Kredit vorzeitig ablösen was ist mit den zinsen

Wird ein Immobiliendarlehen vorzeitig zurückgezahlt, kann die Bank (nach § 502 Abs.1 BGB) „eine angemessene Vorfälligkeitsentschädigung für den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden“ verlangen. Wenn Sie die Darlehenssumme aus einem geschlossenen Kreditvertrag nicht abnehmen, etwa weil Sie das Objekt doch nicht erwerben, spricht man von einer Nichtabnahmeentschädigung

Allerdings dürfen Sie den Kreditvertrag nur bei berechtigtem Interesse vorzeitig erfüllen. Ein solches liegt vor, wenn Sie die Immobilie, die als Sicherheit für das Darlehen dient, anderweitig verwenden möchten. Anwendungsbeispiele sind: 

  • Sie verkaufen die Immobilie.
  • Oder Sie möchten mit der Immobilie ein zusätzliches Darlehen absichern (z.B. für den Dachgeschossausbau) und das bisherige Institut weigert sich, den Kredit dafür bereitzustellen, während ein anderes Institut den Kredit bereitstellen würde. 

Ihr Kreditinstitut ist gesetzlich verpflichtet, Ihnen die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung zu nennen. Zur Erfüllung dieser Verpflichtung darf von Ihnen unseres Erachtens weder ein Entgelt verlangt noch ein Aufwand in Rechnung gestellt werden

Die Bank darf von Ihnen dann jedoch für die vorzeitige Rückzahlung eine angemessene Entschädigung verlangen. In nachfolgenden Fällen ist dieser Anspruch der Bank aber ausgeschlossen.

Wann die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen darf

In bestimmten Fällen darf die Bank keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen:

Wenn der Zins über 10 Jahre hinaus fest vereinbart fixiert ist, haben Sie als Verbraucher nach Ablauf von 10 Jahren nach die Möglichkeit, das Darlehen mit einer 6-Monats-Frist entschädigungslos zu kündigen. Die 10-Jahres-Frist beginnt ab dem Tag, an dem Sie das Darlehen vollständig erhalten haben (§489, Abs. 1 Nr. 2 BGB). 
Wenn die Bank das Darlehen kündigt, etwa weil die Raten nicht mehr bezahlt werden können, darf sie ebenfalls keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangen, sondern lediglich Verzugszinsen.

Ein Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn im Vertrag Angaben über

  • die Laufzeit des Vertrags
  • das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder 
  • die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend sind.

Dies gilt aber nur für Darlehensverträge, die ab dem 21.03.2016 abgeschlossen wurden. 

Damit stellt sich die Frage, wann die Angaben „unzureichend“ sind. Hierzu hat der BGH mit Urteil vom 05.11.2019 (Az. XI ZR 650/18) bezogen auf einen Autokredit entschieden, dass das Kreditinstitut die für die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung „wesentlichen Parameter in groben Zügen“ zu benennen hat. 

Die Angaben zur Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung müssen aber im Vertrag nicht nur vorhanden sein. Sie müssen außerdem klar, prägnant und verständlich sein. Sie dürfen nicht ungenau sein, müssen aber gleichzeitig richtig und noch nachvollziehbar sein. So hat es der Gesetzgeber formuliert (Drucksache 16/11643) und so steht es im Münchener Kommentar zum BGB. Ferner hat das OLG Frankfurt am Main mit Urteil vom 01.07.2020 (Az 17 U 810/19) entschieden, dass, sofern der Darlehensgeber über die geschuldeten Angaben hinaus Angaben macht, diese ihrerseits klar und verständlich sein müssen.

Die Vorfälligkeitsentschädigung beschäftigt immer wieder die Justiz bis hin zum Bundesgerichtshof. Dabei geht es insbesondere um die Art, wie Geldhäuser ihren Schaden berechnen. Generell gilt: Banken und Sparkassen haben für Transparenz zu sorgen; der Kunde muss die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung nachvollziehen können.

Wie wird die Vorfälligkeitsentschädigung berechnet?

Seit dem 21.03.2016 müssen Kreditinstitute über die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung im Darlehensvertrag informieren. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat hierbei die sogenannte „Aktiv-Passiv-Methode“ und die „Aktiv-Aktiv-Methode“ als zulässig anerkannt. 

Während die Aktiv-Passiv-Methode von einer sicheren Wiederanlage des zurückgezahlten Darlehens auf dem Geld- und Kapitalmarkt ausgeht, unterstellt die Aktiv-Aktiv-Methode, dass die Bank das Kapital wieder als Darlehen vergibt. 

Da dies für Anbieter im aktuellen Zinsumfeld günstiger ist, berechnen sie die Vorfälligkeitsentschädigung derzeit ausschließlich nach der Aktiv-Passiv-Methode. Liegen die aktuellen Zinsen unter denen, die der Kredit der Bank gebracht hätte, entsteht der Bank ein Zinsausfallschaden. 

Im Vertrag eingerechnete Kosten für das individuelle Risiko und die Verwaltung des Vertrags müssen abgezogen werden, da diese nach der Rückzahlung nicht mehr anfallen.

Diese Berechnungsgrundsätze gelten aber nicht, wenn Sie keinen rechtlichen Anspruch haben, die Baufinanzierung vorzeitig aufzulösen. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn Sie arbeitslos werden, ein Darlehensnehmer stirbt oder Sie unverhofft einen Geldbetrag erben und zur Tilgung einsetzen könnten. Dann sind Sie auf die Zustimmung Ihres Geldinstituts angewiesen. 

Ärgerlich für Kunden: Bislang erlaubt die Rechtsprechung in diesen Fällen sogenannte Vorfälligkeits- oder Aufhebungsentgelte, die den wirklichen Schaden des Kreditgebers weit übersteigen. Allerdings gibt es eine Grenze zur Sittenwidrigkeit: Sie liegt beim Doppelten des tatsächlichen Schadens. Daher ist es ratsam, die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung einem Experten vorzulegen, zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen.

Vorfälligkeitsentschädigung – was Sie dagegen tun können 

Folgende Punkte helfen, eine Vorfälligkeitsentschädigung zu umgehen oder zu reduzieren:

  1. Ordentliches Kündigungsrecht nach 10 Jahren Haben Sie einen Zins über 10 Jahre hinaus fest vereinbart? Dann besteht nach Ablauf von 10 Jahren die Möglichkeit, das Darlehen mit einer 6-Monats-Frist entschädigungslos zu kündigen. Die 10-Jahres-Frist beginnt ab dem Tag, an dem der Kunde das Darlehen vollständig erhalten hat. In diesem Fall steht der Bank kein Ausgleich zu. 

    Bei der Berechnung von Vorfälligkeitsentschädigungen muss die Bank unterstellen, dass Sie von Ihrem gesetzlichen Kündigungsrecht Gebrauch machen würden. Haben Sie eine Zinsbindung von mehr als 10,5 Jahren vereinbart, sollten Sie daher prüfen, ob das Kreditinstitut bei der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung Ihr ordentliches Kündigungsrecht berücksichtigt hat.


     
  2. Fehlende Angaben im Vertrag
    Für Verträge ab dem 21. März 2016 sind Anbieter verpflichtet, im Vertrag bestimmte Pflichtangaben zu machen. Sind die Angaben über die Laufzeit des Vertrags, das Kündigungsrecht des Darlehensnehmers oder die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung unzureichend – oder überhaupt nicht vorhanden –, ist der Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung ausgeschlossen. Wenn Sie diese Angaben nicht im Vertrag finden oder Zweifel daran haben, dass die gemachten Angaben ausreichend sind, sollten Sie sich unabhängig beraten lassen, zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen. 
     
  3. Prüfen Sie die Widerrufsbelehrungen 
    Genügen die Widerrufsbelehrungen zu Ihrem Darlehensvertrag nicht den gesetzlichen Anforderungen, können Sie Ihr Baudarlehen ohne Vorfälligkeitsentschädigung widerrufen. Mehr Informationen zum Widerruf und zur Prüfung der Widerrufsbelehrung finden Sie hier.
     
  4. Pfandtausch der Immobilie
    Wenn Sie eine andere, unbelastete Immobilie besitzen, können Sie diese der Bank als Ersatzsicherheit anbieten. Gewährt sie der Bank mindestens die gleiche Sicherheit wie die verkaufte Immobilie, muss die Bank dem Tausch zustimmen. Der Vertrag kann dann bis zur ersten ordentlichen Kündigungsmöglichkeit oder auch darüber hinaus fortgesetzt werden.

Dieser Inhalt wurde von der Gemeinschaftsredaktion in Zusammenarbeit mit den Verbraucherzentralen Nordrhein-Westfalen,  Bremen und Baden-Württemberg für das Netzwerk der Verbraucherzentralen in Deutschland erstellt.

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Mithilfe eines Ratenkredites lässt sich so mancher Wunsch finanzieren – sei es die neue Wohnungseinrichtung, der Traumurlaub oder ein Auto. Doch was ist, wenn der Darlehensnehmer plötzlich über zusätzliches Geld verfügt und die Kreditsumme auf einen Schlag tilgen möchte? Dann kann er eine vorzeitige Kündigung vornehmen, allerdings darf die Bank dafür eine sogenannte Vorfälligkeitsentschädigung verlangen. Enthält der Darlehensvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung, ist auch ein Widerruf möglich. Diesen Widerrufsjoker akzeptieren die Banken nicht ohne Weiteres und es empfiehlt sich ein spezialisierter Rechtsbeistand. Eine vollständige Tilgung kann zum Beispiel durch ein privates Darlehen von Angehörigen getätigt werden.

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Wer einen Ratenkredit aufgenommen hat, zahlt diesen monatlich in gleich hohen Raten, bestehend aus Tilgung zuzüglich zu leistender Zinsen, zurück. Kreditnehmer können aber auch zusätzliche Zahlungen, sogenannte Sondertilgungen, vornehmen. Sie dürfen ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist Teilrückzahlungen leisten oder aber auch die komplette Restschuld zurückzahlen. Diese Regelung gilt zumindest für Verträge, die nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden. Zu diesem Zeitpunkt ist in Deutschland die europaweite Verbraucherrichtlinie umgesetzt worden. Sondertilgungen sind meist sinnvoll, da der Kreditnehmer sein Darlehen schneller zurückerstattet und somit insgesamt Zinsen spart. Die größte Ersparnis bringt natürlich die vorzeitige Ablösung auf einen Schlag mit sich. Und dies ergibt sich gar nicht so selten. So mancher Kreditnehmer kommt während der Darlehenslaufzeit zu Geld, beispielsweise weil er eine Erbschaft gemacht hat oder eine Auszahlung aus einer Geldanlage erhält.

Eine vorzeitige Tilgung der restlichen Darlehenssumme kann jedoch Kosten verursachen. Da ihr Zinsen entgehen, hat die kreditgebende Bank das Recht, dem Kunden in diesem Fall eine Vorfälligkeitsentschädigung zu berechnen. Hinzu kommt: Der Kunde hätte das Geld, das er zur Tilgung einsetzt, auch anlegen können. In die Berechnung muss also auch der entgangene Zinsertrag einfließen. Letztendlich lohnt sich eine vorzeitige Tilgung immer dann, wenn die Zinsersparnis über den Kosten für die Teilrückzahlung oder Kompletttilgung liegt.

 

Vorfälligkeitsentschädigung bei vorzeitiger Tilgung

Wurde der Ratenkredit nach dem 10. Juni 2010 abgeschlossen, orientiert sich die Vorfälligkeitsentschädigung prozentual an der Restschuld. Gemäß Paragraf 502 Absatz 1 BGB darf sie höchstens ein Prozent betragen – vorausgesetzt, die restliche Laufzeit des Kredits beträgt noch länger als zwölf Monate.

Liegt die Restlaufzeit unter einem Jahr, darf die Bank maximal nur 0,5 Prozent der Restschuld als Entschädigung verlangen. Damit liegen Kunden in der Regel unter dem Zinssatz für den Kredit. Das gilt selbst dann, wenn entgangene Zinsen einer Geldanlage mit einberechnet werden.

Angesichts der aktuellen Niedrigzinsphase bringen sichere Sparprodukte wie Festgeld und Tagesgeld nur noch wenig Ertrag. Anders könnte die Rechnung ausfallen, wenn das Geld in spekulative Anlageformen wie Zertifikate oder Aktienfonds fließen würde, mit deren Gewinn aber nicht sicher gerechnet werden kann.

Biallo-Tipp: Eine Sondertilgung muss nicht immer mit Vorfälligkeitskosten einhergehen. Es gibt auch Anbieter, die Sondertilgungen oder die komplette Rückzahlung im Rahmen des Darlehensvertrags kostenfrei einräumen. Die besten Angebote erhalten Sie in unserem Kredit-Vergleich.

Für Ratenkredite, die bis einschließlich 10. Juni 2010 abgeschlossen wurden, gelten andere Regelungen. Will der Kreditnehmer ein solches Darlehen vorzeitig tilgen, muss er eine Kündigungsfrist von drei Monaten einhalten. Ob und in welcher Höhe die Bank dann ein Vorfälligkeitsentgelt erheben darf, ist in den Vertragsbedingungen geregelt.

Zinsen können auch diejenigen sparen, die nicht plötzlich über Geld für die vorzeitige Tilgung verfügen. Wenn Sie einen Ratenkredit aufgenommen haben und mittlerweile die Zinsen stark gefallen sind, haben Sie die Möglichkeit, eine Umschuldung vorzunehmen. Sie nehmen dann einen neuen Kredit zu besseren Konditionen auf, mit dem Sie die alte Restschuld begleichen.

Vorfälligkeitsentschädigungen für Ratenkredite fallen recht moderat aus. Dies zeigt sich im Vergleich zu Baufinanzierungsdarlehen. Da Baudarlehen über ein Grundpfandrecht abgesichert sind, gelten für sie andere gesetzliche Regelungen als für Ratenkredite. Die Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung erfolgt hier deutlich intransparenter und für Verbraucher schwer nachvollziehbar. Die Bank erhält die Entschädigung als Ausgleich dafür, dass sie das Geld nicht zu dem Zinssatz anlegen kann, den sie für das Darlehen bekommen hätte. Wie hoch diese Summe ausfällt, hängt auch vom Zinssatz ab, den das Kreditinstitut für seine Ersatzanlage zugrunde legt. Je niedriger dieser Zinssatz, desto höher die Entschädigung. 

Vom Bundesgerichtshof gibt es mittlerweile die Vorgabe, dass Banken für die Ermittlung der Entschädigung die Rendite für Pfandbriefe heranziehen müssen, da die Kredithäuser in der Vergangenheit häufig mit für den Kunden ungünstigen Zinsen rechneten. Zudem tricksen die Institute auch in anderer Hinsicht, um die Entschädigung in die Höhe zu treiben. So berücksichtigen sie beispielsweise bei der Ermittlung der Restschuld die noch zukünftigen möglichen Sondertilgungen des Kunden nicht oder beziehen die zugunsten des Kunden eingesparten Verwaltungskosten nicht ein.

 

Widerruf: Ratenkredit zurückzahlen ohne Vorfälligkeitsentschädigung

Eine weitere, und in vielen Fällen auch die günstigere Methode als die Kündigung mit Vorfälligkeitsentschädigung, ist, den Darlehensvertrag zu widerrufen und somit die Rückabwicklung zu veranlassen. Ein solcher Widerruf kann auch noch Jahre nach Vertragsabschluss erfolgen. Möglich ist dies, weil es in der Vergangenheit nicht selten vorkam, dass Ratenkredite – ebenso wie auch Immobiliendarlehensverträge – mit fehlerhafter Widerrufsbelehrung abgeschlossen wurden. Dies hat zur Folge, dass der Kunde den Vertrag auch noch nachträglich widerrufen kann, da die Widerrufsfrist mit einer falschen Widerrufsbelehrung gar nicht startet. Selbst dann, wenn das Darlehen schon zurückgezahlt wurde, ist dies noch möglich.

Ein Widerruf kann sich insbesondere lohnen, wenn der Ratenkredit mit einer teuren Restschuldversicherung verknüpft ist und der Darlehensbetrag recht hoch liegt. Dann ist eventuell eine Ersparnis von Tausenden Euro drin. Restschuldversicherungen sichern den Verbraucher gegen eine unverschuldete Zahlungsunfähigkeit im Falle der Arbeitslosigkeit bzw. der Arbeitsunfähigkeit. Tritt der Fall ein, leistet die Versicherung die Kreditraten weiter, ebenso wie auch in dem Fall, dass der Kreditnehmer verstirbt.

In der Vergangenheit war der Abschluss einer solchen Police häufig die Voraussetzung, um einen Ratenkredit von der Bank zu erhalten. Infolge konnten Kunden enorme Kosten entstehen, bestehend aus Zinsen, die auf die Darlehenssumme und die Versicherungsprämie anfielen, Bearbeitungsgebühren und der Versicherungsprämie. 

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