In Düsseldorf 1959 geboren Bäckermeister, Betriebswirt des Handwerks, Unternehmer Verheiratet, Vater von fünf Kindern Mitglied der CDU seit 1998, Ratsmitglied seit 2020 Wahl zum 1. Bürgermeister am 5. November 2020 Mitglied im Haupt- und Finanzausschuss, im Gleichstellungsausschuss, im Kulturausschuss sowie im Ausschuss für Wirtschaftsförderung und internationale Zusammenarbeit Vorsitzender Förderverein Düsseldorfer Karneval, stellvertretender Vorsitzender Altstadt Gemeinschaft Schwerpunkte der Ratsarbeit: Unterstützung der Wirtschaft, vor allem des Mittelstands und des Handwerks, Förderung von Kunst und Kultur 2018 Auszeichnung mit dem Bundesverdienstorden Träger der Jakob-Faasen-Plakette des St. Sebastianus Schützenvereins Düsseldorf-Bilk und der Kreissparkasse Düsseldorf E-Mail: josef.hinkel@duesseldorf.de Adresse: Rathaus, Marktplatz 1-2, 40213 Düsseldorf Telefon: 0211-8993151
Eine wichtige Aufgabe des Bürgermeisters ist es, die Gemeinde zu leiten. Der Bürgermeister berät und entscheidet mit, ob zum Beispiel ein neues Jugendzentrum gebaut oder Geld für eine Sportanlage ausgegeben wird. Vor allem aber vertreten die Bürgermeister/innen ihre Gemeinden nach außen. Deswegen sind sie auch hin und wieder in der Zeitung zu sehen, wenn sie zum Beispiel Besuchergruppen empfangen, die sich in das Goldene Buch der Stadt eintragen. In manchen Städten und Gemeinden leitet der Bürgermeister auch den Gemeinderat oder den Stadtrat. Je nachdem, in welchem Bundesland die Gemeinde ist, leitet der Bürgermeister auch die Verwaltung.
Warum gibt es in manchen Städten Bürgermeister und in anderen Städten Oberbürgermeister?
Nur eine STADT (Voraussetzung: Stadterhebung aufgrund der städtischen Struktur) (also keine Gemeinde) ab einer bestimmten Grösse kann einen OB haben. OB ist ein Titel ohne Mittel, da einer keinen cent mehr verdient wenn er OB wird. Sein gehalt bemisst sich nur nach der Einwohnerzahl seiner Stadt/Gemeinde. Es gibt also Flächengemeinde, die "nur" einen Bürgermeister haben, aber unter Umständen Mehr Einwohner als eine Kleine Stadt bei der das Oberhaupt Oberbürgermeister heisst.
Die Bezeichnung Oberbürgermeister wird vor allem in Großstädten, kreisfreien Städten, Stadtkreisen, großen Kreisstädten sowie großen selbständigen Städten, Mittelstädten bzw. vielen großen kreisangehörigen Städten geführt. Einem Oberbürgermeister sind ein oder mehrere Bürgermeister (hauptamtliche Stadträte, Dezernenten) unterstellt, die für eigene Ressorts verantwortlich sind. Nach den gängigen Gemeindeordnungen wird die Anzahl der Bürgermeister in der Gemeindeordnung geregelt. In Gemeinden und in Städten in NRW (außer in kreisfreien Städten) heisst das Oberhaupt Bürgermeister. Dessen Stellvertreter sind ehrenamtlich tätig und erhalten eine Aufwandsentschädigung. Sie werden Stadträte oder Beigeordnete genannt. Hier noch ein Auszug aus unserem Blog www.oeffentlicheverwaltung.net: "Als Oberbürgermeister bezeichnet man traditionell das Stadtoberhaupt von kreisfreien Städten. Daneben existiert das Amt gleichsam in Großstädten und Stadtkreisen. Um die Aufgaben in solchen Ballungsräumen wahrnehmen zu können, unterstehen dem Oberbürgermeister verschiedenen Dezernenten, die für spezifische Fachbereiche zuständig sind."
Oberbürgermeister, Erster Bürgermeister, Regierender Bürgermeister, Dorfschulze.... --- das bestimmt die jeweilige Kommunalordnung... Eine "Rangfolge" wie: Ober-, Haupt-, Bürgermeister-Anwärter ... gibt es nicht. Manche Bezirks-Verwaltungschefs, wie in Berlin und Hamburg, werden "Bürgermeister" genannt, sind es aber nicht...
Weil ein Bürgermeister für ein große Stadt zuwenig ist, gibt es mehrer. Deren Chef ist dann der Oberbürgermeister.
Oberbürgermeister gibt es in großen Städten wie Franfurkt oder München, wenn in den einzelnen Stadtteilen oder eingemeindeten Orten eigene Bürgermeister regieren!
Das hängt schlicht mit der Größe einer Stadt zusammen. In vielen kleinen Gemeinden und Kleinstädten wird ein Bürgermeister von den Einwohnern oder einem Rat gewählt, wobei das genaue Prozedere sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden kann. In Städten mit einer gewissen Einwohnerzahl, in kreisfreien Städten, Mittelstädten und Großstädten wird hingegen ein Oberbürgermeister als Stadtoberhaupt gewählt. Jederzeit! Das Branchenbuch ortsdienst entwickelt sich ständig weiter – und daran können Sie aktiv mitarbeiten. Wenn Ihnen also auffällt, dass ein Amt oder eine Behörde, der Sportverein um die Ecke, eine berühmte Grünanlage oder Kirche in Ihrem Ort oder das nächste Einkaufszentrum in unserem Verzeichnis fehlen: Geben Sie uns über den Button „Institution melden“ einen Hinweis! Nach kurzer Prüfung erscheint Ihre gemeldete Institution dann online. Dies gilt im Übrigen auch für Gewerbetreibende! Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen bisher nicht bei ortsdienst gemeldet sind, können Sie dies über den Button „Ihre Firma anmelden“ jetzt ändern und von zahlreichen Vorteilen unseres Portals profitieren. ortsdienst ist ein Branchenbuch und Behördenfinder. Dabei handelt es sich bei ortsdienst.de um keine Behörde oder ein Amt, sondern um ein Branchenbuch, das lediglich die Kontaktdaten von Institutionen aufführt. Daher bitten wir Sie, Ihre Anfragen an die jeweilige Behörde telefonisch oder per Email zu richten. Wir können persönliche Anfragen an Ämter und Behörden leider nicht weiterleiten. Die neue einheitliche Behördenrufnummer soll die Fragen von BürgerInnen auf standardisierte und übergreifende Weise beantworten. Am 24. März 2009 startete das Pilotprojekt der zentralen Behördenrufnummer 115 in vielen Modellregionen Deutschlands. Sowohl regionale Behörden als auch Bundesbehörden nehmen daran teil. Beim Anruf der Behördenrufnummer kann man sich über Leistungen aus dem gesamten Dienstleistungskatalog der Kommune informieren: Personalausweis beantragen, Kraftfahrzeug anmelden bzw. ummelden, Reisepass beantragen, Wohnsitz ummelden, Eheschließung anmelden, Führungszeugnis beantragen, Gewerbe anmelden uvm. Der Anruf bei der einheitlichen Behördenrufnummer 115 kostet durchschnittlich 7-14 Cent/ Minute aus dem deutschen Festnetz (Angaben ohne Gewähr). |