Wie viele syrische flüchtlinge gibt es in deutschland 2022

Die amtliche Statistik liefert beispiels­weise keine Daten zur Religions­zugehörigkeit von Schutzsuchende, zum Gesundheits­zustand von Schutz­suchenden oder zur Zahl der Schutz­suchenden, die in andere Staaten weiterreisen.

Die amtliche Statistik liefert keine Daten speziell zum Bildungsstand und zur Sprach­kompetenz von Schutzsuchenden.

Daten zur Qualifikation bzw. zum Bildungs­stand der ausländischen Bevölkerung finden Sie in den Bildungs­statistiken, die den Besuch allgemein­bildender und beruf­licher Schulen, die Berufs­ausbildung sowie das Studium an Hoch­schulen von Ausländerinnen und Ausländern darstellen. In diesen Statistiken sind auch Schutz­suchende enthalten, eine getrennte Ausweisung ist aber nicht möglich. Die Bildungs­statistiken erlauben jedoch eine Differenzierung der Bildungs­teilnehmer nach Staats­angehörig­keiten. Darüber hinaus werden in der Hoch­schul­statistik Bildungs­ausländer nach Herkunfts­staat nachgewiesen.

  • Die Publikation Bildungs­stand der Bevölkerung enthält umfangreiche Daten zur Bevölkerung mit Migrations­hintergrund nach Schul- und beruflichem Bildungs­abschluss sowie nach Alters­gruppen, Bundes­ländern und Herkunfts­staaten. Daten für Schutz­suchende werden jedoch nicht separat ausgewiesen.
  • Informationen zur Integrations- und Sprach­förderung sind in der BAMF-Veröffentlichung "Das Bundesamt in Zahlen 2015: Asyl, Migration und Integration" enthalten.
  • Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufs­forschung (IAB) untersucht in seiner Publikation "Die Qualifikations­struktur der Zuwanderer" die Arbeits­markt­integration und den Bildungs­stand von Zuwanderern und anderen Personen mit Migrations­hinter­grund.

Im Informations­angebot der amtlichen Statistik liegen keine Daten vor, die explizit Erkenntnisse über die Kriminalitäts­rate von Schutzsuchende ermöglichen. In folgenden Statistiken sind auch Schutzsuchende enthalten, eine getrennte Aus­weisung erfolgt jedoch nicht:

  • Die Strafverfolgungs­statistik erfasst rechts­kräftig gewordene gerichtliche Aburteilungen von Aus­länderinnen und Aus­ländern nach Art der Straftat.
  • Die Strafvollzugs­statistik erfasst Straf­gefangene und Sicherheits­verwahrte nach Staats­angehörigkeit.

Daten zum Alter von Schutzsuchenden finden Sie in der Fachserie 1 Reihe 2.4 sowie im Themenbereich Migration & Integration.

In der Kinder- und Jugend­hilfe­statistik finden sich Angaben zu unbegleiteten Einreisen von Minder­jährigen aus dem Ausland.

Das könnte Sie auch interessieren:

  • Mikrozensus: Bevölkerung mit Migrationshintergrund u.a. nach Geschlecht, Alter, Staatsangehörigkeit, Bildungsabschluss und Erwerbstätigkeit.
  • Eurostat Datenbank: Daten zu Asyl und gesteuerter Migration.

Die Ausgaben für Schutz­suchende sind grund­sätzlich im Brutto­inlandsprodukt (BIP) enthalten, weil die Berechnung vor allem an Umsätze und Ausgaben anknüpft. So sind z.B. die unent­geltlich bereit­gestellten Sach­leistungen (z.B. Erst­ausstattung, Decken, Feldbetten), die Schutzsuchende vom Staat erhalten, in den Konsum­ausgaben des Staates erfasst. Auch der zusätzliche Aufwand des Staates für die Flüchtlings­betreuung und -verwaltung fließt in die staatlichen Konsum­ausgaben ein.

Monetäre Leistungen des Staates, wie beispiels­weise Geld­leistungen für den Lebens­unterhalt und persönliche Bedürfnisse, werden nicht als Konsum­ausgaben des Staates gebucht, sondern zunächst als Übertragung an die Flüchtlinge. Dies hat keine Auswirkungen auf die Höhe des BIP. Sobald Schutz­suchende die Geld­leistungen für Konsum­zwecke verwenden, sind sie in den Konsum­ausgaben der privaten Haushalte enthalten. Ein getrennter Nachweis der Ausgaben von bzw. für Flüchtlinge(n) ist nicht möglich.

Die quantitativen Auswirkungen der Flüchtlingsmigration auf das BIP und seine Komponenten sind schwierig zu bestimmen, da diese von sehr vielen verschiedenen Faktoren und Schätzparametern abhängen. Es gibt hierzu allenfalls gewisse Anhaltspunkte aus verschiedenen Expertenschätzungen (z.B. Gemeinschaftsdiagnose, Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, DBResearch). Ob direkte Ausgaben der öffentlichen Hand für die Flüchtlingsmigration zu Mehrausgaben und zu einem BIP-Anstieg führen, hängt in erster Linie davon ab, ob Staatsausgaben für andere Zwecke im Gegenzug reduziert werden.

Zu den Flucht­gründen von Schutzsuchende liegen in der amtlichen Statistik keine expliziten Daten vor. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) veröffentlicht in seiner Asyl­geschäfts­statistik monatlich Daten zu Entscheidungen über Asyl­anträge. Aus diesen Entscheidungen, z.B. Rechts­stellung als Flüchtling, Aner­kennung als Asyl­berechtigte/-r oder Gewährung von sub­sidiärem Schutz, können Verfolgungs­gründe und damit teilweise Flucht­gründe abgeleitet werden.

Zur Bevölkerung zählen grund­sätzlich alle nach den aktuellen melde­rechtlichen Regelungen erfassten melde­pflichtigen Personen. Schutz­suchende unterliegen der Melde­pflicht und zählen dem­zufolge zur Bevölkerung. Die Melde­pflicht gilt unab­hängig davon, ob ein Asyl­antrag gestellt wird oder nicht.

In der Regel werden Asyl­bewerberinnen und Asyl­bewerber zunächst in der Gemeinde der Erst­aufnahme­einrichtung angemeldet. Nach Verteilung auf die auf­nehmenden Gemeinden werden sie dann in der neuen Gemeinde an- und in der Erst­aufnahme­gemeinde abgemeldet.

Die amtliche Statistik liefert keine expliziten Daten zur Gesamtzahl der erwerbstätigen Schutzsuchenden. Es gibt allenfalls Daten, mit deren Hilfe man sich dem Thema nähern kann.

  • So veröffentlicht das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in der Publikation "Das Bundesamt in Zahlen 2015: Asyl, Migration und Integration" Informationen zu Einreise und Aufenthalt zum Zweck der Erwerbstätigkeit.
  • Die Bundes­agentur für Arbeit (BA) veröffentlicht monatlich im "Migrations­monitor Arbeits­markt" Daten zur Arbeits­losigkeit und Arbeits­suche von "Personen im Kontext von Flucht­migration" sowie zu sozial­versicherungs­pflichtiger Beschäftigung und Arbeits­losigkeit nach Staats­angehörigkeit.
  • Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufs­forschung (IAB) untersucht in seiner Publikation "Die Qualifikations­struktur der Zuwanderer" die Arbeits­markt­integration und den Bildungs­stand von Zuwanderern und anderen Personen mit Migrations­hintergrund.

Daten zur Anzahl von Schutz­suchenden - auch nach Geschlecht - finden Sie in folgenden Statistiken:

  • Die Ausländer­statistik nach dem Ausländer­zentral­register stellt Ausländerinnen und Ausländer unter anderem nach dem aufenthalts­rechtlichen Status dar. Dieser Status ermöglicht die Identifikation von Schutz­suchenden innerhalb der ausländischen Bevölkerung nach verschiedenen Merkmalen (laufendes Anerkennungs­verfahren bzw. Abschluss des Verfahrens durch Anerkennung bzw. Ablehnung des Schutz­begehrens).
  • In der Wanderungs­statistik werden Zuzüge und Fortzüge von Personen dargestellt (nach Herkunfts-und Zielländern, Staats­angehörig­keiten, Alter und Geschlecht), die sich bei den zuständigen Melde­behörden an- bzw. abgemeldet haben. Asyl­bewerberinnen und Asyl­bewerber sowie andere in Deutschland Schutz­suchende sind grund­sätzlich melde­pflichtig und demzufolge in der Wanderungs­statistik berück­sichtigt; sie werden jedoch nicht gesondert erfasst und nach­gewiesen, weil dies die gesetzliche Grund­lage nicht vorsieht.

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Daten zu den wichtigsten Herkunftsländern von Schutzsuchenden finden Sie in der Fachserie 1 Reihe 2.4 sowie im Themenbereich Migration & Integration.

Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) veröffentlicht in seiner Asyl­geschäfts­statistik monatlich Daten zu den wichtigsten Herkunfts­ländern der Antragsteller.

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Die Asylbewerber­leistungs­statistik bietet Daten zum Bezug von Regel­leistungen (zur Deckung des täglichen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung etc.) und besonderen Leistungen, die in speziellen Bedarfs­situationen gewährt werden (z.B. bei Krankheit oder Schwangerschaft).

In den Statistiken zu den Leistungen der Sozialhilfe wird der aufenthalts­rechtliche Status der Leistungs­empfängerinnen und -empfänger erfasst. Daten zu Asyl­berechtigten liegen bei den Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII vor, bei der Hilfe zum Lebens­unterhalt und bei der Grund­sicherung im Alter und bei Erwerbs­minderung.

Zu den Flucht­gründen von Schutzsuchende liegen in der amtlichen Statistik keine expliziten Daten vor. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) veröffentlicht in seiner Asyl­geschäfts­statistik monatlich Daten zu Entscheidungen über Asyl­anträge. Aus diesen Entscheidungen, z.B. Rechts­stellung als Flüchtling, Aner­kennung als Asyl­berechtigte/-r oder Gewährung von sub­sidiärem Schutz, können Verfolgungs­gründe und damit teilweise Flucht­gründe abgeleitet werden.

Etwa 800.000 Syrerinnen und Syrer erhalten in Deutschland Schutz vor dem Krieg in ihrem Heimatland. Wie sind sie integriert? ZDFheute mit einem Überblick.

Laut Bundesagentur für Arbeit sind etwa 148.000 Syrer und Syrerinnen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. (Archivbild) Quelle: dpa

Durch den Krieg in Syrien haben mehr als zwölf Millionen Menschen ihre Heimat verloren. Fast die Hälfte davon hat Syrien verlassen. In Deutschland leben inzwischen mehr als 800.000 Syrerinnen und Syrer - die überwältigende Mehrheit von ihnen ist vor dem Krieg geflohen. Zum Vergleich: Im Jahr 2009 lebten nur etwa 30.000 Syrer in Deutschland.

Nach der starken Zuwanderung in den Jahren 2015/16 ging die Zahl der Asylantragsteller aus Syrien in den vergangenen Jahren laut aktuellem Migrationsbericht der Bundesregierung zwar stark zurück, dennoch bilden Syrer hierzulande weiter die größte Zuwanderungsgruppe aus Staaten außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums.

Obwohl der Krieg in Teilen Syriens weiter wütet, hat die deutsche Innenministerkonferenz vor einigen Monaten den seit 2012 geltenden Abschiebungsstopp nach Syrien nicht verlängert. Doch die Angst, "bald nach Syrien zurückkehren zu müssen oder sogar abgeschoben zu werden, ist in nahezu allen Fällen unberechtigt, die meisten Menschen sind weit von einer drohenden Abschiebung entfernt", schätzt die Organisation Pro Asyl die Lage ein.

Der Grund: Die meisten Syrerinnen und Syrer haben vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder durch ein Gericht einen Schutzstatus erhalten, der sie weiterhin vor einer Abschiebung schützt.

Das Assad-Regime hält am Kriegszustand fest, damit die Bevölkerung keine Energie hat, gegen die schlechte Versorgungslage im Land zu protestieren, meint Syrien-Experte Gerlach.

10.03.2021 | 05:22 min

Der Frauenanteil unter den syrischen Flüchtlingen ist in den vergangenen Jahren auf etwa 40 Prozent gestiegen. Die Syrer sind mit einem Durchschnittsalter von Mitte 20 deutlich jünger als andere Zuwanderergruppen mit einem Altersdurchschnitt von etwa 38 Jahren. Laut BAMF sind etwa 84 Prozent der syrischen Geflüchteten Muslime, knapp zwei Prozent Christen und 1,5 Prozent Jesiden.

Einer fortlaufenden repräsentativen Studie zufolge verfügen syrische Geflüchtete über eine überdurchschnittliche schulische Qualifikation im Vergleich zu anderen Flüchtlingsgruppen. Demnach haben:

  • mehr als 70 Prozent der Syrer einen Schulabschluss
  • mehr als 30 Prozent die schulische Oberstufe oder eine Berufsausbildung absolviert
  • nur acht Prozent keinen Schulabschluss

Laut aktuellem Migrationsbericht der Bundesregierung ist Syrien seit 2017 auch unter den wichtigsten Herkunftsländern der ausländischen Studierenden vertreten. 2019 stellten die 4.744 Studierenden aus Syrien mit 4,3 Prozent die viertgrößte Gruppe der Bildungsausländer im ersten Hochschulsemester.

Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind etwa 148.000 Syrerinnen und Syrer sozialversicherungspflichtig beschäftigt (Stand: November 2020) - ein Plus von 14.700 im Vergleich zum Vorjahresmonat. Knapp 253.000 Syrer waren im Januar 2021 bei der Arbeitsagentur als "arbeitsuchend" gemeldet. Fast 356.000 Syrer gelten als erwerbsfähige Leistungsberechtigte.

Geflüchtete, die allein nach Deutschland kommen, haben mit Erhalt eines bestimmten Aufenthaltsstatus das Recht auf Familienzusammenführung. In den vergangenen fünf Jahren haben circa 140.000 Syrerinnen und Syrer ein Visum erhalten, um zu ihren Angehörigen nach Deutschland zu ziehen.

Nach einer aktuellen Auswertung der Menschenrechtsorganisationen Pro Asyl und Jumen stockt der Familienzuzug allerdings für Zuwanderer aller Nationen. Demnach sind im vergangenen Jahr weltweit insgesamt nur 5.311 Visa zum Familiennachzug durch deutsche Botschaften ausgestellt worden. Angestrebt war eigentlich eine Zahl von 1.000 Familienangehörigen pro Monat.