuständig sind und die "Arbeit" machen die Mamis. Uah, da könnte ich mich ja schon aufregen! Wo gibt es denn sowas? Rechte ja - Pflichten nein.... LG

Danie

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Antwort von susafi am 12.12.2009, 23:55 Uhr

was sind das für Pflichten

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die haben doch nur eine Pflicht und das ist die Unterhaltspflicht... ansonsten haben sie doch nur Rechte
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Antwort von +emfut+ am 13.12.2009, 0:08 Uhr

Tatsächlich haben Väter recht wenig Pflichten - und auch wenig Rechte. Wenn er kein Sorgerecht hat, hat ein Vater eigentlich keine Rechte. Rechte hat lediglich das Kind: Das Kind hat das Recht, BEIDE Elternteile regelmäßig zu sehen und zu beiden eine Beziehung aufbauen zu dürfen. Der Vater hat das Recht, dieses Kinderrecht zu erfüllen - und die Pflicht, den Unterhalt zu bezahlen. Welche Rechte hat denn ein nicht sorgeberechtigter Vater Eurer Ansicht nach, daß Ihr da so verbittert sein müßt? Ich gehe sogar noch weiter: Mein Ex teilt sich das Sorgerecht mit mir - und trotzdem bleibt nicht viel übrig. Er hat das Recht, zu unterschreiben, wenn eine OP ansteht oder ich für ein Kind ein Konto einrichten möchte. Aber im Grunde kann er das Recht auch knicken, denn da er keinen regelmäßigen Kontakt zu den Kindern hat (und somit seine Umgangspflicht den Kindern gegenüber sträflich vernachlässigt), bekomme ich die Unterschrift jederzeit vom Gericht ersetzt. Bleibt also das Recht, die Unterschrift abzulehnen - was aber an der OP oder Kontoeinrichtung genau gar nichts ändern würde. Gruß,

Elisabeth.

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Antwort von Danie1710 am 13.12.2009, 0:27 Uhr

Ja, so gesehen hast Du natürlich Recht. Das Kind hat die Rechte und realisieren mit den sogenannten "Väterpflichten" läßt sich das ja im realen Leben auch nicht wirklich. LG

Danie

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Antwort von Danie1710 am 13.12.2009, 0:28 Uhr

Aber verbittert bin ich nicht.
Ich habe mit dem Typ längst abgeschlossen und ihn seit Ewigkeiten nicht gesehen.

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Antwort von Danie1710 am 13.12.2009, 0:31 Uhr

Mit der Kontoeinrichtung war das bei uns leider anders. Wollte ich für meine Tochter damals auch, aber sie beharrten auf der Unterschrift meines Ex-Mannes. Tja, aber wir haben ja seit Ewigkeiten keinen Kontakt mehr und selbst auf Schreiben vom Jugendamt oder Gericht (wg. Sorgerecht) hat er nicht reagiert.

Jetzt ist es egal, aufgrubddessen habe ich vom Gericht das alleinige Sorgerecht zugesprochen bekommen.

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Antwort von betty71 am 13.12.2009, 0:58 Uhr

Hallo, das ist eine spannende Frage! Im Grunde sollten ja die Väter nach einer Trennung dieselben Rechte und Pflichten haben, als wenn man in einer ganz intakten normalen Familie lebt. Tatsächlich ist das doch aber Wunschdenken. Bei uns ist es so, dass er die Kinder (fast 5 und 2 3/4) ein mal in der Woche vom Kindergarten abholt, dann hat er meist die Zeit von 3 bis 6. 6 Uhr sollte er normalerweise wieder mit den Kindern bei mir sein, aber das klappt nie, halb 7 oder auch noch später... Und dann wird doch nur das Spaßprogramm abgezogen. Alles, wonach die Kinder verlangen, wird gemacht, auch Eisessen und Mc D... hintereinander, Indoorspielplätze bei strahlendem Sonnenschein. Aber: es findet niemals etwas statt, wo er in der Pflicht zur Erziehung wäre. Niemals ein normaler Ablauf, wie er am Abend einer fast voll berufstätigen Mutter stattfindet mit einkaufen, Besorgungen, Musikschul- und Ballett-Bring- und Holdienst incl. Hausaufgabenüberwachung.... Keine Ahndung von Schimpfwörtern, keine Erziehung an sich. Kein Programm, wo die Kinder erst einmal heran geführt werden müssen, z.B. Museum, Ausstellung. Nichts, was selber Mühe macht, z.B. schwimmen oder Schlittschuh laufen lernen. Das wären doch auch Vaterpflichten. Ist zumindest bei uns so. Nur Spaßpapi hat nicht unbedingt was mit Vaterpflichtbewußtsein zu tun. Ich ärgere mich schon manchmal sehr darüber, denn somit ensteht das Bild vom Spaßpapi und der Mama, die ständig was verlangt oder meckert. Das finde ich machmal schwer auszuhalten, denn es vergehen noch Jahre, bis der Kopf des Kindes das zu ordnen und zu werten versteht. Natürlich finden auch Treffen nicht statt, weil der Papi private Verabredungen oder eigene Hobby-Termine hat. Auch hier ist der Mann in der Pflicht, seine Interessen mal zurückzustecken, finde ich. Ich denke, dass viele Konflikte darüber entstehen, dass die Mütter Forderungen stellen (und das zu recht!), die die Männer nicht erfüllen wollen oder können. Denn wenn der Papi die Pflichten wahr nehmen würde (Zahlung von Unterhalt nehme ich jetzt mal als Selbstverständlichkeit), wär man doch auch viel eher geneigt, auch mehr Rechte rauszurücken. Kleiner Trost noch: bei uns war es auch schon zu Beziehungszeiten so, es hat sich jetzt also nichts verändert. Ich denke, es nicht nicht unbedingt ein Thema für AE´s Viele Grüße

Bettina

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Antwort von Pamo am 13.12.2009, 4:36 Uhr

Egal wie das Sorgerecht oder Umgangsrecht verteilt ist, meiner persönlichen Meinung nach hat der Vater die verdammte Pflicht 50% zu tun. Wer das nicht tut, der ist ein Vater zum Vergessen. Selber hatte ich einen Vater, der sich null kümmerte und sich noch als Opfer darstellte. Der Vater meiner Tochter (welcher auch mein Ehegespons ist) kümmert sich weit überdurchschnittlich und ist daher mein privater Held und ein Vorbild. Die "Besuche" von Vätern, die ausfallen wenn das Kind krank ist/nicht funktioniert, das Zanken um Unterhalt wenn doch klar ist dass der alleinerziehende Elternteil weit höhere Kosten hat als den Unterhalt mal zwei, ich könnte hier ewig weiter schreiben, ihr kennt die Geschichten zur Genüge, ich könnte kotzen. Solche Väter hätten keine werden sollen. Doch auch zur Verhütung hat das Hirn in diesen Fällen nicht gereicht.

Ich entschuldige mich schon mal im voraus bei den vielen, vielen Eltern denen ich mit dieser Generalisierung unrecht tue. Es ist mein derzeitiges persönliches Empfinden und die übliche dämliche Weihnachstskarte ohne echten Inhalt die ich von meinem Vater erhalten habe. (Ja, er "bringt die blöde Kartenschreiberei immer früh im Dezember hinter sich".)

Welche Pflichten habe ich als Vater ohne Sorgerecht?
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Antwort von susafi am 13.12.2009, 7:28 Uhr

die Sichtweise wechseln? Warum?

Ist es nicht so, das viele Väter sich aufregen über ihre einzigste Pflicht... die Unterhaltspflicht... viele schaffen es sogar sich davor zu drücken

Welche Pflichten habe ich als Vater ohne Sorgerecht?

Ist es nicht so, das viele Väter ihr Recht das Kind zu sehen auch nur in Anspruch nehmen wann sie gerade mal Lust haben? Warum haben die Väter keine Fürsorgepflicht? Warum wird Vätern nicht von Anfang an gesagt entweder kümmern oder für immer bleiben lassen... Wo ist das Recht für die Kinder friedlich aufzuwachsen, wenn ER machen kann was er will?

Ich wechsle meine Sichtweise mit Sicherheit nicht. Meiner Meinung nach müssten solche Väter sogar bestraft werden. Die Mütter würden es schließlich auch werden, wenn sie ihre Kinder so grob fahrlässig vernachlässigen würden...

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Antwort von yola am 13.12.2009, 10:23 Uhr

Hallo, hatte mich zu der Diskussion neulich nach dem Sorgerechtsurteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes nicht geäussert weil es m.E. nach eine "unendliche Diskussion" ist. Aber hier mal mein Senf dazu. Im deutschen Gesetz ist ja durchaus neben dem SorgeRECHT auch die SorgePFLICHT verankert. Das wird ja oft übersehen. Tatsache ist aber, dass eine gesetzliche Bestimmung deren Nicht-Einhaltung nicht mit Sanktionen belegt wird, ein zahnloser Tiger ist. Wird dem nicht-hauptbetreuuenden Elternteil (ich sags jetzt bewusst geschlechtsneutral) der Umgang mit den Kindern erschwert/verwehrt, wird das Gesetz ja durchaus aktiv - mit Druck und Sanktionen. Dafür gibt es ja in Deutschland auch eine starke Lobby. Das ist der Bereich SorgeRECHT, der sich durchaus einfordern lässt, und wo durchaus Möglichkeiten bestehen, sein Recht auch geltend zu machen, wenn man sich das damit verbundene Brimborium zumutet. Zum Teil SorgePFLICHT gibt es in der Praxis keine Sanktionen bei Nicht-Einhaltung. Der betreuuende Elternteil ist automatisch in die PFLICHT eingebunden und kann sich dieser nicht entziehen. Der nicht betreuende Elternteil kann dies sehr gut, da es politisch ein zu heisses Eisen ist, an dem sich niemand die Finger verbrennen möchte, vor allem kein Politiker der bei der nächsten Legislatur wiedergewählt werden möchte. Und natürlich kommt dann der Einwand, es könne nicht dem Kindeswohl entsprechen, jemanden zum Umgang zu zwingen. Dass das Gesetz durchaus auch "Anreize" zur Wahrnehmung der Umgangspflicht vorsehen könnte (wie in Belgien, da bezahlen Väter, die ihre Umgangstermine nicht wahrnehmen ein Bussgeld) wird bewusst nicht erwähnt. Wie gesagt, zu heisses Eisen. Gerechtigkeit wird es in dieser Hinsicht erst geben, wenn auch auf gesamtgesellschaftlicher Ebene ein massives Umdenken erfolgt ist. Wenn - wie es in Skandinavien durchaus üblich ist - ein Mann der am Freitag um 16:00 noch im Büro sitzt sich mit der Frage konfrontiert sieht: "Was machst Du denn noch hier? Hast Du etwa keine Familie?" Oder wenn auch in Deutschland der zuständige (männliche) Bildungsminister sich um 15:30 von seinen ausländischen Kollegen auf Staatsvisite mit den Worten verabschiedet: "Ich muss mein Kind aus der Kita abholen." (Auch ein Beispiel aus Skandinavien). Solange kein gesellschaftlicher Konsens besteht, dass Männer einen gleichwertigen Beitrag zur Kindererziehung wie die Frauen zu leisten haben wird sich da nicht viel tun. Und auch Chancengleichheit für Männer und Frauen wird damit eine Illusion bleiben - zumindest bei Paaren die sich fürs Kinderkriegen entscheiden. Die Statistik (OECD und andere internationale Organisationen) spricht da eine sehr deutliche Sprache. Lieben Gruss

Yola

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Antwort von yola am 13.12.2009, 10:23 Uhr

Hallo, hatte mich zu der Diskussion neulich nach dem Sorgerechtsurteil des Europäischen Menschenrechtsgerichtshofes nicht geäussert weil es m.E. nach eine "unendliche Diskussion" ist. Aber hier mal mein Senf dazu. Im deutschen Gesetz ist ja durchaus neben dem SorgeRECHT auch die SorgePFLICHT verankert. Das wird ja oft übersehen. Tatsache ist aber, dass eine gesetzliche Bestimmung deren Nicht-Einhaltung nicht mit Sanktionen belegt wird, ein zahnloser Tiger ist. Wird dem nicht-hauptbetreuuenden Elternteil (ich sags jetzt bewusst geschlechtsneutral) der Umgang mit den Kindern erschwert/verwehrt, wird das Gesetz ja durchaus aktiv - mit Druck und Sanktionen. Dafür gibt es ja in Deutschland auch eine starke Lobby. Das ist der Bereich SorgeRECHT, der sich durchaus einfordern lässt, und wo durchaus Möglichkeiten bestehen, sein Recht auch geltend zu machen, wenn man sich das damit verbundene Brimborium zumutet. Zum Teil SorgePFLICHT gibt es in der Praxis keine Sanktionen bei Nicht-Einhaltung. Der betreuuende Elternteil ist automatisch in die PFLICHT eingebunden und kann sich dieser nicht entziehen. Der nicht betreuende Elternteil kann dies sehr gut, da es politisch ein zu heisses Eisen ist, an dem sich niemand die Finger verbrennen möchte, vor allem kein Politiker der bei der nächsten Legislatur wiedergewählt werden möchte. Und natürlich kommt dann der Einwand, es könne nicht dem Kindeswohl entsprechen, jemanden zum Umgang zu zwingen. Dass das Gesetz durchaus auch "Anreize" zur Wahrnehmung der Umgangspflicht vorsehen könnte (wie in Belgien, da bezahlen Väter, die ihre Umgangstermine nicht wahrnehmen ein Bussgeld) wird bewusst nicht erwähnt. Wie gesagt, zu heisses Eisen. Gerechtigkeit wird es in dieser Hinsicht erst geben, wenn auch auf gesamtgesellschaftlicher Ebene ein massives Umdenken erfolgt ist. Wenn - wie es in Skandinavien durchaus üblich ist - ein Mann der am Freitag um 16:00 noch im Büro sitzt sich mit der Frage konfrontiert sieht: "Was machst Du denn noch hier? Hast Du etwa keine Familie?" Oder wenn auch in Deutschland der zuständige (männliche) Bildungsminister sich um 15:30 von seinen ausländischen Kollegen auf Staatsvisite mit den Worten verabschiedet: "Ich muss mein Kind aus der Kita abholen." (Auch ein Beispiel aus Skandinavien). Solange kein gesellschaftlicher Konsens besteht, dass Männer einen gleichwertigen Beitrag zur Kindererziehung wie die Frauen zu leisten haben wird sich da nicht viel tun. Und auch Chancengleichheit für Männer und Frauen wird damit eine Illusion bleiben - zumindest bei Paaren die sich fürs Kinderkriegen entscheiden. Die Statistik (OECD und andere internationale Organisationen) spricht da eine sehr deutliche Sprache. Lieben Gruss

Yola

Welche Pflichten habe ich als Vater ohne Sorgerecht?
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Antwort von vallie am 13.12.2009, 10:41 Uhr

der vater hat ebenso ein umgangsrecht, das er in manch haartsräubendem fall einfordert und auch anerkannt bekommt. auf biegen und brechen. in memoriam 2007.

da könnt einem schon die galle hochkommen.

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Antwort von Leena am 13.12.2009, 10:55 Uhr

"Ich bin auf die Meinung gestoßen, alleinerziehende sollen glücklich sein, wenn der Vater sich überhaupt kümmert, er habe keine Pflichten." Sicherlich haben Väter auch Pflichten, aber - wie schon geschrieben wurde - allenfalls die Unterhaltspflicht lässt sich einklagen. Andererseits wäre aber auch die Frage - was bringt z.B. ein Zwangs-Umgang dem Kind, wenn der Vater nur deshalb erscheint, weil er muss, für sich aber den Umgang und/oder letztlich auch das Kind ablehnt..? Sicherlich muss auch in Deutschland mal ein Umdenken einsetzen, dass Kindererziehung nicht per se "Frauensache" ist. So langsam fängt da ein bisschen was an - merke ich persönlich z.B., seit der für mich zuständige Landesminister ein alleinerziehender Vater ist - da bröckeln dann doch intern alte Strukturen und Vorurteile und es tut sich tatsächlich etwas. *freu*

Als berufstätige Frau bekomme ich zu hören, ich hätte mir besser keine Kinder anschaffen sollen, wenn ich nicht bereit wäre, die ersten 3 - 6 Jahre brav bei den Kindern zu Hause zu bleiben.

Welche Pflichten habe ich als Vater ohne Sorgerecht?
Für Männer gilt das nicht, die lassen ihre Kinder ja bei Muttern, wenn sie arbeiten gehen, das ist für die Kinder eh viel besser...
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Da ist noch VIEL Potential in den Köpfen.

Oder im Trennungsfall - jeder geht davon aus, dass die Kinder bei der Mutter bleiben. Bleiben sie beim Vater, ist die Mutter sofort als "Rabenmutter" abqualifiziert, sowas kann ja keine gute Mutter sein. So gesehen - ein Gleichgewicht besteht definitiv NICHT, in keiner Richtung. Und trotzdem denke ich auch - als alleinerziehende Mutter kann man schon glücklich sein, wenn der Vater sich überhaupt kümmert. Man muss nicht immer nur vom perfekten, idealen Papa ausgehen, an dem der Ex-Partner gemessen und für zu leicht befunden wird. Bei meinem ältesten Nachwuchs ist es ja so, dass ich mich in der Schwangerschaft vom leiblichen Vater getrennt habe, der mir das bis heute (über 11 Jahre später) nicht verzeihen kann und er jeden Kontakt zum Kind ablehnt, Vater und Kind haben sich noch nie gesehen. Wir waren ja damals 7 Jahren zusammen, es war ein gemeinsames Wunschkind - und in der Schwangerschaft ging die Beziehung rasend schnell furchtbar den Bach runter. Er fand dann, ich solle doch besser die Schwangerschaft abbrechen - ich fand, ich wollte lieber die Beziehung abbrechen. Das war eine Entscheidung, die ich hatte - er aber nicht. Da gibt es auch kein Gleichgewicht zwischen den Geschlechtern...

Im Grunde denke ich schon - wenn man sich für ein Kind entscheidet, muss man auch bereit sein, das Kind zur Not auch alleine großzuziehen. Sowohl als Mutter als auch als Vater. Es kann immer etwas passieren, mit dem man vorher nie gerechnet hätte - also ist es meine Entscheidung, traue ich es mir im Notfall alleine zu oder nicht. Wobei Mütter da eben die Möglichkeit haben, ihre Entscheidung gezielt zu revidieren. Während Väter vielleicht einmal in der Hitze eines Moments nicht reflektiert gehandelt haben und dann keine "Korrekturmöglichkeit" mehr haben. Auch das sollte man bedenken...

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Antwort von tweety67 am 13.12.2009, 11:11 Uhr

Tja, aber leider gibts ja auch Fälle (wie bei meinem Freund),der sich kümmern möchte,die Ex ihn aber nicht läßt... Bis jetzt hat er seinen Sohn 3mal die Woche nach der Arbeit abgeholt und ihn dann morgens in den KIga gebracht.Ausserdem alle 2 Wochen beide Kinder übers WE (falls die Tochter wollte) Jetzt hat SIE entschieden,dass er den Kurzen in der Woche nicht mehr holen soll/darf/kann.Als Grund gibt sie an,dass der Kleine nicht soo früh ins Bett gehen will(bei Papa und halb 8 mit GuteNachtGeschichte...bei ihr nicht vor 9....)weil mein Freund ihn schon um halb 8 in den Kiga bringt(er muss ja zur Arbeit - sie geht ja nicht arbeiten....) Die beiden sind noch immer nicht geschieden...trotzdem kann er nix machen und muss alles hinnehmen (wenn er nicht ständig zum Gericht rennen will/JA hilft überhaupt nicht)

Es gibt also nicht nur die bösen Väter die sich vor allem drücken....es gibt auch böse Mütter......

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Antwort von TanjaYP am 13.12.2009, 11:21 Uhr

Es gibt Väter die wollen nur die Rechte und nicht die Pflichten, es gibt Väter die wollen weder noch, es gibt Väter die wollen und bekommen Beides, und es gibt Väter die wollen Beides werden aber von der Mutter mittels Umgangsboykott auf die Pflichten reduziert. Welche Pflichten hat ein Vater denn? Zahlen und je nachdem wie man es auslegt die Pflicht sich zu kümmern. Aber genau das, dass der Vater sich kümmert wollen viele Mütter doch gar nicht. Er soll schön zahlen sich aber sonst komplett raushalten (ich kenne einige die das so handhaben). Was das angeht begrüsse ich das Urteil aus München das aktuell durch die Nachrichten geht sehr. Umgekehrt ist das natürlich genauso kacke und da würde ich es begrüssen wenn das mit dem SG genauso schnell klappen würde.

Beide Seiten haben Pflichten und es müssen sich auch beide Seiten an diese Pflichten halten, dem Kind zuliebe.

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Antwort von Richie am 13.12.2009, 13:02 Uhr

Hallo yola, Umgangsrecht/pflicht ist nicht Bestandteil der elterlichen Sorge. Umgangsrecht ist auch kein Ersatz für elterl. Sorge. Ich möchte es auf eine einfache Formel bringen: wer keine elterliche Sorge hat, ist nicht erziehungsberechtigt. Das mit dem Dualismus von Sorgerecht und -Pflicht wird sich nie ganz zur Deckung bringen lassen. Eltern dürfen sich durchaus ihren Pflichten entziehen, indem sie z.B. ein Kind zur Adoption freigeben oder es einfach nicht zur Welt bringen, da gibt es auch zahllose Übergänge. Ansonsten stimme ich dir in den gesellschaftlichen Einordnungen zu.

MfG richie

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