Die amtliche Statistik liefert beispielsweise keine Daten zur Religionszugehörigkeit von Schutzsuchende, zum Gesundheitszustand von Schutzsuchenden oder zur Zahl der Schutzsuchenden, die in andere Staaten weiterreisen.
Die amtliche Statistik liefert keine Daten speziell zum Bildungsstand und zur Sprachkompetenz von Schutzsuchenden. Daten zur Qualifikation bzw. zum Bildungsstand der ausländischen Bevölkerung finden Sie in den Bildungsstatistiken, die den Besuch allgemeinbildender und beruflicher Schulen, die Berufsausbildung sowie das Studium an Hochschulen von Ausländerinnen und Ausländern darstellen. In diesen Statistiken sind auch Schutzsuchende enthalten, eine getrennte Ausweisung ist aber nicht möglich. Die Bildungsstatistiken erlauben jedoch eine Differenzierung der Bildungsteilnehmer nach Staatsangehörigkeiten. Darüber hinaus werden in der Hochschulstatistik Bildungsausländer nach Herkunftsstaat nachgewiesen.
Im Informationsangebot der amtlichen Statistik liegen keine Daten vor, die explizit Erkenntnisse über die Kriminalitätsrate von Schutzsuchende ermöglichen. In folgenden Statistiken sind auch Schutzsuchende enthalten, eine getrennte Ausweisung erfolgt jedoch nicht:
Daten zum Alter von Schutzsuchenden finden Sie in der Fachserie 1 Reihe 2.4 sowie im Themenbereich Migration & Integration. In der Kinder- und Jugendhilfestatistik finden sich Angaben zu unbegleiteten Einreisen von Minderjährigen aus dem Ausland. Das könnte Sie auch interessieren:
Die Ausgaben für Schutzsuchende sind grundsätzlich im Bruttoinlandsprodukt (BIP) enthalten, weil die Berechnung vor allem an Umsätze und Ausgaben anknüpft. So sind z.B. die unentgeltlich bereitgestellten Sachleistungen (z.B. Erstausstattung, Decken, Feldbetten), die Schutzsuchende vom Staat erhalten, in den Konsumausgaben des Staates erfasst. Auch der zusätzliche Aufwand des Staates für die Flüchtlingsbetreuung und -verwaltung fließt in die staatlichen Konsumausgaben ein. Monetäre Leistungen des Staates, wie beispielsweise Geldleistungen für den Lebensunterhalt und persönliche Bedürfnisse, werden nicht als Konsumausgaben des Staates gebucht, sondern zunächst als Übertragung an die Flüchtlinge. Dies hat keine Auswirkungen auf die Höhe des BIP. Sobald Schutzsuchende die Geldleistungen für Konsumzwecke verwenden, sind sie in den Konsumausgaben der privaten Haushalte enthalten. Ein getrennter Nachweis der Ausgaben von bzw. für Flüchtlinge(n) ist nicht möglich. Die quantitativen Auswirkungen der Flüchtlingsmigration auf das BIP und seine Komponenten sind schwierig zu bestimmen, da diese von sehr vielen verschiedenen Faktoren und Schätzparametern abhängen. Es gibt hierzu allenfalls gewisse Anhaltspunkte aus verschiedenen Expertenschätzungen (z.B. Gemeinschaftsdiagnose, Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung, DBResearch). Ob direkte Ausgaben der öffentlichen Hand für die Flüchtlingsmigration zu Mehrausgaben und zu einem BIP-Anstieg führen, hängt in erster Linie davon ab, ob Staatsausgaben für andere Zwecke im Gegenzug reduziert werden.
Zu den Fluchtgründen von Schutzsuchende liegen in der amtlichen Statistik keine expliziten Daten vor. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) veröffentlicht in seiner Asylgeschäftsstatistik monatlich Daten zu Entscheidungen über Asylanträge. Aus diesen Entscheidungen, z.B. Rechtsstellung als Flüchtling, Anerkennung als Asylberechtigte/-r oder Gewährung von subsidiärem Schutz, können Verfolgungsgründe und damit teilweise Fluchtgründe abgeleitet werden.
Zur Bevölkerung zählen grundsätzlich alle nach den aktuellen melderechtlichen Regelungen erfassten meldepflichtigen Personen. Schutzsuchende unterliegen der Meldepflicht und zählen demzufolge zur Bevölkerung. Die Meldepflicht gilt unabhängig davon, ob ein Asylantrag gestellt wird oder nicht. In der Regel werden Asylbewerberinnen und Asylbewerber zunächst in der Gemeinde der Erstaufnahmeeinrichtung angemeldet. Nach Verteilung auf die aufnehmenden Gemeinden werden sie dann in der neuen Gemeinde an- und in der Erstaufnahmegemeinde abgemeldet.
Die amtliche Statistik liefert keine expliziten Daten zur Gesamtzahl der erwerbstätigen Schutzsuchenden. Es gibt allenfalls Daten, mit deren Hilfe man sich dem Thema nähern kann.
Daten zur Anzahl von Schutzsuchenden - auch nach Geschlecht - finden Sie in folgenden Statistiken:
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Daten zu den wichtigsten Herkunftsländern von Schutzsuchenden finden Sie in der Fachserie 1 Reihe 2.4 sowie im Themenbereich Migration & Integration. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) veröffentlicht in seiner Asylgeschäftsstatistik monatlich Daten zu den wichtigsten Herkunftsländern der Antragsteller. Das könnte Sie auch interessieren:
Die Asylbewerberleistungsstatistik bietet Daten zum Bezug von Regelleistungen (zur Deckung des täglichen Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung etc.) und besonderen Leistungen, die in speziellen Bedarfssituationen gewährt werden (z.B. bei Krankheit oder Schwangerschaft). In den Statistiken zu den Leistungen der Sozialhilfe wird der aufenthaltsrechtliche Status der Leistungsempfängerinnen und -empfänger erfasst. Daten zu Asylberechtigten liegen bei den Leistungen nach dem 5. bis 9. Kapitel SGB XII vor, bei der Hilfe zum Lebensunterhalt und bei der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Zu den Fluchtgründen von Schutzsuchende liegen in der amtlichen Statistik keine expliziten Daten vor. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) veröffentlicht in seiner Asylgeschäftsstatistik monatlich Daten zu Entscheidungen über Asylanträge. Aus diesen Entscheidungen, z.B. Rechtsstellung als Flüchtling, Anerkennung als Asylberechtigte/-r oder Gewährung von subsidiärem Schutz, können Verfolgungsgründe und damit teilweise Fluchtgründe abgeleitet werden. Etwa 800.000 Syrerinnen und Syrer erhalten in Deutschland Schutz vor dem Krieg in ihrem Heimatland. Wie sind sie integriert? ZDFheute mit einem Überblick. Laut Bundesagentur für Arbeit sind etwa 148.000 Syrer und Syrerinnen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. (Archivbild) Quelle: dpa Durch den Krieg in Syrien haben mehr als zwölf Millionen Menschen ihre Heimat verloren. Fast die Hälfte davon hat Syrien verlassen. In Deutschland leben inzwischen mehr als 800.000 Syrerinnen und Syrer - die überwältigende Mehrheit von ihnen ist vor dem Krieg geflohen. Zum Vergleich: Im Jahr 2009 lebten nur etwa 30.000 Syrer in Deutschland. Nach der starken Zuwanderung in den Jahren 2015/16 ging die Zahl der Asylantragsteller aus Syrien in den vergangenen Jahren laut aktuellem Migrationsbericht der Bundesregierung zwar stark zurück, dennoch bilden Syrer hierzulande weiter die größte Zuwanderungsgruppe aus Staaten außerhalb der EU und des Europäischen Wirtschaftsraums. Obwohl der Krieg in Teilen Syriens weiter wütet, hat die deutsche Innenministerkonferenz vor einigen Monaten den seit 2012 geltenden Abschiebungsstopp nach Syrien nicht verlängert. Doch die Angst, "bald nach Syrien zurückkehren zu müssen oder sogar abgeschoben zu werden, ist in nahezu allen Fällen unberechtigt, die meisten Menschen sind weit von einer drohenden Abschiebung entfernt", schätzt die Organisation Pro Asyl die Lage ein. Der Grund: Die meisten Syrerinnen und Syrer haben vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) oder durch ein Gericht einen Schutzstatus erhalten, der sie weiterhin vor einer Abschiebung schützt. Das Assad-Regime hält am Kriegszustand fest, damit die Bevölkerung keine Energie hat, gegen die schlechte Versorgungslage im Land zu protestieren, meint Syrien-Experte Gerlach. 10.03.2021 | 05:22 minDer Frauenanteil unter den syrischen Flüchtlingen ist in den vergangenen Jahren auf etwa 40 Prozent gestiegen. Die Syrer sind mit einem Durchschnittsalter von Mitte 20 deutlich jünger als andere Zuwanderergruppen mit einem Altersdurchschnitt von etwa 38 Jahren. Laut BAMF sind etwa 84 Prozent der syrischen Geflüchteten Muslime, knapp zwei Prozent Christen und 1,5 Prozent Jesiden. Einer fortlaufenden repräsentativen Studie zufolge verfügen syrische Geflüchtete über eine überdurchschnittliche schulische Qualifikation im Vergleich zu anderen Flüchtlingsgruppen. Demnach haben:
Laut aktuellem Migrationsbericht der Bundesregierung ist Syrien seit 2017 auch unter den wichtigsten Herkunftsländern der ausländischen Studierenden vertreten. 2019 stellten die 4.744 Studierenden aus Syrien mit 4,3 Prozent die viertgrößte Gruppe der Bildungsausländer im ersten Hochschulsemester. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit sind etwa 148.000 Syrerinnen und Syrer sozialversicherungspflichtig beschäftigt (Stand: November 2020) - ein Plus von 14.700 im Vergleich zum Vorjahresmonat. Knapp 253.000 Syrer waren im Januar 2021 bei der Arbeitsagentur als "arbeitsuchend" gemeldet. Fast 356.000 Syrer gelten als erwerbsfähige Leistungsberechtigte. Geflüchtete, die allein nach Deutschland kommen, haben mit Erhalt eines bestimmten Aufenthaltsstatus das Recht auf Familienzusammenführung. In den vergangenen fünf Jahren haben circa 140.000 Syrerinnen und Syrer ein Visum erhalten, um zu ihren Angehörigen nach Deutschland zu ziehen. Nach einer aktuellen Auswertung der Menschenrechtsorganisationen Pro Asyl und Jumen stockt der Familienzuzug allerdings für Zuwanderer aller Nationen. Demnach sind im vergangenen Jahr weltweit insgesamt nur 5.311 Visa zum Familiennachzug durch deutsche Botschaften ausgestellt worden. Angestrebt war eigentlich eine Zahl von 1.000 Familienangehörigen pro Monat. |