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In der Regel brauchen Sie beim Privatverkauf auf Ebay kein Gewerbe. Allerdings kommt es immer häufiger vor, dass Privatpersonen sich in einer Grauzone bewegen und das führt oft zu einer Abmahnung. Wenn Sie Ihren Keller ausmisten und unzählige Gegenstände verkaufen wollen, kann es bereits zu Problemen führen. Beim Verkauf einer einzelnen Gebrauchtsache über Ebay brauchen Sie hingegen nichts zu befürchten. Bei der Überschreitung einer gewissen Verkaufsmenge, könnte dies bereits den Anschein erwecken, dass Sie gewerblich tätig sind. Es gibt hier leider keine feste Größe, woran Sie sich orientieren können. Viele Privathändler nutzen vorzugsweise Ebay Kleinanzeigen, um ihren ausrangierten Kram zu verkaufen. Die Plattform wurde speziell für den privaten Ebayhandel ins Leben gerufen. Allerdings gelten hier die gleichen Regeln wie auf Ebay. Worauf Sie beim Privatverkauf achten sollten, damit Sie keine Abmahnung erhalten. Ebayhandel: Ab wann gilt man als gewerbepflichtiger Händler?Wer als professioneller Ebayhändler agieren möchte, muss dafür ein Gewerbe anmelden. Aber ab wann gilt ein privater als professioneller Verkäufer? Festgelegte Verkaufszahlen, um einen Händler entsprechend einzustufen, gibt es leider nicht. Die rechtliche Situation ist von Fall zu Fall etwas unterschiedlich. Manche Verkäufer bieten nur sehr wenige Artikel an und zählen als professioneller Händler, da sie ausschließlich Neuware verkaufen. Andere Händler machen vielleicht viel mehr Umsatz und benötigen keinen Gewerbeschein, da sie nur gebrauchte Artikel aus dem Privatbesitz anbieten. Da es keine eindeutige Regel gibt, ab wann der Ebayhandel als professionelle Tätigkeit zu betrachten ist, kommt es hier oft zu Problemen. Wer regelmäßig und dauerhaft Waren oder Dienstleistungen anbietet, betreibt in der Regel einen professionellen Ebayhandel und benötigt dafür einen Gewerbeschein. Wenn Sie sich trotzdem unsicher sind, ob Sie bereits als gewerblicher Händler einzustufen sind oder nicht, dann helfen Ihnen die folgenden Merkmale von gewerblichen Verkäufern, um eine Entscheidung zu treffen:
Wie können Sie ein Gewerbe anmelden?Wer eines oder mehrere der oben genannten Kriterien erfüllt, muss seinen Shop beim Gewerbeamt anmelden. Vorher müssen Sie jedoch wissen, welche Rechtsform Sie wählen möchten. Als Anfänger empfiehlt es sich, zunächst als Kleinunternehmer zu starten. Machen Sie einfach einen Termin beim Gewerbeamt und ein Mitarbeiter händigt Ihnen die nötigen Formulare aus. Anschließend erhalten Sie ein Formular, das zur steuerlichen Erfassung dient und eine Steuernummer, die Sie auf Ihren Rechnungen angeben müssen. Wenn dies alles erledigt ist, melden Sie sich bei Ebay als gewerblicher Verkäufer an. Danach richten Sie die Zahlungsmethode für anfallende Gebühren ein. Im Idealfall sollten Sie ein Paypal-Konto einrichten, um Ihren Kunden die Zahlung zu erleichtern. Außerdem benötigen Sie eine Formulierung der allgemeinen Geschäftsbedingungen für Ihren Shop. Gewerbliche Händler haben eine Vielzahl von Pflichten zu erfüllen, um rechtlich auf der sicheren Seite zu sein. Händler müssen beispielsweise ihren Steuerpflichten nachkommen und in regelmäßigen Abständen eine Steuererklärung einreichen. Was droht Ihnen, wenn Sie privat ohne Gewerbe verkaufen?Nicht jeder Händler auf Ebay ist gewerbepflichtig. Wer auf Ebay ausschließlich gebrauchte Gegenstände aus dem Privatbesitz verkauft, braucht in der Regel kein Gewerbeschein. Schwierig wird es erst dann, wenn ein Shop eindeutig gewerbepflichtig ist, der Händler dies aber ignoriert und weiterhin als privater Verkäufer agiert. Die Steuerfahndung hält genau nach solchen Verkäufern Ausschau. Betroffene Händler machen sich durch Steuerhinterziehung strafbar, wenn sie mehr als 17.500 Euro erwirtschaften, denn dies ist der Steuerfreibetrag. Der Staat bestraft solche Händler häufig mit hohen Geldstrafen oder bei besonders drastischen Verstößen sogar mit Freiheitsstrafen. Außerdem müssen Händler, die erwischt wurden, die hinterzogenen Steuern der letzten 10 Jahre nachzahlen, zuzüglich eines 6-prozentigen Verzugszinses.
Wenn Sie Ihr privates Fahrrad oder Ihr altes Smartphone verkaufen wollen, können Sie dies ohne Bedenken auf Ebay Kleinanzeigen machen. Kritisch wird es nur, wenn Sie es regelmäßig machen und eine Gewinnerzielungsabsicht haben. Dann müssen Sie in diesem Fall ein Gewerbe anmelden, um keine Abmahnung zu bekommen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie nur gebrauchte Ware verkaufen. Auch wenn Sie hobbymäßig Dinge herstellen (z.B. Masken oder Schmuck), nur um sie anschließend auf Ebay zu verkaufen, gelten sie als professioneller Händler und benötigen einen Gewerbeschein. Wenn Sie sich diesbezüglich nicht sicher sind, befinden Sie sich wahrscheinlich in einer Grauzone. Um hohe Geldstrafen zu vermeiden, lassen Sie sich bei Ihrem zuständigen Amt beraten. Auf diese Weise sind Sie auf der sicheren Seite.
Ich heiße Quang Lam und arbeite bei der Hegner Möller GmbH als Marketing Director. Ich interessiere mich sehr stark für die Themen Finanzen und Sport. In meiner Freizeit gehe ich gerne laufen und betreibe auch einen Laufblog. Ich schreibe für den creditSUN Blog nur über die Themen, die mich auch wirklich interessieren.
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Antwort vom 10.6.2020 | 20:17 Von Status: Philosoph (12040 Beiträge, 4045x hilfreich)
Hallo, Falsch, auch größere Menge von Gebrauchtwaren können schnell zu "gewerblich" werden.Nein, diese Aussage halte ich für falsch. Richtig ist, dass es dazu kommen kann, falsch ist aber, dass das schnell geschieht (oder häufig). Der übliche Verkauf von gebrauchten Waren ist einfach mal nicht gewerblich. Und da kann man auch nicht mit den paar abstrusen Urteilen kommen die es so gibt (meist auch doch irgendwie sehr atypische Fälle). Allein das Finanzamt hätte schon was dagegen, nicht ohne Grund gibt es bei privaten Veräußerungsgeschäften die Ausnahme "Gegenstände des täglichen Bedarfs". Man könnte aber beispielsweise mal versuchen, für die Wohnungsauflösung aus einer Erbschaft ein Gewerbe anzumelden, vielleicht klappt es ja und man erzielt riesige Verluste die man steuerlich geltend machen kann. Da würde ich bei einem einzigen Paar auch kein "gewerblich" sehen.Oh ja, richtig, meine Anmerkung passte gar nicht. War aber wieder ein Beispiel, warum man auch nicht passende Schuhe kauft. Stefan Auf einem Schiff befinden sich 26 Schafe und 10 Ziegen. Wie alt ist der Kapitän?
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Webwelt & Technik Online-Anbieter Veröffentlicht am 29.08.2016
Die Unterschiede zwischen einem privaten und einem gewerblichen Anbieter sind zwar nicht so groß – doch die rechtlichen hingegen deutlich Quelle: picture alliance / dpa-tmn
Artikel bei Ebay zu verkaufen ist einfach. Wenn Sie aber regelmäßig anbieten, kann die Sache schnell anders aussehen: Sobald Sie zum gewerblichen Händler werden, gelten andere Regeln.
Einen hübschen Teller aus dem alten Porzellanservice der Großtante verkauft, das wird ja wohl kein Problem sein – stimmt. Bieten Sie aber über einen längeren Zeitraum immer wieder Teile dieses Sets an, kann die Sache schon anders aussehen. Gewerblicher Anbieter ist man schneller, als man denkt. Worauf Sie achten müssen, zeigt „Computer Bild“. Da ist die Rechtsprechung recht eindeutig und macht das an zwei Fakten fest: Sie verkaufen hin und wieder Dinge aus Ihrem Privatbesitz, die Sie nicht mehr brauchen, und Sie kaufen Artikel für den privaten Gebrauch. Wenn Sie also alle zwei Jahre Ihr gebrauchtes Smartphone bei Ebay einstellen, dann ist das kein Problem. Bieten Sie alle paar Wochen oder Monate mal auf einen Roman, den Sie schon immer einmal lesen wollten, ist auch das kein Problem. Wenn Sie aber beispielsweise einen vergriffenen Roman ersteigern, um ihn gleich darauf teurer wieder anzubieten, ist das schon das Vorgehen eines gewerblichen Händlers. Auch die selbst gebastelten Eierbecher, die Sie im großen Stil anbieten und extra für den Verkauf herstellen, erfüllen den Tatbestand des gewerblichen Handels.
Ebenso regelmäßige, größere Mengen von Artikeln wie monatlich 20 CDs können im Falle eines Falles vor Gericht als Indiz für gewerblichen Handel gewertet werden. Auch regelmäßige Angebote von neuen Artikeln können dazu führen, dass Sie als gewerblicher Händler eingeschätzt werden. Und das regelmäßige Ersteigern von hübschen Gläsern für die eigene Kneipe ist ebenfalls eine gewerbliche Aktion – und keine private. Auch ein Internetauftritt oder Werbebeschreibungen, die einen professionellen Eindruck machen, sind bei Streitigkeiten vor Gericht schon als Argument für einen gewerblichen Handel anerkannt worden. Eine sehr große. Wenn Sie als gewerblicher Händler agieren, müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Sie müssen auf Verkäufe Umsatzsteuer anrechnen und das auch beim Einstellen des Angebots mit angeben. Außerdem kommen auf Sie als gewerblicher Händler ganz andere Pflichten in Sachen Kundenrechte zu, Umtausch ist jetzt für einen Käufer möglich. Rechtlich werden Sie als gewerblicher Händler in vielen Punkten anders behandelt, als würden Sie als privater Anbieter fungieren. Im Fall eines Rechtsstreites kann es also sehr teuer werden, wenn Sie über Monate oder Jahre Handel abgewickelt haben, die vom Gericht als gewerblich eingestuft werden. Steuernachzahlungen und mögliche Strafen wären die Folge.
Quelle: picture alliance / dpa
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