Wann muss das einreiseformular für italien ausgefüllt werden

Corona in Europa

Wer in Italien Urlaub machen möchte, muss vor der Einreise ein digitales Formular ausfüllen. Wie das funktioniert und worauf Sie achten müssen.

Rom/Berlin – Italien hat – wie so viele Länder in der Pandemie – die Corona-Regeln verschärft. So auch bei der Einreise: Wer also derzeit einen Urlaub plant, sollte vor Antritt die Bestimmungen im jeweiligen Reiseland checken. In Italien beispielsweise braucht man derzeit ein Einreiseformular. Auch für Urlaube in Spanien, Kroatien und Griechenland muss man sich vorab online registrieren.

Land in Europa:Italien
Hauptstadt:Rom
Bevölkerung:60,36 Millionen (2019
Präsident:Sergio Mattarella

Für Italien müssen sich Reisende zunächst online über das Europäische Digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF) registrieren. In den nächsten Punkten wird Schritt für Schritt erklärt, wie das Einreiseformular richtig ausgefüllt wird.

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  • 1. Zuerst müssen Sie die offizielle Seite https://app.euplf.eu aufrufen. Oben rechts lässt sich die Sprache in Deutsch umstellen.
  • 2. Jetzt muss ein Konto angelegt werden. Dazu auf das Symbol rechts oben neben „Anmelden“ klicken. Eine E-Mail und ein persönliches Passwort eingeben. Danach auf „Registrieren“ drücken. Sie erhalten eine Bestätigungsmail, in der Sie auf den Link klicken müssen. So wird die Registrierung abgeschlossen. Jetzt können Sie sich mit ihrer angegebenen Mailadresse und dem Passwort anmelden.
  • 3. Auf der Startseite auf „Starten“ klicken, „Italy/IT“ als Reiseziel auswählen.
  • 4. Danach muss die Reiseart angegeben werden. Sie können aus den Optionen Landverkehrsmittel, Flugzeug, Kreuzfahrtschiff oder Fähre wählen.
  • 5. Wenn Sie alles ausgewählt haben, erscheint ein Datenschutzhinweis. Leider wird dieser nur auf Italienisch und Englisch angezeigt.
  • 6. In den nächsten Schritten alles wahrheitsgemäß ausfüllen, dann können Sie das Formular absenden.
  • 7. Im Anschluss erhalten Sie per Mail eine PDF-Datei sowie ein QR-Code. Beides können sie dann bei Kontrollen vorzeigen.

Urlaub in Italien: COVID-Zertifikat und grüner Pass benötigt

Zusätzlich zu dem Einreiseformular brauchen Italien-Urlauber auch das digitale COVID-Zertifikat der EU, um ins Land zu dürfen. Dieses zeigt, ob jemand genesen, geimpft oder getestet ist. Aber auch eine Bestätigung auf Papier, ein Impfpass oder ein negativer Test werden werden bei der Einreise anerkannt.

Angekommen im Land brauchen Urlauber dann den grünen Pass, um am öffentlichen Leben teilnehmen zu können. Auch wer nicht geimpft, getestet oder genesen ist, darf nach Italien einreisen. Doch für diese Personen gelten folgende Regeln:

  • Sie müssen in der Unterkunft am Zielort fünft Tage in Quarantäne bleiben.
  • Sie müssen sich beim Südtiroler Sanitätsbetrieb online registrieren.
  • Nach fünf Tagen Quarantäne müssen sie einen PCR- oder Antigen-Test machen.

Corona in Italien: Die Covid-19-Lage im Land

Die Sieben-Tage-Inzidenz in Italien liegt derzeit bei 71,7 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner. (Stand: 18. August 2021). Im Vergleich dazu liegt der Wert in Deutschland bei 40,8. 67,49 Prozent der Italiener haben bereits ihre Erstimpfung erhalten, 57,24 Prozent sind vollständig geimpft. Seit Ende Juni steigt die Sieben-Tage-Inzidenz wieder an, doch seit Ende Juli nicht mehr ganz so stark. In den vergangenen Tagen ist sie nur leicht gestiegen.

Wann muss das einreiseformular für italien ausgefüllt werden

Wer nach Italien einreisen will, braucht ein Einreiseformular und ein COVID-Zertifikat.

Dabei sind einige Regionen stärker, andere schwächer vom Coronavirus betroffen. So ist die Inzidenz auf Sizilien höher als auf dem Festland – mit einem Höchstwert in der südlichen Region Ragusa mit 283 und 122 in und um Palermo. Auch auf Sardinien variieren die Inzidenzen, schwanken von 80 im Norden (Sassari) und 300 in der Hauptstadt Cagliari. Beide Inseln kämpfen auch derzeit gegen vernichtende Waldbrände, die momentan in Süd-Europa wüten.

Auf dem Festland liegt der Wert in Rom bei 71, vergleichbar zum Landesdurchschnitt. Anders als in der Toskana: In der Region um Florenz herrschen Inzidenzen von meist über 100. Hoch auch in Rimini (172). Im Norden Italien ist die Situation hingegen entspannter. In Orten wie Mailand (30) und Bergamo (23) ist der Inzidenz-Wert noch vergleichsweise niedrig.* kreiszeitung.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA.

Wann muss das einreiseformular für italien ausgefüllt werden

Für Italien-Reisende gibt es vor Ort mehr und mehr Lockerungen© iStock.com/Paolo Cipriani

+++ Dieser Artikel wird regelmäßig aktualisiert +++

Italien ist eine der Lieblings-Destinationen der Deutschen. Diese Corona-Regeln sollten Urlauber bei der Hin- und Rückreise sowie vor Ort beachten.

  • Update: Weitere Corona-Beschränkungen entfallen

  • Erleichterte Einreise für Ungeimpfte

  • 7-Tage-Inzidenz: 679,0 Infizierte je 100.000 Einwohner

In Italien hat sich die Zahl der Corona-Infizierten auf mittlerem Niveau stabilisiert: Die landesweite 7-Tage-Inzidenz ist mit 679,0 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner (Stand: 19. April, Quelle: Johns Hopkins University) auf einem ähnlichen Niveau wie derzeit in Deutschland.

In Südtirol (Autonome Provinz Bozen) liegt die 7-Tage-Inzidenz aktuell bei 589,0 (Stand: 18. April, Quelle: Dipartimento della Protezione Civile).

Italien: Das müssen Reisende wissen

Wichtig für die Einreise nach Italien

Rückkehr aus Italien nach Deutschland

Diese Regeln gelten für Autofahrer in Italien

Reisen mit Bus, Bahn, Flugzeug oder Fähre

Die wichtigsten Corona-Regeln in Italien & Südtirol

Italien: Inzidenzwerte und Risikozonen

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Wichtig für die Einreise nach Italien

Infos im Überblick

Reisewarnung des Auswärtigen Amtes

NEIN

Hochrisiko-Gebiet

NEIN

Virusvarianten-Gebiet

NEIN

Einreiseformular nötig

JA - Einreiseformular für Italien*

In Ausnahmefällen, z.B. bei technischen Schwierigkeiten, darf man das Formular auch in Papierform* (in italienischer Sprache) ausfüllen.

Corona-Test für Geimpfte und Genesene vor Einreise

NEIN

Corona-Test für Ungeimpfte vor Einreise

JA - PCR-Test (max. 72 Stunden) oder Antigen-Schnelltest (max. 48 Stunden)

Quarantäne-Pflicht nach Einreise für Geimpfte und Genesene

NEIN

Quarantäne-Pflicht für Ungeimpfte nach Einreise

NEIN - außer es liegt kein negativer Test vor (ohne negativen Test müssen Ungeimpfte 5 Tage in Quarantäne)

Das gilt für Kinder

Unter 6 Jahren:

kein 3G-Nachweis und keine Quarantäne nötig

Ab 6 bis unter 18 Jahren (sofern ungeimpft):

- PCR-Test (max. 72 Stunden) oder Antigen-Schnelltest (max. 48 Stunden);

- für ungeimpfte Kinder keine Quarantäne, wenn sie mit einem Erziehungsberechtigten reisen, für den keine Quarantäne-Pflicht besteht

Wer aus Deutschland oder einem anderen EU- bzw. Schengen-Land nach Italien einreisen möchte, muss einen der folgenden Nachweise vorlegen:

  • Impf-Nachweis: Neben dem gelben Impf-Ausweis wird auch das digitale Covid-Zertifikat der EU anerkannt in der Smartphone-App oder in Papierform

  • Genesenen-Nachweis: Bestätigung, in den letzten sechs Monaten von einer Covid-19-Infektion genesen zu sein

  • Negativer Antigen- oder PCR-Test, nicht älter als 48 bzw. 72 Stunden; Ausnahme: Kinder unter 6 Jahren. Minderjährige ab 6 bis unter 18 Jahren benötigen einen negativen Test.

Ohne Booster sind Impfzertifikate für Einreisen in alle EU-Länder nur noch neun Monate nach der Grundimmunisierung gültig.

Trotz der vereinheitlichten Regelung können in den Ländern für Einreisen aber weiterhin zusätzliche Maßnahmen (Tests, Quarantäne etc.) gelten.

Die Gültigkeit der Zertifikate im jeweiligen Land (z.B. für Restaurantbesuche) kann von der neunmonatigen Gültigkeit für die Einreise abweichen.

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Rückkehr aus Italien nach Deutschland

Infos im Überblick

Anmeldung vor Rückreise

NEIN

Corona-Test für Geimpfte und Genesene vor Rückkehr

NEIN (Impf- oder Genesenen-Nachweis reicht aus)

Corona-Test für Ungeimpfte vor Rückkehr

JA - PCR-Test oder Antigen-Schnelltest (max. 48 Stunden)

Quarantäne-Pflicht in Deutschland

NEIN

Das gilt für Kinder

Unter 12 Jahren kein 3G-Nachweis nötig

Weitere Informationen

Rückkehr nach Deutschland

So viel kosten Corona-Tests in Italien

Diese Regeln gelten für Autofahrer in Italien

Wann muss das einreiseformular für italien ausgefüllt werden

Für Autofahrer gelten in Italien spezielle Regeln © Shutterstock/Roman Babakin

Trotz umfassender Lockerungen der Corona-Maßnahmen im ganzen Land, die seit 1. April 2022 gelten, ändert sich an den bisher bestehenden Regelungen für Autofahrende nichts. Die Vorschriften für Maskenpflicht und Abstand in Innenräumen bleiben bis auf Weiteres bestehen.

Kommen alle Insassen eines Autos aus demselben Haushalt oder stehen in einem engen Verhältnis zueinander (eine genauere Definition geben die italienischen Behörden nicht), gibt es keine Einschränkungen – weder Maskenpflicht noch Abstandsregeln sind in diesem Fall einzuhalten.

Ein Mund-Nasen-Schutz ist jedoch vorgeschrieben, wenn Personen aus weiteren Haushalten zusammen unterwegs sind. Hier müssen die allgemein geltenden Abstandsregeln beachtet werden. Deshalb ist die Zahl der Mitfahrer in einem Fahrzeug begrenzt: Laut italienischem Außenministerium dürfen dann höchstens zwei Personen je Sitzreihe befördert werden – und nur auf den an den Seiten gelegenen Sitzen. Der Beifahrersitz muss frei bleiben.

Zum Beispiel dürfen in einem fünfsitzigen Pkw neben dem Fahrer nur zwei weitere Personen im Fahrzeug Platz nehmen. Sind, etwa in einem Minibus, weitere Sitzreihen vorhanden, so können zwei weitere Personen je Sitzreihe auf den Außenplätzen mitgenommen werden.

Die Maskenpflicht entfällt nur dann, wenn das Auto mit einer Trenneinrichtung (Plexiglas) zwischen der vorderen und hinteren Reihe des Fahrzeugs ausgestattet ist.

In Südtirol und Venetien hingegen ist die Zahl der Mitfahrer laut des Südtiroler Zivilschutzes nicht begrenzt. Kommen diese aus verschiedenen Haushalten, müssen sie aber einen Mund-Nasen-Schutz tragen.

Es ist nicht auszuschließen, dass in weiteren Regionen Italiens oder sogar innerhalb der Regionen in einzelnen Provinzen abweichende Regelungen erlassen werden. Bei Verstößen muss mit einer hohen Geldstrafe zwischen 400 und 3000 Euro gerechnet werden. Auch die Weiterfahrt kann untersagt werden.

Es gibt in diesem Zusammenhang keine Ausnahmen für Genesene, Geimpfte oder Getestete.

Reisen mit Bus, Bahn, Flugzeug und Fähre

Lockerungen im Reiseverkehr: Seit 1. April werden im öffentlichen Personennahverkehr keine 2G- oder 3G-Zertifikate – also Nachweise von Impfung, Genesung oder Tests – mehr verlangt. In Flugzeugen, Fähren und Langstreckenzügen entfällt die 3G-Regel ab 30. April.

Reisende aus Deutschland können als Nachweis die QR-Codes ihrer digitalen Zertifikate verwenden. Laut Berichten von ADAC Mitgliedern wird ein entsprechender Eintrag im gelben Impfausweis der WHO nicht immer akzeptiert.

In allen Verkehrsmitteln besteht zudem bis 30. April eine FFP2-Maskenpflicht.

Bahnreisende sollten sich vor der geplanten Abfahrt informieren, ob ihre Zugverbindung bedient wird. Wer mit dem Zug über die Schweiz nach Italien reist, ist unter Umständen länger unterwegs. Wegen verstärkter Kontrollen von Bahnreisenden an der Grenze sind Züge in Richtung Süden zwischen 30 und 45 Minuten verspätet.

Was Reisende zum Fliegen in Corona-Zeiten wissen müssen.

Die wichtigsten Corona-Regeln in Italien & Südtirol

Die Corona-Regeln wurden zum 1. April gelockert:

  • In Hotels, Geschäften, Außenbereichen von Restaurants/Bars, Ausstellungen und Museen sowie im öffentlichen Personennahverkehr gilt keine Nachweispflicht mehr.

Diese Corona-Beschränkungen bleiben bestehen:

  • In Innenbereichen von Restaurants/Bars und Diskotheken gilt weiterhin die 3G-Regel (Green Pass), ebenso im Fern- und überregionalen Verkehr. Diese Nachweispflicht wird ab 1. Mai aufgehoben.

  • Der Abstand von mindestens einem Meter ist vorgeschrieben.

  • In öffentlichen Verkehrsmitteln sind FFP2-Masken vorgeschrieben. In allen anderen öffentlich zugänglichen Innenräumen genügt das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes. Bei Verstößen ist mit hohen Geldstrafen zu rechnen. Ausnahme: Kinder unter sechs Jahren.

Gut zu wissen:
Impf- oder Genesenen-Nachweise gelten in Italien nur noch sechs Monate. Dies weicht von der Gültigkeitsdauer für die Einreise ab. Um ausländischen Touristinnen und Touristen das Reisen im Land zu erleichtern, gilt für sie ab sofort die 2G-Regel (Super Green Pass) auch dann als erfüllt, wenn ein Impf- bzw. Genesenennachweis vorliegt, der älter als sechs Monate ist und zusätzlich ein negativer Test (PCR-Test max. 72 Stunden oder Antigen-Schnelltest max. 48 Stunden). In Italien wird, anders als in Deutschland, weiterhin auch die Einmal-Impfung mit Johnson & Johnson akzeptiert.

Die Booster-Impfung gilt in Italien derzeit ohne zeitliche Beschränkung.

Reiseziel Italien: Die wichtigsten Sehenswürdigkeiten, Tipps und Infos

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