Den Schulen stehen noch vier bewegliche Ferientage zur Verfügung. 3) 1) Am 31. Oktober 2018, 31. Oktober 2019, 31. Oktober 2020, 31. Oktober 2021 und 31. Oktober 2022 (Reformationsfest) ist
schulfrei. Das Reformationsfest am 31. Oktober 2017 wurde mit der Änderung des Feiertagsgesetzes vom 25. November 2014 (GBl. S. 548)
einmalig als gesetzlicher Feiertag festgesetzt.
Den Schulen stehen noch fünf bewegliche Ferientage zur Verfügung. 3) 1) Am 31. Oktober 2018, 31. Oktober 2019, 31. Oktober 2020, 31. Oktober 2021 und 31. Oktober 2022 (Reformationsfest) ist
schulfrei. Das Reformationsfest am 31. Oktober 2017 wurde mit der Änderung des Feiertagsgesetzes vom 25. November 2014 (GBl. S. 548)
einmalig als gesetzlicher Feiertag festgesetzt.
Den Schulen stehen noch fünf bewegliche Ferientage zur Verfügung. 3) 1) Am 31. Oktober 2018, 31. Oktober 2019, 31. Oktober 2020, 31. Oktober 2021 und 31. Oktober 2022 (Reformationsfest) ist
schulfrei. Das Reformationsfest am 31. Oktober 2017 wurde mit der Änderung des Feiertagsgesetzes vom 25. November 2014 (GBl. S. 548)
einmalig als gesetzlicher Feiertag festgesetzt.
4) Ferienbeginn ausnahmsweise an einem Montag.
Entscheidet die Schulkonferenz, den Unterricht auf sechs Wochentage zu verteilen (§ 47 Abs. 3 Ziff. 2 Schulgesetz), so sind die nachstehend genannten Samstage unterrichtsfrei.
Die langfristige bundesweite Sommerferienregelung bis 2024 sowie die bundesweite Ferienregelung bis 2021/2022 finden Sie unter Kultusministerkonferenz/Ferienkalender. Aus technischen Gründen erfolgen alle Angaben ohne Gewähr. |