Schwerbehinderte Menschen, Auszubildende, Studenten, Hilfebedürftige und Heimbewohner zahlen unter bestimmten Voraussetzungen keinen oder einen ermäßigten Rundfunkbeitrag (früher: Rundfunkgebühr). Die Befreiung oder Ermäßigung muss beantragt werden. Show
2. GrundsätzlichesDer Rundfunkbeitrag wird pro Haushalt erhoben und beträgt 18,36 € monatlich. Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 6,12 € monatlich (ein Drittel der regulären Gebühr). Bestimmte Personengruppen können vom Rundfunkbeitrag befreit werden oder erhalten eine Ermäßigung (siehe unten). Diese Befreiung oder Ermäßigung erstreckt sich auch auf den Ehepartner bzw. eingetragenen Lebenspartner. Dies gilt auch für andere volljährige Mitbewohner eines Sozialhilfeempfängers, wenn deren Einkommen und Vermögen zur Ermittlung der Hilfebedürftigkeit herangezogen wird (Einsatzgemeinschaft). Wenn weitere beitragspflichtige Erwachsene im Haushalt leben, muss der volle Beitrag (Haushaltsabgabe) entrichtet werden. Ausgenommen sind volljährige Kinder des Antragstellers bzw. dessen Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner bis zum vollendeten 25. Lebensjahr. Minderjährige Kinder sind von der Beitragspflicht ausgenommen, auch wenn sie in einem eigenen Haushalt wohnen. Details unter www.rundfunkbeitrag.de. Wer eine Rundfunkbefreiung/-ermäßigung erhält, hat auch Anspruch auf eine Telefongebührenermäßigung, den sog. "Sozialtarif" der Telekom. 3. Befreiung vom RundfunkbeitragEine Befreiung vom Rundfunkbeitrag erhalten z.B.:
4. Ermäßigung des RundfunkbeitragsSchwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen RF zahlen einen reduzierten Beitragssatz von 6,12 €. 5. AntragDie Befreiung vom Rundfunkbeitrag oder die Ermäßigung muss beim "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" beantragt werden. Das Antragsformular gibt es bei Städten und Gemeinden und allen Behörden, die Leistungen bewilligen, die zu einer Befreiung oder Ermäßigung führen. Das Formular kann auch online ausgefüllt und dann ausgedruckt werden. Es ist zu finden unter www.rundfunkbeitrag.de > Befreiung/Ermäßigung beantragen. Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden und zusammen mit den geforderten Nachweisen per Post gesendet werden an: ARD ZDF DeutschlandradioBeitragsservice 50656 Köln Der Beitragsservice fordert Nachweise in Form von einfachen Kopien. 5.1. Beginn der Befreiung oder ErmäßigungEine rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist bis zu 3 Jahre ab der Antragstellung möglich. Ein Nachweis, dass die Voraussetzungen bereits vor der Antragstellung vorgelegen haben, muss erbracht werden. 6. Besonderheiten für HeimbewohnerHeimbewohner von Pflegeheimen oder Behinderteneinrichtungen zahlen keinen Rundfunkbeitrag, weil das Heim als "Einrichtung des Gemeinwohls" gilt. Es muss jedoch
Der Bewohner muss keine Befreiung mit den dazugehörigen Nachweisen beantragen, sondern er (oder sein Betreuer oder Bevollmächtigter) meldet sich einfach ab. Informationen und das Abmeldeformular stehen unter www.rundfunkbeitrag.de > Alle Formulare. Alternativ kann ein Heim die Abmeldung mit einem formlosen Schreiben für mehrere Bewohner erledigen. In Altenwohnheimen ohne eingerichteten Pflegebereich zahlen Bewohner den üblichen Beitrag. 7. Verwandte LinksMerkzeichen RF Nachteilsausgleiche bei Behinderung Hilfe zum Lebensunterhalt Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung Behinderung Telefongebührenermäßigung Gesetzesquellen: § 4 RBeitrStV Wenn Sie in Berlin, Brandenburg, Bremen oder Rheinland-Pfalz wohnen und Pflegegeld beziehen, können Sie sich von der GEZ befreien lassen. Auch gelten die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) und die Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz als Befreiungsgrund. Auch wenn Sie in ein Pflegeheim umziehen, können Sie sich von der GEZ-Gebühr abmelden. In dem Fall sind Sie ebenfalls nicht mehr beitragspflichtig. Brief vom Beitragsservice (Symbolbild): Einige Personengruppen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. (Quelle: Christian Ohde/imago-images-bilder) In diesen Härtefällen müssen Sie keinen Rundfunkbeitrag zahlenSollte keine der Befreiungskriterien bei Ihnen zutreffen, können Sie möglicherweise auch einen Härtefall beantragen. Das funktioniert in folgenden Fällen:
Wichtig: Die Zahlung einfach unterlassen dürfen Sie nicht. Sie müssen den Härteantrag beantragen – und er muss genehmigt werden. Wie das geht, erklären wir Ihnen weiter unten. Wie kann man den Rundfunkbeitrag kündigen?Den Rundfunkbeitrag kündigen können Sie direkt nicht. Allerdings können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen davon befreien lassen (siehe oben). Und so geht's: Um sich befreien zu lassen, müssen Sie einen Antrag an den Beitragsservice schicken. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier. Füllen Sie es aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es. Ein Formular zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag gibt es auch bei einigen Behörden Ihrer Stadt, etwa dem Jobcenter oder einem BAföG-Amt. Senden Sie es – gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen – an den Beitragsservice. Schicken Sie aber nur Kopien an die entsprechende Stelle, keine Originaldokumente. Die Adresse lautet wie folgt: ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice Sie sollten vom Beitragsservice dann noch eine Bestätigung erhalten, dass Sie befreit sind. Wenn nicht, fragen Sie noch mal nach. Gut zu wissen: Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag kann drei Jahre rückwirkend gültig sein. Muss ich GEZ zahlen, wenn ich mit meinem Partner zusammenziehe?Nein, nicht zwangsläufig. Seit 2013 ist die Rundfunkgebühr nicht mehr von Geräten, sondern vom Haushalt abhängig – jeder Haushalt muss den Rundfunkbeitrag zahlen. Aber nur eine Person pro Haushalt muss bei der GEZ angemeldet sein. Das heißt im Gegenzug: Wenn Sie mit Ihrem Partner in eine gemeinsame Wohnung ziehen, muss einer von Ihnen sich beim Beitragsservice für die Rundfunkgebühren anmelden. Das gilt dann für Ihre gemeinsame Wohnung. Sie können sich den Rundfunkbeitrag also sparen. Dazu müssen Sie jedoch Ihre alte Wohnung vom Rundfunkbeitrag abmelden. Wie das geht, lesen Sie hier. |