Was benötige ich für die einreise nach mallorca

PCR-Test, Antigen-Test, Quarantäne, Einreisedokumente, QR-Code? Welche Voraussetzungen gelten aktuell für Reisende, die von Deutschland nach Mallorca oder von Mallorca nach Deutschland fliegen wollen?

Hier alle Infos:

Reisen von DEUTSCHLAND nach MALLORCA: 

- Reisende ab 12 Jahren müssen bei der Einreise nach Mallorca nachweisen, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Der Antigen-Test darf höchstens 24 Stunden alt sein, der PCR-Test höchstens 72 Stunden alt; auf dem Dokument müssen der Vor- und Nachname des Reisenden stehen, das Datum des Testzeitpunkts, das angewandte Testverfahren sowie der Sitz des Labors.

- Wer NICHT über ein digitales EU-Corona-Zertifikat verfügt, das nachweist, dass man geimpft, genesen oder getestet ist, der muss sich hier anmelden: https://www.spth.gob.es/ - der QR-Code, den man am Ende des Fragebogens bekommt, muss mitgeführt werden. 

Reisen von MALLORCA nach DEUTSCHLAND 

Ab dem 20. Februar 2022  gilt Spanien (inklusive der Balearen) für Deutschland nicht mehr als Hochrisikogebiet. 

Die Regelungen gelten allgemein für die Einreise nach Deutschland, egal mit welchem Verkehrsmittel (Flugzeug, Bus, Zug, Auto, usw.).

Die Regelungen gelten für alle ab sechs Jahren

Vollständig Geimpfte:  

- Als vollständig geimpft zählen alle, deren zweite / finale Impfung mindestens 14 Tage zurückliegt. 

- Vollständig Geimpfte müssen keinen Test für die Einreise nach Deutschland vorlegen, aber ihren Impfnachweis auch während der Reise dabei haben und vorzeigen können.

- Akzeptierte Sprachen des Nachweises: Deutsch, Spanisch, Englisch, Französisch oder Italienisch. 

Genesene: 

- Genesene müssen keinen Test für die Einreise nach Deutschland vorlegen, aber ihren Genesenennachweis auch während der Reise dabei haben und vorzeigen können.

- Der Nachweis muss belegen, dass die Genesung von einer COVID-19-Infektion nicht länger als 90 Tage zurückliegt. Der Nachweis darf frühestens 28 Tage nach dem ersten Positivergebnis erfolgen.Akzeptierte Sprachen des Nachweises: Deutsch, Spanisch, Englisch, Französisch oder Italienisch. 

Nicht-Geimpfte oder nicht vollständige Geimpfte

- Es muss bei der Einreise nach Deutschland ein negativer PCR-Test (max. 48 Stunden alt) oder ein negativer Antigen-Test (max. 48 Stunden alt) vorgelegt werden.

  • Ab 1. März 2022 schafft die Balearenregierung fast alle Corona-Maßnahmen wie Outdoor-Maskenpflicht oder diverse Beschränkungen bei Events und Sportveranstaltungen ab. Das gab Iago Negueruela, Regierungssprecher der spanischen Inseln, auf einer Pressekonferenz bekannt.
  • Lediglich die Maskenpflicht in Innenräumen und ein Rauchverbot auf den Terrassen von Restaurants und anderen Gaststätten bleibe bestehen, heißt es.
  • Das bedeutet, dass ihr euch im kommenden Frühling deutlich entspannter auf Mallorca bewegen könnt als gedacht.

Ihr könnt also wieder ganz entspannt Urlaub auf Mallorca machen. Doch was gibt es dabei jetzt noch zu beachten? Mit etwas Vorbereitung ist der Urlaub auf Mallorca ohne Probleme möglich.

Mallorca – Aktuelle Einreisebedingungen

Eine Einreise nach Mallorca und auf die anderen Baleareninseln ist aktuell weiterhin ohne Quarantäne möglich. Diese Nachweise benötigt ihr für die Einreise nach Mallorca:

1. Kein Test mehr für die Einreise nötig, wenn geimpft oder genesen

Ganz ohne einen Nachweis von Impfung, Genesung oder Test ist die Einreise nach Mallorca nicht möglich. Ihr habt die Wahl zwischen diesen drei Möglichkeiten:

  • negativer Antigen- oder PCR-Test: Antigen-Test nicht älter als 48h, PCR-Test nicht älter als 72h. Es muss Name, Datum des Tests, Testverfahren und Name des Testlabors ausgewiesen sein.
  • Vollständiger Impfschutz: Das EU-Impfzertifikat wird anerkannt, der gelbe Impfpass aber auch.
  • Genesenennachweis: in Form eines positiven Tests – mind. 11 Tage, max. 180 Tage alt.
  • Reisende müssen das Formular im Spain Travel Health-Portal zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, das einen QR-Code erzeugt, der bei Einreise vorgelegt werden muss.
  • Dies kann alternativ auch über die kostenfreie SpTH-App erfolgen.
  • Die Registrierung kann frühestens 48 Stunden vor beabsichtigter Einreise erfolgen.
  • Der QR-Code wird jedoch erst dann generiert, sobald ein fester Sitzplatz im Flieger im Formular vermerkt wurde.
  • In Ausnahmefällen kann auch ein Formular in Papierform ausgefüllt werden.
  • Regelmäßig werden Temperaturmessungen am Flughafen durchgeführt ➔ liegt die Temperatur über 37,5 Grad, können weitere Untersuchungen angeordnet werden.
  • Das Einreiseformular wird in vielen Fällen nach der Ankunft überprüft.
  • Restaurants haben weiterhin geöffnet.
  • Die Hotels arbeiten nach gut ausgearbeiteten Hygienekonzepten.
  • Am heimischen Flughafen, im Flugzeug und auch am Zielflughafen in Spanien gilt Maskenpflicht. Welche Art der Maske ihr für den Flug benötigt, könnt ihr bei eurer Airline nachlesen. Es macht aber Sinn, für alle Fälle genügend FFP2- oder OP-Masken für den Hin- und Rückflug dabei zu haben. Vor Ort reichen häufig Stoff- oder OP-Masken.
  • Allgemein gilt fast überall die 3G Regelung, die ihr auch aus Deutschland kennt.
  • Ab 1. März 2022 schafft die Balearenregierung fast alle Corona-Maßnahmen wie Outdoor- Maskenpflicht oder diverse Beschränkungen bei Events und Sportveranstaltungen ab. Das gab Iago Negueruela, Regierungssprecher der spanischen Inseln, auf einer Pressekonferenz bekannt.
  • Lediglich die Maskenpflicht in Innenräumen und ein Rauchverbot auf den Terrassen von Restaurants und anderen Gaststätten bleibe bestehen, heißt es.
  • Das bedeutet, dass ihr euch im kommenden Frühling deutlich entspannter auf Mallorca bewegen könnt als gedacht.

Nun steckt ihr in der Vorbereitungsphase eures Mallorca Urlaubes. Für einen sorgenfreien Urlaub ist die Planung gerade in der aktuellen Situation besonders wichtig. Die sich stetig und dynamisch ändernden Einreisebestimmungen verunsichern manche von euch. Bis zum Abreisetag ist oft unklar, ob die Lage vor Ort auch Wochen bzw. Monate nach der Buchung noch immer gleich ist, und, ob der Urlaub überhaupt so stattfinden kann, wie geplant. Deshalb haben wir uns auf die Suche gemacht und für euch nach einer umfangreichen, aber auch preiswerten Versicherung gesucht, die euren Urlaub so entspannt wie möglich macht.

Bei unserer Recherche entdeckten wir Europ Assistance, deren Reiserücktrittsversicherung gerade Anfang 2022 von Stiftung Warentest zum Testsieger ernannt und mit einer Note von 1,5 ausgezeichnet wurde. Zwei ihrer Versicherungen haben wir uns genauer angeschaut und für euch alle Infos zusammengefasst.

  • Welche Reiseversicherung passt zu mir?

Auf den ersten Blick sind das natürlich viele Dinge, die ihr vor der Einreise nach Mallorca beachten müsst. Doch es lohnt sich, den Weg auf sich zu nehmen. Ihr werdet Mallorca nie so leer und unberührt erleben wie aktuell. Wenn ihr euch an die AHA-Regeln haltet und vor allem verantwortungsbewusst reist, steht einem Mallorca Urlaub derzeit nichts im Wege. Schaut euch an, was das Deal Team aktuell für Angebote für euch bereithält.

Vulkanische Aktivität auf der Kanarischen Insel La Palma

Der am 19. September 2021 auf der Insel La Palma ausgebrochene Vulkan gilt seit dem 25. Dezember 2021 offiziell als erloschen. Seither kann La Palma wieder ohne Bedenken besucht werden. Ein Teil der Insel ist nach wie vor zum Sperrgebiet erklärt. Mehrere Straßenverbindungen sind unterbrochen. Das Betretungsverbot der Sperrzonen auf La Palma ist unbedingt zu beachten und den Anweisungen der lokalen Behörden ist Folge zu leisten.

COVID-19
Seit 1.7.2021 wird bei Reisen nach Spanien wegen der COVID-19-Situation auf das weiterhin bestehende Sicherheitsrisiko (Sicherheitsstufe 2) hingewiesen.

Startseite BMEIA-Homepage

  • Einreise nach Spanien: erlaubt
  • Voraussetzungen: 
    • Bei Einreise auf dem Luft-, Land- oder Seeweg aus Österreich ist ein Impfzertifikat, ein negativer COVID-19-Test, ein Genesungszertifikat oder das Digitale-Covid-Zertifikat der EU („Grüner Pass“) erforderlich. Hierbei ist zu beachten, dass seit 1. Februar 2022 Zweitimpfungen bzw. Einmalimpfungen bei Impfstoffen mit nur einer Dosis nur für 270 Tage ab Verabreichung anerkannt werden, danach ist eine Auffrischung erforderlich. Eine Registrierung über das Spain Travel Health Portal ist seit 6. April 2022 nur noch für Fluggäste erforderlich, die nicht über ein digitales COVID-Zertifikat der EU oder ein gleichwertiges digitales Zertifikat (von einem Drittstaat, der sich dem EU-System angeschlossen hat) verfügen.
  • Transit: Durchreiseverkehr gestattet. Keine Online-Registrierung erforderlich.
  • Einreise nach Österreich: Ausführliche Informationen zum Thema Reisen und Tourismus sowie FAQs des zuständigen Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz.


Nähere Details/ weiterführende Informationen:

  • Bundesministerium für Inneres
  • Spanisches Gesundheitsministerium
EINREISE
Personen, die aus Österreich auf dem Land-, Luft- oder Seeweg nach Spanien einreisen wollen, müssen bei Einreise eines der folgenden Dokumente in spanischer, deutscher, englischer oder französischer Sprache entweder in Papierform oder digital vorweisen:
  • ein von der zuständigen Behörde ausgestelltes Impfzertifikat, wobei das Datum der Zweitimpfung mindestens 14 Tage zurückliegen muss und für höchstens 270 Tage gültig ist. Booster-Impfungen sind ab dem Tag gültig, an dem der Booster verabreicht wurde. Für Minderjährige unter 18 Jahren hat der Impfnachweis über die Vollimpfung KEIN Ablaufdatum, oder
  • ein negatives molekular-biologisches Testergebnis (PCR-, TMA- oder RT-LAMP-Test), das nicht älter als 72 Stunden sein darf oder ein negativer Antigen-Schnelltest, der nicht älter als 24 Stunden sein darf, oder
  • ein von der zuständigen Behörde oder von einem Arzt ausgestelltes Genesungszertifikat, das mindestens 11 Tage nach der ersten Diagnose durch positiven PCR-Test ausgestellt wurde, wobei seit der Erstdiagnose nicht mehr als 180 Tage vergangen sein dürfen
  • digitales COVID-19-Zertifikat der EU (sog. „Grüner Pass“): Personen, die über das Digitale COVID-19-Zertifikat der EU verfügen, müssen keines der oben genannten Zertifikate vorweisen. 

Kinder unter 12 Jahren müssen keines der genannten Zertifikate vorweisen.

Für die Einreise auf dem Luftweg gilt seit 6. April 2022, dass Fluggäste unabhängig vom Abflugland (mit Ausnahme von Kindern unter 12 Jahren und internationalen Transitreisenden) eines dieser Dokumente vorlegen müssen: 

  • ein DIGITALES COVID-ZERTIFIKAT DER EU oder ein GLEICHWERTIGES DIGITALES ZERTIFIKAT (von einem Drittstaat, der sich dem EU-System angeschlossen hat) über die COVID-19-Impfung/einen negativen Test/eine Genesungsbescheinigung. In diesen Fällen muss NICHT mehr das Spain Travel Health Formular ausgefüllt werden (KEIN QR mehr erforderlich). Bei Ankunft am Flughafen in ES: via naranja
  • Spain Travel Health Gesundheitsformular: nur für Personen die über kein digitales COVID-Zertifikat der EU oder ein gleichwertiges digitales Zertifikat verfügen. Dort sind die Daten seiner Impf-, Genesungs- oder Testbescheinigung manuell einzugeben. In diesem Fall erhält man einen QR-Code, der bei der Einreise zusammen mit dem Impfnachweis /Genesungsbescheinigung /Test-bescheinigung vorgelegt werden muss. Bei Ankunft am Flughafen in ES: via azul

Bei Einreise findet regelmäßig eine Gesundheitskontrolle durch Temperaturmessung, Auswertung des Einreiseformulars durch die Gesundheitsbehörde und eine visuelle Kontrolle des Reisenden statt. Personen mit einer Temperatur von über 37,5° C oder anderen Auffälligkeiten können einer eingehenderen Untersuchung unterzogen werden.

Personen, die aus Portugal, aus Andorra oder aus Gibraltar am Landweg nach Spanien einreisen, müssen keinen Test und keines der oben genannten Zertifikate vorlegen.

Passagiere, die auf dem Seeweg nach Spanien kommen, müssen auch im Besitz eines der erforderlichen Gesundheitszeugnisse (Impfung, Genesung oder diagnostischer Test) sein. Sie müssen jedoch unabhängig von der Art ihres Zeugnisses NICHT das SpTH-Formular ausfüllen.

Es gibt ab jetzt keine Liste der Risiko- und Hochrisikoländer mehr. Weiterhin besteht aber das Einreiseverbot für Drittstaatsangehörige über die EU-Außengrenzen, die kein Impfzertifikat oder Genesungszertifikat vorweisen können, d.h. eine Einreise ausschließlich mit einem negativen Test ist für diese Personengruppe NICHT möglich.

Für die Durch- und Weiterreise bestehen keine Einschränkungen.

COVID-19-BESTIMMUNGEN IN SPANIEN

Derzeit gelten in ganz Spanien u.a. folgende Maßnahmen zur Eindämmung der Epidemie:

  • Maskentragepflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Gesundheitseinrichtungen wie Krankenhäusern, Gesundheitszentren, Apotheken, etc. sowie für die Beschäftigten und Besucher von Alten- und Pflegeheimen. Kinder unter sechs Jahren und Personen, bei denen aus gesundheitlichen Gründen die Maskenpflicht kontraindiziert ist, sind von der Pflicht ausgenommen. Die spanischen Behörden empfehlen für besonders vulnerable Gruppen weiterhin die Nutzung einer Mund- und Nasenbedeckung.
  • Rauchverbot im Freien (an öffentlichen Orten, in Gastgärten usw.), wenn nicht ein Mindestabstand von 2 Metern eingehalten wird.

Die Regionalregierungen der einzelnen spanischen Regionen können jedoch bei Bedarf weitergehende Maßnahmen beschließen.

Beachten Sie lokale Hygienemaßnahmen und folgen Sie den Anweisungen und Empfehlungen der Behörden.

Bei Auftreten von Coronavirus-Symptomen während des Aufenthalts in Spanien bzw. sollte ein durchgeführter COVID-19-Test positiv ausfallen, erfolgt die Behandlung je nach Schweregrad im Krankenhaus oder durch ein Gesundheitszentrum in Spanien.

Im Fall des Verdachts auf eine COVID-19-Infektion sind in Spanien je nach Region spanische Notrufnummern zu wählen.

Aktuelle Informationen bezüglich COVID-19 in Spanien werden auf der Seite des spanischen Gesundheitsministeriums in spanischer Sprache veröffentlicht.