Ab wann muss man keine Rundfunkgebühren bezahlen

Schwerbehinderte Menschen, Auszubildende, Studenten, Hilfebedürftige und Heimbewohner zahlen unter bestimmten Voraussetzungen keinen oder einen ermäßigten Rundfunkbeitrag (früher: Rundfunkgebühr). Die Befreiung oder Ermäßigung muss beantragt werden.

2. Grundsätzliches

Der Rundfunkbeitrag wird pro Haushalt erhoben und beträgt 18,36 € monatlich.

Der ermäßigte Beitragssatz beträgt 6,12 € monatlich (ein Drittel der regulären Gebühr).

Bestimmte Personengruppen können vom Rundfunkbeitrag befreit werden oder erhalten eine Ermäßigung (siehe unten). Diese Befreiung oder Ermäßigung erstreckt sich auch auf den Ehepartner bzw. eingetragenen Lebenspartner. Dies gilt auch für andere volljährige Mitbewohner eines Sozialhilfeempfängers, wenn deren Einkommen und Vermögen zur Ermittlung der Hilfebedürftigkeit herangezogen wird (Einsatzgemeinschaft).

Wenn weitere beitragspflichtige Erwachsene im Haushalt leben, muss der volle Beitrag (Haushaltsabgabe) entrichtet werden. Ausgenommen sind volljährige Kinder des Antragstellers bzw. dessen Ehegatten/eingetragenen Lebenspartner bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.

Minderjährige Kinder sind von der Beitragspflicht ausgenommen, auch wenn sie in einem eigenen Haushalt wohnen.

Details unter www.rundfunkbeitrag.de.

Wer eine Rundfunkbefreiung/-ermäßigung erhält, hat auch Anspruch auf eine Telefongebührenermäßigung, den sog. "Sozialtarif" der Telekom.

3. Befreiung vom Rundfunkbeitrag

Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag erhalten z.B.:

  • Sozialhilfeempfänger, die Hilfe zum Lebensunterhalt beziehen.
  • Raumeinheiten der vollstationären Pflege in Wohnheimen und Wohneinrichtungen, die Leistungen für Menschen mit Behinderungen erbringen, sowie Zimmer in Hospizen.
  • Empfänger von Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII oder als Leistung der Kriegsopferfürsorge nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG)
  • Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
  • Empfänger von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld (Hartz IV).
  • Empfänger von Ausbildungsförderung (BAföG), Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder Ausbildungsgeld (Behinderung > Ausbildungsgeld), die nicht bei den Eltern wohnen.
  • Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
  • Sonderfürsorgeberechtigte (§ 27e BVG).
  • Empfänger von Pflegezulage bei Kriegsschadenrente (§ 267 LAG).
  • Volljährige, die in einer stationären Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe leben.
  • Taubblinde, Näheres unter Merkzeichen TBl.
  • Empfänger von Blindenhilfe nach SGB XII oder nach § 27d BVG.
  • Empfänger von Landespflegegeld und Personen, denen ein Freibetrag wegen Pflegebedürftigkeit anerkannt wurde.
  • Befreiung als besonderer Härtefall
    • Wer nur deshalb keine der oben genannten Sozialleistungen erhält, weil sein Einkommen weniger als 18,36 € über der jeweiligen Einkommensgrenze liegt, bekommt dennoch eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag.
    • Wer auf eine Sozialleistung verzichtet, obwohl er einen Anspruch darauf hat, kann sich ebenfalls befreien lassen. Voraussetzung ist ein Bewilligungsbescheid der Sozialbehörde sowie die schriftliche Verzichtserklärung.

4. Ermäßigung des Rundfunkbeitrags

Schwerbehinderte Menschen mit dem Merkzeichen RF zahlen einen reduzierten Beitragssatz von 6,12 €.

5. Antrag

Die Befreiung vom Rundfunkbeitrag oder die Ermäßigung muss beim "Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio" beantragt werden.

Das Antragsformular gibt es bei Städten und Gemeinden und allen Behörden, die Leistungen bewilligen, die zu einer Befreiung oder Ermäßigung führen. Das Formular kann auch online ausgefüllt und dann ausgedruckt werden. Es ist zu finden unter www.rundfunkbeitrag.de > Befreiung/Ermäßigung beantragen.

Der Antrag muss vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden und zusammen mit den geforderten Nachweisen per Post gesendet werden an:

ARD ZDF DeutschlandradioBeitragsservice

50656 Köln

Der Beitragsservice fordert Nachweise in Form von einfachen Kopien.

5.1. Beginn der Befreiung oder Ermäßigung

Eine rückwirkende Befreiung vom Rundfunkbeitrag ist bis zu 3 Jahre ab der Antragstellung möglich. Ein Nachweis, dass die Voraussetzungen bereits vor der Antragstellung vorgelegen haben, muss erbracht werden.

6. Besonderheiten für Heimbewohner

Heimbewohner von Pflegeheimen oder Behinderteneinrichtungen zahlen keinen Rundfunkbeitrag, weil das Heim als "Einrichtung des Gemeinwohls" gilt. Es muss jedoch

  • dauerhafte und vollstationäre Pflege oder Unterbringung nötig sein
    oder
  • das Altenwohnheim einen eingerichteten Pflegebereich haben.

Der Bewohner muss keine Befreiung mit den dazugehörigen Nachweisen beantragen, sondern er (oder sein Betreuer oder Bevollmächtigter) meldet sich einfach ab. Informationen und das Abmeldeformular stehen unter www.rundfunkbeitrag.de > Alle Formulare. Alternativ kann ein Heim die Abmeldung mit einem formlosen Schreiben für mehrere Bewohner erledigen.

In Altenwohnheimen ohne eingerichteten Pflegebereich zahlen Bewohner den üblichen Beitrag.

Merkzeichen RF

Nachteilsausgleiche bei Behinderung

Hilfe zum Lebensunterhalt

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Behinderung

Telefongebührenermäßigung

Gesetzesquellen: § 4 RBeitrStV

Wenn Sie in Berlin, Brandenburg, Bremen oder Rheinland-Pfalz wohnen und Pflegegeld beziehen, können Sie sich von der GEZ befreien lassen. Auch gelten die Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII (7. Kapitel) und die Pflegezulagen nach dem Lastenausgleichsgesetz als Befreiungsgrund.

Auch wenn Sie in ein Pflegeheim umziehen, können Sie sich von der GEZ-Gebühr abmelden. In dem Fall sind Sie ebenfalls nicht mehr beitragspflichtig.

Ab wann muss man keine Rundfunkgebühren bezahlen

Brief vom Beitragsservice (Symbolbild): Einige Personengruppen können sich vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. (Quelle: Christian Ohde/imago-images-bilder)

In diesen Härtefällen müssen Sie keinen Rundfunkbeitrag zahlen

Sollte keine der Befreiungskriterien bei Ihnen zutreffen, können Sie möglicherweise auch einen Härtefall beantragen. Das funktioniert in folgenden Fällen:

  • Ihr Einkommen überschreitet die Bedarfsgrenze für Sozialleistungen um weniger als die 18,36 Euro Rundfunkbeitrag.
  • Sie verzichten auf Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, obwohl Sie Anspruch darauf hätten.
  • In bestimmten Fällen können Sie sich auch vom Rundfunkbeitrag befreien lassen, wenn Sie studieren und vom BAfög-Bezug ausgeschlossen sind. Das gilt etwa, wenn Sie ein Zweitstudium absolvieren.

Wichtig: Die Zahlung einfach unterlassen dürfen Sie nicht. Sie müssen den Härteantrag beantragen – und er muss genehmigt werden. Wie das geht, erklären wir Ihnen weiter unten.

Wie kann man den Rundfunkbeitrag kündigen?

Den Rundfunkbeitrag kündigen können Sie direkt nicht. Allerdings können Sie sich unter bestimmten Voraussetzungen davon befreien lassen (siehe oben).

Und so geht's: Um sich befreien zu lassen, müssen Sie einen Antrag an den Beitragsservice schicken. Ein entsprechendes Formular finden Sie hier. Füllen Sie es aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es. Ein Formular zur Befreiung vom Rundfunkbeitrag gibt es auch bei einigen Behörden Ihrer Stadt, etwa dem Jobcenter oder einem BAföG-Amt.

Senden Sie es – gemeinsam mit den erforderlichen Unterlagen und Nachweisen – an den Beitragsservice. Schicken Sie aber nur Kopien an die entsprechende Stelle, keine Originaldokumente. Die Adresse lautet wie folgt:

ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
50656 Köln

Sie sollten vom Beitragsservice dann noch eine Bestätigung erhalten, dass Sie befreit sind. Wenn nicht, fragen Sie noch mal nach.

Gut zu wissen: Eine Befreiung vom Rundfunkbeitrag kann drei Jahre rückwirkend gültig sein.

Muss ich GEZ zahlen, wenn ich mit meinem Partner zusammenziehe?

Nein, nicht zwangsläufig. Seit 2013 ist die Rundfunkgebühr nicht mehr von Geräten, sondern vom Haushalt abhängig – jeder Haushalt muss den Rundfunkbeitrag zahlen. Aber nur eine Person pro Haushalt muss bei der GEZ angemeldet sein.

Das heißt im Gegenzug: Wenn Sie mit Ihrem Partner in eine gemeinsame Wohnung ziehen, muss einer von Ihnen sich beim Beitragsservice für die Rundfunkgebühren anmelden. Das gilt dann für Ihre gemeinsame Wohnung.

Sie können sich den Rundfunkbeitrag also sparen. Dazu müssen Sie jedoch Ihre alte Wohnung vom Rundfunkbeitrag abmelden. Wie das geht, lesen Sie hier.